Es geht hier eher nicht um ein Sperrkonto statt Verpflichtungserklärung, sondern um ein Sperrkonto als Mittel zur Glaubhaftmachung der Bonität. In dem angeführten Beispielsfall nützt es dem Kostenträger ja nun auch nichts, wenn das Monatseinkommen früher mal knapp über der Pfändungsfreigrenze lag und daher eine
VE mit "Bonität glaubhaft gemacht" angenommen wurde. Die EUR 250k für die Super-Sonderbehandlung kommen dadurch auch nicht wieder rein, zumal es ja auch so etwas wie Privatinsolvenz gibt.
Ein intelligenter Kostenträger kapiert das auch und akzeptiert, ggf. zusätzlich zu Einkommensnachweisen, die für sich genommen nicht reichen, weil das Einkommen zu gering oder nicht stabil genug ist, auch Vermögen - ob nun in Form liquider Mittel, Grundstücke, Aktien oder was auch immer ist m.E. ziemlich egal. Berlin akzeptiert z.B. bei einer Person ein Sparbuch mit EUR 15.000 drauf.
Es ist doch ganz einfach so: Wenn tatsächlich tituliert und vollstreckt werden muss, ist jeder Vollstrecker dankbar, wenn ein Drittschuldner aktenkundig ist, bei dem gepfändet werden kann (= Kreditinstitut, das Sperrkonto unterhält). Lohn- oder Gehaltspfändungen dagegen verlaufen aus verschiedensten Gründen oft im Sande. Vermutlich gibt es keinen Gläubiger, der so doof ist wie der Staat, eine ihm vom Schuldner auf dem Silbertablett servierte de facto-Privilegierung kraft überlegenen Wissens gegenüber den anderen Gläubigern einfach wegzuwischen, weil im Monat EUR 81,34 netto fehlen..... Ohne Worte.
Die
VE muss im Übrigen entgegen genommen werden. Streiten kann man sich nur drüber, wie das Kreuz beim Punkt Bonität zu setzen ist. Und wenn da jemand in fünfstelligem Umfang Geld, auch noch auf einem Sperrkonto (!) mitbringt, frage ich mich schon, wieso da nun die Bonität weniger sicher sei als bei einem Job, der - auch bei unbefristetem Arbeitsvertrag - jederzeit arbeitnehmer- oder arbeitgeberseitig gekündigt werden kann, und bei dem erfahrungsgemäß in vielen Haushalten am Ende des Monats auch nicht mehr viel Geld übrig ist.