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Asyl - Ehefrau EU (Gelesen: 11.202 mal)
xxx2
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.09.2015 um 15:44:49
 
Mutter - Rumänin
Vater und Kinder - Staatsangehörigkeit Albanien

In Mai 2015 einen Asylantrag gestellt,  nun (logisch) offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Und jetzt?

Danke
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 03.09.2015 um 16:38:37
 
Also ein paar mehr Informationen wären schon hilfreich.

Mama+Papa+Kinder leben zusammen in D?
Mama+Papa sind verheiratet?
Die Kinder sind Kinder des Vaters und nicht der Mutter?
Arbeitet die Mutter, wieviel verdient sie, wovon lebt sie?
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xxx2
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.09.2015 um 17:00:44
 
Eltern verheiratet, leben zusammen mit den Kinder in D. in der GU für Asylbewerber.
Eltern behaupten verheiratet zu sein.
Die Kinder haben sie gemeinsam.

Die Familie lebt von Asylbewerberleistungen.
Auch die Mutter.
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deerhunter
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Antwort #3 - 03.09.2015 um 17:08:56
 
xxx2 schrieb am 03.09.2015 um 15:44:49:
Mutter - Rumänin
Vater und Kinder - Staatsangehörigkeit Albanien

In Mai 2015 einen Asylantrag gestellt,nun (logisch) offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Und jetzt?

Danke 


Zurück in die Heimat! wer kein Recht auf Asyl hat, sollte auch gehen und Platz für diejenigen machen die es nötig haben
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.09.2015 um 17:20:13
 
Wenn keiner der beiden Elternteile eine Arbeit findet, dürften sie sich max. 3 Monate in Deutschland aufhalten und müßten dann wieder zurück nach Rumänien. Ob die Zeit während des Asylverfahrens anzurechnen ist, weiß ich nicht.
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xxx2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.09.2015 um 17:43:57
 
@Trixi - es war meine Überlegung ob es angerechnet wird oder nicht.
Wie ist es mit dem Anspruch auf Notunterkunft? (falls nicht angerechnet wird)?
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reinhard
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Antwort #6 - 03.09.2015 um 19:16:46
 
Wenn der Asylantrag "offensichtlich unbegründet" war, kann mit der Ablehung (seit 1.8.2015) auch eine Einreisesperre von einem Jahr verhängt worden sein. Das sollten die Betroffenen anhand ihrer Post schnell feststellen, um zu überlegen, ob Rechtsmittel sinnvoll sind.

Wissen die Behörden, dass sie verheiratet sind, gibt es eine übersetzte Heiratsurkunde?

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben die Kinder?

Was planen die beiden? Haben sie gehört, man müsste Asyl beantragen, um hier leben zu dürfen? Oder folgen sie einem realistischen Plan?
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lottchen
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Antwort #7 - 03.09.2015 um 20:49:19
 
Sicher, dass die Frau Rumänin ist? Kann man als EU-Bürger Asyl beantragen und Asylbewerberleistungen bekommen? Wieso sind die Kinder "nur" Albaner, wenn die Muttter Rumänin ist? Wessen Asylantrag ist denn nun abgelehnt worden? Der des Vaters? Der der gesamten Familie? Irgdendwie ist mir der Sachverhalt noch nicht wirklich klar.
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xxx2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.09.2015 um 21:59:25
 
Mutter ist klar Rumänin. Die Aussage ist von der Ausländerbehörde bestätigt.  Die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz für Rumänin verstehe ich nicht, aber es ist eine Tatsache. Bescheid habe ich gesehen.
Der Asylantrag nur für den Vater und die Kinder abgelehnt  - für mich logisch.
Kinder haben albanische Staatsangehörigkeit.
Die Ausländerbehörde ist über die Staatsangehörigkeit der Mutter informiert und sauer.
Die Familie möchte in D bleiben. Ich halte das für unmöglich da sich die Eltern die ganze Zeit nicht ernsthaft ( gar nicht) um eine Arbeit bemüht haben.
Leider gibt es "super" Anwälte und dann die Abschiebungen. Das möchte ich vermeiden.
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trixie
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Antwort #9 - 03.09.2015 um 22:10:43
 
xxx2 schrieb am 03.09.2015 um 21:59:25:
Die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz für Rumänin verstehe ich nicht,

Ich sehe hier keinen Ausschluß, warum die Mutter nicht leistungsberechtigt ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__1.html

Zitat:
Ich halte das für unmöglich da sich die Eltern die ganze Zeit nicht ernsthaft ( gar nicht) um eine Arbeit bemüht haben.

Das sehe ich aus so, dass sie unten den von dir genannten Umständen der fehlenden Arbeitsbemühungen, länger in Deutschland bleiben können.
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Antwort #10 - 03.09.2015 um 22:18:23
 
reinhard schrieb am 03.09.2015 um 19:16:46:
Wenn der Asylantrag "offensichtlich unbegründet" war, kann mit der Ablehung (seit 1.8.2015) auch eine Einreisesperre von einem Jahr verhängt worden sein. D


Gegen einen EU-Bürger mit welcher Rechtsgrundlage. EU-Bürger fallen nicht unter das AufenthG, damit auch nicht der Ehemann und die Kinder. Und "offensichtlich Unbegründeter Asylantrag" ist IMHO keine Gefährung von Öffentlicher Sicherheit und Ordnung nach § 6 FreizügG/EU.

lottchen schrieb am 03.09.2015 um 20:49:19:
Sicher, dass die Frau Rumänin ist? Kann man als EU-Bürger Asyl beantragen und Asylbewerberleistungen bekommen? 


Warum sollten sie nicht? Gilt das GG nicht für EU-Bürger?
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reinhard
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Antwort #11 - 03.09.2015 um 22:34:04
 
grisu1000 schrieb am 03.09.2015 um 22:18:23:
Gegen einen EU-Bürger mit welcher Rechtsgrundlage.


Hast Du nicht gelesen? Albaner!

Die Rumänin hat doch keinen Asylantrag gestellt, sondern nur als Ehefrau und Mutter Leistungen bezogen.
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grisu1000
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Antwort #12 - 03.09.2015 um 23:53:47
 
reinhard schrieb am 03.09.2015 um 22:34:04:
Hast Du nicht gelesen? Albaner!


Und fällt damit die ersten drei Monate unter das FreizügG/EU als Ehegatten eines EU-Bürgers, wenn diese Ihn begleitet. GGgf. kann dann mit Ablehnung des Asylantrages auch gleich das Nichtvorhandensein der abgeleiteten EU-Freizügigkeit festgestellt werden. Das wars auch schon, aber IMHO keine Einreisesperre.
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Antwort #13 - 04.09.2015 um 09:56:27
 
grisu1000 schrieb am 03.09.2015 um 23:53:47:
GGgf. kann dann mit Ablehnung des Asylantrages auch gleich das Nichtvorhandensein der abgeleiteten EU-Freizügigkeit festgestellt werden.

Ich verstehe nicht, wieso du hier einen Zusammenhang herstellen willst. Die abgeleitete Freizügigkeit hat ja nichts mit dem gestellten bzw. abgelehnten Asylantrag zu tun und geht mit dem gestellten Antrag auch nicht verloren.
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Antwort #14 - 04.09.2015 um 13:57:42
 
ist die Familie ausreisepflichtig?
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