Hi allerseits,
nachdem meine Frau nun drei Jahre glücklich hier wohnt und wir zwei, bald drei gemeinsame Kinder haben ergibt sich nun ein neues Problem.
Meine Schwiegermutter will (ein zweites Mal, sie war 2013 schon mal in D) mit Schengen-Visum einreisen um das neue Enkelkind kennenzulernen / bei der Geburt dabei zu sein / meine Frau zu unterstützen. Sie hat ein Schengenvisum für 90 Tage beantragt und auch problemlos erhalten. Leider hat sie seit Jahren Diabetes und spricht fast kein Französisch (und gar kein Deutsch). Als sie das letzte Mal kam, habe ich sie deshalb mit dem Auto aus Paris (alle bezahlbaren Flüge von Mada nach D gehen über CDG) abgeholt. Wegen des nahen Geburtstermins traue ich mich diesmal nicht.
Da ich außerdem vollzeit arbeite und wir gerade umgezogen sind, stehen nun mehr oder minder parallel zur Geburt und der Ankunft meiner Schwiegermutter folgende Dinge an: Eingewöhnung unseres Sohnes im Kindergarten, Einschulung unserer Tochter. Einen Nachmittagsplatz für unsere Tochter kriegten wir nicht (solange wir nicht wussten wo unsere neue Wohnung ist konnten wir uns ja nicht prophylaktisch in allen Umlandgemeinden anmelden, als das Umzugsziel feststand war es dann zu spät). D.h. ich muss morgens zwei Kinder an verschiedenen Plätzen abliefern, kenne hier noch niemanden um mich mit anderen Eltern abzuwechseln, muss mittags meine Tochter von der Schule abholen und nachmittags den Sohn vom Kindergarten - und das irgendwie mit meinem Arbeitgeber koordinieren.
Da meine Frau oberschenkelamputiert ist und ihre Prothese während Schwangerschaft und Stillzeit (wieder einmal) nicht passt, kann sie mich dabei kaum entlasten, die Schwiegermutter dank des Diabetes erst recht nicht.
Nun hatten wir die "geniale" Idee, einen Cousin meiner Frau einzuladen. Dieser könnte meine Schwiegermutter begleiten, er spricht französisch, er könnte uns in den ersten paar Chaos-Monaten hier wertvolle Hilfe leisten und er würde sich - natürlich - riesig freuen, einmal in seinem Leben aus Madagaskar raus in die weite Welt zu kommen.
Das Problem:
Der Nachweis seines Rückkehrwillens scheint uns (trotz geplanten BAC 2016) nicht gelungen zu sein. In Mada muss man aber an der für Schengen-Visa zuständigen französischen Botschaft mit H&R-Flugticket antanzen, sonst geht gar nichts. Beleg: "des garanties de retour vers le pays d’origine (billet d’avion, ...)" [Fundstelle:
http://www.ambafrance-mada.org/3-Visas-de-court-sejour ].
Nun haben wir also ein Ticket (etwas über 1000 EUR), einen Visumsantrag (70 EUR) und eine Verpflichtungserklärung (25 EUR) sowie eine Versicherung (da ich davon ausgehe, dass ich die wieder zurückkriege, zähle ich sie mal nicht mit).
Kurz nach dem Umzug sind 1100 EUR für nix eine Lücke die ich nicht ganz so hinnehmen will - was kann ich tun?
Den Ablehungsbescheid erhalte ich wohl erst morgen per E-Mail vom Cousin, soweit ich ihn verstanden habe ging es aber um den Rückreisewillen eines 20-Jährigen.
Alles was ich hier erzählt habe, habe ich auch der französischen Botschaft mitgeteilt, auch, dass ich als Beamter ein echtes Problem bekomme, wenn jemand, der auf meine Einladung hin einreist, nicht wieder zurückkehren würde. Der Cousin weiß das und würde, nachdem ich ihm den Großteil seiner Schulausbildung bezahlt habe, so gut wie alles tun um mich glücklich zu machen, insbesondere aber sicher auch wieder heimkehren.
Angenommen ich würde Rechtsmittel einlegen (falls das überhaupt geht), dann wäre uns damit vermutlich nicht geholfen, da der Flug in zwei Wochen stattfinden soll.
Andere Ideen?
Danke im voraus!
Noch was: Bei mehreren Heimatflügen meiner Frau mit unseren Kindern aber ohne mich haben wir die Umsteigehilfe in Paris ausgiebig "testen" können - mit verheerenden Resultaten. Ein einziges Mal klappte das was abgesprochen war - manchmal kam gar niemand, manchmal weigerte sich das Bodenpersonal die Hilfe zu geben, die uns per E-Mail versprochen worden war usw. Einmal erstattet Air France mir sogar das Ticket, weil es so ausgesprochen schief lief, dass es der Fluggesellschaft angemessen peinlich war.
Kurz: Mein Vertrauen darauf, dass meine Schwiegermutter vom einen Flug zum anderen in Paris begleitet wird und notfalls im Rollstuhl Platz nehen darf, wenn an diesem Tag die Beine mal wieder nicht so mitspielen, ist gerade mal groß genug um die Nachweisbarkeitsgrenze zu übersteigen - also kaum größer als Null. Abholen per Flug bringt nix (außer Kosten), da sie in diesem Fall nicht von mir begleitet werden darf, da ich dann nicht aus 2F rausdarf und sie aus 2E kommend erst 20 Meter vor dem Ziel mit mir zusammentreffen kann (oder umgekehrt, ist ja auch wurscht). Flexibilität ist keine der Leittugenden der Kultur unserer französischen Nachbarn.