Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug (Gelesen: 3.697 mal)
Namikon
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug
22.02.2016 um 21:33:17
 
Guten Abend zusammen,

Ich spreche wahrscheinlich zum hundertsten mal das gleiche Thema an, allerdings raucht mir mittlerweile echt der Kopf und irgendwie bekommt man von 4 Seiten 5 verschiedene Dinge erzählt.

Zunächst aber was bisher passiert ist:
Gegen Ende des letzten Jahres war ich bei mir im Ort auf dem Standesamt um meine Heiratsfähigkeitsbescheinigung zu beantragen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich die erste Seite ihres Passes, einen Unterkunftsnachweiß, sowie eine Ledigkeitsbescheinigung meiner Verlobten benötige. Die Ledigkeitsbescheinigung sollte zudem noch eine Apostille tragen.

Gesagt getan, ich also meiner zukünftigen die Infos zukommen lassen (Wohnte damals so wie heute bei ihrer Mutter in Minsk/Belarus) was sie alles organisieren muss. Dann kam die Info von ihr, dass die Ämter ihr gesagt hätten dass die Dokumente die sie beantragt nicht ausreichen würden und sie sich wundern dass nur eines davon eine Apostille benötigt. Meine Verlobte also wieder mich kontaktiert, ich wieder zum Standesamt, jemand anderen als Berater bekommen der plötzlich 2 Zettel ausgefüllt hat, mit auflagen vom Oberlandesgericht Köln; Stand Nov 2005. Und plötzlich brauchten wir noch ihre Geburtsurkunde mit Apostille, und den Pass vollständig kopiert (~40 Seiten) und beglaubigt übersetzt. Dumm gelaufen, hätte vielleicht gleich beim ersten mal genauer Fragen müssen. Seis drum, Lektion gelernt.

Jedenfalls bin ich aktuell dabei, alle Dokumente übersetzen zu lassen, und hoffe dass das alles noch klappt, denn wir müssen meine Heiratsfähigkeitsbescheinigung bis Ende März in Minsk beim dortigen Standesamt zur Prüfung vorlegen (Mit Apostille + Übersetzung auf russisch). Soweit so gut, der erste Stress wäre damit (fast) rum.

Aber:
Jetzt stellt sich mir die nächste (Bzw. überhaupt die erste für hier) Frage; Gemäß dem Fall dass unsere Hochzeit am 17.06. stattfindet (Wovon ich aktuell noch ausgehe), habe ich gelesen dass meine Verlobte (Bzw. ab dann ja Frau) dann zur deutschen Botschaft in Minsk muss, um dort ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Jetzt bin ich in meiner Naivität bisher davon ausgegangen, dass dieses Visum schon der Freifahrt Schein ist um in Deutschland mit mir zu leben. Jetzt lese ich das dem nicht so ist, sondern dass dieses Visum in der Regel 3 Monate Gültigkeit hat, und wir in diesen 3 Monaten in Deutschland zum auswärtigen Amt gehen müssen und dort die Aufenthaltsgenehmigung beantragen; Die dann 3 Jahre gültig ist.

Dann gibt es noch ein weiteres Problem; Meine Verlobte hat ein Diplom von der Staatlich linguistischen Universität in Minsk, und möchte noch ihren Magister draufsetzen, was in etwa ein Jahr dauert. (Ende etwa Juni/Juni 2017)
Kommt uns das in die Quere? Habe gelesen dass wir für eine permanente/unbefristete Aufenthaltsgenehmigung 3 Jahre zusammenleben müssen. Wenn jetzt das "temporäre" Visum nur 3 Jahre gültig ist, was passiert dann? Einen Integrationskurs schafft sie in der Zeit auf jeden Fall, aber wir würden bis dahin dann eben nur 2 Jahre zusammen wohnen.

Ich will am liebsten alles gleich klären; Stimmt denn meine Vorstellung der Dinge in etwa mit der Realität überein? Kann ich ggf. jetzt schon was tun damit ihr Antrag zur Zusammenführung "reibungslos" abläuft? (Ggf. jetzt schon Kopieen anfertigen von Dokumenten?)

...sorry für das durcheinander an Fragen  Griesgrämig

Gruß
Namikon
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug
Antwort #1 - 22.02.2016 um 21:42:20
 
Namikon schrieb am 22.02.2016 um 21:33:17:
Jetzt lese ich das dem nicht so ist, sondern dass dieses Visum in der Regel 3 Monate Gültigkeit hat, und wir in diesen 3 Monaten in Deutschland zum auswärtigen Amt gehen müssen und dort die Aufenthaltsgenehmigung beantragen; Die dann 3 Jahre gültig ist.

Deine (dann) Ehefrau muss nicht zum Auswärtigen Amt gehen, sondern zur ABH und die AE beantragen, die i.d.R. für drei Jahre ausgestellt wird. Eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es übrigens seit 2005 nicht mehr, sondern nur noch eine Aufenthaltserlaubnis. Zwinkernd

Namikon schrieb am 22.02.2016 um 21:33:17:
Wenn jetzt das "temporäre" Visum nur 3 Jahre gültig ist, was passiert dann?

Das Visum ist nur drei Monate gültig, die AE normalerweise 3 Jahre.
Sofern deine Frau dann länger als 6 Monate ausser Landes ist, würde die AE erlöschen, ausser die ABH gewährt eine längere Abwesenheitsfrist. Solange der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist, wäre die Abwesenheit im Ausland unschädlich für die Anrechnungszeiten zur NE.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lila F.
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug
Antwort #2 - 22.02.2016 um 22:52:42
 
Namikon schrieb am 22.02.2016 um 21:33:17:
Dann gibt es noch ein weiteres Problem; Meine Verlobte hat ein Diplom von der Staatlich linguistischen Universität in Minsk, und möchte noch ihren Magister draufsetzen, was in etwa ein Jahr dauert. (Ende etwa Juni/Juni 2017)


Ich weiß nicht genau, wie du das meinst. Möchte deine Verlobte durchgehend bis etwa Juni/Juli 2017 im Ausland bleiben (von eventuellen kurzzeitigen Besuchsaufenthalten abgesehen)? Dann sollte sie das Visum zur Familienzusammenführung nicht direkt nach der Hochzeit beantragen, sondern erst einige Monate vor der geplanten Einreise nach Deutschland zum Daueraufenthalt. Die Niederlassungserlaubnis (d. h. unbefristet) kann sie dann eben erst 2020 bekommen, nachdem sie drei Jahre als Ehefrau mit dir zusammen in Deutschland gelebt hat. Außerdem muss sie dafür noch andere Voraussetzungen erfüllen. Sollte sie bei Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis nicht alle Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllen, wird ihre befristete Aufenthaltserlaubnis verlängert (immer davon ausgehend, dass ihr noch in ehelicher Lebensgemeinschaft in Deutschland lebt).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Namikon
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug
Antwort #3 - 22.02.2016 um 23:15:27
 
Aha, verstehe. Also wäre es dann noch in der Tat sinnvoller sie würde, wie von Lila F. geschrieben, nach der Heirat erstmal gar nichts tun, und ihr Studium abschließen. Sobald sich das dem Ende nähert, legen wir los mit der AE (Danke trixie für die Richtigstellung  Smiley )

Ich muss aus dieser Situation jetzt eine Frage stellen die ich vorher nicht selbst gegoogelt habe; (Asche auf mein Haupt...)
Haben wir denn irgendwelche Vorteile wenn wir verheiratet sind im Bezug auf gegenseitig Besuchen?
Bisher muss ich, wenn ich sie besuchen will, immer einen riesen Aufwand betreiben mit Apartment (Hotel kommt nicht in Frage, bei ihr Zuhause geht nicht), offizielle Einladung (Ab 10 Tage muss die ja von einer Institution sein), Flug, Visum, etc.
Geht das dann irgendwie "einfacher", da ich ja de facto meine Frau besuche?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug
Antwort #4 - 22.02.2016 um 23:58:45
 
Namikon schrieb am 22.02.2016 um 23:15:27:
Haben wir denn irgendwelche Vorteile wenn wir verheiratet sind im Bezug auf gegenseitig Besuchen? 

Wenn deine Frau dich besucht und die Rückkehrbereitschaft nachgewiesen ist (dürfte ja auch entsprechend belegbar sein), dürfte einem Schengen Visum nichts entgegenstehen.
Eine VE wäre nicht notwendig, da du als Ehemann kraft Gesetzes für ihren Unterhalt aufkommen mußt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Namikon
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug
Antwort #5 - 23.02.2016 um 00:15:10
 
@
trixie

trixie schrieb am 22.02.2016 um 23:58:45:
Wenn deine Frau dich besucht und die Rückkehrbereitschaft nachgewiesen ist

Sie hat ja in dieser Zeit ihre Immatrikulationsbescheinigung; Das, so hoffe ich, reicht dem Amt als Rückkehrabsicht aus. Was allerdings ein wenig skuril klingt; Sie ist meine Frau und braucht eine Rückkehrabsicht.. Aber wer bin ich Regeln zu hinterfragen  Smiley

Vielen Dank erst einmal für die schnellen Antworten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug
Antwort #6 - 23.02.2016 um 00:56:42
 
Namikon schrieb am 22.02.2016 um 23:15:27:
nach der Heirat erstmal gar nichts tun,


Ich würde die Ehe beim deutschen Standesamt nachregistrieren lassen und die Ehefrau Motivieren, deutsch auf möglichst hohem Nivau zu lernen und eine entsprechende Sprachprüfung zeitnah zum FZF Visum abzulegen. Das vereinfacht nacher die Vorgehensweise bei AV und ABH etwas.

Drei Monate vor geplanten Umzugstermin sollte man dann den Antrag auf FZF Visum stellen.

Namikon schrieb am 22.02.2016 um 23:15:27:
Sobald sich das dem Ende nähert, legen wir los mit der AE


Erst FZF Visum bei AV beantragen, nach Einreise mit Visum dann AE bei der ABH.

trixie schrieb am 22.02.2016 um 23:58:45:
Eine VE wäre nicht notwendig


Aber eine KV

Namikon schrieb am 23.02.2016 um 00:15:10:
Sie hat ja in dieser Zeit ihre Immatrikulationsbescheinigung; Das, so hoffe ich, reicht dem Amt als Rückkehrabsicht aus. 


Das muss aber zu den Studienterminen passen, ein Besuch während Vorlesungszeiten ist z.B. unglaubwürdig.

Namikon schrieb am 23.02.2016 um 00:15:10:
Was allerdings ein wenig skuril klingt; Sie ist meine Frau und braucht eine Rückkehrabsicht.. 


Sie bekommt zum Besuch ein Schengenvisum, damit kann sie grundsätzlich kein AE bekommen. Die AV will nur verhindern, dass das auwändiger FZF Visum durch ein Besuchsvisum umgangen wird


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug
Antwort #7 - 23.02.2016 um 07:11:04
 
grisu1000 schrieb am 23.02.2016 um 00:56:42:
Ich würde die Ehe beim deutschen Standesamt nachregistrieren lassen


Ist ja nicht nötig, da sie in Deutschland heiraten wollen Zwinkernd


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug
Antwort #8 - 23.02.2016 um 08:04:59
 
Namikon schrieb am 22.02.2016 um 23:15:27:
Haben wir denn irgendwelche Vorteile wenn wir verheiratet sind im Bezug auf gegenseitig Besuchen? Bisher muss ich, wenn ich sie besuchen will, immer einen riesen Aufwand betreiben mit Apartment (Hotel kommt nicht in Frage, bei ihr Zuhause geht nicht), offizielle Einladung (Ab 10 Tage muss die ja von einer Institution sein), Flug, Visum, etc.Geht das dann irgendwie "einfacher", da ich ja de facto meine Frau besuche? 

Das musst Du bei den belorussischen Behörden erfragen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Muenchner
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 57

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug
Antwort #9 - 23.02.2016 um 11:02:16
 
Namikon schrieb am 22.02.2016 um 21:33:17:
Zunächst aber was bisher passiert ist:
Gegen Ende des letzten Jahres war ich bei mir im Ort auf dem Standesamt um meine Heiratsfähigkeitsbescheinigung zu beantragen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich die erste Seite ihres Passes, einen Unterkunftsnachweiß, sowie eine Ledigkeitsbescheinigung meiner Verlobten benötige. Die Ledigkeitsbescheinigung sollte zudem noch eine Apostille tragen.


Wozu genau wird dieser ganze Kram benötigt, wenn die Ehe doch (laut Threadtitel) in Belarus geschlossen werden soll? Da wäre eher mit den Belorussischen Behörden zu klären welche Dokumente ER vorlegen muss, das Deutsche Standesamt ist für Eheschließung im Ausland völlig außen vor!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug
Antwort #10 - 23.02.2016 um 14:50:59
 
Muenchner schrieb am 23.02.2016 um 11:02:16:
das Deutsche Standesamt ist für Eheschließung im Ausland völlig außen vor!


ausser man benötige ein EFZ (wie in diesem Fall)

Namikon schrieb am 22.02.2016 um 21:33:17:
Familienzusammenführung zu beantragen. Jetzt bin ich in meiner Naivität bisher davon ausgegangen, dass dieses Visum schon der Freifahrt Schein ist um in Deutschland mit mir zu leben.

ist es für die "Einreise" für diesen Zweck auch und auch für die weitere Erteilung der AE.
Dass nach der Einreise noch (ggf immer wieder) was erledigt werden muss, ist eine andere Sache. Du musst ja auch immer wieder deinen PA/RP verlängern lassen.


Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Namikon
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baldige geplante Heirat in Belarus und Familiennachzug
Antwort #11 - 23.02.2016 um 17:34:50
 
Muenchner schrieb am 23.02.2016 um 11:02:16:
Wozu genau wird dieser ganze Kram benötigt, wenn die Ehe doch (laut Threadtitel) in Belarus geschlossen werden soll? Da wäre eher mit den Belorussischen Behörden zu klären welche Dokumente ER vorlegen muss, das Deutsche Standesamt ist für Eheschließung im Ausland völlig außen vor!


Das hab ich mich am Anfang auch gefragt. Ich brauche dort "nur" mein Ehefähigkeitszeugniss, Pass und muss beim OVIR registriert sein (So eine Art Einwohner-Meldeamt dort). Um das EFZ hier in D zu bekommen, brauche ich aber von meiner Verlobten diese ganzen Dokumente. Aber habe ich jetzt (fast) hinter mir; Heute kam die Bestätigung das alles fertig Übersetzt wurde; Donnerstag/Freitag geht's auf's Standesamt.

erne schrieb am 23.02.2016 um 14:50:59:
Dass nach der Einreise noch (ggf immer wieder) was erledigt werden muss, ist eine andere Sache. Du musst ja auch immer wieder deinen PA/RP verlängern lassen.


Macht jetzt im Nachhinein betrachtet einen Sinn. Schade (oder gut?) das man sowas nur einmal macht im Leben, das nächste mal wüsste ich wie es geht...  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema