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Teurer Spaß - abgelehntes Schengen-Visum aus Madagaskar (Gelesen: 12.340 mal)
martin11
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26.08.2015 um 16:19:22
 
Hi allerseits,

nachdem meine Frau nun drei Jahre glücklich hier wohnt und wir zwei, bald drei gemeinsame Kinder haben ergibt sich nun ein neues Problem.
Meine Schwiegermutter will (ein zweites Mal, sie war 2013 schon mal in D) mit Schengen-Visum einreisen um das neue Enkelkind kennenzulernen / bei der Geburt dabei zu sein / meine Frau zu unterstützen. Sie hat ein Schengenvisum für 90 Tage beantragt und auch problemlos erhalten. Leider hat sie seit Jahren Diabetes und spricht fast kein Französisch (und gar kein Deutsch). Als sie das letzte Mal kam, habe ich sie deshalb mit dem Auto aus Paris (alle bezahlbaren Flüge von Mada nach D gehen über CDG) abgeholt. Wegen des nahen Geburtstermins traue ich mich diesmal nicht.

Da ich außerdem vollzeit arbeite und wir gerade umgezogen sind, stehen nun mehr oder minder parallel zur Geburt und der Ankunft meiner Schwiegermutter folgende Dinge an: Eingewöhnung unseres Sohnes im Kindergarten, Einschulung unserer Tochter. Einen Nachmittagsplatz für unsere Tochter kriegten wir nicht (solange wir nicht wussten wo unsere neue Wohnung ist konnten wir uns ja nicht prophylaktisch in allen Umlandgemeinden anmelden, als das Umzugsziel feststand war es dann zu spät). D.h. ich muss morgens zwei Kinder an verschiedenen Plätzen abliefern, kenne hier noch niemanden um mich mit anderen Eltern abzuwechseln, muss mittags meine Tochter von der Schule abholen und nachmittags den Sohn vom Kindergarten - und das irgendwie mit meinem Arbeitgeber koordinieren.

Da meine Frau oberschenkelamputiert ist und ihre Prothese während Schwangerschaft und Stillzeit (wieder einmal) nicht passt, kann sie mich dabei kaum entlasten, die Schwiegermutter dank des Diabetes erst recht nicht.

Nun hatten wir die "geniale" Idee, einen Cousin meiner Frau einzuladen. Dieser könnte meine Schwiegermutter begleiten, er spricht französisch, er könnte uns in den ersten paar Chaos-Monaten hier wertvolle Hilfe leisten und er würde sich - natürlich - riesig freuen, einmal in seinem Leben aus Madagaskar raus in die weite Welt zu kommen.

Das Problem:

Der Nachweis seines Rückkehrwillens scheint uns (trotz geplanten BAC 2016) nicht gelungen zu sein. In Mada muss man aber an der für Schengen-Visa zuständigen französischen Botschaft mit H&R-Flugticket antanzen, sonst geht gar nichts. Beleg: "des garanties de retour vers le pays d’origine (billet d’avion, ...)" [Fundstelle: http://www.ambafrance-mada.org/3-Visas-de-court-sejour ].

Nun haben wir also ein Ticket (etwas über 1000 EUR), einen Visumsantrag (70 EUR) und eine Verpflichtungserklärung (25 EUR) sowie eine Versicherung (da ich davon ausgehe, dass ich die wieder zurückkriege, zähle ich sie mal nicht mit).
Kurz nach dem Umzug sind 1100 EUR für nix eine Lücke die ich nicht ganz so hinnehmen will - was kann ich tun?

Den Ablehungsbescheid erhalte ich wohl erst morgen per E-Mail vom Cousin, soweit ich ihn verstanden habe ging es aber um den Rückreisewillen eines 20-Jährigen.

Alles was ich hier erzählt habe, habe ich auch der französischen Botschaft mitgeteilt, auch, dass ich als Beamter ein echtes Problem bekomme, wenn jemand, der auf meine Einladung hin einreist, nicht wieder zurückkehren würde. Der Cousin weiß das und würde, nachdem ich ihm den Großteil seiner Schulausbildung bezahlt habe, so gut wie alles tun um mich glücklich zu machen, insbesondere aber sicher auch wieder heimkehren.

Angenommen ich würde Rechtsmittel einlegen (falls das überhaupt geht), dann wäre uns damit vermutlich nicht geholfen, da der Flug in zwei Wochen stattfinden soll.

Andere Ideen?

Danke im voraus!

Noch was: Bei mehreren Heimatflügen meiner Frau mit unseren Kindern aber ohne mich haben wir die Umsteigehilfe in Paris ausgiebig "testen" können - mit verheerenden Resultaten. Ein einziges Mal klappte das was abgesprochen war - manchmal kam gar niemand, manchmal weigerte sich das Bodenpersonal die Hilfe zu geben, die uns per E-Mail versprochen worden war usw. Einmal erstattet Air France mir sogar das Ticket, weil es so ausgesprochen schief lief, dass es der Fluggesellschaft angemessen peinlich war.

Kurz: Mein Vertrauen darauf, dass meine Schwiegermutter vom einen Flug zum anderen in Paris begleitet wird und notfalls im Rollstuhl Platz nehen darf, wenn an diesem Tag die Beine mal wieder nicht so mitspielen, ist gerade mal groß genug um die Nachweisbarkeitsgrenze zu übersteigen - also kaum größer als Null. Abholen per Flug bringt nix (außer Kosten), da sie in diesem Fall nicht von mir begleitet werden darf, da ich dann nicht aus 2F rausdarf und sie aus 2E kommend erst 20 Meter vor dem Ziel mit mir zusammentreffen kann (oder umgekehrt, ist ja auch wurscht). Flexibilität ist keine der Leittugenden der Kultur unserer französischen Nachbarn.
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martin11
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Antwort #1 - 26.08.2015 um 16:34:00
 
Für Nicht-Franzosen (soll es ja geben Smiley ): "Garantien für die Rückkehr ins Heimatland (Flugticket, ...)".

Dieser schöne Satz steht in einer Liste der Nachweise, die man zur Beantragung eines (Schengen-)Visums mitzubringen hat.

Das war in Mada übrigens bis 2012 (als noch die deutsche Botschaft zuständig war) nicht anders.
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Antwort #2 - 26.08.2015 um 23:27:17
 
martin11 schrieb am 26.08.2015 um 16:19:22:
Kurz nach dem Umzug sind 1100 EUR für nix eine Lücke die ich nicht ganz so hinnehmen will - was kann ich tun?


IMHO nichts

martin11 schrieb am 26.08.2015 um 16:19:22:
dass ich als Beamter ein echtes Problem bekomme, wenn jemand, der auf meine Einladung hin einreist, nicht wieder zurückkehren würde.

ich tue mich schwer, das zu glauben

martin11 schrieb am 26.08.2015 um 16:34:00:
Das war in Mada übrigens bis 2012 (als noch die deutsche Botschaft zuständig war) nicht anders. 


wriklich? wurde wirklich ein Ticket oder eine "Reservierung" gefordert.
IMHO darf ein Rückflugticket nicht gefordert werden, und bei manchen deutschen AVn wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass ein Rückflugticket weder notwendig noch förderlich ist.
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Antwort #3 - 26.08.2015 um 23:49:25
 
martin11 schrieb am 26.08.2015 um 16:19:22:
Andere Ideen?


Ja, ihr habt ja auch das falsche Konsulat genommen. Ist das Hauptreiseziel der Schwiegermutter + Begleitung Deutschland so benötigt sie ein DEU Schengenvisum. Wörüber sie in den Schengenraum einreist ist unbeachtlich.  Es zählt das Land mit dem hauptsächlichen Aufenthalt.

Vielleicht ist genau dies einem fränzösischen Konsularbeamten aufgefallen und er hat zurecht den Antrag abgelehnt.

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Obst88
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Antwort #4 - 27.08.2015 um 07:59:58
 
grisu1000 schrieb am 26.08.2015 um 23:49:25:
Ja, ihr habt ja auch das falsche Konsulat genommen. Ist das Hauptreiseziel der Schwiegermutter + Begleitung Deutschland so benötigt sie ein DEU Schengenvisum.


Dann hätten sie das Visum aber sicher mit einer anderen Begründung abgelehnt. Scheint auch so, als würde die deutsche Vertretung in Madagaskar keine Visa ausstellen, man muss wohl persönlich nach Tansania reisen um eins zu bekommen.
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Mokus
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Antwort #5 - 27.08.2015 um 09:31:50
 
Fazit : junge Menschen bekommen das Schengen-Visum fast kaum, egal welche Nachweise vorgelegt wurden, bringt meistens nicht.

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Antwort #6 - 27.08.2015 um 09:35:08
 
Obst88 schrieb am 27.08.2015 um 07:59:58:
Scheint auch so, als würde die deutsche Vertretung in Madagaskar keine Visa ausstellen, man muss wohl persönlich nach Tansania reisen um eins zu bekommen.

Seit dem 16. April 2012 hat die Konsularabteilung der Botschaft Antananarivo ihren Dienst eingestellt. Sämtliche Konsularangelegenheiten (z.B.: Deutschland-Visa, Pass- und Personenstandsangelegenheiten, Beglaubigungen, Beurkundungen, Rentenangelegenheiten etc.) aus dem Amtsbezirk Madagaskar werden von der Deutschen Botschaft in Daressalam / Tansania bearbeitet.

Allerdings können Anträge für Langzeit-Visa und für Reisepässe an der Botschaft in Antananarivo gestellt werden; diese Anträge werden dann nach Daressalam weitergeleitet.


Achtung: Wir weisen darauf hin dass Visa, die in der deutschen Botschaft Antananarivo beantragt werden, eine Bearbeitungsdauer von mindestens zehn (10) Wochen benötigen.
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Obst88
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Antwort #7 - 27.08.2015 um 10:20:16
 
Saxonicus schrieb am 27.08.2015 um 09:35:08:
Seit dem 16. April 2012 hat die Konsularabteilung der Botschaft Antananarivo ihren Dienst eingestellt....


Das habe ich gesehen, daher mein Hinweis. Ich weiß nicht wie einfach man von Madagaskar nach Tansania kommt, aber das sieht schon sehr aufwendig und teuer aus (die Flugsuche zeigt mir min 1000€ an und es gibt keine Direktflüge). Vielleicht ist es dann vor Ort vollkommen üblich, dass die französische Botschaft übernimmt auch wenn es nicht ganz den Regeln entspricht.
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martin11
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Antwort #8 - 27.08.2015 um 12:26:34
 
erne schrieb am 26.08.2015 um 23:27:17:
wriklich? wurde wirklich ein Ticket oder eine "Reservierung" gefordert.
IMHO darf ein Rückflugticket nicht gefordert werden, und bei manchen deutschen AVn wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass ein Rückflugticket weder notwendig noch förderlich ist.

Ich glaube nicht, dass eine "Reservierung" ohne Bezahlung von irgendeiner Fluggesellschaft gemacht wird - und wenn, dann wüsste ich nicht wie. Die Aussagen der französischen Botschaft hierzu sind - siehe link - leider sehr eindeutig. Meine madagassische Verwandschaft ist sich ebenfalls einig, dass das in Mada nie anders war.
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Antwort #9 - 27.08.2015 um 12:31:12
 
grisu1000 schrieb am 26.08.2015 um 23:49:25:
Ja, ihr habt ja auch das falsche Konsulat genommen. Ist das Hauptreiseziel der Schwiegermutter + Begleitung Deutschland so benötigt sie ein DEU Schengenvisum. Wörüber sie in den Schengenraum einreist ist unbeachtlich.  Es zählt das Land mit dem hauptsächlichen Aufenthalt.

Vielleicht ist genau dies einem fränzösischen Konsularbeamten aufgefallen und er hat zurecht den Antrag abgelehnt.


Sehr witzig!

Seit April 2012 gibt es in Madagaskar keine Visa durch die deutsche Botschaft mehr. Langzeit-Visa werden über die deutsche Botschaft in Tansania bearbeitet, abgeben darf man sie - um genau zu sein: weil ICH mich beim Auswärtigen Amt beschwert habe - seit Juni 2012 wieder in Antananarivo - vorher hätte man dafür eigens nach Tansania fliegen sollen. Weder die deutsche Botschaft in Madagaskar noch die in Tansania waren vorher zu irgendwelchen Ausnahmen bereit - nicht einmal im Fall meiner hochschwangeren und behinderten Ehefrau.

ABER: Für Schengen-Visa ist - ebenfalls seit April 2012 - das französische Generalkonsulat an der französischen Botschaft in Mada zuständig.

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« Zuletzt geändert: 27.08.2015 um 12:44:46 von martin11 »  
 
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Antwort #10 - 27.08.2015 um 12:33:40
 
Mokus schrieb am 27.08.2015 um 09:31:50:
Fazit : junge Menschen bekommen das Schengen-Visum fast kaum, egal welche Nachweise vorgelegt wurden, bringt meistens nicht.


Danke, das ist zumindest mal 'ne Ansage. Ich denke inzwischen auch, dass - abgesehen von den Menschen die sich hier engagieren und ein paar wenigen Ausnahmen in den Ausländerbehörden sonst die große Mehrheit der Mitarbeiter in den Behörden, die sich irgendwie mit dem Thema Ausländer beschäftigen, sich hauptsächlich als Verhinderungsinstrument sieht. Ausländerbehörden vor Ort (wir sind gerade umgezogen und unsere jetzige ist eine der Ausnahmen), Auswärtiges Amt, Botschaften (die in Mada hat mich beispielsweise klipp und klar belogen, wenn's wen interessiert, kann ich ihm die E-Mail schicken), Polizei (ich erinnere mich an einen peinlichen Vorfall vor etlichen Jahren, als die Polizei in Nürnberg eine Delegation aus der weißrussischen Partnerstadt über Nacht inhaftierte, weil diese dreist behauptet haben, man solle doch bei der Stadt anrufen, die könnten bestätigen, dass alles rechtens sei), Verfassungsschutz (ich sage nur NSU und "Dönermorde") und wie sie alle heißen.

Mich wundert Heidenau gar nicht, mich wundert die Dreistigkeit, mit der die Brandstifter von gestern heute sagen, dass sie das anwidert.

Das ist zumindest meine bisherige Erfahrung.  Ärgerlich
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« Zuletzt geändert: 27.08.2015 um 12:52:07 von martin11 »  
 
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Antwort #11 - 27.08.2015 um 12:36:59
 
Saxonicus schrieb am 27.08.2015 um 09:35:08:
Seit dem 16. April 2012 hat die Konsularabteilung der Botschaft Antananarivo ihren Dienst eingestellt. Sämtliche Konsularangelegenheiten (z.B.: Deutschland-Visa, Pass- und Personenstandsangelegenheiten, Beglaubigungen, Beurkundungen, Rentenangelegenheiten etc.) aus dem Amtsbezirk Madagaskar werden von der Deutschen Botschaft in Daressalam / Tansania bearbeitet.

Allerdings können Anträge für Langzeit-Visa und für Reisepässe an der Botschaft in Antananarivo gestellt werden; diese Anträge werden dann nach Daressalam weitergeleitet.


Achtung: Wir weisen darauf hin dass Visa, die in der deutschen Botschaft Antananarivo beantragt werden, eine Bearbeitungsdauer von mindestens zehn (10) Wochen benötigen.

Richtig zitiert, aber nicht fertig gelesen: "Für kurzfristige Reisen nach Deutschland richten Sie Ihren Schengen-Visumantrag bitte an das französische Generalkonsulat in Antananarivo, das die vertretungsweise Bearbeitung von Schengen-Visumanträgen sowie die Visumerteilung für Deutschland gemäß Art. 8 des Visakodex übernimmt.

Bitte beachten Sie dringend die Hinweise des französischen Generalkonsulats zum Antragsverfahren. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dessen
Webseite" (Der Link ist übrigens seit Monaten tot, wer französisch kann findet sich aber leicht auf der Seite der französischen Botschaft zurecht).

Fundstelle: http://www.antananarivo.diplo.de/Vertretung/antananarivo/de/02-Willkommen/Visabe...
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Antwort #12 - 27.08.2015 um 12:43:25
 
Obst88 schrieb am 27.08.2015 um 10:20:16:
Das habe ich gesehen, daher mein Hinweis. Ich weiß nicht wie einfach man von Madagaskar nach Tansania kommt, aber das sieht schon sehr aufwendig und teuer aus (die Flugsuche zeigt mir min 1000€ an und es gibt keine Direktflüge). Vielleicht ist es dann vor Ort vollkommen üblich, dass die französische Botschaft übernimmt auch wenn es nicht ganz den Regeln entspricht.

Für Langzeit-Visa gibt man den Stapel Papier bei der deutschen Botschaft in Mada ab und wartet. Wie der "persönliche Kontakt" nun hergestellt werden soll weiß wohl niemand - interessiert auch nicht angesichts der Ablehnungsquote die ich aus perönlichen Erfahrungen extrapoliere.  Griesgrämig
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Antwort #13 - 27.08.2015 um 12:55:11
 
erne schrieb am 26.08.2015 um 23:27:17:
wriklich? wurde wirklich ein Ticket oder eine "Reservierung" gefordert.
IMHO darf ein Rückflugticket nicht gefordert werden, und bei manchen deutschen AVn wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass ein Rückflugticket weder notwendig noch förderlich ist.

Noch was: "Billet d'avion" heißt Flugticket, nicht eventuelle Reservierung für einen eventuellen Flug.
Dass das "nicht gefordert werden darf" mag so sein - nur ohne gibt's halt kein Visum.

Das ist so ähnlich wie mit den garantierten Kindergartenplätzen. Die Garantie bringt nix, wie wir gestern in den Nachrichten hören konnten. Genau so ist das auch mit den Flugtickets, die nicht gefordert werden "dürfen". Denn, wie du ganz richtig bemerkst, tun kann man, ich zitiere: "Nichts".

Meine Meinung über deutsche (oder auch französische)Auslandsvertretungen, über Ausländerbehörden und so weiter sinkt mit jeder neuen Erfahrung.

Wer sich in [..., mein alter Wohnort, tut hier aber nix zur Sache, ist eine Stadt in Bayern] mal nur spaßeshalber an den ersten Schalter der Ausländerbehörde stellt, der erlebt dort eine Behandlung, die durch nichts mehr zu rechtfertigen ist. Weder der Tonfall, noch das Sprechtempo (mit Dialekt, damit's noch besser wird), noch die Sachkompetenz sind in irgendeiner Weise angemessen. Ich WAR einmal die Freundlichkeit in Person - das wird einem dort ganz schnell abgewöhnt.

Bei der Wahl meines neuen Wohnsitzes spielte das übrigens eine Rolle, da ich mir und meiner Frau die hasserfüllte Atmosphäre dort gerne ersparen wollte.
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Antwort #14 - 27.08.2015 um 13:09:31
 
martin11 schrieb am 27.08.2015 um 12:55:11:
Noch was: "Billet d'avion" heißt Flugticket, nicht eventuelle Reservierung für einen eventuellen Flug. Dass das "nicht gefordert werden darf" mag so sein - nur ohne gibt's halt kein Visum.


Ein kleiner Tipp fürs nächste mal: Buche einen flexiblen Flug. Ja das ist sehr teuer, aber den kannst du dann wenn das Visum erteilt wurde stornieren (kostet dann meist nur die Ticket Service Charge von ~20€) und einen günstigeren nicht umbuchbaren Flug buchen. Glaube nicht, dass die Botschaft vorschreibt, dass der Flug nicht stornierbar sein darf.
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