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Wann Ausweis beantragen? (Gelesen: 2.866 mal)
Themen Beschreibung: Nach oder vor endgültiger Ausbürgerung
Hobbit
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i4a rocks!


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24.01.2016 um 15:55:47
 
Hallo liebe Usercommunity. Da ich diese Woche meine Einbürgerungsurkunde abholen werde, aber immer noch die TR. STA besitze, da ja die Ausbürgerung dort erst nach der Einbürgerung vollzogen wird. Hab ich folgende Frage:

Ist es ratsam gleich nach erhalt der Urkunde den Perso zu beantragen oder zu warten bis man aus die Entlassungsurkunde erhält? Da die Personalausweisbehörde ja dann davon ausgeht man wäre Doppelstaatler und ich habe da die Befürchtung das ich dann auch noch nach der Ausbürgerung als Doppelstaatler registriert bin. Hat jemand Erfahrungen? Was sollte ich tun?

Rechtschreibung mässig da Handy.
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Aras
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Antwort #1 - 24.01.2016 um 16:00:21
 
Sobald du eingebürgert wurdest, musst du einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen um deine Ausweispflicht zu erfüllen. Sobald du deine Ausbürgerung in der Tasche hast, schickst du eine Kopie der Ausbürgerungsurkunde an die Staatsangehörigkeitsstelle und gehst zusätzlich zum Melderegister und lässt die türkische Staatsangehörigkeit austragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Hobbit
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Antwort #2 - 24.01.2016 um 16:03:51
 
Alles klar dann werde ich es so tun. Danke
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Antwort #3 - 24.01.2016 um 22:10:25
 
Aras schrieb am 24.01.2016 um 16:00:21:
... Sobald du deine Ausbürgerung in der Tasche hast, schickst du eine Kopie der Ausbürgerungsurkunde an die Staatsangehörigkeitsstelle und gehst zusätzlich zum Melderegister und lässt die türkische Staatsangehörigkeit austragen.


Quatsch!
Ich empfehle das Origianl persönlich abzugeben, die Behörde wird sich eine Kopie machen und das Original wieder zurückgeben. Die Eibürgerungsbehörde wird die Meldebehörde über den Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit von Amts wegen informieren.

Du solltest keine Probleme sehen, wo keine sind...
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Hobbit
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Antwort #4 - 25.01.2016 um 06:29:09
 
Das Original zu kopieren is besser und dann zur Behörde mit dem Original abgeben damit die Ausbürgerung dort bekannt wird. Ob die EBH dann dem Meldeamt mitteilt das ich die tSta verloren hab weiss ich nicht. Ich werde dies erfragen
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Antwort #5 - 25.01.2016 um 18:52:41
 
Hobbit schrieb am 25.01.2016 um 06:29:09:
Das Original zu kopieren is besser und dann zur Behörde mit dem Original abgeben damit die Ausbürgerung dort bekannt wird...

Viele Behörden haben Geräte, um die Originale zu kopieren. Deshalb reicht es meist aus, den Behördenmitarbeitern das Original zum kopieren auszuhändigen. Das Original bekommst Du dann wieder zurück...
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Antwort #6 - 27.01.2016 um 10:15:56
 
Einbürgerungsurkunde gerade eben erhalten.  Durchgedreht

Personalausweis habe ich gleich beantragt. Reisepass nicht, da ich derzeit keinen benötige.  Laut lachend


Die Ausbürgerung unternehme ich schnellstmöglich. Dafür werden mir ab Jetzt 6 Wochen Zeit gegeben.  Smiley  Durchgedreht

Nach der endgültigen Ausbürgerung wird die EBH dem Meldeamt mitteilen, das die ausländische Staatsangehörigkeit durch Ausbürgerung entfallen ist. Somit muss ich dem Meldeamt dies nicht mitteilen  Durchgedreht
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Antwort #7 - 11.02.2016 um 12:12:56
 
So nun ist alles erledigt ich bin Raus aus der tr. Staatsangehörigkeit und habe der EBH die Entlassungsurkunde überreicht.

Thread kann geclosed werden. Danke an alle die mir geholfen haben.
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