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FZF zum Kind (Gelesen: 1.601 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.02.2016 um 14:44:23
 
Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich des Visumsantrages.

Ich erwarte ein Kind von meinem in Indien lebenden Verlobten. Er studiert noch und ich habe gerade meine Ausbildung für ein Jahr pausiert. Der Geburtstermin ist Ende März. Nun haben wir den Plan im Sommer hier zu heiraten. Er hat Mitte Juni bis August Semesterferien und möchte dann zurück, um das Studium zu beenden.

Nun frage ich mich, ob er

-das Touristenvisum beantragt, weil er nur für 1-2 Monate kommt. (Mit dem kann er aber nicht heiraten, richtig?)

- die FZF zum Kindchen beantragt? (Obwohl er nicht vor hat hier zu leben)

- oder die FZF zur Hochzeit beantragt.

Pa: Die Vaterschaftsanerkennung ist schon in Arbeit.

Dankeschön,

Smiley
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 22.02.2016 um 14:51:47
 
Hallo,

die Frage ist, was ihr kurz- und langfristig erreichen wollt.
Er soll nicht zur Geburt kommen? Nur zur Hochzeit im Sommer? Für wie lange? Danach geht er zurück, beendet sein Studium (wann genau?). Und dann? Wollt ihr später in Indien zusammen leben oder in D oder gar nicht?

Wenn es nur ums Heiraten geht funktioniert das auch mit einem normalen Schengen-Visum. Falls er es bekommt (Student, vermutlich kein Einkommen, keine Familie...die Rückkehrwilligkeit nachzuweisen dürfte nicht so einfach sein).

Gruß lottchen
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.02.2016 um 14:57:51
 
Heiraten darf er immer, unabhängig davon, was für ein Visum er hat.

Das richtige Visum für den geplanten Aufenthalt wäre ein Besuchsvisum.

Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass ihm keines erteilt werden wird, weil Zweifel an seiner Rückkehrbereitschaft bestehen. Nach der Ablehnung des kurzfristig zu beantragenden Besuchsvisums ist es dann voraussichtlich zu spät für die Beantragung eines nationalen Visums zur FZF, für das die Rückkehrbereitschaft irrelevant ist, um rechtzeitig hier zu sein.

Es wird daher hier häufig empfohlen, gleich ein Visum zur FZF zum (ungeborenen) Kind zu beantragen, auf wenn gar kein Daueraufenthalt geplant ist. Auf die Erteilung hat er Anspruch und die Beantragung ist im Gegensatz zum Besuchsvisum kostenlos.
Niemand wird ihm den Visamissbrauch beweisen können, wenn er später behauptet, er habe bei der Beantragung zwar einen Daueraufenthalt geplant gehabt, sich aber dann nachträglich entschlossen doch wieder auszureisen.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.02.2016 um 15:24:27
 
Hallo und danke nochmal,

Er beendet sein Studium in 1,5 Jahren und wir möchten dann hier leben.
Zur Geburt wäre natürlich schön, passt aber einfach nicht mit dem Studienplan überein. Also wird er nur im Sommer kommen und ich fliege am Ende des Jahres nochmal hin.

Ja, gut. Ich verstehe, dass das Touristenvisum eher unwahrscheinlich ausgehändigt wird, da er zwar studiert und auch nur seine alleinlebende Mutter zu Hause hat, aber sonst keine Verpflichtungen dort.
Es schien mir nur einfacher, wegen dem Dokumentenauflauf und dem A1 Test. Ist jetzt nach eurer Aussage aber auch hinfällig.

Bei der Beantragung des FZF zum Kind, soll er dann Aussagen, dass er hier leben möchte oder kann er auch sagen, dass er keinen langen Aufenthalt geplant hat. Und wie sieht das dann mit dem
Deutschkurs aus? Müsste  er den machen?

Mit freundlichen Grüßen

Smiley
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 22.02.2016 um 15:30:18
 
Ah, ich habe schon gesehen "..daueraufenthalt geplant gehabt, aber.."

Die Frage hat sich erledigt .
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ninnschen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.02.2016 um 07:14:23
 
Fenster1040 schrieb am 22.02.2016 um 15:24:27:
Bei der Beantragung des FZF zum Kind, soll er dann Aussagen, dass er hier leben möchte oder kann er auch sagen, dass er keinen langen Aufenthalt geplant hat. Und wie sieht das dann mit dem
Deutschkurs aus? Müsste  er den machen?


Naja warum will er denn ein nationales Visum, wenn er nicht "lange" bleiben will. Die FZF hat den Zweck des "auf Dauer" in Deutschland lebens.

Deutschkurs brauch er für den Nachzug zum Kind nicht.

Eine Sache aber noch: Das mir der Eheschließung wird wahrscheinlich nicht so einfach und vor allem schnell gehen. Das Standesamt wird in jedem Fall seine Urkunden überprüfen lassen und das kann gut und gerne mal 6 Monat dauern.
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