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Bescheinigung Fortbestand NE bei >6 Monate im Ausland (Gelesen: 924 mal)
hannoxu
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bescheinigung Fortbestand NE bei >6 Monate im Ausland
28.08.2015 um 15:25:18
 
Hallo,

ich hat eine NE seit 2010. Bald muss ich min. 3 Jahre im Ausland arbeiten (als Expat, Auslandentsendung von der Firma).

Meine Frau ist deutsche Staatangehörigkeit. Die wird während meines Auslandeinsatzs zusammen mit mir im Ausland leben.


Nun wollten wir eine Bescheinigung von der Ausländerbehörde über das Fortbestehen der NE ausstellen lassen.

Ich denke, dass ich:

1. entwender wegen meiner Auslandentsendung eine Bescheinigung bei der Ausländerbehörde beantragen kann. Hier habe ich schon eine Arbeitsbescheinigung von meiner Firma für 3 jahrigen Auslandeinsatz als Nachweis.  In diesem Fall kann ich nur 3 Jahre über das Fortbestehen der NE  kriegen?

2. oder ich kann die Bescheinigung als mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers beantragen?
in diesem Fall musse ich beweisen, dass ich mit meiner Frau im Ausland zusammenleben? Ist die Bescheinigung in solchem Fall auch befristet?

Danke!
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trixie
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Beiträge: 5.527
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.08.2015 um 16:51:54
 
In welchem Land wirst du für drei Jahre arbeiten?
Evtl. wäre für dich § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG eine Option.
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reinhard
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Beiträge: 15.192

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.08.2015 um 22:52:27
 
Nein, für Dich gilt Dein Punkt 2.

Die NE bleibt beliebig lange, solange Du mit Deiner Frau zusammen lebst. Das lässt sich im Prinzip nicht nachweisen, d.h. eine Trennung im Ausland würde von niemandem bemerkt. Aber wenn Ihr nach zwei, drei oder vier Jahren gemeinsam wieder einreist und die Bescheinigung vorzeigt, wird kein Bundespolizist eine Prüfung durchführen (können).

Die Bescheinigung ist nicht befristet, es steht vermutlich drin, dass sie gilt, solange Ihr als Ehepaar zusammen lebt.
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hannoxu
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.08.2015 um 15:34:45
 
danke!
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