@salama11
Es geht ja auch nicht im das
EFZ, sondern um die Folge, wenn es nicht innerhalb von 6 Monaten zur Eheschließung kommt.
Dann muß ein neues
EFZ ausgestellt werden, mit den entsprechenden Dokumenten. Dreimal darfst du raten mit welchen... Richtig, mit den Dokumenten, die jünger als 6 Monate alt sind. Ich hoffe, du hast jetzt verstanden, warum ich hier die 6 Monate Gültigkeit entnehme.
Deine Argumentation wäre dann die gleiche, warum brauche ich neue legalisierte Dokumente, die vorhandenen sind doch bereits legalisiert; aber eben nicht mehr gültig.
NotLupus schrieb am 05.04.2016 um 12:58:17:Denn im Grunde ist er noch für Algerien verheiratet.
Nicht unbedingt, wenn dort die Ehe nicht eingetragen wurde, läuft er dort immer noch als ledig.
NotLupus schrieb am 05.04.2016 um 12:58:17:Fraglich ist aber ob das algerische Register erheblich ist, wenn die Scheidung in Deutschland "durch" ist.
... dann bräuchte kein Geschiedener in Deutschland einen Registerausdruck, wenn das Scheidungsurteil vorliegt.
Das das Standesamt oft mehr als genau ist, ist ja bekannt. Da wird eine Meldebescheinigung gebraucht, die der Kollege aus Zimmer 3 ausstellt um sie dann der Kollegin in Zimmer 4 zu überreichen.