itasweet23 schrieb am 03.12.2015 um 22:29:32:Ja, ich hab beide Staatsangehörigkeiten. Oh schön wäre es. Aber so einfach geht das nicht. Wurde uns ausdrücklich von der Botschaft gesagt, auf meine Anfrage, ob er mich während des Visumsverfahren mich besuchen kommen darf, dass er dadurch nicht den Aufenthalt erhalten darf!
Das wäre nur dann richtig, wenn du dein ganzes Leben nur in Deutschland und nie in Italien (oder einem anderen europäischen Land) gelebt hättest. Deshalb meine Frage, ob du mal -irgendwann- eine Zeitlang in Italien gelebt hast. Dann bist du ohne Zweifel freizügigkeitsberechtigt und dein Verlobter hat mit der Heirat einen Anspruch auf die Aufenthaltskarte.
Das hatten wir in zwei Threads hier ausführlich erörtert - mit Gerichtsentscheidungen und Auszügen aus dem Visumshandbuch des Auswärtigen Amtes: Ein EU-Doppelstaatler bleibt immer freizügigkeitsberechtigt, wenn er seine Freizügigkeit nur einmal im Leben genutzt hat. Es ist unerheblich, ob er die zweite Staatsangehörigkeit schon von Geburt an hatte oder sie erst irgendwann später erworben hat. Das gilt aber, wie gesagt nur, wenn du schon mal umgezogen bist. Die Behörden mauern in Freizügigkeitsfällen grundsätzlich. Vor allem dann, wenn es keine Standardfälle sind. Lies dir die verlinkten Threads und die Verweise durch - und dann überlege dir nochmal, ob ihr eure Hochzeit wirklich verschieben wollt:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1421082215/47#47reinhard schrieb am 03.12.2015 um 22:45:54:Aber das nützt Dir nichts. In Deutschland bist Du nur deutsch, hast also keine Freizügigkeitsrechte.
Reinhard, siehe die Threads oben. Dass man in Deutschland nur als Deutscher behandelt wird, ist schon lange überholt. Deshalb die Frage an die
TS, ob sie auch schon mal für einige Zeit in Italien gelebt hat. Davon hängt hier die Freizügigkeit ab. Im Lapinoskoff-Fall oben hatte ein Franzose seit 25 Jahren in D gelebt und dann die deutsche StA angenommen. Dann heiratete er eine Ukrainerin. Er hat seine Freizügigkeitsberechtigung nicht durch Annahme der deutschen StA verloren. Seine Ehefrau bekam eine Aufenthaltskarte.
Und nochmal für die
TS, da sie wohl nicht richtig verstanden hat, was Freizügigkeit bedeutet: Dein Ehemann braucht in dem Fall kein Visumsverfahren, um mit einem Aufenthaltsrecht hierbleiben zu können. Da er als Kolumbianer ab heute (?) auch visumsfrei einreisen kann, kann er also einfach kommen. (Ein Visumsverfahren müssen nur Ehepartner von EU-Bürgern machen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind).