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einstweil. Rechtsschutz/Aussetzung der Abschiebung - Unterschied (Gelesen: 2.140 mal)
Themen Beschreibung: Kann man bei Ablehnung der Aufenthaltsverlängerung e. Rs beantragen?
letranger
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i4a rocks!


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21.11.2015 um 17:05:13
 
Von der Ausländerbehörde ergeht eine Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Der Betroffene erhebt beim Vwg Klage dagegen und beantragt gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz. Damit erhofft er sich eine vorläufige Verlängerung der AE.

Der Richter des Vwg weist ihn aber darauf hin, dass er richtigerweise beantragen sollte, die Ausländerbehörde zu verpflichten von einer Abschiebung vorläufig abzusehen. Diese bedeutete aber eine Duldung (Aussetzung d. Abschiebung), die mit Einschränkungen verbunden sein kann und deswegen nicht so wünschenswert ist.

Warum sollte es falsch sein, einen e. Rechtsschutz zu beantragen? Ist er nicht genau für einen solchen Fall?

Vielen Dank!
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.11.2015 um 18:17:03
 
"Einstweiliger Rechtsschutz" ist nur ein Oberbegriff für verschiedene Antragsarten. Der Antrag ist seinem Wortlaut nach nicht hinreichend bestimmt, wenn pauschal nur "einstweiliger Rechtsschutz" beantragt wird. Der Antragsteller muss eine konkrete Anordnung formulieren, die das Gericht treffen soll. Deswegen ist die Nachfrage des Richters richtig. Die Weitergeltung der bisherigen AE oder die Verpflichtung zur einstweiligen Verlängerung würde das Ergebnis des Klageverfahrens jedenfalls teilweise irreversibel vorwegnehmen. Das einstweilige Rechtsschutzverfahren ist aber nicht dazu da, vollendete Tatsachen zu schaffen. Deswegen ist hier wohl im einstweiligen Rechtsschutz tatsächlich nur eine Duldung drin.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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letranger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.11.2015 um 19:39:52
 
Danke!


Aber es gibt doch auch die Möglichkeit einer Fiktion, eig. wollte ich diese Haben. Wie ist es denn damit?
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Antwort #3 - 21.11.2015 um 19:46:38
 
Die Fiktionswirkung tritt automatisch ein, wenn ein Antrag auf einen AT gestellt wird. Sie gilt bis zur Entscheidung der ABH über diesen Antrag - so steht es in AufenthG.

Da die Entscheidung bereits gefallen ist, gibt es auch keine Fiktionswirkung mehr.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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letranger
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 21.11.2015 um 19:54:14
 

Danke auch!
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