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Geburtsurkunde Heirat eingebürgerter Ausländer (Gelesen: 13.717 mal)
trixie
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Antwort #30 - 05.04.2016 um 14:27:31
 
Zitat:
Und spätestens, wenn sie hier in D seinen Namen annehmen will, geht der ganze Spaß von vorne los

Was soll nach einer rechtsgültig geschlossenen Ehe bzgl. der Namenswahl, die nicht zwingend notwendig ist, wieder von Vorne losgehen?

Der deutschen Meldebehörde liegt eine rechtsgültige internationale Eheurkunde vor. Manche Meldebehörden verzichten bei der dänischen Heiratsurkunde auch auf eine Apostille.
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sternenstaub
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Antwort #31 - 05.04.2016 um 14:40:05
 
Ich hatte "spätestens" gesagt, bezogen auf die Bestimmung eines gemeinsamen Namens. Muss frau nicht, tut sie aber gern.

Und hier ist das St.Amt verpflichtet, zu prüfen, ob neben der Form der Eheschließung auch materiellrechtlich eine wirksame Eheschließung vorliegt. Und schon sind wir wieder bei der Urkundenvorlage Smiley

Hier sollte Melderecht nicht mit Personenstandsrecht durcheinandergewürfelt werden. Die Meldebehörde wird den Familienstand ändern, wenn Sie von der Echtheit der Urkunde überzeugt ist.

Und wieso ist hier eigentlich so eine "zickige" Grundstimmung - wer fragt, bekommt hier Antworten - sicher nicht immer die, die er/sie hören möchte - und wem sie nicht passen, der kann den Ratschlägen ja folgen oder es lassen............
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trixie
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Antwort #32 - 05.04.2016 um 14:51:26
 
sternenstaub schrieb am 05.04.2016 um 14:40:05:
Und hier ist das St.Amt verpflichtet, zu prüfen, ob neben der Form der Eheschließung auch materiellrechtlich eine wirksame Eheschließung vorliegt. Und schon sind wir wieder bei der Urkundenvorlage

Gut, d. h. eine gemeinsam beantragte Namensführung läuft über das Standesamt.

Zu welcher Entscheidung wird das Standesamt kommen, wenn der Ehemann, die Dokumente nicht beibringen kann, die er für eine Eheschließung in Deutschland gebraucht hätte?

Beim Meldeamt ist der Familienstand bereits geändert.

Kommt nun eine Meldung vom Standesamt zum Meldeamt, dass das noch gar nicht klar ist, ob der Mann auch nach deutschem Recht hätte heiraten können und wird dann der Familienstand wieder auf "geschieden" geändert?

sternenstaub schrieb am 05.04.2016 um 14:40:05:
- wer fragt, bekommt hier Antworten -

... und weil manche nicht die Antworten von einer gezielten Person bekommen, obwohl das zum gleichen Ergebnis führt, drehen sie am Aggressivrad.
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« Zuletzt geändert: 05.04.2016 um 15:02:10 von trixie »  
 
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salama11
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Antwort #33 - 05.04.2016 um 15:15:01
 
Sie sind beide in einem Alter, in dem Kinder höchstwahrscheinlich nicht mehr kommen. Da beide Muslime sind, will sie, islamisch korrekt ihren eigenen Familiennamen behalten.
Also Dänemark oder zur Not Seychellen, vielleicht auch Hongkong oder Mauritius. Gibraltar wäre auch eine Alternative. Da braucht man nur den Pass und das Scheidungsurteil oder so. Es ist wirklich zum Haare raufen, was deutsche Standesbeamte sich so trauen, um nicht trauen zu müssen.
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Saxonicus
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Antwort #34 - 05.04.2016 um 15:16:31
 
NotLupus schrieb am 05.04.2016 um 12:58:17:
Man kann ja auch schauen ob ein anderer Standesbeamter es weniger streng sieht. 

Man kann sich den Standesbeamten/das Standesamt nicht nach Belieben aussuchen. Dazu müsste man schon in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Standesamtes umziehen.
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sternenstaub
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Antwort #35 - 05.04.2016 um 15:22:19
 
salama11 schrieb am 05.04.2016 um 15:15:01:
Es ist wirklich zum Haare raufen, was deutsche Standesbeamte sich so trauen, um nicht trauen zu müssen.


@ salama11:

Komm mal runter von Deinem Baum  Ärgerlich -

Nahezu alle StB, die ich kenne (und ehe Du fragst oder hier wieder rumzickst und pauschal beleidigst: das sind sehr viele) - bemühen sich sehr, den Paaren entgegenzukommen und bei der Beschaffung von Dokumenten hilfreich zu sein oder gar Unterstützung zu leisten, sei es durch Beschaffung von Informationen oder gar Unterlagen, wenn es da Probleme gibt.

Allerdings sind auch manche Paare eine "Zumutung".

Und ehe das hier weiter eskaliert, weil Du dich im Ton vergreifst, sollte sich vielleicht Deine "Freundin" hier anmelden, damit die auftretenden Fragen kompetent und direkt beantwortet werden können.


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NotLupus
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Antwort #36 - 05.04.2016 um 15:26:05
 
trixie schrieb am 05.04.2016 um 14:05:25:
@NotLupus
Unterlasse bitte deine frechen, deplazierten und sinnlosen Antworten.  Ärgerlich  Ärgerlich  Ärgerlich

Dreimal das Gleiche zu fragen macht deine Fragen nicht sinnvoller.

Es tut mir leid, dass meine Antworten deplatziert, frech und sinnlos waren.

Ich hatte nämlich folgenden Gedanken:
Der Ex-Algerier( wie hier ständig vom TE betont wird) kann ja wirklich ausgebürgert worden sein. Es dreht sich um eine Ausbürgerung von vor über 10 Jahren. Damals wurde - soweit ich das erfassen kann - von Algeriern die Beantragung der Ausbürgerung verlangt - Par. 12 Abs. 1 Nr. 2 a.F..  Es ist ja so, dass das algerische Staatsangehörigkeitsrecht die Möglichkeit der Ausbürgerung kennt (laut Gesetzestext der Website des UNHCR).

Wenn er kein Algerier mehr ist, dann ist der Familienstand auf der Geburtsurkunde unerheblich, da er nicht dem algerischen Personalstatut unterliegt. Er wäre dann nur dem deutschen Personalstatut unterworfen und es wäre mE unzumutbar vom Deutschen zu verlangen ein ihm fremdes Personenstandsregister zu korrigieren.

Man vergleiche das mit dem türkischen Staatsangehörigkeitsrecht, wo nach der Ausbürgerung - also explizit erwähnt wird - dass der entsprechende Personenstandseintrag geschlossen wird.

Darum auch meine frechen, deplatzierten und sinnlosen Fragen an den TE, die du stets und zuverlässig, korrekt und zutreffend für ihn beantwortet hast.

Also auch Entschuldigung für diese sinnlose, deplatzierte und freche Antwort. Jemand anderes sollte bitte diesen Beitrag den Mods melden, damit diese auch korrekt in die runde Ablage landet.
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Mick
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Antwort #37 - 05.04.2016 um 15:27:34
 
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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