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Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru) (Gelesen: 5.261 mal)
obatzda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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29.08.2015 um 04:24:08
 
hallo wir braeuchten dringend eure hilfe,

wir haben im letzten jahr in peru geheiratet und hatten vor in peru zu leben, da es fuer mich aber nahezu unmoeglich ist hier eine arbeitsstelle zu finden "informatiker"  wollen wir nach deutschland gehen.

wir wissen das der normale weg ein fzv-visum bei der deutschen botschaft in lima waere und wir wissen auch was man dafuer alles braucht, meine frau hat die erste haelfte des deutschkurses auch schon bestanden.

es geht mir aber um die zeit, mit der deutschschule und dem ganzen visum papierkram kommen wir hier fruehestens ende dezember bzw. anfang januar weg und das ist kein guter zeitraum um in deutschland nach einem job zu suchen, es waere einfach besser so schnell wie moeglich nach deutschland zu gehen.

was wuerde passieren wenn meine frau mit dem besuchervisum einreist, wir die ehe in deutschland anerkennen lassen und das familienzusammenfuehrungsvisum in deutschland ausstellen lassen, meine frau koennte noch in der zeit des besuchervisums den sprachkurs in deutschland beenden "ein dokument zum bestandenen 1.teil des kurses liegt ja schon vor".

kann das funktionieren oder werden die behoerden auf eine aus- neueinreise mit fzv bestehen?

wir sind fuer jeden rat dankbar

o.
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 29.08.2015 um 08:41:04
 
obatzda schrieb am 29.08.2015 um 04:24:08:
wir die ehe in deutschland anerkennen lassen und das familienzusammenfuehrungsvisum in deutschland ausstellen lassen


In Deutschland kann niemand ein Visum ändern! Man könnte versuchen eine AE zu bekommen, aber die Chancen sind eher gering!

obatzda schrieb am 29.08.2015 um 04:24:08:
kann das funktionieren oder werden die behoerden auf eine aus- neueinreise mit fzv bestehen?


Im Normalfall nicht! Weil deine Frau sich im Antrag auf das Besuchervisum verpflichtet wieder auszureisen! Deshalb machen die meisten ABH das auch deutlich und verlangen den ordnungsgemäßen Visumprozess im Heimatland. Ich würde das nicht versuchen, kostet nur doppeltes Geld (Flüge) und gibt viele Probleme!
Im Notfall kommst du halt früher und suchst einen Job und Frauchen kommt nach, wenn alles passt
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dgstein
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Antwort #2 - 29.08.2015 um 10:09:57
 
Hallo,

ich sehe das genauso wie Deerhunter. Vom erforderlichen Visumverfahren kann m.E. nicht abgesehen werden.

Und auch § 39 AufenthV kommt nicht zum tragen, da ihr ja bereits verheiratet seid. Voraussetzung für die Anwendung des § 39 Nr. 3 AufenthV ist nämlich, dass die Voraussetzungen für den Anspruch (hier die Heirat) erst nach der Einreise in das Bundesgebiet entstanden sind.

Viele Grüße

dgstein
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ralfbl61
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Antwort #3 - 29.08.2015 um 12:03:28
 
hallo,
hat sie schon ein Besuchsvisum(Schengenvisum) erteilt bekommen?
So wie ich die Botschaft in Lima einschätze,wirst du schwer ein Visum bekommen,wenn du verheiratet bist, ausser du hast eine Residencia,dann eventuell.
Mein Tip warte lieber bis die Visumsfreigabe für Peru in Kraft tritt,soll ja in den nächsten 2 Monaten passieren,dann ohne Visum einreisen,dann hast du gute chancen das sie direkt bleiben kann. Viel Glück
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reinhard
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Antwort #4 - 29.08.2015 um 12:16:23
 
ralfbl61 schrieb am 29.08.2015 um 12:03:28:
Mein Tip warte lieber bis die Visumsfreigabe für Peru in Kraft tritt,soll ja in den nächsten 2 Monaten passieren,dann ohne Visum einreisen,dann hast du gute chancen das sie direkt bleiben kann. Viel Glück


Totaler Blödsinn!

Ein visumfreier Besuch darf nur zum Besuchen mit Ausreise verwendet werden.
Zur Einwanderung braucht man ein Visum, das man vorher in Peru beantragen muss. Das Visum wird nur gegeben, wenn die Ausländerbehörde hier vorher zustimmt.

Einfach kommen und alle Gesetze ignorieren ist der schlechteste Tipp, den man geben kann.
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Antwort #5 - 29.08.2015 um 13:33:48
 
Als Besucher in Deutschland einreisen, hier A1 machen, dann kurz zurück nach Peru um Antrag auf FZF Visum zu stellen, dann wieder nach Deutschland und wenn Visum fertig ist kurz nach Peru um es abzuholen.
Gibt bestimmt Vielfliegerstatus.
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Antwort #6 - 29.08.2015 um 13:44:29
 
Oder aber ihr geht nicht nach Deutschland, sondern du findest Arbeit/wohnst in irgendeinem anderen EU Land, dann ist das Visumsverfahren und A1 nicht nötig.
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Antwort #7 - 29.08.2015 um 13:47:58
 
reinhard schrieb am 29.08.2015 um 12:16:23:
Ein visumfreier Besuch darf nur zum Besuchen mit Ausreise verwendet werden.
Zur Einwanderung braucht man ein Visum, das man vorher in Peru beantragen muss. Das Visum wird nur gegeben, wenn die Ausländerbehörde hier vorher zustimmt.


Dachte es hätte mit der Liste der Positivstaaten zu tun, in der Peru bald aufgenommen wird.
Aber trotzdem könnte der TS das Visumsverfahren erheblich verkürzen bzw. vereinfachen, indem er ,am besten mit der Ehefrau zusammen,hier in Deutschland dafür sorgt ,das die Ehefrau in der ABH eine Vorabzustimmung erhält,dann könnte die Ehefrau zurück in Peru das Visum in der Botschaft beantragen wenn die A1 Kenntnisse nachgewiesen werden.So wäre er nicht monatelang von der Ehefrau getrennt,wie es bei Staaten mit Visumspflicht leider üblich ist.
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Antwort #8 - 29.08.2015 um 13:57:46
 
ralfbl61 schrieb am 29.08.2015 um 13:47:58:
Dachte es hätte mit der Liste der Positivstaaten zu tun, in der Peru bald aufgenommen wird.


Ich finde es verheerend, dass Du solche Tipps gibst: Da kann dem Paar bis zu fünf Jahren Sperre einbringen, wenn Sie Deinen Unsinn glauben.


Zitat:
Aber trotzdem könnte der TS das Visumsverfahren erheblich verkürzen bzw. vereinfachen, indem er ,am besten mit der Ehefrau zusammen,hier in Deutschland dafür sorgt ,das die Ehefrau in der ABH eine Vorabzustimmung erhält,dann könnte die Ehefrau zurück in Peru das Visum in der Botschaft beantragen wenn die A1 Kenntnisse nachgewiesen werden.


Wenn das funktionieren würde, hätten es in den letzten Jahren Zehntausende von Visumfreien gemacht. Warum verbreitest Du solchen Unsinn? Willst Du die Anfragenden hier mit falschen Tipps in die Irre führen?
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Antwort #9 - 29.08.2015 um 14:10:06
 
Wieso in die Irre führen,sie durchläuft doch das normale gesetzliche Visumsverfahren und soll es auch so machen,aber die Möglichkeit einer Vorabzustimmung ist doch gegeben,wenn es auch keinen gesetzlichen Rechtsanspruch gibt,es soll ja auch nichts umgangen werden.
Eine Ehefrau, wie jeder andere auch, darf doch aus einem Visumfreien Land sich 3 Monate hier aufhalten und die Bedingungen schaffen die einer schnellen Visumsbearbeitung zum FZF nicht entgegen steht.
Peru gehört zu den Ländern,bei dem innerhalb kürzester Zeit die Visumspflicht für Aufenthalte bis zu 3 Monaten aufgehoben werden soll.
Oder gibt es Gesetze die dagegen sprechen,ich habe hier selber schon von Fälle gelesen das mit einer Vorabzustimmung der ABH das Visum in der Botschaft innerhalb weniger Tage erteilt wurde.
Auch distanziere ich mich irgendwelche Tipps geben zu wollen die ungesetzlich wären.
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Antwort #10 - 29.08.2015 um 14:29:04
 
ralfbl61 schrieb am 29.08.2015 um 14:10:06:
Oder gibt es Gesetze die dagegen sprechen,ich habe hier selber schon von Fälle gelesen das mit einer Vorabzustimmung der ABH das Visum in der Botschaft innerhalb weniger Tage erteilt wurde.
Auch distanziere ich mich irgendwelche Tipps geben zu wollen die ungesetzlich wären.


Wäre schön, wenn Du Dich erst mal informierst. Wie oft warst Du mit Besuchern bei einer Ausländerbehörde, um nach einer Vorabzustimmung nach einem später geplanten FZF-Visum zu fragen? Nie?

Genau das ist das einzige, was Du guten Gewissens als Information geben kannst.
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Antwort #11 - 29.08.2015 um 14:56:35
 
@ Reinhard Du hast Recht,die Erfahrung ist leider oft eine andere,aber es geht ja darum dem TS die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen,laut AufenthV §31 3.3 besteht aber diese Möglichkeit.
Der Ts möchte ja am liebsten, aus verständlichen Gründen, das er so wenig wie möglich von seiner Ehefrau getrennt ist und hatte darum gefragt,ob eine Vorgehensweise möglich wäre,wenn seine Ehefrau mit Besuchsvisum direkt hierbleiben könnte.
Da dies rechtlich nicht möglich ist,sollte man ihm auch andere Möglichkeiten,die im gesetzlichen Rahmen sind, aufzeigen.
Da riskiert er auch keine Einreisesperre von 5 Jahren,wenn er mit seiner Ehefrau, mit oder ohne(wenn die Visumspflicht abgeschafft ist) Besuchsvisum, bei der ABH vorspricht und höflich nach einer Vorabzustimmung fragt.

Wenn es nicht klappt muss die Ehefrau halt die FZF in Peru erst beantragen und warten,bis die Botschaft die Papiere,wenn diese komplett sind, zur ABH schickt und ggf. wochenlang auf die Zustimmung warten.
Der TS hat aber gesetzlich nichts zu verlieren und riskiert auch keine Einreisesperre.
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Antwort #12 - 29.08.2015 um 16:48:22
 
ralfbl61 schrieb am 29.08.2015 um 14:56:35:
Der Ts möchte ja am liebsten, aus verständlichen Gründen, das er so wenig wie möglich von seiner Ehefrau getrennt ist und hatte darum gefragt,ob eine Vorgehensweise möglich wäre,wenn seine Ehefrau mit Besuchsvisum direkt hierbleiben könnte.


Das möchten alle binational verheirateten DEU Ehepartener, er ist hier IMHO kein Ausnahme die besonderes Entgegenkommen der DEU Behörden erfordert. Die Vorabzustimmung ist nur für solche Fälle vorgesehen, wo es aus besonderen Gründen schnell gehen muss. Also bleibt das Regelverfahren. Irgendwelche Tricksereien zu versuchen kann dann schnell dazu führen, das sich des FZF-Visum hinzieht.

Ausnahme wäre nur, wenn er ins EU-Ausland zieht. Dann unterliegt das Ehepaar der EU-Freizügigkeit, es gibt eine einfaches Einreisevisum und für die Ehefrau eine Aufenthaltskarte.

obatzda schrieb am 29.08.2015 um 04:24:08:
und das ist kein guter zeitraum um in deutschland nach einem job zu suchen, es waere einfach besser so schnell wie moeglich nach deutschland zu gehen.



a) bezweifle ich solche Aussagen. Vor der Sommerpause ist das viel plausibler.
b) Bewerben kann man sich auch aus Peru und dann muss man zu den Vorstellungsgesprächen herfliegen, wobei manche Firmen das sogar inzwischen über Videochat machen.

Lebt man im Ausland und will sich die Option auf schnelle Rückkehr offenhalten muss man halt vorarbeiten:
-Nachregistrierung der Ehe in DEU
-ausländischer Ehegatte lernt deutsch auf möglichst hohen Niveau,

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Antwort #13 - 29.08.2015 um 17:30:45
 
http://dejure.org/gesetze/AufenthV/31.html

Dort steht Zitat:" Die Ausländerbehörde kann insbesondere im Fall eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels,............., oder in dringenden Fällen der Visumerteilung vor der Beantragung des Visums bei der Auslandsvertretung zustimmen (Vorabzustimmung)."

So wie ich das interpretiere könnte die ABH auch vorher schon zustimmen ,wenn ein Anspruch bestehen würde bzw. schon bestand.Die Erteilung der Vorabzustimmung hat in diesem Falle mit der Dringlichkeit nichts zu tun,da dieses kleine wörtchen "oder" es klarstellt,das dies 2 Paar Schuhe sind.

Da dies aber nur eine Kann-Bestimmung ist,könnte der TS es trotzdem probieren und bei Ablehnung das normale "Regelverfahren" zum FZF-Visum durchlaufen.
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Antwort #14 - 29.08.2015 um 18:07:20
 
grisu1000 schrieb am 29.08.2015 um 16:48:22:
Irgendwelche Tricksereien zu versuchen kann dann schnell dazu führen, das sich des FZF-Visum hinzieht.

Wo sind in dem Fall der Vorabzustimmung Tricksereien vorhanden?

Das steht so in der Verordnung.

Im Gegenteil dem TS bestünde die Möglichkeit das FZF Verfahren erheblich zu verkürzen,da die Botschaft nicht auf die ABH warten muss(was sehr langwierig sein kann) und bei Vorlage aller Dokumente das Visum relativ schnell erteilen könnte.


Sorry für den Doppelpost
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