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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> abgelehnte Remonstration
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Beitrag begonnen von DTU am 02.09.2015 um 08:18:24

Titel: abgelehnte Remonstration
Beitrag von DTU am 02.09.2015 um 08:18:24
Hallo,

ich bin neu hier, finde aber das Forum super, weil ich mich auch schon sehr über die Praxis der Visumerteilung geärgert habe. Und wahrscheinlich hätte ich mir auch ein wenig eigenen Ärger gespart, hätte ich die Beiträge hier vorher gefunden.

Kurz zu unserer Situation, meine Freundin hat auch eine Ablehung aufgrund fehlender Rückkehrwilligkeit bekommen. Dies wurde extrem schnell entschieden, max. 3 Tage.

Wir haben dann die Remonstration geschrieben (mit zusätzlichen Belegen angereichert) und auch persönlich gemeinsam abgegeben am 20.7., die Abgabe der Remonstration war jedoch mehr eine Formalität, keine Nachfrage oder ein Interview.

Ich wurde in beiden Termin nicht zum Interview zugelassen.

Nun warten wir seit über 6 Wochen auf das Ergebnis der Remonstration, gestern haben wir dann eine Mail geschrieben und sie haben bereits das Ergebnis am 7.8.2015 nach eigenen Angaben per Post zugesandt, wir haben es jedoch leider nicht erhalten.

Heute kam schon die Mail zurück mit der Aussage, dass die Remonstration trotz aller zusätzlicher Dokumente keinen Erfolg gehabt hat.  :'(
Die ursprüngliche Begründung der Ablehnung des Visa ist, na klar, "fehlende Rückkehrwilligkeit".

Es lohnt sich also doch, trotz Bitte um keine Nachfrage, nach einer Weile eine Nachfrage zu stellen. Wie kommen wir nun zu der Begründung der Remonstration.

Ab wann können wir einen neuen Visaantrag über eine kürzere Besuchszeit stellen? Das scheint ja dann der Knackpunkt zu sein.

Viele Grüße und mehr Glück für alle anderen mit einem ähnlichen Problem.

Viele Grüße DTU

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von trixie am 02.09.2015 um 08:22:45

DTU schrieb am 02.09.2015 um 08:18:24:
. Wie kommen wir nun zu der Begründung der Remonstration.

... mit dem Hinweis, man möge deiner Freundin die Begründung nochmals zusenden, weil sie diese nicht erhalten hat.


DTU schrieb am 02.09.2015 um 08:18:24:
Ab wann können wir einen neuen Visaantrag über eine kürzere Besuchszeit stellen?

Ein neuer Visumsantrag kann sofort wieder gestellt werden.
Es bleibt allerdings die Frage, warum bei einer kürzeren Besuchszeit eine größere Rückkehrbereitschaft gegeben sein soll.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von deerhunter am 02.09.2015 um 08:31:19
Ihr müsst Euch eine andere Strategie ausdenken, um eine Chance für ein Visum aus den Philippinen zu bekommen. Einfach ein neues Visa beantragen mit der halben Aufenthaltszeit bringt ja nicht einen neuen Rückkehrgrund!
Also einen vernünftigen Arbeitsplatz suchen, sich gut vorbereiten und eine saubere Einladung schicken, dann nur 3 - 4 Wochen beantragen die auch zu einem Urlaub passen (Bescheinigung vom Arbeitgeben). Das erhöht die Chancen deutlich

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von DTU am 04.09.2015 um 00:10:05
Danke für die Hinweise. Allerdings geht es nicht um eine Strategie für etwas, sondern um die Möglichkeit einen Besuch in Europa zu machen. Eigentlich etwas Selbstverständliches, wenn man alle Erfordernisse erfüllt!

Zweifel an der Rückkehrwilligkeit ist für mich kein objektiv nachvollziehbarer Abweisungsgrund, wenn alle Unterlagen beigebracht wurden und dies das erste beantragte Visum ist.

Das ist es, was ich nicht verstehe, sie hat einen gültigen Vertrag als Nanny mit einem genehmigten "Leave of Absence".  Und eine Einladung benötigt sie doch nicht, da sie ja die "formal obligation" hat.

If no formal obligation is submitted: An informal invitation by the host, in which information is
given regarding the host's exact address of residence, the purpose of travel and the full
duration of travel and stay.


Bekanntschaft mit mehreren Mails und SMS und Hotelrechnungen nachgewiesen.


Morgen bekomme ich einen Scan der genauen Begründung. Dann kann ich es vielleicht besser verstehen.

Gesagt bekommen hat sie: Sie sind mit dem Einladenden als boyfriend/girlfriend verbunden und haben sich über ein Online Datingportal kennengelernt. Dann können Sie kein Visitor Visa beantragen, sondern nur ein Marriage Visa.

Dies ist jedoch nicht mein Verständnis von einem humanistisch geprägten Europa: Ein Individuum sollte in der Lage sein, sich sein vielleicht späteres Umfeld vorher anzuschauen, bevor man sich für so einen wichtigen Schritt wie die Heirat entscheidet.

Ich denke nur immer, dass eine "formal obligation" genügend sein muss für den Nachweis der Rückkehrwilligkeit, da ich ja voll für die Folgekosten hafte, habe ich hier natürlich auch das volle Interesse daran.


Sorry, ich muss einfach Frust ablassen, weil ich immer daran denke, wie wir uns selbst im Ausland präsentieren. Wohlgemerkt es geht hier um einen Zeitlich absehbaren Besuch!!! Kein Asylverfahren oder unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von Saxonicus am 04.09.2015 um 00:35:15

DTU schrieb am 04.09.2015 um 00:10:05:
Zweifel an der Rückkehrwilligkeit ist für mich kein objektiv nachvollziehbarer Abweisungsgrund, wenn alle Unterlagen beigebracht wurden und dies das erste beantragte Visum ist.

Für Dich vielleicht nicht, aber für die AV schon. Die Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit ist die grundlegende Voraussetzung für die Visumserteilung.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von deerhunter am 04.09.2015 um 09:24:37

DTU schrieb am 04.09.2015 um 00:10:05:
Danke für die Hinweise. Allerdings geht es nicht um eine Strategie für etwas, sondern um die Möglichkeit einen Besuch in Europa zu machen. Eigentlich etwas Selbstverständliches, wenn man alle Erfordernisse erfüllt!


Das siehst du so, ist es aber nicht! Aus einigen Drittweltländern wird implziet auf die Rückkehrwilligkeit geachtet. Gerade die Phills sind nunmal solch ein Land, deshlab mein Hinweis zur Strategie!
Ohne dieses wird es nicht funktionieren, dass kannst du mir glauben (ich habe das selbst durch)! Also entweder du arbeitest an einer guten Strategie oder du wirst mit weiteren Ablehnungen rechnen müssen! Es gibt kein Recht auf einen Besuch in Deutschland

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von Saxonicus am 04.09.2015 um 10:06:34

deerhunter schrieb am 04.09.2015 um 09:24:37:
Das siehst du so, ist es aber nicht! Aus einigen Drittweltländern wird implziet auf die Rückkehrwilligkeit geachtet. 

Es gab Länder in der sogenannten dritten Welt, die früher ebenfalls visumsfrei Deutschland besuchen konnten. Weil aber sehr viele dieser Besucher nicht die Rückreise antraten, wurde schließlich die Visumspflicht für sie eingeführt.

Deshalb ist es heute das A und O, die Rückkehrbereitschaft der Antragsteller aus diesen Ländern eingehend zu prüfen und die Visumsvergabe davon abhängig zu machen.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von trixie am 04.09.2015 um 10:41:20

Saxonicus schrieb am 04.09.2015 um 10:06:34:
Es gab Länder in der sogenannten dritten Welt, die früher ebenfalls visumsfrei Deutschland besuchen konnten. Weil aber sehr viele dieser Besucher nicht die Rückreise antraten, wurde schließlich die Visumspflicht für sie eingeführt.

Ich weiß nicht, ob man so pauschal sagen kann. Die Visumspflicht für gewisse Länder wird ja nicht von Deutschland alleine bestimmt, sondern ist eine Schengenangelegenheit. Wenn ich nun in einen anderen Beitrag lese, dass Peru bald von der Visumspflicht befreit wird, müßte man im Umkehrschluß zu deiner Aussage feststellen, dass Visumsantragsteller aus diesem Land immer wieder zurückgekehrt sind. Diese Aussage kann man m.M. nach kaum treffen, denn dann müßten alle Schengen Staaten Statistiken darüber führen, wie die Rückkehrquote ist.

Auch kann man nicht immer auf arme und reiche Länder abstellen, denn es wäre somit unlogisch, dass ein Bürger aus Mauritius kein Visum benötigt, jemand aber aus Bahrain oder Oman sehr wohl, obwohl das BSP pro Einwohner in Bahrain fast 4 x und in Oman 5 x so hoch ist wie das eines Einwohners aus Mauritius.

Hier dürften andere Gründe ausschlaggebend sein, warum für gewissen Länder die Visumspflicht eingeführt bzw. aufgehoben wird.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von Saxonicus am 04.09.2015 um 11:23:23

trixie schrieb am 04.09.2015 um 10:41:20:
Ich weiß nicht, ob man so pauschal sagen kann.

Kann man natürlich nicht, es spielen bei der Visumspflicht auch andere Erwägungen eine Rolle. Oftmals ist es auch eine Sache der Gegenseitigkeit.



Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von DTU am 06.09.2015 um 11:38:21

Saxonicus schrieb am 04.09.2015 um 00:35:15:
Für Dich vielleicht nicht, aber für die AV schon. Die Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit ist die grundlegende Voraussetzung für die Visumserteilung.


Da habt ihr mich falsch verstanden, Ich habe keinen Zweifel, dass es ein wichtiges Kriterium ist und ich will auch dieses Kriterium nicht abschaffen, aber es sollte gehandhabt werden wie im Rechtssystem: Im Zweifel für den Angeklagten.

Ich sagte, dass es kein objektiv nachvollziehbares Kriterium ist. Es ist wie früher in der Schule mit dem Deutschaufsatz, der wurde auch nie objektiv bewertet, ein Jahr hatte man eine 1 und dann wieder ne 4, wenn der Lehrer einen nicht mochte.

Wir haben zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit folgende Unterlagen mit der Remonstration eingereicht:
- persönlicher Brief von ihr mit Reiseplan, genauer Beschreibung warum sie diesen Urlaub möchte
- persönlicher Brief vom Arbeitgeber mit dem expliziten Rückkehrwunsch
- Arbeitsvertrag mit Gehaltserhöhung und Vertragsstrafe, falls sie nicht rechtzeitig zurückkommt
- Einladung zum Familienfest nach dem Urlaub und nicht stornierbare Flugtickets hierzu
- Ticketbedingungen des Fluges mit der Klausel: Gültigkeit max. 90 Tage
- Brief von mir, dem Einladenden, mit der Beschreibung, warum ich diese Einladung ausspreche und was wir gemeinsam in Europa geplant haben
- Brief von meiner 80jährigen Mutter mit der Versicherung, dass sie bei uns willkommen ist und wir uns schon sehr auf den Besuch freuen


Alles Sachen, die in diversen Foren aufgeführt wurden, um die Zweifel an der Rückkehrwilligkeit zu zerstreuen. Natürlich auch alles echte Dokumente, es ärgerte mich, dass wir diese nicht schon bei dem ursprünglichen Antrag mitgegeben hatten, aber es ist eben der erste Antrag.

Ich persönlich konnte mir nie vorstellen, dass mit all diesen Unterlagen wirklich eine Ablehnung folgt.

Trotzdem antwortet die Botschaft lapidar nur:
"Ihre Remonstration enthält jedoch leider keine ergänzenden Informationen und Unterlagen zu den im Feld 9 des Ablehnungsbescheides angekreuzten Ablehnungsgründen" - Dies waren jedoch nur die des Standardformulars - Zweifel an der Rückkehrwilligkeit

Es kommt mir so vor, als ob die Unterlagen nicht geprüft wurden, es wurde auch die Remonstration von der gleichen Person abgelehnt wie die Entscheidung über das Visum.

Ist dies überhaupt rechtens? An einer Universität definitiv nicht.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von trixie am 06.09.2015 um 12:01:25

DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:
es sollte gehandhabt werden wie im Rechtssystem: Im Zweifel für den Angeklagten.

Das galt auch, bis es zur Visaaffäre unter dem damaligen Aussenminister Fischer kam. Dann erfolgte der Vollmer-Erlass, der im Zweifel gegen den Antragssteller sprach.

Trotzdem ist dein Argument bzgl. des Rechtssystem nicht ganz richtig. "Im Zweifel für den Angeklagten" heißt im Grunde, dass jemand von dir etwas möchte (Beweisen einer Straftat) und es nicht kann. Im Visumsverfahren ist deine Freundin diejenige, die etwas will und es beweisen muss. Im Grund kann man die Rückkehrbereitschaft nicht beweisen, ähnlich wie man nicht beweisen kann, wenn man einen normalen Brief nicht bekommen hat.

Der Visumsentscheider ist der Meinung, dass deine Freundin nicht mehr zurückkehrt und hat abgelehnt. Ob er die Belege in der Remonstration entsprechend gewürdigt hat, wissen wir nicht. Vielleicht solltest du dich an den Bürgerservice des AA wenden und ihm die Sachlage schildern.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von Petersburger am 06.09.2015 um 12:18:55
Im Vollmer-Erlaß stand "im Zweifel für die Reisefreiheit" ...

... was aber die sonstigen Aussagen des Beitrags nicht schmälert.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von grisu1000 am 06.09.2015 um 12:25:25

DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:
ber es sollte gehandhabt werden wie im Rechtssystem: Im Zweifel für den Angeklagten


Du verwechselt Strafrecht mit Verwaltungsrecht. Im Verwaltungsrecht, eben auch Ausländerrecht gilt dieser Grundsatz nicht, auch nicht für Deutsche. Willst du eine Dienstleistung vom Staat, hast du die Bedürftigkeit nachzuweisen und du hast nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen, das keine Ausschlussgründe vorliegen.

Ein neuer Visaantrag macht keinen Sinn, er wird höchstwahrscheinlich mit der gleichen Bgründung abgelehnt. Bleibt nur der Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Berlin.

Du hast also zwei Mögöichkeiten:

a) Du nimmst hin das deine Freundin über lange Zeit besuchsweise nicht in den Schengenraum kommen kann. Die Ablehnung können ja auch andere Schengenländer einsehen.
b) Die gehst den Rechtsweg über das VG Berlin

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von DTU am 06.09.2015 um 12:32:17

grisu1000 schrieb am 06.09.2015 um 12:25:25:
Willst du eine Dienstleistung vom Staat, hast du die Bedürftigkeit nachzuweisen und du hast nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen, das keine Ausschlussgründe vorliegen.


Das haben wir ja eben mit all den Dokumenten gemacht, meiner Meinung nach waren auch die Unterlagen geeignet, um eben die Zweifel zu zerstreuen.

Vielen Dank für Eure Antworten, es geht ja gerade darum von Euch Tipps zu erhalten, was wir hätten noch besser machen können. Was fehlt noch?

Eine Entscheidung vor dem VG dauert im Schnitt ja die 18 Monate, das macht nicht viel Sinn.

Ich hätte noch eher die Hoffnung, dass ein neuer Bearbeiter eine andere Sicht auf die Dinge hat. Eben wie ein anderer Deutschlehrer.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von trixie am 06.09.2015 um 12:35:46

grisu1000 schrieb am 06.09.2015 um 12:25:25:
Bleibt nur der Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Berlin.

Da es kein Recht - und hier im speziellen Fall - auf Erteilung eines Schengen Visums gibt, sollte der Weg zum VG gut überlegt sein, denn das Ergebnis ist offen und kostet Zeit und Geld.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von grisu1000 am 06.09.2015 um 12:59:10

trixie schrieb am 06.09.2015 um 12:35:46:
sollte der Weg zum VG gut überlegt sein, denn das Ergebnis ist offen und kostet Zeit und Geld. 


Was ist die Alternative? Es hinzunehmen und auf Besuche zu verzichten? Neue Anträge machen IMHO keinen Sinn. Sie hat dann eine rechtskräftige Ablehnung in den Akten, da können die Unterlagen noch so aussagekräftig sein.


DTU schrieb am 06.09.2015 um 12:32:17:
Eine Entscheidung vor dem VG dauert im Schnitt ja die 18 Monate, das macht nicht viel Sinn.


Ich weiss nicht woher du die 18 Monate hast. Wenn ich Urteile lese, sind es eher 12 Monate.


DTU schrieb am 06.09.2015 um 12:32:17:
ch hätte noch eher die Hoffnung, dass ein neuer Bearbeiter eine andere Sicht auf die Dinge hat. Eben wie ein anderer Deutschlehrer. 


Da ist der Wunsch der Vater der Gedanken. Der Sachbearbeiter hat zu berücksichten das bereits versucht wurde ein Visum zu erschleichen. Genau das steht ja in der Ausländerakte (Besuchsgrund war nicht glaubwürdig) und ist dann rechtskräftig.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von trixie am 06.09.2015 um 13:08:31

grisu1000 schrieb am 06.09.2015 um 12:59:10:
Was ist die Alternative? Es hinzunehmen und auf Besuche zu verzichten? Neue Anträge machen IMHO keinen Sinn. Sie hat dann eine rechtskräftige Ablehnung in den Akten, da können die Unterlagen noch so aussagekräftig sein. 

Ist es eine Alternative das Gericht zu bemühen um ein Visum einzuklagen, für das es keinen Rechtsanspruch gibt, um dann den Prozess zu verlieren?

Dies zeichnet zwar unser Rechtssystem aus, ist aber nicht immer zielführend.

Manchmal ist es besser, die Sache ruhen zu lassen, da sich zu einem späteren Zeitpunkt ein besser nachweisbarer Rückkehrgrund ergeben kann. Nicht jeder dessen erster Visumsversuch abgelehnt wurde, hat auch im 2. Anlauf eine Ablehnung bekommen.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von DTU am 06.09.2015 um 13:33:32

grisu1000 schrieb am 06.09.2015 um 12:59:10:
Da ist der Wunsch der Vater der Gedanken. Der Sachbearbeiter hat zu berücksichten das bereits versucht wurde ein Visum zu erschleichen. Genau das steht ja in der Ausländerakte (Besuchsgrund war nicht glaubwürdig) und ist dann rechtskräftig.


Also ich habe hiermit wirklich Schwierigkeiten, alle Unterlagen und Aussagen waren korrekt, es wurde nichts erschlichen. Das ist ja das bittere, alle Parameter sprechen meiner Meinung nach für eine Rückkehrwilligkeit.

Wird denn auch bei einem Antrag auf ein Besuchsvisum eine Ausländerakte hier in Deutschland angelegt? Leben wir immer noch in der DDR?

Hat jemand schon probiert, in Manila mit dem Sachbearbeiter direkt per Telefon Kontakt aufzunehmen?

Aber das ist genau das, wovor ich mich fürchte, dass mit dieser Ablehnung die Entscheidung für alle späteren Visa beeinflusst wird.

Trotzdem ich komme aus einer Juristenfamilie, eine Klage macht mMn keinen Sinn für ein Besuchsvisum, es dauert mir auch zu lange, egal ob 12 oder 18 Monate.


Für irgendwelche Tipps, welche Unterlagen noch notwendig sind, um besser die Zweifel an der Rückkehrwilligkeit zu zerstreuen, wäre ich sehr dankbar.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von grisu1000 am 06.09.2015 um 13:56:36

DTU schrieb am 06.09.2015 um 13:33:32:
Also ich habe hiermit wirklich Schwierigkeiten, alle Unterlagen und Aussagen waren korrekt, es wurde nichts erschlichen. Das ist ja das bittere, alle Parameter sprechen meiner Meinung nach für eine Rückkehrwilligkeit.


Sie hat aber Ihren Anspruch nicht durchgesetzt und damit ist die Ablehnung rechtmäßig und zu berücksichtigenund auch nicht mehr revidierbar. Daran ändert auch eine zweiter Antrag nicht. Ihr könnt dann versuchen nochmal den ersten Antrag zu erklären. Antwort eines Sachbearbeiters oder Gericht wäre: "Warum habt ihr dann die Ablehnung akzeptiert".


trixie schrieb am 06.09.2015 um 13:08:31:
für das es keinen Rechtsanspruch gibt, um dann den Prozess zu verlieren?


Es gibt aber Anspruch auf eine saubere Ermessensentscheidung die der rechtlichen Prüfung durch ein Gericht standhält.


trixie schrieb am 06.09.2015 um 13:08:31:
Nicht jeder dessen erster Visumsversuch abgelehnt wurde, hat auch im 2. Anlauf eine Ablehnung bekommen. 


Stimmt so. Aber die Gefahr eine 2. Ablehnung ist nicht von der Hand zu weisen und wahrscheinlicher als ein erster Antrag. Und IMHO wars das dann für eine ganz lange Zeit mit Besuchsreisen in den Schengenraum mit zwei rechtskräftig abgelehnten Visaanträgen.


DTU schrieb am 06.09.2015 um 13:33:32:
Wird denn auch bei einem Antrag auf ein Besuchsvisum eine Ausländerakte hier in Deutschland angelegt? Leben wir immer noch in der DDR?


Nein, aber es gibt eine Visainformationssystem im Schengenraum. Damit könne alle Schengeländer das abgelehnte Visum deiner Freundin sehen.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von trixie am 06.09.2015 um 14:16:36

grisu1000 schrieb am 06.09.2015 um 13:56:36:
Es gibt aber Anspruch auf eine saubere Ermessensentscheidung die der rechtlichen Prüfung durch ein Gericht standhält. 

Da magst du schon Recht haben.
Der SB wird und kann so argumentieren, dass er seiner Meinung nach das Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Wie das dann ein Gericht sieht, ist wieder eine andere Sache.

Auch müssen bei einer Gerichtsverfahren zum Zeitpunkt des Termins alle Rückkehr überzeugenden Argumente vorhanden sein. Es reicht also nicht aus, dass diese Argumente heute im September 2015 vorhanden waren, wenn dann später das ein oder andere Argument entfallen ist. Das sollte man bei einen Prozeß auch noch berücksichtigen.


Zitat:
Antwort eines Sachbearbeiters oder Gericht wäre: "Warum habt ihr dann die Ablehnung akzeptiert".

Das mag vielleicht der Gedanke sein, ist rechtlich aber völlig haltlos. Man muss nicht immer zu Gericht ziehen, um sich dieser Frage aus dem Weg zu gehen.

Wenn du jahrelang auf Hartz IV verzichtet hast, obwohl ein Einspruch bestand, mußt du dich an nicht gängeln lassen, warum das jetzt nicht mehr tust.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von grisu1000 am 06.09.2015 um 14:33:13

trixie schrieb am 06.09.2015 um 14:16:36:
Wenn du jahrelang auf Hartz IV verzichtet hast, obwohl ein Einspruch bestand, mußt du dich an nicht gängeln lassen, warum das jetzt nicht mehr tust.


Das ist nicht verglieichbar. Weil alte Bescheide bei Hartz IV haben keine Auswirkungen auf die Zukunft und sind bei einem Neuantrag hinfällig.

Bei Visumanträgen ist das IMHO nicht so. Da spielt was Besuchsvisa angeht die Visahistorie eine entscheidende Rolle. Weil sie Rückschlüsse auf die Prognose der  Zuverlässigkeit und Rückkehrwilligkeit  zulässt. So siehts zumindest die AV.

Mir stellt sich also die Frage der Alternative. Ein unmittelbarer Neuantrag macht IMHO keinen Sinn. Also sollte sowieso bei einem  Neuantrag Monate wenn nicht Jahre gewartet werden.  Und dann hat man immer noch das rechtmäßig abgelehnte Visa in der Datei.



Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von trixie am 06.09.2015 um 15:10:06

grisu1000 schrieb am 06.09.2015 um 14:33:13:
Mir stellt sich also die Frage der Alternative. Ein unmittelbarer Neuantrag macht IMHO keinen Sinn. Also sollte sowieso bei einemNeuantrag Monate wenn nicht Jahre gewartet werden.Und dann hat man immer noch das rechtmäßig abgelehnte Visa in der Datei.

An deiner Argumentation mag schon etwas Wahres dran sein, vorallem wenn du von einer positiven Gerichtsentscheidung zugunsten der Visumsantragstellerin ausgehst.

Was passiert aber, wenn gegen die Antragstellerin entschieden wird? Dann wird die Botschaft bestätigt, dass man ein Visum erschleichen wollte.
Achja, man kann ja bekanntlich noch in Berufung gehen.
Dauert wieder eine Weile; Ergebnis offen.

In der ganzen Zeit ist m.M. jeder Visumsantrag blockiert oder der Prozeß geht verloren, sollte dem TS in einem Jahr einfällt, er möge diese Frau heiraten und sie ein Visum zur Eheschließung beantragen.

Ist Warten nicht auch eine Alternative? Muss die Alternative wirklich der Gang zum Gericht sein?

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von tiggger am 06.09.2015 um 15:24:21
Wie viele Tage wollte sie? Wieviel Tage Urlaub laut Arbeitsvertrag hat sie? Hat der Arbeitgeber eine Bestätigung ueber den genehmigten Urlaub erteilt (Du schreibst da etwas unklar)

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von T.P.2013 am 06.09.2015 um 15:45:04

trixie schrieb am 06.09.2015 um 15:10:06:
Was passiert aber, wenn gegen die Antragstellerin entschieden wird? Dann wird die Botschaft bestätigt, dass man ein Visum erschleichen wollte.



Bevor hier etwas in die falsche Richtung zerfasert:
Eine Ablehnung wg. Zweifels an der Rückkehrwilligkeit bedeutet nicht, dass damit ein Versuch des Erschleichens eines Visums dokumentiert würde. Ob vor oder nach VG-Verfahren.
Eine Ablehnung wg. Zweifels an der Rückkehrwilligkeit bedeutet lediglich, dass der SB die Argumente pro und contra bewertet und gewichtet hat und im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens zu einem Ergebnis gekommen ist. Nicht mehr und nicht weniger.

Vor einem VG wird lediglich bewertet, ob der betreffende SB sein ihm zustehendes Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat, also z.B. Fakten nicht in seine Entscheidung hat einfließen lasssen. Nicht mehr und nicht weniger.

Man sollte etwas exakter sein mit den Begrifflichkeiten - ein Erschleichen setzt, einfach ausgedrückt, einen Täuschungsvorsatz / eine Täuschungsabsicht voraus.

Eine entsprechende Ablehnung eines Visums wird zukünftig im worst case dazu führen, dass die eingereichten Belege pro Rückkehrwilligkeit genauer betrachtet werden. That's it.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von trixie am 06.09.2015 um 15:57:25
@T.P.2013

Es war vielleicht nicht ganz glücklich, dass ich den Begriff des "Erschleichens" unreflektiert übernommen habe.

Hättest du die Beiträge genauer gelesen, wäre dir aufgefallen, dass der Begriff bereits früher gefallen ist:


grisu1000 schrieb am 06.09.2015 um 12:59:10:
Der Sachbearbeiter hat zu berücksichten das bereits versucht wurde ein Visum zu erschleichen. Genau das steht ja in der Ausländerakte (Besuchsgrund war nicht glaubwürdig) und ist dann rechtskräftig. 



T.P.2013 schrieb am 06.09.2015 um 15:45:04:
Vor einem VG wird lediglich bewertet, ob der betreffende SB sein ihm zustehendes Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat, also z.B. Fakten nicht in seine Entscheidung hat einfließen lasssen. Nicht mehr und nicht weniger.

Was bedeutet das dann konkret für die Antragstellerin, wenn das Gericht zu der Meinung kommt, die Entscheidung fehlerhaft war?
Wird das Visum dann ausgestellt, anhand der damals eingereichten Unterlagen?

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von T.P.2013 am 06.09.2015 um 16:07:42
Ich habe genau gelesen und Deinen Beitrag als Bezug gewählt, da er der aktuellste Beitrag mit diesem Begriff war.


Zitat:
Was bedeutet das dann konkret für die Antragstellerin, wenn das Gericht zu der Meinung kommt, die Entscheidung fehlerhaft war?
Wird das Visum dann ausgestellt, anhand der damals eingereichten Unterlagen?


Ja, kann m.M.n. sein, war auch schon der Fall.
Es gibt entsprechende Urteile.

Das Problem bei einem VG-Verfahren wird m.M.n. sein, eine fehlerhafte Ausübung des Ermessens plausibel darstellen zu können.
Und wie es so ist, vor Gericht und auf hoher See...




Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von DTU am 06.09.2015 um 18:45:04

tiggger schrieb am 06.09.2015 um 15:24:21:
Wie viele Tage wollte sie? Wieviel Tage Urlaub laut Arbeitsvertrag hat sie? Hat der Arbeitgeber eine Bestätigung ueber den genehmigten Urlaub erteilt (Du schreibst da etwas unklar)


Vielen Dank für die Nachfrage:
- 90 Tage Visum beantragt (wollte mit ihr 2 große Europatouren machen und ich habe eine große Familie in D und CZ
- Freistellung aus dem Vertrag war etwas über 90 Tage wegen des Familienfestes, im Vertrag ist auch die Vertragsstrafe benannt, sollte sie nicht rechtzeitig ihren Dienst wieder aufnehmen.
- Urlaubstage hat sie nur ein paar (als Nanny so üblich)


Vielen Dank für Eure vielen Kommentare über den Weg über das Gericht, wie gesagt, es wird kein Klage vor dem VG geben, ich bin nicht überzeugt, dass man einen SB per Gerichtsurteil plötzlich zwingen kann, seine Meinung zu ändern. Das VG erlässt ja kein Visa, sondern zwingt nur die Botschaft, nochmal über den Antrag zu entscheiden.


Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von hge2001 am 06.09.2015 um 19:03:14

DTU schrieb am 04.09.2015 um 00:10:05:
Sie sind mit dem Einladenden als boyfriend/girlfriend verbunden und haben sich über ein Online Datingportal kennengelernt. Dann können Sie kein Visitor Visa beantragen, sondern nur ein Marriage Visa.


Darf ich mal nachfragen, weil es nicht direkt aus dem Eröffnungspost hervorgeht:

Hast du deine Freundin schon mal persönlich getroffen?
Laut FAQs der Botschaft Manila wird zumindest erwartet, dass man sich 2 mal persönlich getroffen hat um die Ernsthaftigkeit einer Bekanntschaft nachzuweisen. Reine Internetbekanntschaften haben in Manila kaum eine Chance.
Falls persönliche Besuche im Vorfeld stattgefunden haben und diese auch dokumentiert sind, fände ich diese Begründung der Botschaft etwas merkwürdig.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von DTU am 06.09.2015 um 19:38:37
Ja, wir kannten uns bei Visumbeantragung seit 4 Monaten, wovon wir fast 3 Monate gemeinsam auf den Philippinen verbracht haben.

Ich kann ja die Ablehnung noch nachvollziehen und die negative Rückkehrprognose (im Antrag waren wir etwas knapp was das betrifft), aber in dem Antwortschreiben zur Remonstration nur zu schreiben, wir haben nichts Neues für die Rückkehrprognose eingereicht, enttäuscht mich sehr und ich finde es beschämend für uns Deutsche. Ich habe ihr immer vorgeschwärmt wie gastfreundlich wir Deutsche sind.

Auch die Reisepasskopien und Hotelbelege und Mails haben wir schon beim Antrag mitabgegeben.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von erne am 06.09.2015 um 21:22:51

DTU schrieb am 06.09.2015 um 18:45:04:
- 90 Tage Visum beantragt (wollte mit ihr 2 große Europatouren machen und ich habe eine große Familie in D und CZ
- Freistellung aus dem Vertrag war etwas über 90 Tage wegen des Familienfestes, im Vertrag ist auch die Vertragsstrafe benannt, sollte sie nicht rechtzeitig ihren Dienst wieder aufnehmen.


na ja,  der Pasus über die Vertragsstrafe stinkt doch gewaltig nach einem Gefälligkeitsvertrag, um bessere Karten für das Visum vorzzgaukeln.
Mag ja sein, dass man sie für 90 Tage von der Arbeit freigetellt hat, aber die Vertragsstrafe ist m.E. zu dick aufgetragen.

und wenn wir schon dabei sind:

DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:
- persönlicher Brief von ihr mit Reiseplan, genauer Beschreibung warum sie diesen Urlaub möchte

war absolut richtig


DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:
- persönlicher Brief vom Arbeitgeber mit dem expliziten Rückkehrwunsch

na und, inwiefern ist der Wunsch des Arbeitgebers ein Beleg für Rückreisebereitschaft?


DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:
- Arbeitsvertrag mit Gehaltserhöhung und Vertragsstrafe, falls sie nicht rechtzeitig zurückkommt

aha, eine Gehaltserhöhung, für den Fall, dass sie nach dem Urlaub/Freistellung zurückkommt.
hmm, Gehaltserhöhung nach Rückkehr kann durchaus Sinn machen, aber das explizit im Vertrag so ferstzuhalten: riecht wieder nach Gefälligkeit


DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:
- Einladung zum Familienfest nach dem Urlaub und nicht stornierbare Flugtickets hierzu

Familienfest wieder in der Heimat? ok.
die nicht sornierbaren Flugtickets waren für die Reise zu Dir?
Wenn ja: was sollte das? der AV die Pistole auf die Brust setzen im sinne von "Tickets schon gekauft, bei Ablehnung ist die AV schuld, wenn viel Geld verloren geht"?
Rate mal, wie sowas wirkt.


DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:
- Ticketbedingungen des Fluges mit der Klausel: Gültigkeit max. 90 Tage

also Tickets für den Flu zu Dir.
siehe oben


DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:
- Brief von mir, dem Einladenden, mit der Beschreibung, warum ich diese Einladung ausspreche und was wir gemeinsam in Europa geplant haben

da ist ok


DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:
- Brief von meiner 80jährigen Mutter mit der Versicherung, dass sie bei uns willkommen ist und wir uns schon sehr auf den Besuch freuen

ist auch ok.



DTU schrieb am 06.09.2015 um 11:38:21:
um die Zweifel an der Rückkehrwilligkeit zu zerstreuen. 

ich sehe keine Sachen, um die Zweifel an der Rückreise zu zerstreuen.


hge2001 schrieb am 06.09.2015 um 19:03:14:
Hast du deine Freundin schon mal persönlich getroffen?


nun, wohl ja, siehe hier:

DTU schrieb am 04.09.2015 um 00:10:05:
Bekanntschaft mit mehreren Mails und SMS und Hotelrechnungen nachgewiesen.



Viel hat sie ja nicht für die Rückreisebereitschaft aufzuweisen.
Job als Nanny mit wenigen Tagen Urlaub und ein Familienfest (wobei hier ggf. schon ein Argument liegen könnte, je nach Art des Familienfestes ... aber offenbar war das auch nichts großartiges, zumindest nicht erkennbar)


m.E. gabe es eine gewisse Chance auf das Visum, aber bei weitem nicht so eindeutig und 100% wie von TS erwartet


............................

DTU schrieb am 04.09.2015 um 00:10:05:
Gesagt bekommen hat sie: Sie sind mit dem Einladenden als boyfriend/girlfriend verbunden und haben sich über ein Online Datingportal kennengelernt. Dann können Sie kein Visitor Visa beantragen, sondern nur ein Marriage Visa.

das ist natürlich Unsinn, selbsverständlich kann man auch ein Visitor Visum beantragen (Erfolgsaussichten aber naja, weisst ja jetzt selbst)


------------------------
edit
ups, habe den letzten Post nicht gesehen

DTU schrieb am 06.09.2015 um 19:38:37:
Ja, wir kannten uns bei Visumbeantragung seit 4 Monaten, wovon wir fast 3 Monate gemeinsam auf den Philippinen verbracht haben.



aber noch was zum Bearbeiter der Remonstration.
AFAIK wird die Remoonstration NICHT vom gleichen Bearbeiter bearbeitet, der das Visum schon abgelehnt hat.
Vllt. kann da einer der Experten/Profis aus dem Bereich auch was dazu sagen


*******************************
edit2

DTU schrieb am 04.09.2015 um 00:10:05:
Gesagt bekommen hat sie: Sie sind mit dem Einladenden als boyfriend/girlfriend verbunden und haben sich über ein Online Datingportal kennengelernt. Dann können Sie kein Visitor Visa beantragen, sondern nur ein Marriage Visa.

mit dem Hintergrund der 3 Monate in Manila und der Aussage oben befürchtet die AV wohl eine FZF durch die Hintertür.
Ein Hinweis auf Eure weiteren Pläne bzgl Heirat oder Nichtheirat wären beim Antrag oder Remo sicher hilfreich

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von DTU am 06.09.2015 um 23:01:45
Ich muss doch deutlicher schreiben  8-)


erne schrieb am 06.09.2015 um 21:22:51:
die nicht sornierbaren Flugtickets waren für die Reise zu Dir?

Diese Tickets waren Flüge zum Familienfest innerhalb der Philippinen, also nicht stornierbar, ist leider bei den Billigairlines so üblich.

90 Tage Ticketgültigkeit hatten die Flugtickets nach Europa, meiner Meinung nach ein Beleg, dass sie mit den Tickets gar nicht länger bleiben konnte, ansonsten hätte sie ja auch wieder einen neuen Flug gebraucht => Beleg für Rückkehrwilligkeit

Vielen Dank für Deine Analyse meiner Unterlagen, es tut gut einen Dritten mal unbedarft ohne Emotionen drauf schauen zu lassen. Ich kann Deine Argumentation verstehen, aber es wird ja davon gesprochen, Belege für die Rückkehrwilligkeit zu liefern. Da kann man mMn nun nicht andersherum argumentieren, dass aber eine Vertragsstrafe zu dick aufgetragen ist. Dann hätten sie den Vertrag als unglaubwürdig in der Begründung kennzeichnen müssen. Der Vertrag ist rechtmäßig geschlossen worden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, die Klausel war beider Wunsch, ist übrigens bei den Taiwan Arbeitern wohl auch üblich. Der ganze Vertrag ist unüblich, weil Nannys auf den Philippinen normalerweise nie Verträge haben, trotzdem ist er natürlich rechtsgültig und hätte anerkannt werden müssen.


erne schrieb am 06.09.2015 um 21:22:51:
ich sehe keine Sachen, um die Zweifel an der Rückreise zu zerstreuen.

Den Satz von Dir verstehe ich nicht, weil Du ja selber weiter oben sagst, ja die Dokumente sind dMn OK.

Aber die Ablehnung der Remonstration wurde ja nicht so begründet, dass die Zweifel nicht weiter ausgeräumt wurden, sondern mit:
Ihre Remonstration enthält jedoch leider keine ergänzenden Informationen oder Unterlagen zu den im Feld 9 des Ablehnungsbescheides angekreuzten Ablehnungsgründen. Und in Feld 9 war nichts anderes als Standard genannt, gleicher Text wie hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406139051, bei uns war nur Feld 9 angekreuzt.


erne schrieb am 06.09.2015 um 21:22:51:
Viel hat sie ja nicht für die Rückreisebereitschaft aufzuweisen

Job, Freunde und Familie (einige Leute in D könnten auch nicht mehr vorweisen, das heißt doch letztendlich Verwurzelung), aber das ist es ja, was mich auch an diesem Kriterium so ärgert, es ist so ein butterweiches Kriterium, dass es für ehrliche Menschen immer herangezogen werden kann zur Begründung einer Ablehnung. Selbst bei einem Manager könnte ich es so begründen, der verdient in Deutschland garantiert mehr.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von DTU am 06.09.2015 um 23:19:48
Sorry, technische Schwierigkeiten, daher Doppelpost aus dem Gedächtnis, ich lass es trotzdem mal drin....  ::)

Vielen Dank für Deine Analyse, es tut gut eine unvoreingenommene Drittmeinung zu lesen.

Der Vertrag ist rechtsgültig geschlossen worden zwischen AN und AG, solch ein Vertrag ist auf den PH unüblich, normalerweise haben Nannys keine Arbeitsverträge. Nun kann ich natürlich immer mit Gefälligkeit argumentieren, aber die Botschaft wollte ja nun einen Arbeitsvertrag. Auch die Freistellung ist ja eine Gefälligkeit. Die Vertragsstrafe ist wohl recht üblich bei Taiwan Verträgen (AG ist von Taiwan).

Nicht stornierbare Flugtickets waren Inlandsflüge zum Familienfest. Billigairline!

90 Tage Gültigkeit hatten die Langstreckenflüge (ich weiß, nicht mehr notwendig), damit klar ist, dass sie bei einer Überschreitung der Visumgültigkeit auch neue Tickets braucht => Beleg der Rückkehrwilligkeit.


Ja, als Nanny hast Du nun mal nicht viel (es geht aber auch nur um einen einmaligen Besuch, nicht wirklich ein großes Risiko für den deutschen Steuerzahler), aber wir hatten eigentlich alles drin, was auch meine Verwurzelung in D nachweisen würde: Job, Wohnung (ist Teil des Nanny Vertrages, Kost&Logis inkl.), Familie. Das ärgert mich ja so an dem Kriterium, es ist so butterweich, dass ich es auch für jeden Manager hernehmen könnte. Aus diesem Grunde habe ich ja so mit Spannung und hoffnungsvoll auf die Remonstration gewartet.

Um dann so enttäuscht zu werden, nach all den persönlichen Begründungen, die ich schon im Netz zur Remonstration gelesen hatte. Anbei der ungekürzte Wortlaut.
Remonstration_Ablehnung.jpg (41 KB | 211 )

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von trixie am 06.09.2015 um 23:32:26
Du kannst von mir aus 20 Belege und Argumente bringen, wenn der Visaentscheider darin nur einen einzigen Widerspruch, Ungereimtheit oder Unglaubwürdigkeit entdeckt, sind die anderen 19 wertlos. Wenn jemand nicht positiv entscheiden will, dann hast du immer Verloren, vorallem werden die wenigsten in solchen Fällen zu Gericht gehen, mit dem damit verbundenen unsicheren Ausgang.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von DTU am 06.09.2015 um 23:36:12
ja, sehe ich wie Du, nur sollte er natürlich auch die Ungereimtheit oder was auch immer er meint, gesehen zu haben, dem Visabeantragenden mitteilen, das ist ja der Sinn der Remonstration und der schriftlich bestätigten genauen Prüfung.  ;)

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von hge2001 am 06.09.2015 um 23:47:22

DTU schrieb am 06.09.2015 um 23:01:45:
Der ganze Vertrag ist unüblich, weil Nannys auf den Philippinen normalerweise nie Verträge haben, trotzdem ist er natürlich rechtsgültig und hätte anerkannt werden müssen.


... das war mir beim ersten Durchlesen auch aufgefallen.

Ich kenne natürlich nicht die Gründe des Visumsentscheiders, den Antrag anzulehnen. Aber mir scheint dies mit dem Vertrag einer nanny etwas zu dick aufgetragen. Dieser Vertrag wird - wie ein Vorredner vermutetet - sicherlich Teil des Problems sein. Die Botschaft hat einheimische Mitarbeiter, die die arbeitsrechtliche Situation auf den Philippinen genau einschätzen können. Man müsste eher begründen, warum überhaupt ein Vertrag zwischen einer Nanny und einem Arbeitgeber existiert! Und die Gehaltserhöhung nach Rückkehr etc ist dort absolut unglaubwürdig, gerade wo es auf den Philippinen Nannys  an jeder Ecke gibt.  Also ziemlich wackelig, diese Argumentationskette, dazu sieht das alles nach "Gefälligkeitsbescheinigungen" aus...
Lieber einfach bei der Wahrheit bleiben und sagen, dass sie arbeitslos ist. Es gibt auch genügend Beispiele, wo trotz Arbeitslosigkeit ein Visum ausgestellt wurde.




Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von trixie am 07.09.2015 um 00:00:41
So wie die Ablehnung erfolgt ist, sieht es nach einem Textbaustein aus, bei dem nur das Datum eingesetzt wurde.
Wende dich doch noch einmal an den Vorgesetzten mit dem Hinweis, dass du sehr wohl Belege beigefügt hast und du/deine Freundin die Behauptung nicht verstehst, dass keine Unterlagen beigefügt waren.

Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von erne am 07.09.2015 um 09:03:37

DTU schrieb am 06.09.2015 um 23:01:45:
Dann hätten sie den Vertrag als unglaubwürdig in der Begründung kennzeichnen müssen.

nein, denen geht es nicht um Eure Verträge.
Im Endeffekt geht es um Glaubwürdigkeit (der Rückreise) und Resezweck. ISt die nicht gegeben, wird das geschireben und nicht warum es Zweifel gibt.


DTU schrieb am 06.09.2015 um 23:01:45:
Der ganze Vertrag ist unüblich

tja


DTU schrieb am 06.09.2015 um 23:01:45:
trotzdem ist er natürlich rechtsgültig und hätte anerkannt werden müssen.

ja, von den Vertragsparteien, nicht von Dritten



DTU schrieb am 06.09.2015 um 23:01:45:
Den Satz von Dir verstehe ich nicht, weil Du ja selber weiter oben sagst, ja die Dokumente sind dMn OK.

ja die sind ok, hätte ich auch so gemacht.
Aber sie genügen nicht


DTU schrieb am 06.09.2015 um 23:01:45:
Job, Freunde und Familie


Ein Job als Nanny ist Grund genung nicht auszuwandern?
Freunde findet man auch woanders
Familie ist gemeinhin Ehegatte, Kinder und vllt. noch Eltern

Grundsätzlich hast du zwar Recht, aber es genügt nicht


DTU schrieb am 06.09.2015 um 23:01:45:
es ist so ein butterweiches Kriterium, dass es für ehrliche Menschen immer herangezogen werden kann zur Begründung einer Ablehnung.

ja ist es, es geht um den Eindruck.
Nachweisen kann man das nicht.


DTU schrieb am 06.09.2015 um 23:19:48:
es geht aber auch nur um einen einmaligen Besuch, nicht wirklich ein großes Risiko für den deutschen Steuerzahler)

darum geht es doch.
Man glaubt nicht an einen einmaligen Besuch.

und wich ich schon oben bei (edit2) geschreiben hatte glauben die, es geht Euch um mehr als Besuch.




Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von deerhunter am 07.09.2015 um 11:50:50

DTU schrieb am 06.09.2015 um 18:45:04:
Vielen Dank für die Nachfrage:
- 90 Tage Visum beantragt (wollte mit ihr 2 große Europatouren machen und ich habe eine große Familie in D und CZ

Das passt z.b. überhaupt nicht zur landestypischen Geschichte, die auch die AV Manila perfekt kennt. Niemand in den Philippinen, der einen auch nur ansatzweise brauchbaren Job hat, bekommt 90 Tage Urlaub! Dazu bekommt eine Nanny keinen solchen Arbeitsvertrag...passt alles nicht und löst den Alarm beim Visaentscheider aus...Also rein Gefälligkeitsvertrag für die AV! Es gibt dort so viele junge Menschen ohne Job, dass man sofort Ersatz findet! Niemand verzichtet 90 Tage auf eine Nanny und kümmert sich dann nicht um Ersatz! Also hier beim nächsten Mal an den tatsächlichen landestypischen Urlaub (14 - 20 Tage) anpassen


DTU schrieb am 06.09.2015 um 23:01:45:
90 Tage Ticketgültigkeit hatten die Flugtickets nach Europa, meiner Meinung nach ein Beleg, dass sie mit den Tickets gar nicht länger bleiben konnte, ansonsten hätte sie ja auch wieder einen neuen Flug gebraucht => Beleg für Rückkehrwilligkeit

Das ist überhaupt nichts wert! Wenn Sie keine Rückkerwilligkeit hat, braucht Sie kein Ticket mehr...also unnütz als Begründung


DTU schrieb am 06.09.2015 um 23:01:45:
Job, Freunde und Familie (ei

Keinerlei Aussagekraft, denn wenn Sie dich später heiraten will verlässt sie diese auch, um mit dir zu leben



Titel: Re: abgelehnte Remonstration
Beitrag von sarembeti am 11.09.2015 um 16:16:16
Auch wenn es böse klingt.
DTU hat leider erst sehr spät geschrieben, dass sie eine Nanny ist.
Ohne "harte Fakten" ist es einer Nanny fast unmöglich, die Rückreisebereitschaft nachzuweisen.

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