Und als kleine Handreichung hinsichtlich der oben zitierten Antwort ein Auszug aus dem
KAPITEL IV
Visumerteilung
Artikel 24
Erteilung eines einheitlichen Visums
(1) ...
(2) Unbeschadet des Artikels 12 Buchstabe a werden Visa für
die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeitsdauer zwischen
sechs Monaten und fünf Jahren ausgestellt, sofern die folgenden
Voraussetzungen erfüllt sind:
a)
Der Antragsteller weist nach, dass er
insbesondere
aus beruflichen oder
familiären Gründen gezwungen ist, häufig und/oder regelmäßig zu reisen,
bzw. er begründet seine entsprechende Absicht, wie dies beispielsweise bei Geschäftsleuten, Staatsbediensteten, die regelmäßig zu offiziellen Besuchen in die Mitgliedstaaten oder zu den Einrichtungen der Europäischen Union reisen, Vertretern ivilgesellschaftlicher Organisationen, die wegen der Teilnahme an Berufsausbildungsmaßnahmen, Seminaren und Konferenzen reisen,
Familienmitgliedern von Unionsbürgern, Familienmitgliedern von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhalten, und Seeleuten der Fall ist, und
b) der Antragsteller weist seine Integrität und Zuverlässigkeit,
insbesondere hinsichtlich der vorschriftsmäßigen Verwendung ihm früher erteilter einheitlicher Visa oder Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit,
seine wirtschaftliche Situation im Herkunftsstaat und seine Absicht, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des beantragten Visums auch wirklich zu verlassen, nach.
Ich kann nicht erkennen, daß die Reisen mit dem deutschen Ehemann nach Deutschland Tourismusreisen im herkömmlichen Sinne sind - Besichtigung von Sehenswürdigkeiten / Baden und andere Formen mehr oder weniger aktiver Erholung.
Sollte das von Dir / Euch im Antrag möglicherweise angegeben worden sein, muß das sauber formuliert werden.
Abgesehen davon heißt "insbesondere" ganz klar nicht "nur".