Jojo2015I schrieb am 10.03.2016 um 04:43:15:ch finde es erstaunlich, dass du das hier ohne Zahlen zu kennen, so einfach und vehement feststellen kannst...
Weil es höchst unwahrscheinlich ist das sie mit e
inen bestehenden Einkommen das über LU liegt nun, bei der Kombination aus Elterngeld, Kinergeld und Unterhaltsvorschuss unterhalb des
LU liegt.
Nehmen wir den Beispielverdienst der sehr gering ist
Beispiel: Einkommen 800 Euro
=> Elterngeld 616
=> Kindergeld 190
=> Unterhaltsvorschuss 145
Also aus 800 mach 951
Bei 1500 Euro wären es 1490 Euro
Jojo2015I schrieb am 10.03.2016 um 04:43:15: Einfache Versprechungen oder Angaben der Betreffenden sowie von Verwandten und Bekannten zur finanziellen Unterstützung genügen nicht!
Nein aber es genügt ein Rechtsanspruch auf Unterhalt wie eben Unterhaltsvorschuss. Ob sie den dann in Anspruch nimmt oder von Verwandten aushelfen lässt ist unerheblich, da sie durch diesen Rechtsanspruch keinen Anpruch mehr auf ALG II hat (Allein der Anspruch ALGII ist ja schädlich), und nur darauf kommt es an.
Jojo2015I schrieb am 10.03.2016 um 04:43:15:Irgendwo scheint es ja zu haken und das ist für mich die momentan einzig denkbare Stelle.
Ggf. weil genau diese Leistungen für Alleinerziehende erst Ende des letzen Jahres in §2
AufenthG als unschädlich eingefügt wurden und damit ggf. noch nicht allgemein bekannt sind. Selbst in diesem Forum wurde dies Änderung noch nicht im
AufenthG eingefügt.
Oder weil,
ABH und Elterngeldstelle einfach auf dem gleichen Flur sind und man eEuro sparen möchte.