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Nachzug zum Ungeborenen Deutschen Kind (Gelesen: 9.359 mal)
Petersburger
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Antwort #15 - 28.01.2016 um 19:04:27
 
Nature schrieb am 28.01.2016 um 13:59:22:
Für zukünftige Sorgeberechtigte, die sich noch im Ausland aufhalten, sieht die Nr. 28.1.4 AufenthG-VwV die Erteilung eines langfristig berechneten Visums zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG im Ermessenswege vor.

An welcher Stelle der AVwV wird im konkret benannten Zusammenhang Ermessen eröffnet?
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Elmira33
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Antwort #16 - 04.02.2016 um 23:27:40
 
grisu1000 schrieb am 28.01.2016 um 00:42:36:
Die Meinung der von IDATA ist unerheblich. Sollte bis vier Wochen vor dem Geburtstermin kein Visum ausgestellt werden, dann macht ihr einen Antrag beim VG Berlin auf einstweiligen Rechtschutz und verlangt einen Beschluss, der die AV zwingt sofort ein Visum auszustellen.


Wie mache ich das denn? Brauche ich dafür einen Anwalt? Bin etwas überfragt, Entschuldigung...  Schockiert/Erstaunt
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Aras
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Antwort #17 - 05.02.2016 um 00:14:04
 
Du gehst zur Rechtsantragsstelle vom Verwaltungsgericht und sprichst dein Anliegen vor.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #18 - 05.02.2016 um 15:59:41
 
Aras schrieb am 05.02.2016 um 00:14:04:
Du gehst zur Rechtsantragsstelle vom Verwaltungsgericht und sprichst dein Anliegen vor. 


Bovor du aber zum VG geht solltest du die Vorschläge von Petersburger in  #2 und #12 umsetzen. Es muss ein schriftlicher Antrag bei der AV und ggf. für Vorabszustimmung bei ABH vorliegen. Anonsten kann dir auch das VG Berlin nicht helfen. Der AV sollte der wahrscheinliche Geburtstermin bekannt sein.
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Petersburger
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Antwort #19 - 05.02.2016 um 19:03:46
 
Damit keine Mißverständnisse entstehen:

grisu1000 schrieb am 05.02.2016 um 15:59:41:
schriftlicher Antrag ... ggf. für Vorabszustimmung

gibt es nicht.
Eine Vorabzustimmung ist kein eigenständiger Verwaltungsakt und kann auch nicht beantragt werden.

Elmira33 schrieb am 27.01.2016 um 14:02:25:
Die Mitarbeiterin der ABH war nun leider der Meinung, dass eine Duldung als Ersatz für den zeitlichen Aufschub der Abschiebung dient und in unserem Fall eben nicht möglich ist.

Dann soll sie bitte mal erklären, warum das nicht möglich ist.
Die Zi. 28.0.4 der AVwV zum AufenthG sagt da nämlich etwas anderes:
Zitat:
Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet befinden, haben lediglich Anspruch auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 1.

Da steht nicht nur, daß geduldet werden kann, sondern sogar, daß ein Anspruch besteht!

Und wenn nach meinem Hinweis aus #2, nach schriftlichem Antrag (!) die ABH die Duldung ablehnt, dann ist nicht das VG in Berlin, sondern das örtliche VG zuständig.
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Antwort #20 - 05.02.2016 um 19:39:36
 
Petersburger schrieb am 05.02.2016 um 19:03:46:
Und wenn nach meinem Hinweis aus #2, nach schriftlichem Antrag (!) die ABH die Duldung ablehnt, dann ist nicht das VG in Berlin, sondern das örtliche VG zuständig. 


Es geht aber erstmal darum, das rechtzeitig ein Visum erteilt wird. Was nutzt eine Bereitschaft zur Duldung, wenn noch kein Visum vorhanden ist, damit überhaupt keine Einreise erfolgen kann. Also ist erstmal das wichtige der Visumantrag und dessen Bearbeitung. Und ist die rechtzeitige Visumerteilung nicht absehbar kann man den Weg über den einstweiligen Rechtschutz beim VG Berlin gehen.

Ich halte es überhaupt nicht zielführend in der jetzigen Phase mit der ABH über zukünftige AT zu diskutieren.

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Antwort #21 - 05.02.2016 um 20:53:06
 
Wenn er in der Türkei ist, dann hast Du recht.

Ist er aber noch in Deutschland ...

... das wissen wir nicht. Die TS scheint weder den hiesigen Ratschlägen zu folgen noch ausreichend Informationen zu geben.
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Antwort #22 - 05.02.2016 um 21:04:11
 
Elmira33 schrieb am 07.01.2016 um 13:45:59:
Aufgrund dessen, dass ich Komplikationen in der Schwangerschaft und starke Schmerzen hatte, ist mein Mann bereits zum 01.12. eingereist und befindet sich Momentan in Deutschland. Somit würde sein Besuchervisum zum 28.02.2016 auslaufen… 


Gruß
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Antwort #23 - 05.02.2016 um 21:42:33
 
Aber auch
Elmira33 schrieb am 27.01.2016 um 14:02:25:
und siehe da... mein Mann hat einen Termin am kommenden Montag 01.02.... 

...
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Antwort #24 - 05.02.2016 um 22:38:51
 
grisu1000 schrieb am 05.02.2016 um 15:59:41:
Bovor du aber zum VG geht solltest du die Vorschläge von Petersburger in  #2 und #12 umsetzen. Es muss ein schriftlicher Antrag bei der AV und ggf. für Vorabszustimmung bei ABH vorliegen. Anonsten kann dir auch das VG Berlin nicht helfen. Der AV sollte der wahrscheinliche Geburtstermin bekannt sein.


Das war jetzt eher nur eine provisorische Frage, weil ich erst einmal den Monat abwarten will... aber man ist eben besser gewappnet wenn man weiß wie man die Vorschläge umsetzen kann... Mir gehen nämlich allmählich die Ideen aus..
Der Geburtstermin ist der AV selbstverständlich bekannt, da mein Mann einen Attest mit dem Geburtstermin mit einreichen musste. Was die Vorabzustimmung der ABH angeht, so wurde uns mehrmals gesagt, dass wir weder einen Anspruch darauf haben noch stellen sie diese aus  Traurig


Petersburger schrieb am 05.02.2016 um 19:03:46:
Dann soll sie bitte mal erklären, warum das nicht möglich ist.
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Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet befinden, haben lediglich Anspruch auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 1.

Da steht nicht nur, daß geduldet werden kann, sondern sogar, daß ein Anspruch besteht!

Und wenn nach meinem Hinweis aus #2, nach schriftlichem Antrag (!) die ABH die Duldung ablehnt, dann ist nicht das VG in Berlin, sondern das örtliche VG zuständig.


Da die Dame bei der ABH der Meinung war, dass es mit der FZF schneller und unkomplizierter gehen würde, habe ich meinen Mann in die Türkei geschickt und er hat am 01.02. bei der Botschaft vorgesprochen mit allen nötigen Unterlagen. Ich muss ehrlich zugeben, dass es wahrscheinlich naiv war sich auf die Aussage der Mitarbeiterin der ABH zu verlassen, aber mir sitzt leider die Zeit im Nacken und so lange ist es leider nicht mehr bis zur Geburt...

Petersburger schrieb am 05.02.2016 um 20:53:06:
Wenn er in der Türkei ist, dann hast Du recht.

Ist er aber noch in Deutschland ...

... das wissen wir nicht. Die TS scheint weder den hiesigen Ratschlägen zu folgen noch ausreichend Informationen zu geben.


Mein Mann ist in der Türkei, das habe ich auf der ersten Seite geschrieben.. ich hatte mich an die Botschaft gewandt und er bekam seinen Termin am 01.02. Ich bin wirklich dankbar für jeden Tipp und dafür, dass ihr eure Zeit für mich und meine Fragen opfert.. das sind alle Informationen die mir zur Verfügung stehen, sollte ich etwas vergessen haben oder wenn etwas unverständlich von mir erklärt ist,  so beantworte ich selbstverständlich jede Frage.

Petersburger schrieb am 05.02.2016 um 21:42:33:
Aber auch
Elmira33 schrieb am 27.01.2016 um 14:02:25:
und siehe da... mein Mann hat einen Termin am kommenden Montag 01.02.... 

...


Natürlich hat er den Termin wahrgenommen, wäre ja sinnfrei wenn ich so kurzfristig einen vereinbart bekomme, er dann aber trotzdem hier bleibt... Somit ist er in der Türkei und wartet... die Frage ist jetzt eben nur wie lange es wohl dauern wird und ob er bis zur Geburt sein Visum bekommt. Laut AV sind die Papiere nach Köln geschickt worden, wobei die zuständige ABH im System auf die Unterlagen zugreifen kann, somit wäre es nicht nötig diese vorab zu Faxen... ich weiß jetzt natürlich nicht was genau in Köln gemacht wird und ob die ABH sich an mich wenden wird...  unentschlossen
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Antwort #25 - 06.02.2016 um 01:09:51
 
Die ABH kann im System auf gar keine Unterlagen zugreifen. Dazu müßten die dort eingescannt vorliegen und der Versand wäre sinnfrei.

Was die ABH tatsächlich sieht, das ist eine Kurzinformation über den Antrag:
Antragsteller, Referenzperson, Rechtsgrundlage und ein paar Textzeilen, die mehr oder weniger aussagekräftig formuliert sind.

Kurz und knackig: Vergiß alles andere (wie z.B. die Aussagen von idata).
Warte jetzt erstmal so ruhig wie möglich ein paar Wochen ab, bis die Unterlagen bei der ABH sind.
Es passiert nicht selten, daß die Zustimmung zu einem klaren und sogar schon bekannten Fall unmittelbar nach Eingang der Unterlagen in der ABH kommt.
Klar und bekannt ist auch Euer Fall ...
Daher empfehle ich, bis etwa Ende Februar zu warten. Einfach nur warten.

Niemand kann und will Euch hier irgendwas versprechen - aber ich würde mich ganz und gar nicht wundern, wenn dann schon die langersehnte Info von der AV käme ...
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Antwort #26 - 21.02.2016 um 14:14:33
 
Hallo ihr Lieben,

Ich wollte euch nur auf dem laufenden halten... Die Unterlagen sind seit dem 10.02. bei der ABH (laut BVA Köln). Bisher ist noch nichts geschehen, wobei es gerade erst 10 Tage rum sind.. Wäre ja auch alles schön wenn der Geburtstermin nicht immer näher rücken würde.. Dieser ist nun nämlich auf den 29.03. festgesetzt worden (Kaiserschnitt).. Jetzt beten wir, dass die ABH zumindest in den nächsten 3 Wochen (Mitte März) ihre Zustimmung erteilt und mein Mann wenigstens 2 Wochen vor Geburt einreisen kann..  Traurig

Sollte sich etwas Neues ergeben, so werde ich natürlich berichten. Vielen Dank für eure bisherige Unterstützung!

Liebe Grüße
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Antwort #27 - 21.02.2016 um 15:33:04
 
Elmira33 schrieb am 21.02.2016 um 14:14:33:
Dieser ist nun nämlich auf den 29.03. festgesetzt worden (Kaiserschnitt)

Diese Information schriftlich vom Arzt zusammen mit dem Aktenzeichen der AV (steht auf der Gebührenquittung, geht mit "DEU/" los) sollte die ABH schon bekommen.

Selbst wenn man in solchen Fällen entgegenkommen will (und ich habe bisher noch keinen Behördenmitarbeiter getroffen, bei dem das anders wäre), muß man doch wenigstens wissen, was da los ist und daß der Fall im Stapel auf dem eigenen Tisch liegt.

Ich zumindest schaue mir nicht jeden Tag die Neueingänge durch, ob da "Sonderfälle" drin sind. Entweder sagt man es mir oder das Ganze geht nach der Reihe ...
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Antwort #28 - 21.02.2016 um 15:38:23
 
Petersburger schrieb am 21.02.2016 um 15:33:04:
Diese Information schriftlich vom Arzt zusammen mit dem Aktenzeichen der AV (steht auf der Gebührenquittung, geht mit "DEU/" los) sollte die ABH schon bekommen.

Selbst wenn man in solchen Fällen entgegenkommen will (und ich habe bisher noch keinen Behördenmitarbeiter getroffen, bei dem das anders wäre), muß man doch wenigstens wissen, was da los ist und daß der Fall im Stapel auf dem eigenen Tisch liegt.

Ich zumindest schaue mir nicht jeden Tag die Neueingänge durch, ob da "Sonderfälle" drin sind. Entweder sagt man es mir oder das Ganze geht nach der Reihe ...


Ich hatte eh vor morgen zur ABH zu gehen und darum zu bitten.. Ärztlicher Attest ist bei den Unterlagen bei, hat mein Mann ja schon beim Termin in der Botschaft einreichen müssen..
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Antwort #29 - 23.02.2016 um 17:02:35
 
So, da wäre ich wieder... Die Fahrt am Montag hätte ich mir sparen können... Angeblich ist letzte Woche Donnerstag ein Brief an mich rausgegangen, weil noch Unterlagen von mir benötigt werden... Die Dame konnte oder wollte mir nicht sagen um welche Unterlagen es sich handelt, ich solle doch bitte den Brief abwarten, es stünde alles drin... Heute ist leider auch nichts eingetroffen, der Briefträger war jedoch definitiv da... Oh man, jetzt mache ich mich echt verrückt was es für solch geheimnisvollen Unterlagen sind, die ich vorlegen muss.. Eigentlich hat mein Mann ja bereits alles eingereicht.. Mache mir jetzt Sorgen, dass sie Gehaltsnachweise oder sonst was sehen wollen... Bin jedoch in der 35. Ssw... Da kann ich ja schlecht arbeiten Griesgrämig zudem geht es ja um einen nachzug zum deutschen Kind... Auch ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit... mache mich wieder völlig verrückt... Die Zeit entrinnt mir und jetzt muss ich den blöden Brief abwarten Griesgrämig
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