ninnschen schrieb am 23.10.2015 um 18:35:28:2. Ja, auf jeden Fall. Außerdem musst du ein Führungszeugnis deines Heimatlandes vorlegen
Tatsächlich?
Das (Bezahlung der Kosten / Führungszeugnis) mag
bei Antrag auf kürzere Frist / Aufhebung der
Einreisesperre etc. oder Erteilung einer
AE eine Rolle spielen - aber auch, wenn die Frist gesetzlich(!) bestimmt ist, die
Einreisesperre also von Amts wegen(!) auf 5 Jahre befristet wird (weil sie es muss)?
Was passiert denn dann, wie hier, wenn die 5 Jahre abgelaufen sind und der Betreffende die Kosten noch nicht bezahlt hat und kein Führungszeugnis vorlegt?
Wird dann
entgegen gesetzlicher Bestimmungen die Frist über 5 Jahre hinaus verlängert bzw. die Sperre einfach nicht aufgehoben?
Dies bezweifle ich seit / im Hinblick auf EuGH vom 19.09.2013, C-297/12 (Filev & Osmani) und Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115) in nationales Recht.
Falls ich irren sollte, bin ich für Hinweise auf entsprechende nachvollziebare Quellen (Verwaltungsvorschriften, Urteile etc.) aber dankbar und wäre lernfähig.
Gruß