Aras schrieb am 30.07.2015 um 09:44:13:Vereinfacht ausgedrückt: Wenn sich deine ukrainische Frau mit einem ukrainischen Mann in der Ukraine scheiden ließ, dann ist eine Scheidungsanerkennung nicht nötig. Bei anderen Konstellationen, insbesondere bei Vorehen mit Deutschen, wäre es ggf. problematisch.
Wir haben das bei Bekannten erlebt, die in UA geheiratet hatten. Da hat das deutsche Amt auch die Auflösung der rein ukrainischen Vorehen anerkennen lassen. Das war ein riesen Aufwand. Sie wollten sogar ernsthaft den ukrainischen Ex-Mann befragen, dessen Aufenthaltsort nicht bekannt war.
Wenn Du recht hättest, wäre es ja in der Tat kein Problem. Wo kann man die einschlägige Regelung dazu im Gesetz finden?
Wir sind durch 15 Jahre Umgang mit Behörden so verunsichert und so oft "verarscht" worden, wir gehen nur noch auf Nr. sicher.
Ein nettes Beispiel: Wir kommen vor 5 Jahren, um die
NE meiner Frau in ihren neuen Pass übertragen zu lassen. Da fängt die
ABH an und verlangt auf einmal Einkommensnachweise! (Wir lebten auch damals in der Ukraine, man stelle sich einmal den Aufwand dafür vor.) Das entbehrt jeder rechtlichen Grundlange, es ging ja nicht um die Erteilung der
NE, sondern die Übertragung unter gleichen Voraussetzungen. Im Ausländergesetz kenne ich mich halbwegs aus, aber in diesen Dingen, die jetzt auf uns zukommen bin ich unsicher. Ohne Kenntnis der Rechtsvorschriften, ist man verloren, wenn man einen kleinen Bürokratiekönig vor sich hat und der verlangt, was ihm in den Kopf kommt.
Zitat:Wäre es nicht hier sinnvoll, bereits jetzt eine Nachregistrierung der Ehe in Deutschland, und ggf. von Vorehen und Scheidungen zu machen und nicht zu warten bis das Kind da ist und erstmal ohne Geburtsurkunde und damit ggf. Pass, dasteht
Gern, wenn das von der Krim aus geht. Wir leben nicht in DE, auch nach Geburt des Kindes nicht!
Meine Frau will nur aus medizinischen Gründen in Westeuropa gebären, da sie sich dort wohler fühlt. Wir müssen ohnehin alles aus eigener Tasche zahlen, eine
KV haben wir beide nicht. Wenn uns Österreich nicht solche Steine in den Weg legen sollte, würden wir das bevorzugen. (Wir wohnen dann in einer FeWo in Grenznähe, da ist es von der Entfernung her egal.)
Gruß
Siggi