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Aufenthaltserlaubnis über Eheschließung (Gelesen: 2.287 mal)
Shahram
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Iranisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis über Eheschließung
30.08.2015 um 13:42:14
 
Hallo zusammen,

Der Arbeitsvertrag meiner Freundin läuft bis Ende November. Wir
wollen wissen, ob sie eine Aufenthaltserlaubnis erhält, wenn wir heiraten
Ich bin Iraner und lebe seit 2011 in Deutschland. Ich habe hier studiert und arbeite ich seit Juli 2014 an einer Universität in Niedersachsen und besitze ich ein Blue Card 19A( (keine Niederlassungserlaubnis)
Meine Freundin kommt aus der Ukraine und lebt seit 2012 in Baden Württemberg. Sie arbeitet da seit 1.5 Jahren an einer Hochschule und hat kein Blue Card (18-3) aber eine unbefristete Arbeitserlaubnis.

Jetzt kommt es zu meinen Fragen:

1. Erhält sie eine Aufenthaltserlaubnis, wenn wir heiraten? (Anspruch auf Aufenthalt nach der Eheschließung)
2. Falls ja, wie läuft die Beantragung ab? Läuft es so? Anmeldung der Eheschließung am Standesamt >Antrag auf Befreiung von Ehefähigkeitsnachweis über Standesamt > Antrag von Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
3. Wie lang kann es dauern?
4. Müssen wir an einem Ort zusammenwohnen?

Vielen Dank im Voraus
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WD
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i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 30.08.2015 um 13:57:33
 
Hallo,

ich kann dir leider keine hundertprozentig richtigen Angaben machen... aber einige Anmerkungen hier lassen.

Zu 1. kann ich nichts sagen außer das man es zunächst erst einmal schaffen sollte bis November zu heiraten (wird knapp!).
Zu 2. Zunächst solltet ihr euch beim entsprechenden Standesamt in eurer Stadt erkundigen. Man bekommt unter anderem einen Laufzettel. Dort drauf steht was ihr für die Eheschließung alles an Dokumenten vorlegen müsst. Zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis kann euch das Standesamt die nötigen Auskünfte geben. Ich würde da Montag einfach mal anrufen oder vorbei gehen.
Zu 3. Kann ich auch nichts sagen. Aus Erzählungen gehen solche Prozesse aber meist bis zu einem halben Jahr (hängt aber stark davon ab was ihr an Dokumente braucht, und wie lange ihr beispielsweise dazu braucht benötigte Dokumente aus euren Heimatländern einzuholen).
Zu 4. Ich glaube man MUSS nicht, aber was würdest du als Mitarbeiterin bei der Behörde denken, wenn man nicht einmal zusammen lebt und dann heiratet? Zumal sind sie ja nicht dumm und sehen ggf. das ein Arbeitsvertrag bis Ende November geht und man eventuell NUR heiratet wegen der Aufenthaltserlaubnis. Die Heirat dient ja dann in erster Linie der Aufenthaltserlaubnis, nicht aber dem Wunsch eine Ehe zu führen. 

Ich denke in eurem Fall muss man sehr aufpassen wie man das nun letzen Endes macht.
Ist aber auch nur meine Meinung und ich bin gespannt was hier die anderen so raten.
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.08.2015 um 13:58:06
 
Wenn Ihr den Lebensunterhalt für Euch beide decken könnt, kann sie die AE zum ehelichen Zusammenleben beantragen, aber nur, wenn Ihr zusammen leben wollt. "Nur-Verheiratet-Sein" hat keine Auswirkungen.

Erst heiraten, dann (wenn sie will) die AE beantragen. Sie kann ja gucken, was sie hat, und sich erkundigen, ob sie sich durch eine AE verbessern kann.

Falls Ihr erst mal nicht zusammenziehen wollt, lasst Ihr nach der Heirat alles wie es ist. Erst nach dem Zusammenziehen sollte sie die "neue" AE beantragen.

Anders ist es, wenn sie jetzt eine "schlechte" AE hat oder irgendwie unter Druck, sie zu verlieren. Durch die AE als Ehefrau bekommt sie unbegrenzten Zugang zum Arbeitsmarkt. Ob das wichtig ist, sollte sie einfach in Ruhe überlegen oder hier nachfragen.
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Shahram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Iranisch
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Antwort #3 - 30.08.2015 um 16:02:26
 
WD schrieb am 30.08.2015 um 13:57:33:
Zu 2. Zunächst solltet ihr euch beim entsprechenden Standesamt in eurer Stadt erkundigen. Man bekommt unter anderem einen Laufzettel. Dort drauf steht was ihr für die Eheschließung alles an Dokumenten vorlegen müsst. Zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis kann euch das Standesamt die nötigen Auskünfte geben. Ich würde da Montag einfach mal anrufen oder vorbei gehen.Zu 3. Kann ich auch nichts sagen. Aus Erzählungen gehen solche Prozesse aber meist bis zu einem halben Jahr (hängt aber stark davon ab was ihr an Dokumente braucht, und wie lange ihr beispielsweise dazu braucht benötigte Dokumente aus euren Heimatländern einzuholen).


Danke erst mal für Deine Antwort. Ich habe mich nach erfordelichen Dokumenten erkundigt. Dafür soll man die folgenden Dokumenten vorliegen. Da alles soll über die Konsulat laufen, sollte im Prinzip nicht so lang dauern. Ich weiß aber nicht wie lang die Bearbeitung bei dem Oberlandesgericht dauern kann.
Ukraine
1.      Geburtsurkunde im Original mit Apostille (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche
Sprache.
2.       a. Ukrainischer Inlandspass in vollständiger (beglaubigter) Kopie (auch der leeren Seiten!) mit
einer Übersetzung aller darin enthaltenen Eintragungen in die deutsche Sprache
sowie
b.Aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem Ukrainischen Konsulat in der
Bundesrepublik Deutschland, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz im Inland hat
oder
vor dem ukrainischen Notar im Original mit Apostille (*) und einer vollständigen Übersetzung
in die deutsche Sprache
3.       aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem deutschen Standesbeamten in
Form einer eidesstattlichen Versicherung.

Iran
1.      Iranischer Personalausweis (= Shenasnameh) im Original mit einer vollständigen Übersetzung in
die deutsche Sprache.
Im iranischen Personalausweis werden neben den Daten zur Geburt auch Familienstandsdaten
(Eheschließungen und Scheidungen) vermerkt. Der Personalausweis kann daher als ergänzender
Familienstandsnachweis herangezogen werden.
2.      Aktuelle Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch das iranische
Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland, im Original.
Sollte dieses Dokument nicht zu erhalten sein, bedarf es der Vorlage eines durch das zuständige
iranische Registeramt ausgestellten Standesregisterauszuges, der nicht älter als 6 Monate sein
darf im Original mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
3.      Eigene eidesstattliche Versicherung über den Familienstand, abgegeben vor dem deutschen
Standesbeamten. Darin sind Angaben zu religiösen, rituellen und zivilrechtlichen Eheschließungen
in der Heimat und im Ausland zu machen.


WD schrieb am 30.08.2015 um 13:57:33:
Zu 4. Ich glaube man MUSS nicht, aber was würdest du als Mitarbeiterin bei der Behörde denken, wenn man nicht einmal zusammen lebt und dann heiratet? Zumal sind sie ja nicht dumm und sehen ggf. das ein Arbeitsvertrag bis Ende November geht und man eventuell NUR heiratet wegen der Aufenthaltserlaubnis. Die Heirat dient ja dann in erster Linie der Aufenthaltserlaubnis, nicht aber dem Wunsch eine Ehe zu führen.


Wenn man sich in der Lage von einem Beamter versetzt, sieht nicht so gut aus.
Jetzt meine Frage wäre, ob die folgende Auffassung von der ehelichen Lebensgemeinschaft gultig wäre
“Ausnahmen liegen dann vor, wenn der Aufnahme und der Begründung der häuslichen Gemeinschaft erhebliche Gründe entgegenstehen, beispielsweise beruflicher Art.“
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Shahram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.08.2015 um 16:06:40
 
reinhard schrieb am 30.08.2015 um 13:58:06:
Falls Ihr erst mal nicht zusammenziehen wollt, lasst Ihr nach der Heirat alles wie es ist. Erst nach dem Zusammenziehen sollte sie die "neue" AE beantragen.


Danke Dir für deine Antwort. Ist Zusammenwohnen ein muss, wenn es aus beruflichen Grunden nicht möglich wäre?
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reinhard
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Antwort #5 - 30.08.2015 um 16:11:20
 
Shahram schrieb am 30.08.2015 um 16:06:40:
Danke Dir für deine Antwort. Ist Zusammenwohnen ein muss, wenn es aus beruflichen Grunden nicht möglich wäre?


Dazu solltest Du mehr darüber sagen, wo das Problem liegt.

Die AE wird "zum Zweck des Zusammenlebens" gegeben. Welche hat sie denn jetzt? Ist das wichtig? Wie plant Ihr zu leben?

Bei einem Ehepaar gibt es immer einen Hauptwohnsitz, dazu kann dann einer oder beide einen Nebenwohnsitz haben. Wenn Ihr euch regelmäßig am Hauptwohnsitz ("wo die Ehe gelebt wird") trefft, und sei es zwei Wochenende im Monat, dann lebt Ihr zusammen, sie hat dann Anspruch auf die AE. Zusammenwohnen (und damit Nicht-Getrennt-Sein) tun ja auch Ehepaare, wo er auf Montage auf der Ölbohrinsel ist oder sie Exportkauffrau in Kasachstan.
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Antwort #6 - 30.08.2015 um 16:22:19
 
reinhard schrieb am 30.08.2015 um 16:11:20:
Bei einem Ehepaar gibt es immer einen Hauptwohnsitz, dazu kann dann einer oder beide einen Nebenwohnsitz haben. Wenn Ihr euch regelmäßig am Hauptwohnsitz ("wo die Ehe gelebt wird") trefft, und sei es zwei Wochenende im Monat, dann lebt Ihr zusammen, sie hat dann Anspruch auf die AE. Zusammenwohnen (und damit Nicht-Getrennt-Sein) tun ja auch Ehepaare, wo er auf Montage auf der Ölbohrinsel ist oder sie Exportkauffrau in Kasachstan. 


In dem Sinne wohnen wir zusammen, da sie regelmäßig bei mir ist. Nun meine Frage wäre, wie wir es beweisen können? Sollte sie in meiner Stadt angemeldet sein?
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Antwort #7 - 30.08.2015 um 17:00:14
 
Shahram schrieb am 30.08.2015 um 16:22:19:
In dem Sinne wohnen wir zusammen, da sie regelmäßig bei mir ist. Nun meine Frage wäre, wie wir es beweisen können? Sollte sie in meiner Stadt angemeldet sein?


Ja, natürlich.

Nach der Heirat ändert sich für Euch das Melderecht: Ehepaare, die nicht getrennt sind, melden sich immer mit einer Adresse an (wo "die Ehe gelebt wird"). Andere Wohnungen werden zum Nebenwohnsitz umgemeldet. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, wo man "hauptsächlich" ist. Zwei unterschiedliche "Hauptwohnsitze" habt Ihr, wenn Ihr Euch trennt, also Euch scheiden lassen wollt.

Beweisen? Was? Ihr meldet Euch an einem Ort an, die ABH ist zuständig, sie beantragt dann die AE als Ehefrau. Die ABH bekommt keine Meldung, wenn jemand eine Arbeitsstelle außerhalb hat. Sie bekommt eine Meldung, wenn jemand sich ummeldet, also die Wohnung am Arbeitsplatz als Hauptwohnsitz anmeldet.

Ihr müsst nach der Heirat gemeinsam zur ABH und ggf. unterschreiben, dass Ihr zusammen lebt. (Aber nicht, wie viele Tage im Jahr Ihr tatsächlich in der gleichen Wohnung seid, das geht wirklich niemanden etwas an.)
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Antwort #8 - 30.08.2015 um 17:39:53
 
reinhard schrieb am 30.08.2015 um 17:00:14:
Nach der Heirat ändert sich für Euch das Melderecht:


vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Sollen wir für die Anmeldung der Eheschließung einen gemeinsamen Wohnort haben?
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Antwort #9 - 30.08.2015 um 17:43:26
 
Nein.

Beziehungsweise: Egal, ganz wie Ihr wollt. Aber es gibt auch Iraner, die eine Iranerin im Iran heiraten, aber hier wohnen, und erst hinterher zusammen ziehen. Beides ist okay.


Zu ständig für die Unterlagen ist Dein Standesamt oder ihr Standesamt. Solange Ihr getrenn wohnt, habt Ihr zwei Standesämter zur Auswahl.
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