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Wer erteilt Pass für deutsches Kind (Gelesen: 7.287 mal)
Siggi
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Scholkine, Ukraine
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23.07.2015 um 14:54:14
 
Hallo,

ein deutscher Vater und eine ukrainische Mutter, beide mit Wohnsitz in der Ukraine bekommen ein Kind in Österreich (und haben dort keinen Wohnsitz). Wer ist für die Ausstellung des Passes zuständig? (Auf der Webseite der deutschen Botschaft in Wien steht, dass sie nur bei Wohnsitz in Österreich zuständig sind.)

Welche Dokumente werden benötigt?

Ein Pass wird sofort nach Geburt benötigt werden, um mit dem Kind wieder in die Ukraine reisen zu können (so nehme ich zumindest an).

Gruß
Siggi
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Antwort #1 - 23.07.2015 um 15:35:32
 
Ich würde einfach argumentieren, dass du mit dem Kind nach Deutschland reisen willst, und darum die Passpflicht deines Kindes bei Grenzübertritt erfüllen möchtest. Außerdem ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ist ja derzeit Österreich Durchgedreht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 23.07.2015 um 16:14:28
 
Wenn das Kind in Österreich geboren wird, dann ist dort auch die deutsche und die ukrainische AV für die Ausstellung des Passes zuständig, weil es ja für die Ausreise aus Österreich und die Einreise nach der Ukraine (oder nach Deutschland)  einen Pass braucht.

Der Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums ändert an der Notwendigkeit eines Passes (oder eines Personalausweises) beim Grenzübertritt nichts.
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Siggi
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Antwort #3 - 24.07.2015 um 10:20:50
 
Hatte gerade einen Kontakt zur Botschaft in Wien. Sie fühlen sich zuständig, aber: Wir haben in Dänemark geheiratet und den jeweiligen Namen behalten. Damit bedürfe es einer Erklärung zur Namensführung und das dauere 3 Monate.

Man regte an, einen ukrainischen Pass zu beantragen, vermutlich würde das schneller gehen. Interessant, scheint die UA Bürokratie auch mal schneller zu sein? Kaum zu glauben!

Gruß
Siggi

Edit: Es geht wohl um folgende Erklärung
http://www.kiew.diplo.de/contentblob/4437608/Daten/4125946/pdf_namenserklaerung_...
Warum das 3 Monate dauert, kann ein Mensch mit so naiven Verstand wie ich nicht ergründen.
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« Zuletzt geändert: 24.07.2015 um 10:33:50 von Siggi »  
 
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Antwort #4 - 24.07.2015 um 10:32:22
 
Das Problem ist, dass für die Namenserklärung für das deutsche Kind (und nicht eines Ehenamens) zum Standesamt 1 in Berlin geschickt werden muss.
Der ukrainische Pass hilft nur bei der Reise in die Ukraine.

Du solltest mE trotzdem die Sache in Wien anstoßen.
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Antwort #5 - 24.07.2015 um 10:36:22
 
Wirklich die Passausstellung in Wien anstoßen oder besser gleich in Kiew? Wenn es schon 3 Monate dauert, können wir den Pass in Kiew leichter abholen. Oder ist Kiew nicht zuständig, da wir eine Urkunde aus Österreich haben?

Welchen Namen schreiben denn die Österreicher auf die Geburtsurkunde? Sind die so lieb und schreiben, was wir sagen ohne irgendwelche komplizierten Erklärungen zu verlangen?

Gruß
Siggi, der immer noch nicht versteht, warum das Senden eines Dokuments nach Berlin im Zeitalter der elektronischen Kommunikation 3 Monate benötigt
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Antwort #6 - 24.07.2015 um 10:55:22
 
Siggi schrieb am 24.07.2015 um 10:36:22:
Wirklich die Passausstellung in Wien anstoßen oder besser gleich in Kiew? 


Ist ja erstmal die Namenserklärung beim Standesamt 1 in Berlin nötig. Das kannst du auch in Wien anstoßen. Am Besten gleich die Geburt nachbeurkunden, falls ihr die nötigen Unterlagen habt (z.B. Eheurkunde). Die Passerstellung an sich dauert keine 3 Monate.

Siggi schrieb am 24.07.2015 um 10:36:22:
Oder ist Kiew nicht zuständig, da wir eine Urkunde aus Österreich haben?

Das sollte kein Problem sein. Würde aber trotzdem mit jemandem aus der Wiener Botschaft sprechen und als Kontakt halten bzw. ein Schreiben geben lassen, falls die Kiewer Botschaft sich fragt ob das echt sei und die Geschichte passe.

Siggi schrieb am 24.07.2015 um 10:36:22:
Welchen Namen schreiben denn die Österreicher auf die Geburtsurkunde? 

Die werden euch fragen, welche Staatsangehörigkeiten euer Kind hat und wie der Name eures Kindes lauten wird. Wenn nach einem der beiden Staatsangehörigkeiten der gewünschte Name erlaubt ist, dann wird der auch genommen.

Zitat:
Ukraine
Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält den gemeinsamen Familiennamen seiner Eltern. Führen diese keinen gemeinsamen Familiennamen, erhält das Kind wahlweise den Familiennamen des Vaters oder der Mutter. Die einheitliche Namensführung von Geschwistern ist nicht zu beachten. Bei der Beantragung des ersten Inlandspasses (normalerweise mit 16 Jahren) kann das Kind erklären, den Namen des Elternteils anzunehmen, der nicht Familienname seiner Eltern ist.
[...]

http://www.bmi.bund.de/PERS/DE/Themen/Rechtsbereiche/Oeffentliches-Namensrecht/S...

Das ist identisch mit dem deutschen Namensrecht, nur dass eben im deutschen Namensrecht eine einheitliche Namensführung von Geschwistern zu beachten ist. D.h. wenn ihr die Namenserklärung jetzt bei eurem ersten Kind abgibt, werden auch alle weiteren Kinder diesen Nachnamen haben und brauchen diesen Schritt nicht erneut durchführen sondern es können sofort Pässe beantragt werden.

Siggi schrieb am 24.07.2015 um 10:36:22:
Sind die so lieb und schreiben, was wir sagen ohne irgendwelche komplizierten Erklärungen?

Sollte so sein. Die schauen halt nur ob der Name nach dem jeweiligen Namensrecht erlaubt ist. Also wenn Gerhard Schröder und Julia Timoschenko ein Kind kriegen, dann kann das Kind nur Schröder oder Timoschenko heißen und nicht Merkel.
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Antwort #7 - 24.07.2015 um 11:25:10
 
Aras schrieb am 24.07.2015 um 10:55:22:
Also wenn Gerhard Schröder und Julia Timoschenko ein Kind kriegen, dann kann das Kind nur Schröder oder Timoschenko heißen und nicht Merkel.

So einfach ist das nicht. Meine Frau heißt Sokolovska. Ein männlicher Nachkomme würde aber Sokolovsky heißen. Sonst würde sich das so merkwürdig anhören, als würde in DE jemand "Herr Chefin" sagen. Aber keine Sorge, dem Stolperstein werden wir aus dem Weg gehen.

Danke für die Auskunft!

Gruß
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Antwort #8 - 28.07.2015 um 11:11:04
 
Heute wieder Nachricht von der Botschaft: Die Erklärung zur Namenswahl kann beim Standesamt in Österreich bei der Ausstellung der Geburtsurkunde erfolgen. Diese Namenswahl ist dann auch in DE verbindlich. Somit gibt es keine überlangen Wartezeiten.

Gruß
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Antwort #9 - 20.02.2016 um 18:03:54
 
Zum aktuellen Status: Wir haben uns einfach in DE angemeldet und damit gab es den Pass innerhalb von 1 Std. (Vor der Abreise werden wir uns wieder abmelden.) Das war mit Abstand die einfachste Variante. Trotz Geburtsurkunde aus Österreich sind in dem Fall die deutschen Behörden zuständig.

Im Klartext: Wir sind somit von AT nach DE mit dem Kind ohne gültigen Pass gefahren. Trotz aktueller Flüchtlingssituation war der Grenzübergang unbewacht. Im bayerischen Wald gilt das für die allermeisten kleinen Übergänge (zumindest jetzt im Winter). Im Fall eines Falles hätte die Geburtsurkunde reichen müssen.

Gruß
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Antwort #10 - 20.02.2016 um 18:28:22
 
Siggi schrieb am 20.02.2016 um 18:03:54:
Im Klartext: Wir sind somit von AT nach DE mit dem Kind ohne gültigen Pass gefahren.

Formal erfüllt das allerdings einen Straftatbestand oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Den Pass hättet Ihr bei der dafür zuständigen deutschen AV in Österreich besorgen müssen.
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Antwort #11 - 20.02.2016 um 19:28:07
 
Saxonicus schrieb am 20.02.2016 um 18:28:22:
Den Pass hättet Ihr bei der dafür zuständigen deutschen AV in Österreich besorgen müssen. 


Das Kind sollte doch in die Ukraine zurück. Damit war der Verweis der deutschen AV an das ukrainische Konsulat gar nicht falsch. Es braucht doch nach den Regeln einen ukrainischen Pass. Für die Einreise nach DEU hätte ein Reiseausweis als Passersatz ausgereicht.
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Antwort #12 - 25.02.2016 um 16:44:09
 
Saxonicus schrieb am 20.02.2016 um 18:28:22:
Formal erfüllt das allerdings einen Straftatbestand oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Den Pass hättet Ihr bei der dafür zuständigen deutschen AV in Österreich besorgen müssen.

Das mag ich nicht glauben. Ein Deutscher, der in Austria ein paar Kilometer hinter der Grenze entbindet, muss also zur deutschen Botschaft nach Wien fahren (mit einem wenige Tage alten Säugling ist das nicht ganz einfach, für meine Frau nach der OP wäre dies unmöglich gewesen), dann Wochen auf den Pass für den Kleinen warten und darf dann erst wieder zu seiner Wohnung in DE? Den Behörden traue ich so einen Blödsinn zu, aber dann fehlt es am vereinten Europa noch vorn und hinten.

grisu1000 schrieb am 20.02.2016 um 19:28:07:
Das Kind sollte doch in die Ukraine zurück. 

Geduld. Sicher fahren wir zurück nach UA. Apostillen sind schon besorgt, jetzt werden gerade die Dokumente übersetzt. Dann beantragen wir den ukrainischen Staatsbürgerschaftsnachweis. Den ukrainischen Pass besorgen wir auch noch hier, es sei denn, es dauert zu lange, dann müssen wir das eben in UA erledigen. Visafreie Einreise hat der Kleine ja auch mit DE Pass. (Ich würde ja am liebsten gar keinen UA Pass beantragen, sondern nur eine AE, aber ich vermute, da spielen die UA Behörden nicht mit.)

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Antwort #13 - 25.02.2016 um 19:00:12
 
Siggi schrieb am 25.02.2016 um 16:44:09:
Ein Deutscher, der in Austria ein paar Kilometer hinter der Grenze entbindet, muss also zur deutschen Botschaft nach Wien fahren 

Weltweit üblich ist eine Ausweispflicht bei Grenzübertritten (Grenzkontrolle), als Identitätsnachweis dient bei der Ein- und Ausreise in der Regel ein Reisepass.

Das Nichtvorhandensein von Grenzkontrollen entbindet nicht, von der Ausweispflicht.
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Antwort #14 - 25.02.2016 um 19:36:27
 
Siggi schrieb am 25.02.2016 um 16:44:09:
in Deutscher, der in Austria ein paar Kilometer hinter der Grenze entbindet, muss also zur deutschen Botschaft nach Wien fahren (mit einem wenige Tage alten Säugling ist das nicht ganz einfach, für meine Frau nach der OP wäre dies unmöglich gewesen), dann Wochen auf den Pass für den Kleinen warten und darf dann erst wieder zu seiner Wohnung in DE?


a) Niemand hat gesagt, dass das Kind mit zur AV muss, genausowenig wie ein Kind zum Standesant muss, wenn die Geburt beurkundet wird.
b) siehe mein Kommentar
grisu1000 schrieb am 20.02.2016 um 19:28:07:
Für die Einreise nach DEU hätte ein Reiseausweis als Passersatz ausgereicht. 


Das braucht 20 min, ggf. würde das sogar der örtliche Honurarkonsul oder die Bundespolizei an der Grenze machen. Oder man hätte einen vorläufigen Pass beantragt.

Siggi schrieb am 25.02.2016 um 16:44:09:
Visafreie Einreise hat der Kleine ja auch mit DE Pass. (Ich würde ja am liebsten gar keinen UA Pass beantragen, sondern nur eine AE, aber ich vermute, da spielen die UA Behörden nicht mit.)

Kindesmutter mit ukrainischen Pass, Kind mit deutschen Pass beim gleichen Grenzbeamten. Du baust also darauf, das der ukrainsche Grenzbeamte seine eigenen Gesetze nicht kennt und nicht logisch Denken kann. Das kann man tun...

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