Guten Tag,
ich wende mich hier ans Forum weil ich hoffe von den Erfahrungen anderer profitieren zu können.
Zu meiner Situation, Ich (Deutscher) der 2 Jahre in China gelebt hat und nun seit Sommer letzten Jahres wieder in DE lebt, Freundin ist Chinesin.
6 wöchiges Besuchsvisum für sie im Februar/März 2015 problemlos erhalten, sie verliess DE ordnungsgemäß.
Nun wollte ich sie wieder zu mir holen für 3 Monate..wir wollen später diesen Jahres heiraten. Haben uns aber nun 6 Monate nicht sehen können.
Lange Rede kurzer Sinn..Antrag eingereicht..Verpflichtungserklärung nach China per Express, Krankenversicherung abgeschlossen, meine Freundin sämtliche Unterlagen von ihrem Arbeitgeber, Nachweise über bezahlte Sozialleistungen etc pp und ihrer Bankkonten und Aktiendepots eingereicht..alles wie beim ersten Antrag 2015.
Nun kam heute völlig überraschend ein Ablehnungsbescheid.
Einziger Punkt war Punkt 8 "Zweck und Bedingung des Aufenthalts nicht glaubhaft"
Ich bin völlig perplex, ich hatte sogar ein zweites Schreiben an die Botschaft in Peking geschickt um glaubhaft zu versichern, dass wir keinesfalls vorhaben während ihres Aufenthalts zu heiraten. Wir wollen uns einfach nur wiedersehen und in Zukunft dann heiraten.
Ich kann mir für diesen Ablehnungsgrund keine andere Ursache vorstellen.
Wurde ich also für die Ehrlichkeit und die Erwähnung unserer zukünftigen Heiratsabsichten hier bestraft ?
Rückreisewilligkeit wurde nicht angezweifelt..nur dieser eine Punkt.
Ebenfalls schleierhaft ist mir wie ich diesen Punkt denn bitte noch klarer widerlegen soll im Zuge einer
Remonstration..
Ich habe die Botschaft zwar kontaktiert, doch habe ich wenig Hoffnung eine hilfreiche Antwort zu erhalten.
Daher wende ich mich mit der Bitte um Hilfe oder Erfahrungswerte an dieses Forum.