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Abschiebung, Folgenbeseitigung im eA oder Härtefallantrag (Gelesen: 1.074 mal)
Jay1893
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Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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16.12.2015 um 16:22:48
 
beim Fall geht es um eine seit über 20 Jahren geduldete Familie, die nun abgeschoben wurde, Antrag nach § 25b wurde vor einigen Wochen gestellt (durchaus mit Erfolgschancen), bis heute ohne Stellungnahme. Da die Abschiebung nun vollzogen wurde, stellt sich die Frage, ob man eher über einen Folgenbeseitigungsanspruch (Untätigkeitklage sowie eA mit Ziel, dass Rückkehr erlaubt wird) oder aber einen Härtefallantrag am Innenministerium zum Erfolg kommt. Gegen die Sperrfristentscheidung ist Widerspruch eingelegt, alles bisher ohne Reaktion. Die Abschiebung wurde einfach vollzogen.

So wie ich das sehe, wäre bei einem Härtefallantrag ja der Antrag auf Erteilung der AE zurückzunehmen, bei Ablehnung geht ja dann nur noch der Weg über ein Visumsverfahren aus dem Ausland, doer?!. Im Ergebnis beinahe chancenlos, da die Leute ja die Arbeitsstelle bis dahin verlieren werden.

Hat jemand Ideen? Wenn noch Ergänzungen nötig wären, bitte kurz hinweisen...
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