DTU schrieb am 06.09.2015 um 18:45:04:- 90 Tage Visum beantragt (wollte mit ihr 2 große Europatouren machen und ich habe eine große Familie in D und CZ
- Freistellung aus dem Vertrag war etwas über 90 Tage wegen des Familienfestes, im Vertrag ist auch die Vertragsstrafe benannt, sollte sie nicht rechtzeitig ihren Dienst wieder aufnehmen.
na ja, der Pasus über die Vertragsstrafe stinkt doch gewaltig nach einem Gefälligkeitsvertrag, um bessere Karten für das Visum vorzzgaukeln.
Mag ja sein, dass man sie für 90 Tage von der Arbeit freigetellt hat, aber die Vertragsstrafe ist m.E. zu dick aufgetragen.
und wenn wir schon dabei sind:
DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:- persönlicher Brief von ihr mit Reiseplan, genauer Beschreibung warum sie diesen Urlaub möchte
war absolut richtig
DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:- persönlicher Brief vom Arbeitgeber mit dem expliziten Rückkehrwunsch
na und, inwiefern ist der Wunsch des Arbeitgebers ein Beleg für Rückreisebereitschaft?
DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:- Arbeitsvertrag mit Gehaltserhöhung und Vertragsstrafe, falls sie nicht rechtzeitig zurückkommt
aha, eine Gehaltserhöhung, für den Fall, dass sie nach dem Urlaub/Freistellung zurückkommt.
hmm, Gehaltserhöhung nach Rückkehr kann durchaus Sinn machen, aber das explizit im Vertrag so ferstzuhalten: riecht wieder nach Gefälligkeit
DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:- Einladung zum Familienfest nach dem Urlaub und nicht stornierbare Flugtickets hierzu
Familienfest wieder in der Heimat? ok.
die nicht sornierbaren Flugtickets waren für die Reise zu Dir?
Wenn ja: was sollte das? der
AV die Pistole auf die Brust setzen im sinne von "Tickets schon gekauft, bei Ablehnung ist die
AV schuld, wenn viel Geld verloren geht"?
Rate mal, wie sowas wirkt.
DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:- Ticketbedingungen des Fluges mit der Klausel: Gültigkeit max. 90 Tage
also Tickets für den Flu zu Dir.
siehe oben
DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:- Brief von mir, dem Einladenden, mit der Beschreibung, warum ich diese Einladung ausspreche und was wir gemeinsam in Europa geplant haben
da ist ok
DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:- Brief von meiner 80jährigen Mutter mit der Versicherung, dass sie bei uns willkommen ist und wir uns schon sehr auf den Besuch freuen
ist auch ok.
DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21: um die Zweifel an der Rückkehrwilligkeit zu zerstreuen.
ich sehe keine Sachen, um die Zweifel an der Rückreise zu zerstreuen.
hge2001 schrieb am 06.09.2015 um 19:03:14:Hast du deine Freundin schon mal persönlich getroffen?
nun, wohl ja, siehe hier:
DTU schrieb am 04.09.2015 um 00:10:05:Bekanntschaft mit mehreren Mails und SMS und Hotelrechnungen nachgewiesen.
Viel hat sie ja nicht für die Rückreisebereitschaft aufzuweisen.
Job als Nanny mit wenigen Tagen Urlaub und ein Familienfest (wobei hier ggf. schon ein Argument liegen könnte, je nach Art des Familienfestes ... aber offenbar war das auch nichts großartiges, zumindest nicht erkennbar)
m.E. gabe es eine gewisse Chance auf das Visum, aber bei weitem nicht so eindeutig und 100% wie von
TS erwartet
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DTU schrieb am 04.09.2015 um 00:10:05:Gesagt bekommen hat sie: Sie sind mit dem Einladenden als boyfriend/girlfriend verbunden und haben sich über ein Online Datingportal kennengelernt. Dann können Sie kein Visitor Visa beantragen, sondern nur ein Marriage Visa.
das ist natürlich Unsinn, selbsverständlich kann man auch ein Visitor Visum beantragen (Erfolgsaussichten aber naja, weisst ja jetzt selbst)
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edit
ups, habe den letzten Post nicht gesehen
DTU schrieb am 06.09.2015 um 19:38:37:Ja, wir kannten uns bei Visumbeantragung seit 4 Monaten, wovon wir fast 3 Monate gemeinsam auf den Philippinen verbracht haben.
aber noch was zum Bearbeiter der
Remonstration.
AFAIK wird die Remoonstration NICHT vom gleichen Bearbeiter bearbeitet, der das Visum schon abgelehnt hat.
Vllt. kann da einer der Experten/Profis aus dem Bereich auch was dazu sagen
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edit2
DTU schrieb am 04.09.2015 um 00:10:05:Gesagt bekommen hat sie: Sie sind mit dem Einladenden als boyfriend/girlfriend verbunden und haben sich über ein Online Datingportal kennengelernt. Dann können Sie kein Visitor Visa beantragen, sondern nur ein Marriage Visa.
mit dem Hintergrund der 3 Monate in Manila und der Aussage oben befürchtet die
AV wohl eine
FZF durch die Hintertür.
Ein Hinweis auf Eure weiteren Pläne bzgl Heirat oder Nichtheirat wären beim Antrag oder Remo sicher hilfreich