Guten Abend zusammen,
Ich spreche wahrscheinlich zum hundertsten mal das gleiche Thema an, allerdings raucht mir mittlerweile echt der Kopf und irgendwie bekommt man von 4 Seiten 5 verschiedene Dinge erzählt.
Zunächst aber was bisher passiert ist:
Gegen Ende des letzten Jahres war ich bei mir im Ort auf dem Standesamt um meine Heiratsfähigkeitsbescheinigung zu beantragen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich die erste Seite ihres Passes, einen Unterkunftsnachweiß, sowie eine Ledigkeitsbescheinigung meiner Verlobten benötige. Die Ledigkeitsbescheinigung sollte zudem noch eine Apostille tragen.
Gesagt getan, ich also meiner zukünftigen die Infos zukommen lassen (Wohnte damals so wie heute bei ihrer Mutter in Minsk/Belarus) was sie alles organisieren muss. Dann kam die Info von ihr, dass die Ämter ihr gesagt hätten dass die Dokumente die sie beantragt nicht ausreichen würden und sie sich wundern dass nur eines davon eine Apostille benötigt. Meine Verlobte also wieder mich kontaktiert, ich wieder zum Standesamt, jemand anderen als Berater bekommen der plötzlich 2 Zettel ausgefüllt hat, mit auflagen vom Oberlandesgericht Köln; Stand Nov 2005. Und plötzlich brauchten wir noch ihre Geburtsurkunde mit Apostille, und den Pass vollständig kopiert (~40 Seiten) und beglaubigt übersetzt. Dumm gelaufen, hätte vielleicht gleich beim ersten mal genauer Fragen müssen. Seis drum, Lektion gelernt.
Jedenfalls bin ich aktuell dabei, alle Dokumente übersetzen zu lassen, und hoffe dass das alles noch klappt, denn wir müssen meine Heiratsfähigkeitsbescheinigung bis Ende März in Minsk beim dortigen Standesamt zur Prüfung vorlegen (Mit Apostille + Übersetzung auf russisch). Soweit so gut, der erste Stress wäre damit (fast) rum.
Aber:
Jetzt stellt sich mir die nächste (Bzw. überhaupt die erste für hier) Frage; Gemäß dem Fall dass unsere Hochzeit am 17.06. stattfindet (Wovon ich aktuell noch ausgehe), habe ich gelesen dass meine Verlobte (Bzw. ab dann ja Frau) dann zur deutschen Botschaft in Minsk muss, um dort ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Jetzt bin ich in meiner Naivität bisher davon ausgegangen, dass dieses Visum schon der Freifahrt Schein ist um in Deutschland mit mir zu leben. Jetzt lese ich das dem nicht so ist, sondern dass dieses Visum in der Regel 3 Monate Gültigkeit hat, und wir in diesen 3 Monaten in Deutschland zum auswärtigen Amt gehen müssen und dort die Aufenthaltsgenehmigung beantragen; Die dann 3 Jahre gültig ist.
Dann gibt es noch ein weiteres Problem; Meine Verlobte hat ein Diplom von der Staatlich linguistischen Universität in Minsk, und möchte noch ihren Magister draufsetzen, was in etwa ein Jahr dauert. (Ende etwa Juni/Juni 2017)
Kommt uns das in die Quere? Habe gelesen dass wir für eine permanente/unbefristete Aufenthaltsgenehmigung 3 Jahre zusammenleben müssen. Wenn jetzt das "temporäre" Visum nur 3 Jahre gültig ist, was passiert dann? Einen Integrationskurs schafft sie in der Zeit auf jeden Fall, aber wir würden bis dahin dann eben nur 2 Jahre zusammen wohnen.
Ich will am liebsten alles gleich klären; Stimmt denn meine Vorstellung der Dinge in etwa mit der Realität überein? Kann ich ggf. jetzt schon was tun damit ihr Antrag zur Zusammenführung "reibungslos" abläuft? (Ggf. jetzt schon Kopieen anfertigen von Dokumenten?)
...sorry für das durcheinander an Fragen
Gruß
Namikon