ponyhof schrieb am 04.02.2016 um 13:47:34:Gibt es Möglichkeiten einen Sprachtest erst in Deutschland beizubringen, diesen also bspw binnen der ersten 3 Monate des Aufenthaltes zu absolvieren mit Studienbewerbervisum?
Ja, die Möglichkeit gibt es. Wenn sie vorher auch noch etwas Zeit braucht, die Sprache hier zu lernen, kann sie ein Visum für einen studienvorbereitenden Sprachkurs beantragen. Sie braucht dafür eine Bestätigung über die Buchung eines Intensivsprachkurses und muss deutlich machen (z. B. im Begleitschreiben), dass sie den Sprachkurs zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland machen möchte. Dieses Visum bzw. später die zugehörige
AE kann dann mit dem Zulassungsbescheid des Studienkollegs oder der Hochschule in eine
AE zum Studium umgewandelt werden.
Bei der Zeitplanung solltet ihr bedenken, dass es nach der Prüfung oft noch etwas dauert, bis das entsprechende Sprachzertifikat vorliegt. Manche Studienkollegs verlangen aber gar kein "richtiges" Zertifikat, häufig reicht auch eine Bescheinigung einer Sprachschule über den erfolgreichen Abschluss eines Sprachkurses der entsprechenden Niveaustufe. Da müsstet ihr euch beim jeweiligen Studienkolleg informieren.
Wenn sie zum direkten Hochschulzugang berechtigt ist, könnte sie auch eine bedingte Zulassung von der Hochschule bekommen (d. h. eine Zulassung unter der Bedingung, dass bis zu einem bestimmten Termin die Sprachkenntnisse vorliegen). Damit kann sie ebenfalls ein Visum zum Studium beantragen. Viele Hochschulen bieten für Bewerber mit bedingter Zulassung extra studienvorbereitende Sprachkurse an. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines solchen Kurses durch die DSH-Prüfung könnte sie dann hier studieren.