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Konsultationsverfahren (Gelesen: 22.306 mal)
Themen Beschreibung: Löschen von SIS Eintrag
Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 25.09.2015 um 08:16:55
 
Ob man es beim italienischen Konsulat in Tunesien bekommt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #46 - 25.09.2015 um 08:51:38
 
Nachtrag:

Führungszeugnis heißt auf italienisch "certificato di buona condotta"

https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=%22c...

Ist zwar nicht auf der Website des italienischen KOnsulats in Tunesien, aber bei anderen italienischen Konsulaten gibt es das...

Also: Man kann das beim italienischen Konsulat bekommen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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cabrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #47 - 03.10.2015 um 00:21:39
 
cabrio schrieb am 24.06.2015 um 20:19:08:
Saridda schrieb am 24.06.2015 um 19:55:01:
Ich habe heute nochmal eine Email an die Botschaft in Tunis geschrieben und mit diesem Freizügigkeitsrecht agumentiert. 

Das nützt jetzt nichts mehr, weil dein Freizügigkeitsrecht mit dem Erwerb der öst. StA eben in Ö nicht mehr gilt.


Aktueller Stand: Du bist weiterhin freizügigkeitsberechtigt, obwohl du die österr. StA angenommen hast - weil du als Italienerin schon lange in Ö gelebt hast, bevor du die StA angenommen hast. Dein Mann hat also Anspruch auf ein einfaches Einreisevisum zu dir nach Ö nach Freizügigkeitsrichtlinie. Das sollte er jetzt unbedingt beantragen. Dass die italienische Einreisesperre jetzt weg ist, schadet ja nicht. Ein Führungszeugnis aus Italien darf nicht verlangt werden.

Schau dir diesen Thread an
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1438541753
Antworten #7 und #12

Ein Franzose hatte seit vielen Jahren in D gelebt und dann die deutsche StA angenommen. Dann hatte er geheiratet. Seine Frau bekommt eine Aufenthaltskarte, weil er seine Freizügigkeit durch die Annahme der deutschen StA nicht mehr verlieren konnte. Sie ist also abgeleitet freizügigkeitsberechtigt. In dem Thread gibt's Auszüge aus dem Visumshandbuch, wo das bestätigt wird und auch Gerichtsbeschlüsse von deutschen Gerichten. Da es hier um europäisches Recht geht, ist es egal, dass die Beschlüsse von deutschen und nicht von österreichischen Gerichten sind. Ich würde aber trotzdem die Beschlüsse nicht unbedingt bei der österr. Botschaft in Tunesien vorlegen, sondern beim Visumsantrag einen Brief abgeben, in dem du argumentierst, weshalb dein Mann den Anspruch auf ein einfaches Einreisevisum nach Freizügigkeitsrichtlinie hat. Belege dazutun, wie lange du als Italienerin in Ö gelebt und wann du die österr. StA angenommen hast.
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« Zuletzt geändert: 03.10.2015 um 00:37:44 von cabrio »  
 
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