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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
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Beitrag begonnen von obatzda am 29.08.2015 um 04:24:08

Titel: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von obatzda am 29.08.2015 um 04:24:08
hallo wir braeuchten dringend eure hilfe,

wir haben im letzten jahr in peru geheiratet und hatten vor in peru zu leben, da es fuer mich aber nahezu unmoeglich ist hier eine arbeitsstelle zu finden "informatiker"  wollen wir nach deutschland gehen.

wir wissen das der normale weg ein fzv-visum bei der deutschen botschaft in lima waere und wir wissen auch was man dafuer alles braucht, meine frau hat die erste haelfte des deutschkurses auch schon bestanden.

es geht mir aber um die zeit, mit der deutschschule und dem ganzen visum papierkram kommen wir hier fruehestens ende dezember bzw. anfang januar weg und das ist kein guter zeitraum um in deutschland nach einem job zu suchen, es waere einfach besser so schnell wie moeglich nach deutschland zu gehen.

was wuerde passieren wenn meine frau mit dem besuchervisum einreist, wir die ehe in deutschland anerkennen lassen und das familienzusammenfuehrungsvisum in deutschland ausstellen lassen, meine frau koennte noch in der zeit des besuchervisums den sprachkurs in deutschland beenden "ein dokument zum bestandenen 1.teil des kurses liegt ja schon vor".

kann das funktionieren oder werden die behoerden auf eine aus- neueinreise mit fzv bestehen?

wir sind fuer jeden rat dankbar

o.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von deerhunter am 29.08.2015 um 08:41:04

obatzda schrieb am 29.08.2015 um 04:24:08:
wir die ehe in deutschland anerkennen lassen und das familienzusammenfuehrungsvisum in deutschland ausstellen lassen


In Deutschland kann niemand ein Visum ändern! Man könnte versuchen eine AE zu bekommen, aber die Chancen sind eher gering!


obatzda schrieb am 29.08.2015 um 04:24:08:
kann das funktionieren oder werden die behoerden auf eine aus- neueinreise mit fzv bestehen?


Im Normalfall nicht! Weil deine Frau sich im Antrag auf das Besuchervisum verpflichtet wieder auszureisen! Deshalb machen die meisten ABH das auch deutlich und verlangen den ordnungsgemäßen Visumprozess im Heimatland. Ich würde das nicht versuchen, kostet nur doppeltes Geld (Flüge) und gibt viele Probleme!
Im Notfall kommst du halt früher und suchst einen Job und Frauchen kommt nach, wenn alles passt

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von dgstein am 29.08.2015 um 10:09:57
Hallo,

ich sehe das genauso wie Deerhunter. Vom erforderlichen Visumverfahren kann m.E. nicht abgesehen werden.

Und auch § 39 AufenthV kommt nicht zum tragen, da ihr ja bereits verheiratet seid. Voraussetzung für die Anwendung des § 39 Nr. 3 AufenthV ist nämlich, dass die Voraussetzungen für den Anspruch (hier die Heirat) erst nach der Einreise in das Bundesgebiet entstanden sind.

Viele Grüße

dgstein

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von ralfbl61 am 29.08.2015 um 12:03:28
hallo,
hat sie schon ein Besuchsvisum(Schengenvisum) erteilt bekommen?
So wie ich die Botschaft in Lima einschätze,wirst du schwer ein Visum bekommen,wenn du verheiratet bist, ausser du hast eine Residencia,dann eventuell.
Mein Tip warte lieber bis die Visumsfreigabe für Peru in Kraft tritt,soll ja in den nächsten 2 Monaten passieren,dann ohne Visum einreisen,dann hast du gute chancen das sie direkt bleiben kann. Viel Glück

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von reinhard am 29.08.2015 um 12:16:23

ralfbl61 schrieb am 29.08.2015 um 12:03:28:
Mein Tip warte lieber bis die Visumsfreigabe für Peru in Kraft tritt,soll ja in den nächsten 2 Monaten passieren,dann ohne Visum einreisen,dann hast du gute chancen das sie direkt bleiben kann. Viel Glück


Totaler Blödsinn!

Ein visumfreier Besuch darf nur zum Besuchen mit Ausreise verwendet werden.
Zur Einwanderung braucht man ein Visum, das man vorher in Peru beantragen muss. Das Visum wird nur gegeben, wenn die Ausländerbehörde hier vorher zustimmt.

Einfach kommen und alle Gesetze ignorieren ist der schlechteste Tipp, den man geben kann.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von Alacrity am 29.08.2015 um 13:33:48
Als Besucher in Deutschland einreisen, hier A1 machen, dann kurz zurück nach Peru um Antrag auf FZF Visum zu stellen, dann wieder nach Deutschland und wenn Visum fertig ist kurz nach Peru um es abzuholen.
Gibt bestimmt Vielfliegerstatus.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von Alacrity am 29.08.2015 um 13:44:29
Oder aber ihr geht nicht nach Deutschland, sondern du findest Arbeit/wohnst in irgendeinem anderen EU Land, dann ist das Visumsverfahren und A1 nicht nötig.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von ralfbl61 am 29.08.2015 um 13:47:58

reinhard schrieb am 29.08.2015 um 12:16:23:
Ein visumfreier Besuch darf nur zum Besuchen mit Ausreise verwendet werden.
Zur Einwanderung braucht man ein Visum, das man vorher in Peru beantragen muss. Das Visum wird nur gegeben, wenn die Ausländerbehörde hier vorher zustimmt.


Dachte es hätte mit der Liste der Positivstaaten zu tun, in der Peru bald aufgenommen wird.
Aber trotzdem könnte der TS das Visumsverfahren erheblich verkürzen bzw. vereinfachen, indem er ,am besten mit der Ehefrau zusammen,hier in Deutschland dafür sorgt ,das die Ehefrau in der ABH eine Vorabzustimmung erhält,dann könnte die Ehefrau zurück in Peru das Visum in der Botschaft beantragen wenn die A1 Kenntnisse nachgewiesen werden.So wäre er nicht monatelang von der Ehefrau getrennt,wie es bei Staaten mit Visumspflicht leider üblich ist.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von reinhard am 29.08.2015 um 13:57:46

ralfbl61 schrieb am 29.08.2015 um 13:47:58:
Dachte es hätte mit der Liste der Positivstaaten zu tun, in der Peru bald aufgenommen wird.


Ich finde es verheerend, dass Du solche Tipps gibst: Da kann dem Paar bis zu fünf Jahren Sperre einbringen, wenn Sie Deinen Unsinn glauben.



Zitat:
Aber trotzdem könnte der TS das Visumsverfahren erheblich verkürzen bzw. vereinfachen, indem er ,am besten mit der Ehefrau zusammen,hier in Deutschland dafür sorgt ,das die Ehefrau in der ABH eine Vorabzustimmung erhält,dann könnte die Ehefrau zurück in Peru das Visum in der Botschaft beantragen wenn die A1 Kenntnisse nachgewiesen werden.


Wenn das funktionieren würde, hätten es in den letzten Jahren Zehntausende von Visumfreien gemacht. Warum verbreitest Du solchen Unsinn? Willst Du die Anfragenden hier mit falschen Tipps in die Irre führen?

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von ralfbl61 am 29.08.2015 um 14:10:06
Wieso in die Irre führen,sie durchläuft doch das normale gesetzliche Visumsverfahren und soll es auch so machen,aber die Möglichkeit einer Vorabzustimmung ist doch gegeben,wenn es auch keinen gesetzlichen Rechtsanspruch gibt,es soll ja auch nichts umgangen werden.
Eine Ehefrau, wie jeder andere auch, darf doch aus einem Visumfreien Land sich 3 Monate hier aufhalten und die Bedingungen schaffen die einer schnellen Visumsbearbeitung zum FZF nicht entgegen steht.
Peru gehört zu den Ländern,bei dem innerhalb kürzester Zeit die Visumspflicht für Aufenthalte bis zu 3 Monaten aufgehoben werden soll.
Oder gibt es Gesetze die dagegen sprechen,ich habe hier selber schon von Fälle gelesen das mit einer Vorabzustimmung der ABH das Visum in der Botschaft innerhalb weniger Tage erteilt wurde.
Auch distanziere ich mich irgendwelche Tipps geben zu wollen die ungesetzlich wären.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von reinhard am 29.08.2015 um 14:29:04

ralfbl61 schrieb am 29.08.2015 um 14:10:06:
Oder gibt es Gesetze die dagegen sprechen,ich habe hier selber schon von Fälle gelesen das mit einer Vorabzustimmung der ABH das Visum in der Botschaft innerhalb weniger Tage erteilt wurde.
Auch distanziere ich mich irgendwelche Tipps geben zu wollen die ungesetzlich wären.


Wäre schön, wenn Du Dich erst mal informierst. Wie oft warst Du mit Besuchern bei einer Ausländerbehörde, um nach einer Vorabzustimmung nach einem später geplanten FZF-Visum zu fragen? Nie?

Genau das ist das einzige, was Du guten Gewissens als Information geben kannst.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von ralfbl61 am 29.08.2015 um 14:56:35
@ Reinhard Du hast Recht,die Erfahrung ist leider oft eine andere,aber es geht ja darum dem TS die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen,laut AufenthV §31 3.3 besteht aber diese Möglichkeit.
Der Ts möchte ja am liebsten, aus verständlichen Gründen, das er so wenig wie möglich von seiner Ehefrau getrennt ist und hatte darum gefragt,ob eine Vorgehensweise möglich wäre,wenn seine Ehefrau mit Besuchsvisum direkt hierbleiben könnte.
Da dies rechtlich nicht möglich ist,sollte man ihm auch andere Möglichkeiten,die im gesetzlichen Rahmen sind, aufzeigen.
Da riskiert er auch keine Einreisesperre von 5 Jahren,wenn er mit seiner Ehefrau, mit oder ohne(wenn die Visumspflicht abgeschafft ist) Besuchsvisum, bei der ABH vorspricht und höflich nach einer Vorabzustimmung fragt.

Wenn es nicht klappt muss die Ehefrau halt die FZF in Peru erst beantragen und warten,bis die Botschaft die Papiere,wenn diese komplett sind, zur ABH schickt und ggf. wochenlang auf die Zustimmung warten.
Der TS hat aber gesetzlich nichts zu verlieren und riskiert auch keine Einreisesperre.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von grisu1000 am 29.08.2015 um 16:48:22

ralfbl61 schrieb am 29.08.2015 um 14:56:35:
Der Ts möchte ja am liebsten, aus verständlichen Gründen, das er so wenig wie möglich von seiner Ehefrau getrennt ist und hatte darum gefragt,ob eine Vorgehensweise möglich wäre,wenn seine Ehefrau mit Besuchsvisum direkt hierbleiben könnte.


Das möchten alle binational verheirateten DEU Ehepartener, er ist hier IMHO kein Ausnahme die besonderes Entgegenkommen der DEU Behörden erfordert. Die Vorabzustimmung ist nur für solche Fälle vorgesehen, wo es aus besonderen Gründen schnell gehen muss. Also bleibt das Regelverfahren. Irgendwelche Tricksereien zu versuchen kann dann schnell dazu führen, das sich des FZF-Visum hinzieht.

Ausnahme wäre nur, wenn er ins EU-Ausland zieht. Dann unterliegt das Ehepaar der EU-Freizügigkeit, es gibt eine einfaches Einreisevisum und für die Ehefrau eine Aufenthaltskarte.


obatzda schrieb am 29.08.2015 um 04:24:08:
und das ist kein guter zeitraum um in deutschland nach einem job zu suchen, es waere einfach besser so schnell wie moeglich nach deutschland zu gehen.



a) bezweifle ich solche Aussagen. Vor der Sommerpause ist das viel plausibler.
b) Bewerben kann man sich auch aus Peru und dann muss man zu den Vorstellungsgesprächen herfliegen, wobei manche Firmen das sogar inzwischen über Videochat machen.

Lebt man im Ausland und will sich die Option auf schnelle Rückkehr offenhalten muss man halt vorarbeiten:
-Nachregistrierung der Ehe in DEU
-ausländischer Ehegatte lernt deutsch auf möglichst hohen Niveau,


Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von ralfbl61 am 29.08.2015 um 17:30:45
http://dejure.org/gesetze/AufenthV/31.html

Dort steht Zitat:" Die Ausländerbehörde kann insbesondere im Fall eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels,............., oder in dringenden Fällen der Visumerteilung vor der Beantragung des Visums bei der Auslandsvertretung zustimmen (Vorabzustimmung)."

So wie ich das interpretiere könnte die ABH auch vorher schon zustimmen ,wenn ein Anspruch bestehen würde bzw. schon bestand.Die Erteilung der Vorabzustimmung hat in diesem Falle mit der Dringlichkeit nichts zu tun,da dieses kleine wörtchen "oder" es klarstellt,das dies 2 Paar Schuhe sind.

Da dies aber nur eine Kann-Bestimmung ist,könnte der TS es trotzdem probieren und bei Ablehnung das normale "Regelverfahren" zum FZF-Visum durchlaufen.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von ralfbl61 am 29.08.2015 um 18:07:20

grisu1000 schrieb am 29.08.2015 um 16:48:22:
Irgendwelche Tricksereien zu versuchen kann dann schnell dazu führen, das sich des FZF-Visum hinzieht.

Wo sind in dem Fall der Vorabzustimmung Tricksereien vorhanden?

Das steht so in der Verordnung.

Im Gegenteil dem TS bestünde die Möglichkeit das FZF Verfahren erheblich zu verkürzen,da die Botschaft nicht auf die ABH warten muss(was sehr langwierig sein kann) und bei Vorlage aller Dokumente das Visum relativ schnell erteilen könnte.


Sorry für den Doppelpost

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von grisu1000 am 29.08.2015 um 18:38:58

ralfbl61 schrieb am 29.08.2015 um 17:30:45:
Die Ausländerbehörde kann insbesondere im Fall eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels,.


Kann ist das entscheidende Wort. Die Frage ist doch,wird sie?
In einem solchen Regelfall IMHO nein. Ich sehe bisher keinen Grund. Auch weil ohne A1-Sprachnachweis die Voraussetzungen für eine Vorabzustimmung gar nicht vorhanden ist.

Ist der A1-Nachweis vorhanden, so spart man ein paar Wochen. Wesentlich wichtiger ist, das alle geforderten Unterlagen vorhanden sind und ABH und AV nicht irgendwas nachfordern müssen. Z.B wird ein Begleitschreiben zur Absicht des deutschen Ehepartners auch die Ehe in Deutschland leben zu wollen manchmal vergessen

Natürlich kann man es Versuchen, Zeit, Geld und Ressourchen auch der ABH binden und nacher kommt nichts raus.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von ralfbl61 am 29.08.2015 um 19:49:36
Die Formel könnte! so einfach sein:

TS und Ehefrau(max 3 Monate Besuchsvisum) kommen nach Deutschland.

Machen sich ein paar schöne Tage,sie lernt Land und Leute kennen  :)

Suchen sich zusammen eine Wohnung ,wo sie Leben werden.

Ehemann meldet sich in der neuen Wohnung an.(Damit auch sicher ist welche ABH überhaupt zuständig ist.)

Ehe wird in Deutschland beurkundet.

Sie beendet den 2.Teil der A1 Prüfung in Deutschland in der VHS.

Andere Papiere die verlangt werden besorgen.

Dann zur ABH Vorabzustimmung anfragen,sollte sie diese bekommen,
dann Ehefrau zurück nach Lima FZF-Visum beantragen alle Dokumente vorlegen und Visum bekommen.
Und alles wäre gut......  :D

Wenn sie keine Vorabzustimmung bekäme,dann den normalen Visumsweg einschlagen und die Botschaft schickt die Unterlagen zur ABH und wartet auf die Zustimmung.


Das ist in meinen Augen der einfachste und logische Weg,damit wurde nichts umgangen,nicht getrickst und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten.

Nur pauschal zu sagen bekommst sie eh nicht diese Vorabzustimmung,finde ich auch nicht zutreffend,es sind halt Einzelfälle die bei der jeweiligen ABH vor Ort entschieden werden.Bei mir in der Grossstadt wurde eine Vorabzustimmung vehement verneint,das heisst aber nicht ,das die ABH in der nächsten Stadt oder Dorf auch so verfährt.

Nur ist ja nicht sicher, ob sie ein Schengenvisum überhaupt erhält,daher der Hinweis lieber warten bis die Visumsfreigabe in Kraft tritt,sollte eigentlich in den nächsten 2 Monaten passieren.
Aber auch dies ist keine Trickserei da Staatsangehörige aus Visumfreien Staaten ja auch, für was auch immer, für max. 3 Monate pro Halbjahr kommen dürfen!


Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von Aras am 29.08.2015 um 19:59:19
Anmerkung:

Es wäre nur ein 90 tägiger Aufenthalt in jedem 180 Tage Zeitraum erlaubt.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von obatzda am 29.08.2015 um 21:25:15
wow so viele antworten in nur wenigen stunden, dieses forum ist eine tolle sache und wir danken euch allen fuer die hilfreichen tipps !

wir werden jetzt in peru bleiben bis alle papiere vorhanden sind und ich werde mich von peru aus bei firmen in deutschland bewerben, wird wohl die einzigst sinnvolle loesung sein.

vielen dank nochmal !

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von grisu1000 am 29.08.2015 um 21:28:39

ralfbl61 schrieb am 29.08.2015 um 19:49:36:
Bei mir in der Grossstadt wurde eine Vorabzustimmung vehement verneint,das heisst aber nicht ,das die ABH in der nächsten Stadt oder Dorf auch so verfährt.


Kann sein. Ihr solltet bei der ABH nur deutlich klar machen, dass ihr keine Umgehung des FZF-Visums plant. Und A1 sollte bereits vorhanden sein. Anonsten gibts anstatt der Vorabzustimmung ggf. eine GÜB.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von trixie am 29.08.2015 um 21:48:16

grisu1000 schrieb am 29.08.2015 um 21:28:39:
Anonsten gibts anstatt der Vorabzustimmung ggf. eine GÜB.

Wieso sollte die ABH eine GÜB ausstellen, wenn die Ehefrau ordnungsgemäß innerhalb der Visumsfrist wieder ausreist?

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von dgstein am 29.08.2015 um 22:11:19
Hallo,


trixie schrieb am 29.08.2015 um 21:48:16:
Wieso sollte die ABH eine GÜB ausstellen, wenn die Ehefrau ordnungsgemäß innerhalb der Visumsfrist wieder ausreist?

als Nachweis, dass sie auch tatsächlich wieder ausreist. Ist ja bei Deutschehen leider häufig so, dass die Betroffenen entgegen aller vorangegangenen Beteuerungen eben nicht wieder freiwillig ausreisen, wenn sie erst mal hier sind.

Viele Grüße

dgstein

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von trixie am 30.08.2015 um 00:16:15

dgstein schrieb am 29.08.2015 um 22:11:19:
als Nachweis, dass sie auch tatsächlich wieder ausreist.

... dafür ist die GÜB nicht geschaffen, wenn sie sich im Aufenthaltszeitraum bewegt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Grenz%C3%BCbertrittsbescheinigung


Zitat:
Eine Grenzübertrittsbescheinigung (Behördenjargon: GÜB) ist eine von der Ausländerbehörde an einen ausreisepflichtigen Ausländer ausgestellte Bescheinigung, mit der der Nachweis der Ausreise aus dem Bundesgebiet geführt werden soll.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von grisu1000 am 30.08.2015 um 01:11:53

trixie schrieb am 30.08.2015 um 00:16:15:
... dafür ist die GÜB nicht geschaffen, wenn sie sich im Aufenthaltszeitraum bewegt:


Ich sagt, wenn der Threadsteller sein Anliegen nicht genau artikuliert und der Eindruck entsteht, es wird dirkekt ein Antrag auf AE gestellt, und die Ehefrau will das Schengenvisum dazu benutzen die FZF zu umgehen, dann kann es passieren, das die ABH die Ehefrau zur Ausreise auffordert und eine GÜB ausstellt.

Die ABH könnte dann die Meinung haben das Schengenvisum wurde aufgrund falscher Angaben erworben und damit der Aufenthalt illegal ist.

Das passiert aber nur wenn der ABH nicht genau Mitgeteilt wird das es nur um eine Vorabzustimmung zum Visum geht und nicht den Antrag auf eine AE.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von ralfbl61 am 30.08.2015 um 09:32:18

grisu1000 schrieb am 30.08.2015 um 01:11:53:
Die ABH könnte dann die Meinung haben das Schengenvisum wurde aufgrund falscher Angaben erworben und damit der Aufenthalt illegal ist.



Wie verhält es sich denn,wenn man aus einem Visumfreien Land kommt(z.b. Venezuela) und vorspricht und die ABH wäre der Meinung ,wie oben beschrieben,ist dann der Einreisestempel im Pass auch ungültig?Könnte die ABH dort auch unterstellen das der Einreisestempel unter falschen Vorgaben gegeben wurde?


Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von trixie am 30.08.2015 um 09:39:03
Wenn man kein Visum braucht, kann man bei der nicht erfolgten Beantragung logischer Weise auch keine falschen Angaben machen. Somit liegt auch keine strafbare Handlung vor.

Der Einreisestempel sagt ja nur aus, wann man eingereist ist, nicht mehr und nicht weniger. Normalerweise wird man auch nicht nach dem Einreisegrund gefragt.

Wenn man trotzdem an der Grenze gefragt wird und man sagt, dass man einen Daueraufenthalt anstrebt, kann die Einreise wegen fehlendem Visums verweigert werden.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von tilln am 30.08.2015 um 10:37:21

ralfbl61 schrieb am 30.08.2015 um 09:32:18:
Wie verhält es sich denn,wenn man aus einem Visumfreien Land kommt(z.b. Venezuela)


trixie schrieb am 30.08.2015 um 09:39:03:
Wenn man trotzdem an der Grenze gefragt wird und man sagt, dass man einen Daueraufenthalt anstrebt, kann die Einreise wegen fehlendem Visums verweigert werden. 

Ausnahmen sind hier aufgefuehrt: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm#41

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von trixie am 30.08.2015 um 10:52:44
@tilln
Da sich meine Antwort auf die Frage von @ralfbl61 auf das Land Venezuela bezog, ist dein Verweis wenig zielführend. ;)

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von reinhard am 30.08.2015 um 11:08:13

obatzda schrieb am 29.08.2015 um 21:25:15:
wir werden jetzt in peru bleiben bis alle papiere vorhanden sind und ich werde mich von peru aus bei firmen in deutschland bewerben, wird wohl die einzigst sinnvolle loesung sein.


Genau. Wenn Ihr zusammen kommen wollt, müsstest Du von dort aus suchen.

Du kannst auch selbst kommen, danach macht Deine Frau das ganz normale Visumverfahren mit A1-Zertifikat.

Die Vorschläge, mal Tricks auszuprobieren, würde ich an Deiner Stelle alle ignorieren, da sie ausschließlich zum Schaden für Dich und Deine Frau führen. Außerdem vervielfachen sich die Kosten, und die Trennungszeit wird unabsehbar verlängert.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung in Deutschland wenn Ehefrau ein Besuchervisum hat (Peru)
Beitrag von grisu1000 am 30.08.2015 um 16:00:00

trixie schrieb am 30.08.2015 um 09:39:03:
Wenn man kein Visum braucht, kann man bei der nicht erfolgten Beantragung logischer Weise auch keine falschen Angaben machen. Somit liegt auch keine strafbare Handlung vor.


Das sehen manche ABH anders. Die visafreie Einreise gilt nur unter der Bedingung, das kein Daueraufenthalt angestrebt wird und der Bürger zurükckehrt. Wird also zum Zweck des Erhalts eines AE eingereist, gilt bereits die Einreise als unerlaubt und der Aufenthalt ist illegal, somit Strafbar. So sehen es zumindest einige ABH.

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