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Drohende Abschiebung? (Gelesen: 2.547 mal)
Van Cleef
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Drohende Abschiebung?
22.11.2015 um 12:55:11
 
Grüße euch,

mir ist heute aufgefallen, dass in meinem Pass, den ich im Jahre 2013 neu bekommen habe, weil der alte abgelaufen war, dass dort kein Aufenthaltstitel zu finden ist.

Im alten ist dort der Titel Unbefristet aufgeklebt. Ein Freund sagte mir, dass ich nun seit über zwei Jahren mich illegal in Deutschland aufhalte und mir die Abschiebung droht.

Im Übrigen bin ich in Deutschland geboren und aufgewachsen und wüsste nicht wie ich bei einer möglichen Abschiebung in Marokko überleben soll. Kann weder die Sprache noch kenne ich jemanden dort.

Straftaten oder Schulden habe ich keine. 13 Jahre Schule habe ich bereits auch hinter mir.

Kann mir jemand genaueres darüber erzählen bzw. was das Gesetzt dazu sagt?

Wäre es Sinnvoll erst ein Anwalt zu nehmen oder gleich den Weg zur Ausländerbehörde gehen? Ich weiß ja nicht ob die mich dann direkt festhalten und anschließend abschieben Traurig

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reinhard
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Beiträge: 15.180

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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.11.2015 um 13:13:05
 
Wenn Du eine Niederlassungserlaubnis hast (unbefristet), gilt das. Das in unabhängig von Aufklebern oder Plastikkarten.

Falls Du kontrolliert wirst, solltest Du was zu Vorzeigen haben. Beantrag bei Gelegenheit mal bei der Ausländerbehörde eine neue Plastikkarte. Die gucken nach und sehen, dass Du eine NE hast, und bestellen die Plastikkarte. Und Du bezahlst ein paar Euros.

Niemand ist illegal, nur weil die Plastikkarte gerade nicht zur Hand ist.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 22.11.2015 um 13:32:53
 
Van Cleef schrieb am 22.11.2015 um 12:55:11:
mir ist heute aufgefallen, dass in meinem Pass, den ich im Jahre 2013 neu bekommen habe, weil der alte abgelaufen war, dass dort kein Aufenthaltstitel zu finden ist. Im alten ist dort der Titel Unbefristet aufgeklebt.

Illegal bist Du nicht, weil der Aufenthaltstitel im alten Pass weiterhin Gültigkeit behält.

Normalerweise lässt man sich aber den Aufenthaltstitel in den neu ausgestellten Pass übertragen bzw. einen (neuen) eAT ausstellen.
Das solltest Du alsbald nachholen.

Im Übrigen sollte man den Begriff "Abschiebung" nicht so inflationär verwenden. Abgeschoben werden nur Straftäter und Personen, die eine ergangene Ausreiseaufforderung beharrlich ignorieren.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.11.2015 um 15:12:35
 
Van Cleef schrieb am 22.11.2015 um 12:55:11:
Ein Freund sagte mir, 

Der Freund hat Unfug erzählt.

Ab sofort bist Du nur noch mit beiden Pässen unterwegs - solange, bis Du den vorigen Ratschlägen hier im Thema gefolgt bist und einen eAT zum neuen Paß hast ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Van Cleef
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
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Antwort #4 - 23.11.2015 um 17:46:50
 
Da bin ich aber beruhigt, denn Deutschland ist für mich meine Heimat, auch wenn ich nicht wie ein Deutscher ausschaue Smiley

Ich werde sobald wie möglich mich darum kümmern und bedanke mich recht herzlich bei euch Smiley
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