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keine Taskira! und Geburtsurkunde nicht möglich wegen Hausgeburt (Gelesen: 2.524 mal)
Zaino
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02.11.2015 um 17:57:20
 
Heute kam zwar keine erfreuliche Nachricht aber wenigstens eine Nachricht vom OLG Ffm. Sie wollen entweder eine Geburtsurkunde vom afghanischen Konsulat oder eine Tazkira.

Problem: Mein Verlobter kann nicht einfach so nach Afghanistan reisen, er lebt in Iran und einfach so mal nach Afg ausreisen ist sehr problematisch. Verwandte hat er auch nicht mehr dort.

2. Problem: Da mein Verlobter zu Hause auf die Welt gekommen ist sprich meine Schwiegermama hatte ne Hausgeburt. Deswegen weigert sich das Afghanische sowie das Iranische Konsulat ihm eine Geburtsurkunde auszustellen.

Was soll ich machen 😔 Ich weiß echt nicht mehr weiter

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Aras
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Antwort #1 - 02.11.2015 um 18:30:34
 
Der Verlobte wurde im Iran geboren?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Zaino
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Antwort #2 - 02.11.2015 um 18:48:21
 
ja der Verlobte wurde in Iran geboren
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Aras
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Antwort #3 - 02.11.2015 um 18:57:44
 
Wurde seine Geburt überhaupt in iranische Register eingetragen?
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Antwort #4 - 02.11.2015 um 19:08:26
 
Nein das ist ja das Problem
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Antwort #5 - 02.11.2015 um 19:31:26
 
Naja dann kann die iranische Behörde ja auch keine Geburtsurkunde erteilen. Zumal es für Ausländer auch keine echten Geburtsurkunden (Schenasnameh) gibt. Höchstens Geburtsurkunden für Ausländer. Aber ohne Registrierung gibt es auch keine Geburtsurkunde für Ausländer.

Also von den Iranern wird es somit nichts geben.

Was gibt das afghanische Konsulat in Iran? Er hat doch schon seine Tazkira
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Antwort #6 - 02.11.2015 um 23:35:16
 
Du willst mir doch nicht sagen, dass man in einem Land wie dem Iran keine Geburtsurkunde kaufen kann  Laut lachend

MfG
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Wenn jedes Land nur 1000 Soldaten schicken würde um den IS zu bekämpfen...
 
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Aras
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Antwort #7 - 02.11.2015 um 23:57:56
 
Nö, man kann nicht so einfach eine Geburtsurkunde kaufen. Insbesondere weil man mit der Ausstellung einer Schenasnameh die iranische Staatsangehörigkeit beurkunden würde. Zumal auf Urkundenfälschung zwingend mind. 1 Jahr (bis max. 5 Jahre) Gefängnis steht (Art 25 des Gesetz über die islamischen Strafen (ta'zirat) vom 18. Mordad 1362/9. August 1983).

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Antwort #8 - 03.11.2015 um 00:00:24
 
Im Übrigen steht auch in Deutschland der Gebrauch falscher bzw. fälschlich ausgestellter  ("gekaufter") Urkunden unter Strafe. Was für eine Einstellung...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 03.11.2015 um 00:13:51
 
@
lachmalwieder

lachmalwieder schrieb am 02.11.2015 um 23:35:16:
Du willst mir doch nicht sagen, dass man in einem Land wie dem Iran keine Geburtsurkunde kaufen kann


na wenn das mal wieder keine gelbe Karte wert ist

...

von der roten bist du knapp entfernt! Idiotisches post sowas
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