grisu1000 schrieb am 05.02.2016 um 15:59:41:Bovor du aber zum VG geht solltest du die Vorschläge von Petersburger in #2 und #12 umsetzen. Es muss ein schriftlicher Antrag bei der
AV und ggf. für Vorabszustimmung bei
ABH vorliegen. Anonsten kann dir auch das VG Berlin nicht helfen. Der
AV sollte der wahrscheinliche Geburtstermin bekannt sein.
Das war jetzt eher nur eine provisorische Frage, weil ich erst einmal den Monat abwarten will... aber man ist eben besser gewappnet wenn man weiß wie man die Vorschläge umsetzen kann... Mir gehen nämlich allmählich die Ideen aus..
Der Geburtstermin ist der
AV selbstverständlich bekannt, da mein Mann einen Attest mit dem Geburtstermin mit einreichen musste. Was die
Vorabzustimmung der
ABH angeht, so wurde uns mehrmals gesagt, dass wir weder einen Anspruch darauf haben noch stellen sie diese aus
Petersburger schrieb am 05.02.2016 um 19:03:46:Dann soll sie bitte mal erklären, warum das nicht möglich ist.
Die Zi. 28.0.4 der
AVwV zum
AufenthG sagt da nämlich etwas anderes:
Zitat:
Werdende Eltern, die sich bereits im Bundesgebiet befinden, haben lediglich Anspruch auf Erteilung einer Duldung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 1.
Da steht nicht nur, daß geduldet werden kann, sondern sogar, daß ein Anspruch besteht!
Und wenn nach meinem Hinweis aus #2, nach schriftlichem Antrag (!) die
ABH die Duldung ablehnt, dann ist nicht das VG in Berlin, sondern das örtliche VG zuständig.
Da die Dame bei der
ABH der Meinung war, dass es mit der
FZF schneller und unkomplizierter gehen würde, habe ich meinen Mann in die Türkei geschickt und er hat am 01.02. bei der Botschaft vorgesprochen mit allen nötigen Unterlagen. Ich muss ehrlich zugeben, dass es wahrscheinlich naiv war sich auf die Aussage der Mitarbeiterin der
ABH zu verlassen, aber mir sitzt leider die Zeit im Nacken und so lange ist es leider nicht mehr bis zur Geburt...
Petersburger schrieb am 05.02.2016 um 20:53:06:Wenn er in der Türkei ist, dann hast Du recht.
Ist er aber noch in Deutschland ...
... das wissen wir nicht. Die
TS scheint weder den hiesigen Ratschlägen zu folgen noch ausreichend Informationen zu geben.
Mein Mann ist in der Türkei, das habe ich auf der ersten Seite geschrieben.. ich hatte mich an die Botschaft gewandt und er bekam seinen Termin am 01.02. Ich bin wirklich dankbar für jeden Tipp und dafür, dass ihr eure Zeit für mich und meine Fragen opfert.. das sind alle Informationen die mir zur Verfügung stehen, sollte ich etwas vergessen haben oder wenn etwas unverständlich von mir erklärt ist, so beantworte ich selbstverständlich jede Frage.
Petersburger schrieb am 05.02.2016 um 21:42:33:Aber auch
Elmira33 schrieb am 27.01.2016 um 14:02:25:
und siehe da... mein Mann hat einen Termin am kommenden Montag 01.02....
...
Natürlich hat er den Termin wahrgenommen, wäre ja sinnfrei wenn ich so kurzfristig einen vereinbart bekomme, er dann aber trotzdem hier bleibt... Somit ist er in der Türkei und wartet... die Frage ist jetzt eben nur wie lange es wohl dauern wird und ob er bis zur Geburt sein Visum bekommt. Laut
AV sind die Papiere nach Köln geschickt worden, wobei die zuständige
ABH im System auf die Unterlagen zugreifen kann, somit wäre es nicht nötig diese vorab zu Faxen... ich weiß jetzt natürlich nicht was genau in Köln gemacht wird und ob die
ABH sich an mich wenden wird...