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erstmalige/dauerhafte AE für Ukrainerin, best practice, ggf Selbständigkeit/GmbH? (Gelesen: 8.687 mal)
grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 03.02.2016 um 18:03:32
 
ponyhof schrieb am 03.02.2016 um 13:02:20:
Wieso Scheinselbständigkeit, sie kann ihre Dienstleistungen problemlos auch Dritten anbieten, über ein entsprechendes Netzwerk zum Herstellen vernünftiger Geschäftskontakte verfüge ich. 


Es geht dir darum ein Konstrukt zu erwirken, mit dem deine Freundin mit dir in eheähnlicher Gemeinschaft leben kann. Die Anstellung bei dir oder Selbständigkeit mit dir dient doch nur um Formell die Voraussetzungen zum gemeinsamen Leben ohne Trauschein zu erreichen. IMHO Trickserei und das wird von ABH oder AV drei KM gegen den Wind gerochen und entsprechend verhindert. Da mag der Business-Plan noch so gut sein.

Alleine schon das sie nicht alleine in DEU lebt, wird die AV massiv an der Glaubwürdigkeit des ganzen Vorhabens zweifeln lassen. IMHO wäre ein Studium wesentlich glaubwürdiger, wenn man die Karten offen auf den Tisch legt. Dazu müsste sie erstmal im Heimatland beginnen Deutsch auf hohem Niveau zu lernen, das macht es dann IMHO noch glaubwürdiger.
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Saxonicus
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Antwort #16 - 03.02.2016 um 19:03:47
 
ponyhof schrieb am 03.02.2016 um 16:13:20:
- die Ukrainerin per Touristenvisum nach Deutschland holen, sie hält sich dann für die Dauer des Urlaubs ja legal in Deutschland auf, zuständig ist demnach die Berliner Ausländerbehörde und es geht nicht mehr über die Deutsche Botschaft / Auswärtiges Amt etc 

Bei der Einreise mit einem Touristen-Schengen-Visum ist und wird die ABH überhaupt nicht involviert. Das entscheidet die AV in der Ukraine, ohne jegliches Zutun einer ABH in Deutschland. Auf der Grundlage dieses Visums kann sie auch keinen längerfristigen/dauerhaften Aufenthalt bei der ABH beantragen und arbeiten darf sie mit einem solchen Visum auch nicht. Eine Zuständigkeit der ABH in Berlin ergibt sich bei einem solchen Aufenthalt überhaupt nicht.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ponyhof
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Antwort #17 - 03.02.2016 um 22:59:49
 
@Saxonicus: vielen Dank!

@Grisu: du klingst wie ein verbitterter Beamter der ABH Zwinkernd

Es geht mir um beides, mein Handeln ist sowohl privat als auch geschäftlich motiviert. Mit "Trickserei" hat das nichts zu tun und - danke für den Hinweis - wird sie eben bei einem unbeteiligten Dritten in einer WG leben - oder ich vermiete ihr eine Einliegerwohnung, das Haus ist groß genug.

Einen Studienplatz zu blockieren den sie nicht nutzt - das wäre wohl eher Trickserei und auch gesamtgesellschaftlich schädlich als wenn sie einen gesellschaftlichen Mehrwert erbringt, sich selbst trägt und Steuern zahlt...
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grisu1000
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Antwort #18 - 03.02.2016 um 23:43:12
 
ponyhof schrieb am 03.02.2016 um 22:59:49:
u klingst wie ein verbitterter Beamter der ABH 

Weder das eine noch das andere.

ponyhof schrieb am 03.02.2016 um 22:59:49:
Mit "Trickserei" hat das nichts zu tun und -

Ich nehme alles zurück, sicherlich
-spricht sie fließend deutsch
-hat gute Kentnisse des deutschen Steuer-, Gewerbe- und Arbeitsrecht
-hat einschlägige Erfahrung in der Branche als Selbständige

Das wären so IMHO Bereiche nachdem sie beim Visaantrag gefragt wird oder Referenzen beizubringen wären, und natürlich zu der Beziehung zu ihrem deutschen Sponsor.
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trixie
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Antwort #19 - 04.02.2016 um 09:37:28
 
grisu1000 schrieb am 03.02.2016 um 23:43:12:
Das wären so IMHO Bereiche nachdem sie beim Visaantrag gefragt wird oder Referenzen beizubringen wären, und natürlich zu der Beziehung zu ihrem deutschen Sponsor. 

... sicherlich auch der Nachweis über bestehende Finanzmittel und die Frage, warum man sich gerade in Deutschland mit einer GmbH selbständig machen möchte, während man in der Heimat nicht einmal eine verantwortungsvolle Position begleitet hat oder ähnliche Qualifikationen nachweisen kann.


Zitat:
als wenn sie einen gesellschaftlichen Mehrwert erbringt, sich selbst trägt und Steuern zahlt...


Ob das selbst Steuer zahlen sofort zu einem Mehrwert führt, sehe ich nicht, denn die Dienstleistungen, die sie dir und auch anderen in Rechnung stellt, reduzieren deren zu zuzahlende Steuer erst einmal. Es kommt lediglich zu einer Steuerverlagerung.
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ponyhof
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Antwort #20 - 04.02.2016 um 09:55:04
 
trixie, grisu1000 - vielen Dank - ihr stellt widerliche Fragen, die Antworten werden vor Antragstellung vorliegen  Augenrollen

@grisu:
du wärst erstaunt was so an umgeschulten Ex-Hartzern in deutschen Steuerbüros unterwegs ist - ich komme ursprünglich aus der Branche. Dort von 'Beratung' zu sprechen ist oftmals - höflich formuliert - geschönt.

Buchungen erfassen, sie umsatzsteuerlich richtig bewerten und einkommensteuerlich rudimentär, das kann sie durchaus bereits.

@trixie:
Ob es eine reine Steuerverlagerung ist kommt ja zunächst mal darauf an wie der bislang im deutschen Rechtsraum befindliche Steuerbürger aufgestellt ist - im Falle bestehender (legaler!) Optimierungen stellen "Zwangsgewinne in Deutschland" durchaus ein Mehrwert  dar Augenrollen Cool
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Antwort #21 - 04.02.2016 um 10:07:14
 
ponyhof schrieb am 04.02.2016 um 09:55:04:
du wärst erstaunt was so an umgeschulten Ex-Hartzern in deutschen Steuerbüros unterwegs ist - ich komme ursprünglich aus der Branche. Dort von 'Beratung' zu sprechen ist oftmals - höflich formuliert - geschönt.

Ich finde es respektlos hier ehemalige Hartz IV Bezieher zu diskreditieren. Ich habe in meinem Leben in Reihen der Steuerberater es genügend oft erlebt, dass denen das 1 x 1 der Buchhaltung fehlte, ganz zu schweigen, dass ihnen die buchhalterischen Begrifflichkeiten fremd waren.

Um ein Buchhaltungsbüro zu gründen, bedarf es leider keiner Befähigungsnachweise. Warum steht bei dir die Gründung einer GmbH im Vordergrund?

ponyhof schrieb am 04.02.2016 um 09:55:04:
im Falle bestehender (legaler!) Optimierungen stellen "Zwangsgewinne in Deutschland" durchaus ein Mehrwertdar

... und die gleiche Optimierung sollte auch für den Existenzgründer gelten, sofern er einen kompetenten "Steueroptimierer" hat, wodurch es dann wieder nur eine Steuerverschiebung ist.
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Antwort #22 - 04.02.2016 um 10:14:24
 
Auch wenn es "widerliche" Fragen sind... Solche Fragen musst du erwarten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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ponyhof
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Antwort #23 - 04.02.2016 um 10:25:39
 
Der Begriff war an dieser Stelle auch durchaus positiv gemeint - ich wäre wohl zu blauäugig rangegangen.

Ich kann auch jetzt schon Fakten schaffen, sie kann ja ab sofort aus der Ukraine heraus Referenzen sammeln.

Genügt den deutschen Behörden an dieser Stelle später eine "Papierreferenz" oder erfolgt eine Kommunikation  mit den ukrainischen Behörden hinsichtlich des Umfangs der bislang ausgeübten Tätigkeit?
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Antwort #24 - 04.02.2016 um 10:27:28
 
Geh am Besten davon aus, dass die deutsche Botschaft nicht dumm ist. Nach dem Fischer/Vollmer-Erlass sind die ziemlich penibel.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #25 - 04.02.2016 um 11:10:47
 
ponyhof schrieb am 04.02.2016 um 10:25:39:
den deutschen Behörden an dieser Stelle später eine "Papierreferenz" oder erfolgt eine Kommunikationmit den ukrainischen Behörden hinsichtlich des Umfangs der bislang ausgeübten Tätigkeit? 

Diese Frage kann dir keiner seriös beantworten.
Das ganze Vorhaben muss eben nach aussen schlüssig sein, was auch bedeutet, dass man entsprechende Deutschkenntnisse hat.
Wer kann eine deutsches Buchhaltungsbüro eröffnen, wenn man kaum deutsch kann?

ponyhof schrieb am 04.02.2016 um 10:25:39:
Ich kann auch jetzt schon Fakten schaffen, sie kann ja ab sofort aus der Ukraine heraus Referenzen sammeln.

... für eine gewerbliche Tätigkeit im Ausland, die man selber noch nie ausgeübt hat.
Es wäre das gleiche, wenn ich im Ausland einen Cateringservice aufmachen möchte, nur weil ich glaube, gut kochen zu können, aber ansonsten noch nie selbständig war und die Sprache des Gastlandes nicht spreche.

Wenn jemand in Deutschland Referenzen vorweisen kann, dann hat man bereits Kontakt mit diesen Firmen gehabt oder für sie gearbeitet. Das dürfte aber hier nicht der Fall sein, also sind es wohl "Scheinreferenzen".

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ponyhof
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Antwort #26 - 04.02.2016 um 11:18:21
 
Worüber ich mittlerweile auch gestolpert bin, ggf ist auch dies die Lösung:

Visum zu Studienzwecken, ggf auch via Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung.

Das heißt in dieser Konstellation:
- Beantragung Studienbewerbervisum in der Ukraine (3 Monate)
- Zulassung
- Visum zu Studienzwecken / Studienkolleg 1 Jahr

Anforderungen / Knackpunkte:
- Deutschkenntnisse mindestens B2 (wird wohl machbar sein) / nachfolgend ab SS2017 verlangt das Kolleg Berlin C1
- es kann passieren, dass die Zuweisung in ein Studienkolleg in einer anderen Stadt erfolgt (via uni-assist), sofern eine direkte Bewerbung beim Kolleg nicht funktioniert

Wenn sie eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung hat wäre es natürlich vergleichsweise entspannt, das prüfe ich noch.
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Antwort #27 - 04.02.2016 um 11:52:40
 
Das geht.

Es ist logisch: Wenn sie studieren will, steht das Fach im Mittelpunkt und nicht die Stadt. Falls sie die Stadt in den Mittelpunkt stellt, ist gleich wieder der Verdacht des Missbrauchs im Raum. Die Behörden könnten annehmen, dass sie gar nicht studieren will, sondern mit einer Täuschung das Zusammenleben mit ihrem Freund will. Und dafür gibt es nun einmal in Deutschland kein Visum.
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Antwort #28 - 04.02.2016 um 12:02:10
 
reinhard schrieb am 04.02.2016 um 11:52:40:
Wenn sie studieren will, steht das Fach im Mittelpunkt und nicht die Stadt.

... und hier schreibt der TS doch eindeutig mit hohen Worten, die er allerdings schon wieder vergessen hat:
ponyhof schrieb am 03.02.2016 um 22:59:49:
Einen Studienplatz zu blockieren den sie nicht nutzt - das wäre wohl eher Trickserei und auch gesamtgesellschaftlich schädlich 

... also wird hier auch nur nach einer Möglichkeit gesucht, einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland zu bekommen.

Vielleicht wäre es noch eine Möglichkeit als Au-Pair oder FSJ. Dort könnte sie sich wohl den Einsatzort eher aussuchen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #29 - 04.02.2016 um 12:12:11
 
Der erste Satz des Aufenthaltsgesetzes lautet:

"Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland."

Deshalb gehen Überlegungen wie diese völlig an der Sache vorbei:

ponyhof schrieb am 03.02.2016 um 22:59:49:
Einen Studienplatz zu blockieren den sie nicht nutzt - das wäre wohl eher Trickserei und auch gesamtgesellschaftlich schädlich als wenn sie einen gesellschaftlichen Mehrwert erbringt, sich selbst trägt und Steuern zahlt...


Allerdings ist das Ausländerrecht ja nun seit einiger Zeit deutlich im Umbruch. Nur ist davon in der Verwaltungspraxis wohl noch kaum etwas zu merken. Möglicherweise entspannt sich aber die Situation für Fälle wie den deiner Freudin bald, wenn es Arbeitsvisa auch für Nichthochschulabsolventen gibt. Für die Westbalkanstaaten funktioniert das wohl schon, obwohl die Möglichkeit erst seit Ende Oktober besteht.

Bis dahin kann sie doch auf Touristenvisum kommen. Und können Ukrainer nicht ohnehin ab Juli visumsfrei einreisen? http://de.reuters.com/article/eu-ukraine-idDEKBN0TS0EX20151209
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