Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Grenzübertrittsbescheinigung. Wie im Eilverfahren Klage erheben? (Gelesen: 1.553 mal)
Zeraphine21
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Grenzübertrittsbescheinigung. Wie im Eilverfahren Klage erheben?
20.11.2015 um 09:56:01
 
Hallo zusammen,

ein Drittstaatenangehöriger hat heute bei der Ausländerbehörde eine Grenzübertrittsbescheinigung bekommen. Er hat einen CE-Status, also einen italienischen Daueraufenthaltstitel. Sein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt, da sein, im Rahmen der Vorangsprüfung beim Jobcenter eingereichter Arbeitsvertrag, befristet war und das Job Center den Vertrag nicht so schnell überprüfen konnte.
Leider hat der Betroffene nicht das Geld sich einen Anwalt zu leisten. Kann mir hier jemand dabei helfen eine Klage zu formulieren? Was muss darin enthalten sein? Kann im Eilverfahren ein weiterer Arbeitsvertrag eingereicht werden, der dann überprüft werden müsste? Wird damit die Ausreisefrist aufgeschoben?

Viele Grüße
Zeraphine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Grenzübertrittsbescheinigung. Wie im Eilverfahren Klage erheben?
Antwort #1 - 20.11.2015 um 15:59:59
 
Welche Begründung sollte denn hier ziehen?

Er hat das Recht, 90 Tage zu Besuch hier zu sein. Dann sollte er aber rechtzeitig ausreisen, damit er nicht gesperrt wird.

Wenn die gefundene Arbeitsstelle nicht angetreten werden kann, weil es bevorrechtigte Arbeitslose gibt, dann sollte er beim nächsten Besuch etwas anderes suchen.

Einen Anwalt sollte er, falls nötig (wozu?), lieber von Italien aus beauftragen, um jetzt nicht alle szu riskieren.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema