Hertelkiez schrieb am 06.01.2016 um 21:13:28:Heute hat uns das Gericht die Kopie eines Schriftsatzes der Gegenseite zugestellt mit der Bitte um Äußerung binnen zwei Wochen.
In dem Schreiben wird das Gericht aufgefordert unseren Antrag abzulehnen, es ist von Vorwegnahme der Hauptsache die Rede und davon, dass der Nachweis über Existenzmittel keineswegs erbracht sei und durch das Angebot des Aufenthalts sei ja auch keine Dringlichkeit gegeben, etc.
Ja, dann schreibst du eben nochmal einen Fünfzeiler, dass dein minderjähriger Stiefsohn freizügigkeitsberechtigt ist und seine Mutter und seine Halbschwester, mit denen er immer in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, deshalb abgeleitet freizügigkeitsberechtigt in Deutschland leben. Daher ist eine - rein deklaratorische -Aufenthaltskarte für beide nach der Freizügigkeitsrichtlinie EU bzw. dem Freizügigkeitsgesetz EU auszustellen. Über ausreichende Existenzmittel verfügen alle, da sie krankenversichert sind (sind sie doch?) und schon seit x Monaten hier leben ohne Sozialhilfe zu beziehen. (Wer den EU-Bürger und seine Angehörigen versorgt, ist bei Minderjährigen egal).
Mehr musst du nicht schreiben. Für die rechtliche Bewertung ist das Gericht zuständig, wenn die Fakten vorgetragen sind. Deshalb musst du auch nicht Stellung nehmen zu der Frage, ob es hier um die Vorwegnahme der Hauptsache geht. Das hat das Gericht selbständig zu beurteilen. Die Dringlichkeit ist eigentlich durch Ablauf der Sechsmonatsfrist schon gegeben. Und zusätzlich hattest du ja wohl auch schon im Antrag darauf hingewiesen, dass ihr am Reisen gehindert seid, dass deine Frau nicht arbeiten kann - ganz abgesehen von dem Nervenstress, dem ihr nun durch das rechtswidrige und blockierende Handeln der
ABH seit fast einem Jahr ausgesetzt seid.