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Besuchsvisum völlig überraschend abgelehnt... (Gelesen: 5.105 mal)
kato81
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.02.2016 um 04:47:37
 
Guten Tag,
ich wende mich hier ans Forum weil ich hoffe von den Erfahrungen anderer profitieren zu können.

Zu meiner Situation, Ich (Deutscher) der 2 Jahre in China gelebt hat und nun seit Sommer letzten Jahres wieder in DE lebt, Freundin ist Chinesin.

6 wöchiges Besuchsvisum für sie im Februar/März 2015 problemlos erhalten, sie verliess DE ordnungsgemäß.

Nun wollte ich sie wieder zu mir holen für 3 Monate..wir wollen später diesen Jahres heiraten. Haben uns aber nun 6 Monate nicht sehen können.

Lange Rede kurzer Sinn..Antrag eingereicht..Verpflichtungserklärung nach China per Express, Krankenversicherung abgeschlossen, meine Freundin sämtliche Unterlagen von ihrem Arbeitgeber, Nachweise über bezahlte Sozialleistungen etc pp und ihrer Bankkonten und Aktiendepots eingereicht..alles wie beim ersten Antrag 2015.

Nun kam heute völlig überraschend ein Ablehnungsbescheid.
Einziger Punkt war Punkt 8 "Zweck und Bedingung des Aufenthalts nicht glaubhaft"

Ich bin völlig perplex, ich hatte sogar ein zweites Schreiben an die Botschaft in Peking geschickt um glaubhaft zu versichern, dass wir keinesfalls vorhaben während ihres Aufenthalts zu heiraten. Wir wollen uns einfach nur wiedersehen und in Zukunft dann heiraten.

Ich kann mir für diesen Ablehnungsgrund keine andere Ursache vorstellen.
Wurde ich also für die Ehrlichkeit und die Erwähnung unserer zukünftigen Heiratsabsichten hier bestraft ?

Rückreisewilligkeit wurde nicht angezweifelt..nur dieser eine Punkt.

Ebenfalls schleierhaft ist mir wie ich diesen Punkt denn bitte noch klarer widerlegen soll im Zuge einer Remonstration..

Ich habe die Botschaft zwar kontaktiert, doch habe ich wenig Hoffnung eine hilfreiche Antwort zu erhalten.

Daher wende ich mich mit der Bitte um Hilfe oder Erfahrungswerte an dieses Forum.
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kato81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.02.2016 um 05:26:32
 
nach dem ersten Schock habe ich mir nochmals die FAQ´s auf der Botschafts-Homepage angesehn und die Erläuterungen zu Punkt 8 des Ablehnungsbescheids.
Ich habe keine andere Erklärung als dass man uns nicht glaubt bezüglich Heirat zu diesem Zeitpunkt.
Etwas anderes will mir nach Ansicht der Erläuterungen nicht in den Kopf.
Man wird hier also für seine Ehrlichkeit bestraft, hätten wir einfach unsere Klappe gehalten und von einem normalen Besuch gesprochen, dann hätten wir diesen ganzen Mist nun nicht am Hals oder wie ?

Wir möchten auf jeden Fall eine Remonstration, da dies der einzige Ablehnungsgrund ist.

Nur habe ich absolut keine Ahnung wie ich dies der Botschaft noch klarer machen soll.
Soll ich einen Brief schreiben und aufs Grab meiner Mutter schwören dass ich meine Freundin nicht während ihres Aufenthalts heiraten möchte ?

Ich hoffe hier jemanden zu finden der in einer ähnlichen Situation war, bin wirklich sauer und noch immer geschockt
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deerhunter
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Antwort #2 - 24.02.2016 um 09:15:55
 
Meiner Meinung nach ist der Aufenthalt von 3 Monaten zu lang, so lange gibt es i.d.R. keinen Urlaub! Deshalb hat die AV Zweifel! Ich würde in der Remo wieder auf max. 6 Wochen verkürzen
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kato81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.02.2016 um 09:23:36
 
verstehe den Einwand durchaus, aber wäre bei solchen Zweifeln nicht eher die Rückkehrprognose das Problem ? Und die wurde ja nicht angezweifelt laut Bescheid...
Darunter fallen doch Dinge wie das Arbeitsverhältnis, oder sehe ich das zu einfach ?
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.02.2016 um 09:38:19
 
Ich denke mal mit dem ungefragt geschickten Brief 'keine Heirat geplant' hast Du Dich unglaubwürdig gemacht. Warum sollte man erwas erwähnen (ohne Nachfrage) was *nicht* geplant ist. Du hast ja auch nicht geschrieben, das sie sich keine Arbeit hier suchen will usw. Gab es ein Interview? Vielleicht hat Sie sich da verplappert.
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kato81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.02.2016 um 09:51:03
 
Den Brief habe ich geschrieben nachdem eine Dame bei meiner Freundin ein Interview durchgeführt hatte, das ist soweit richtig.
Sie hatte in dem Interview erwähnt dass wir irgendwann in der Zukunft auch heiraten wollen, sie wollte schlicht ehrlich sein.

Mit meinem Schreiben hatte ich dann versucht eventuelle Zweifel zu zerstreuen. Und noch am selben Tag rief besagte Dame der Botschaft erneut an, diesmal wesentlich freundlicher als beim ersten "Verhör"...

Nur scheinbar hat sich meine Freundin wohl mit ihrer Ehrlichkeit ordentlich reingeritten.

Was mit nun unklar ist, wie soll ich diese Zweifel nun mit "Dokumenten" zerstreuen bei einer Remonstration.
Es gibt zwar gute Gründe, aber ist es vielleicht schon zu spät und das Kind schon in den Brunnen gefallen ?

Andererseits hat man wohl in der Situation auch wenig zu verlieren und ich versuche nochmal mein Glück mit einem ausführlichen Schreiben.

So ein Aufstand..meine Herren
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tiggger
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Antwort #6 - 24.02.2016 um 10:34:44
 
kato81 schrieb am 24.02.2016 um 09:51:03:
dass wir irgendwann in der Zukunft auch heiraten wollen, 

Wenn das 'irgendwann' schon klarer ist, könnte man das dann ja auch in die Remonstration einbringen (falls man auf diesen Punkt eingehen will und es nicht ein anderes Problem gab) wie: Die Hochzeit ist für Mai 2017 in ... geplant (natürlich nur falls es schon genaue Pläne gibt).
Gibt es einen Grund warum Du von 'Freundin' und nicht von 'Verlobte' sprichst?

kato81 schrieb am 24.02.2016 um 09:51:03:
Und noch am selben Tag rief besagte Dame der Botschaft erneut an, diesmal wesentlich freundlicher als beim ersten "Verhör"...

Ok: warum hat Sie beim ersten Mal angerufen und was hat Sie beim zweiten Mal gesagt? Und was hast Du gesagt? Ein Anruf ist meiner Meinung nach ungewöhnlich (vielleicht aber bei Deiner Botschaft gängige Praxis).

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kato81
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Antwort #7 - 24.02.2016 um 11:11:58
 
Zum Thema Freundin/Verlobte : wir haben die feste Absicht zu heiraten aber noch kein Datum. Stand jetzt läuft es auf die 2.Jahreshälfte 2016 hinaus, aber es steht eben noch nicht definitiv fest.
Und bzgl der beiden Telefongespräche..beim ersten und längeren Gespräch ging es um die geplante Dauer und die Motivation des Besuchs, außerdem wurde noch wegen Ihres Arbeitsplatzes nachgefragt. (Laut Erfahrungsberichten für die Botschaft in Peking nichts außergewöhnliches)
Beim zweiten kurzen Telefonat wurde dann noch um 2 Dokumente bzgl Arbeit gebeten..diese wurden dann auch umgehend an die Botschaft weitergeleitet.

Liege ich denn falsch in meiner Annahme dass dies zufriedenstellend gelaufen sein muss da sonst eine Ablehnung mit der Begründung "mangelnde Rückreisebereitschaft" erfolgt wäre ? Denn die Themen Arbeit etc fallen doch laut Botschaft unter diesen Punkt.

Bitte meine andauernden Nachfragen zu entschuldigen. Hatte nur naiverweise nicht mit einem solchen Ausgang gerechnet, nachdem es letztes Jahr so glatt lief
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Antwort #8 - 24.02.2016 um 21:56:46
 
Welchen Grund habt Ihr für die Dauer von 3 Monaten angegeben?
Wie lange hat sie Urlaub (nachweisbar)?
Wenn 3 Monate -- und das wäre ungewöhnlich -- wie kommt sie auf 3 Monate Urlaub?

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Antwort #9 - 24.02.2016 um 22:54:41
 
Gründe sind Wiedersehen nach 6 Monaten räumlicher Trennung, tieferes Kennenlernen der deutschen Kultur, Wiedersehen nit meiner Fanilie sowie Vertiefung der Sprachkentnisse (sie hatte vor 3 Monaten das A1-Zertifikat beim Goethe Institut erhalten) ..all das weil wir wie erwähnt in Zukunft heiraten wollen. Nur nicht bei diesem Besuch, sondern später und sowieso nicht in Deutschland sondern wahrscheinlich HK..aber das ist Zukunftsmusik.

Und zum Urlaub..sie ist bei einem Vermögensverwalter in Peking beschäftigt, erhält Grundgehalt und Provision. Kann sich aber ihre Arbeit relativ frei einteilen.
Ich weiß, das mag sich schon suspekt anhören..ist aber alles mit Dokumenten von ihr und der Firma belegt. Gab auch beim ersten 6 Wochen Visum 2015 keinerlei Probleme damit, zumal sie neben der Arbeit auch mehr als ausreichende Finanzmittel nachweisen kann. Sowohl 2015 als auch jetzt gab es also mit der Rückkehrprognose keine Probleme..zumindest ist kein Problem aufgeführt auf dem Ablehnungsbescheid.

Lange Rede kurzer Sinn..meinem Verständnis nach ist die Äußerung von ihr über unsere Heiratsabsicht der Knackpunkt. Frage ist für mich nun wie man dies entkräften könnte. Ist einfach ärgerlich wenn einem Ehrlichkeit am Ende negativ ausgelegt wird..aber evtl seh ich die ganze Nummer auch falsch, deshalb bin ich ja hier Smiley
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Antwort #10 - 24.02.2016 um 23:32:48
 
kato81 schrieb am 24.02.2016 um 22:54:41:
ange Rede kurzer Sinn..meinem Verständnis nach ist die Äußerung von ihr über unsere Heiratsabsicht der Knackpunkt.


Ich sehe es eher in den 3 Monaten. Feste Anstellung und drei Monate Freistellung passen eben nach deutscher Behördenmeinung nicht zusammen und damit gibt es eben Unstimmigkeiten.
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kato81
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Antwort #11 - 25.02.2016 um 02:00:30
 
verstehe..nur warum gibt man dann den Zweck des Aufenthalts als einzigen Ablehnungsgrund an...

Aber gut, evtl fixiere ich mich zu sehr auf den Zusammenhang Arbeitsplatz und Rückkehrprognose.

Wir werden einfach mal ne Remonstration vorbereiten, kann ja nicht schaden.

Eine letzte Frage noch bevor ich das Forum nicht mehr strapaziere.. hat dieses abgelehnte 2. Visum nach erfolgreichem 1. in 2015 irgendwelche negativen Auswirkungen auf zukünftige Visa ?
Im speziellen wenn wir zum Beispiel in 2-3 Monaten in HK heiraten wollen und dann ein Visum für Ehegatten-Nachzug stellen möchten.. oder spielt die Historie der Schengen-Visa dann keine Rolle ?

Bedanke mich erneut für jegliche Kommentare und Anregungen
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Antwort #12 - 25.02.2016 um 09:54:03
 
kato81 schrieb am 24.02.2016 um 22:54:41:
Gründe sind Wiedersehen nach 6 Monaten räumlicher Trennung, tieferes Kennenlernen der deutschen Kultur, Wiedersehen nit meiner Fanilie sowie Vertiefung der Sprachkentnisse (sie hatte vor 3 Monaten das A1-Zertifikat beim Goethe Institut erhalten) ..all das weil wir wie erwähnt in Zukunft heiraten wollen.


ich meinte, ist das alles so der AV bekannt?
Oder habt Ihr im Visaantrag nur "Besuch" eingetragen ohne nähere Erläuterung und ggf. Reiseplanung.
Wenn die AV als Grund nur "Besuch" kennt, dann verstehe ich die Ablehnung. Ein "Besuch" dauert keine 3 Monate.
Ich würde in der Remo diese 3 Monate aufschlüsseln.


kato81 schrieb am 24.02.2016 um 22:54:41:
heiraten wollen. Nur nicht bei diesem Besuch,


und ganz nebenbei: heiraten mit Schengenvisum ist nicht verboten, also durchaus erlaubt. Problem dabei ist, dass die Behörden (aus Erfahrung) befürchten, dass nach der Eheschliessung gleich ein Bleiberecht angestrebt wird ... welches mit Schengenvisum und ohne FZF nicht möglich ist.

kato81 schrieb am 25.02.2016 um 02:00:30:
hat dieses abgelehnte 2. Visum nach erfolgreichem 1. in 2015 irgendwelche negativen Auswirkungen auf zukünftige Visa ?


Theoretisch nicht, praktisch wird aber genauer hingeschaut und man hat wohl eher Zweifel.

kato81 schrieb am 25.02.2016 um 02:00:30:
dann ein Visum für Ehegatten-Nachzug stellen möchten.. oder spielt die Historie der Schengen-Visa dann keine Rolle ?

das sollte dann kein Problem sein. Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun ... es ist eher so, dass Versagungsgründe für Schengenvisum eben Gründe für Einwanderungsvisa (und das ist FZF) sind.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 25.02.2016 um 11:47:23
 
Ich hatte vor einigen Jahren (bevor wir geheiratet haben) ein sehr ähnliches Drama.

Für uns gab es damals die "glückliche" Lösung, dass meine Eltern in Belgien wohnen. Also haben meine Eltern meine damals "noch-Freundin" eingeladen, so dass sie nach der "deutschen" Ablehnung bei der belgischen Botschaft einen Antrag stellen konnte. Die Belgier haben das Visum problemlos genehmigt, obwohl wir genau die selben Unterlagen beigelegt haben.

Es scheint mir als sei es auch immer ein wenig Glücksache.
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kato81
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Antwort #14 - 25.02.2016 um 17:18:06
 
erne schrieb am 25.02.2016 um 09:54:03:
ich meinte, ist das alles so der AV bekannt?
Oder habt Ihr im Visaantrag nur "Besuch" eingetragen ohne nähere Erläuterung und ggf. Reiseplanung.
Wenn die AV als Grund nur "Besuch" kennt, dann verstehe ich die Ablehnung. Ein "Besuch" dauert keine 3 Monate.
Ich würde in der Remo diese 3 Monate aufschlüsseln.


Die Erläuterungen nannte ich auch schon in meinem Einladungsschreiben, wenn auch nur knapp. Im oben angesprochenen ersten Telefonat führte meine Freundin dies dann noch ausführlicher aus gegenüber der Dame von der Botschaft.

Meine Freundin hat heute nochmals mit der Botschaft telefoniert, aber gibt noch immer keine wirkliche Klarheit was nun genau der Problempunkt ist.
Der nette Herr meinte nur es wären wohl die 3 Monate auch im Hinblick auf die Arbeitsstelle meiner Freundin und weniger die zukünftigen Hochzeitsabsichten.

Da wäre ich dann wieder bei meinem alten Verständnisproblem, warum es dann keine Ablehnung wegen fehlender Rückreisewilligkeit gab..

Jedenfalls bedanke ich mich für alle bisherigen Anregungen. Wir werden uns dann bei der Remonstration auf diese Bereiche fokussieren und versuchen weitere Belege und Dokumente einzubringen
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