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Aufenthalt verlängern (Gelesen: 13.064 mal)
Dilan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.07.2015 um 17:26:18
 
Hallo liebes Team

Mein Aufenthalt läuft im Oktober ab.
Kann ich jetzt allmählich diesen neu beantragen?

Was braucht die Ausländerbehörde dafür?

Und noch eine Frage.
Ab wann kann man unbefristet beantragen?

LG und Dankeschön
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Nature
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 28.07.2015 um 17:28:27
 
Wir bräuchten dazu mehr Infos.

Wie ist der Aufenthaltsstatus? Also nach welcher Rechtsgrundlage wurde die Aufenthaltserlaubnis erteilt?

Alle anderen Fragen kann man erst beantworten wenn man den Aufenthaltstatus kennt.
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Dilan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.07.2015 um 17:33:11
 
achso entschuldigung
ich habe befristeter Aufenthalt nach Paragraf 28,1
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.07.2015 um 17:34:02
 
Hallo Dilan,

warum gehst du nicht zur Ausländerbehörde und fragst das nach? Wir haben hier leider keinen Zugriff auf deine Akte und können somit dir keine Auskünfte geben. Auch die Frage wann du eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, aka Niederlassungserlaubnis, erhalten kannst, kann dir die Behörde antworten. Für allgemeine Auskünfte kannst du auch einen Anwalt beauftragen einen entsprechenden Aufsatz bzw. Gutachten anfertigen zu lassen, der jeden Grund und dessen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis behandelt. Das kostet dann natürlich auch ne Menge Geld.

Aber wenn du hier kostenfreie maßgeschneiderte Antworten haben willst, dann solltest du mehr über dich erzählen, z.B. dein derzeitiger Status und deine Aufenthaltshistorie. Dann können wir dir auch passende Antworten geben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Dilan
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Antwort #4 - 28.07.2015 um 17:43:43
 
ich denke nicht dass ein Anwalt der richtige Weg ist
für mich sind die Gesetze die mir die Ausländerbehörde aufgibt recht und ich halte mich gerne daran
entschuldigung vielleicht bin ich hier auch falsch

die Behörden haben genug zu tun und ich erspare mir durch Vorinformationen etwas Rennerei sowie den Behörden etwas Arbeit
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Aras
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Antwort #5 - 28.07.2015 um 17:47:57
 
Das war auch leicht ironisch gemeint. Aber wenn du uns hier so Brocken wirfst wie z.B. "Ab wann kann man unbefristet beantragen?" dann haben wir hier keine Zeit oder Lust alle Varianten ab wann man eine NE bekommt hier aufzuzählen und die Voraussetzungen  zu erklären

Viel leichter wäre es, wenn du uns über deine Vorgeschichte erzählst, damit wir uns ein Bild von der Lage machen können.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 28.07.2015 um 18:04:32
 
Dilan schrieb am 28.07.2015 um 17:33:11:
ch habe befristeter Aufenthalt nach Paragraf 28,1 


Staatsangehörigkeit von dir?
Lebst du noch mit der Ehefrau zusammen?
Wie lange bist du bereits hier?
Wurdest du zum Integrationskurs verpflichtet?
Wurde der Integrationskurs erfolgreich abgelegt. Welchen Sprachnachweis hast du? Hast du den Test "Leben in DEU" gemacht?
Ist der LU durch dich gesichert oder durch deine Ehefrau? Also keine Sozialeistungen?

Das sind so die Fragen die man bräuchte um dir eine Antwort zu geben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.07.2015 um 18:41:37
 
die Antworten auf deine Fragen stehen auch hier:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm

wenn du genaures wissen willst, braucht man mehr Einzelheiten über Deinen Fall.

Grundsätzlich kannst du aber natürlich schon eine Verlängerung beantragen.
Ob eine NE in Frage kommt, hängt davon ab, ob du schon seit mind. 3 Jahre in D lebst und verheiratet bist und es auch bleibst.
und noch so manchen anderen Dingen wie Deutschkenntnisse, LU Sicherung etc..
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Antwort #8 - 28.07.2015 um 21:16:54
 
so nun versuche ich erst einmal alle Fragen zu beantworten

-ich bin irakischer Staatsbürger
-ich lebe seid 2009 durchgehen mit meiner Lebenspartnerin und Unseren gemeinsamen Kindern zusammen
-ich bin seid Ende 2001 in Deutschland
-ich wurde zum Integrationskurs verpflichtet
-ich habe erfolgreich den Integrationskurs mit Prüfungen bestanden von B1 Sprachkurs und Leben in Deutschland absolviert
-der Lebensunterhalt ist allein durch mich gesichert (keine Sozialleistungen)
-verheiratet bin ich nach deutschem Gesetz nicht, das ist hier nicht möglich und die Hochzeit in IRQ letzten Jahres wird hier nicht anerkannt

bei der Antragsabholung sagte die, sie bräuchte noch ein Nachweis von der Steuerzahlung von 2015
jetzt bitte welche Steuer meinte Sie
ich fragte sie aber sie sagte STEUER
Umsatzsteuer?
Gewerbesteuer?
Gewinnsteuer?
Lohnsteuer?
Einkommensteuer?
Steuervorauszahlung?
und wessen Nachweiss?
Reichen Kontoauszüge?

Ist Niederlassung die unbefristete Aufenthaltsvariante?



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Antwort #9 - 28.07.2015 um 23:56:32
 
Dilan schrieb am 28.07.2015 um 17:33:11:
ich habe befristeter Aufenthalt nach Paragraf 28,1 


§28 Abs. 1 Satz 3?
deutsche Kinder (nicht deutsche Ehefrau?)

Dilan schrieb am 28.07.2015 um 21:16:54:
-ich lebe seid 2009 durchgehen mit meiner Lebenspartnerin und Unseren gemeinsamen Kindern zusammen

welcher AT (ok, woh. 28.1 Satz3) seit wann? welcher davor?

Dilan schrieb am 28.07.2015 um 21:16:54:
-ich bin seid Ende 2001 in Deutschland


ah, ok.

nun, da bin ich mir selber unsicher ... als Ehegatte hättest du nach 3 Jahren Ehe und AT in D Anspruch auf NE.
Ale Vater eines Deutschen IMHO auch, da bin ich mir aber unsicher. Im Zweifelsfalle dann aber ganz sicher nach 5 Jahren mit AT in D.

Dilan schrieb am 28.07.2015 um 21:16:54:
bei der Antragsabholung sagte die, sie bräuchte noch ein Nachweis von der Steuerzahlung von 2015

Abholung von was?
wer sagte das?
(du solltest nicht die Hölfte der infomrationen als selbstverständlich ansehen, wenn man hier raten muss, bringt dir das nichts, schlimmstenfalls falsche antworten)

aber egal, das sollte keine Rolle spielen, ist alles irrelevant

Dilan schrieb am 28.07.2015 um 21:16:54:
Ist Niederlassung die unbefristete Aufenthaltsvariante?

ja






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Antwort #10 - 29.07.2015 um 00:04:43
 
Man verlangt höchstwahrscheinlich den aktuellen Steuerbescheid. Ist wohl selbstständig?
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Antwort #11 - 29.07.2015 um 09:32:49
 
Guten Morgen die Herrschaften


So, erstmal wieder alles beantworten

-ich habe Aufenthalt seid 10.10.2013 nach Paragraf 28 Absatz 1 Nr 3
-meine Lebenspartnerin mit der ich 2 gemeinsame Kinder habe die hier in Deutschalnd geboren sind, ist Deutsche
-bis März 2013 lebte ich mit Duldung
-März 2013 blauer Pass für einmalige Einreisung in mein Land (Identitätsbeschaffungsunterlagen)
-ich hatte Gestern den Antrag zur Ausweisverlängerung abgeholt
- die von der Ausländerbehörde sagte das mit den Steuern
- ja genau es handelt sich hier um eine selbständige Tätigkeit mit Angestelltenverhältniss

so kurze Schilderung
ich war Gestern da und wollte mir ein Termin geben lassen und hatte schon etwas an Unterlagen dabei was ich von den letzten male kannte
Mietvertrag inklusive Mietneuberechnung ab 01.08.2015
Einkommensnachweise (BWA)von Januar 2014 bis Juni 2015
Bescheidzahlung von AOK ab 01.08.2015
Kontoauszüge von Mietszahlungen und Krankenkassenbeträge der letzten 3 Monate
nun sagte die da bei der Ausländerbehörde Ihr fehle noch Steuern
bei der Nachfrage wessen Steuer bekam ich die Antwort Steuer
na prima
so ist das ja oft üblich aber es gibt mehr Steuer
jetzt habe ich mich Gestern ran gesetzt und alles was ich im Jahr 2015 an Steuer überwiesen habe, von Kontoauszügen kopiert und zu den Unterlagen gepackt und rot angestrichen
Morgen muss ich wieder hin (Termin)
wäre schade wenn ich dort 30 Kilometer hinfahre und ich habe nicht alle Unterlagen dabei

bin hier also über jede Info dankbar die ich bekommen kann um Heute mir frei zu nehmen um nötige Unterlagen zu besorgen


mein Wunsch ist endlich den unbefristeten Aufenthalt zu erhalten
davon hängt das Eigenheim ab

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Antwort #12 - 29.07.2015 um 09:43:42
 
Dilan schrieb am 29.07.2015 um 09:32:49:
Guten Morgen die Herrschaften


So, erstmal wieder alles beantworten

-ich habe Aufenthalt seid 10.10.2013 nach Paragraf 28 Absatz 1 Nr 3
-meine Lebenspartnerin mit der ich 2 gemeinsame Kinder habe die hier in Deutschalnd geboren sind, ist Deutsche
-bis März 2013 lebte ich mit Duldung
-März 2013 blauer Pass für einmalige Einreisung in mein Land (Identitätsbeschaffungsunterlagen)
-ich hatte Gestern den Antrag zur Ausweisverlängerung abgeholt
- die von der Ausländerbehörde sagte das mit den Steuern
- ja genau es handelt sich hier um eine selbständige Tätigkeit mit Angestelltenverhältniss

so kurze Schilderung
ich war Gestern da und wollte mir ein Termin geben lassen und hatte schon etwas an Unterlagen dabei was ich von den letzten male kannte
Mietvertrag inklusive Mietneuberechnung ab 01.08.2015
Einkommensnachweise (BWA)von Januar 2014 bis Juni 2015
Bescheidzahlung von AOK ab 01.08.2015
Kontoauszüge von Mietszahlungen und Krankenkassenbeträge der letzten 3 Monate
nun sagte die da bei der Ausländerbehörde Ihr fehle noch Steuern
bei der Nachfrage wessen Steuer bekam ich die Antwort Steuer
na prima
so ist das ja oft üblich aber es gibt mehr Steuer
jetzt habe ich mich Gestern ran gesetzt und alles was ich im Jahr 2015 an Steuer überwiesen habe, von Kontoauszügen kopiert und zu den Unterlagen gepackt und rot angestrichen
Morgen muss ich wieder hin (Termin)
wäre schade wenn ich dort 30 Kilometer hinfahre und ich habe nicht alle Unterlagen dabei

bin hier also über jede Info dankbar die ich bekommen kann um Heute mir frei zu nehmen um nötige Unterlagen zu besorgen


mein Wunsch ist endlich den unbefristeten Aufenthalt zu erhalten
davon hängt das Eigenheim ab




Die Niederlassungserlaubnis (der unbefristete Titel) richtet sich demnach nach § 28 Abs.2.

Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.

Wenn du diese Voraussetzungen alle erfüllst kannst du den unbefristeten Titel bekommen. Da du aber lt. deiner Aussage erst seit 10.10.2013 den Titel hast, sind die Zeiten für die NE erst am 10.10.2016 voll.

Vorher wird es deshalb keine NE geben können.
Es kommt deshalb nicht auf den dreijährigen Aufenthalt, sondern auf den dreijährigen Besitz der AE nach § 28 an.

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Antwort #13 - 29.07.2015 um 09:43:45
 
- gelöscht -
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Antwort #14 - 29.07.2015 um 09:44:12
 
Also kannst du die Niederlassungserlaubnis so ab Oktober 2016 beantragen.

Wozu dann der ganze Aufriss, wenn man eh nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen kann? Oder hast du mit der Ausländerbehörde einen Deal dass du eine NE bekommen könntest?

Ansonsten gehe ich davon aus, dass du Selbstständig bist? Dann könntest du natürlich mal mit deinem Steuerberater sprechen welche Dokumente du einreichen könntest.

Wenn du aber eh keine NE bekommen kannst, dann würde ich mir den Aufriss sparen und einfach die Verlängerung der AE beantragen.
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