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Besuchervisum für eine Syrerin (Gelesen: 3.010 mal)
Themen Beschreibung: Unmöglich oder einen Versuch wert?
Kristinx
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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06.04.2015 um 21:11:46
 
Hallo zusammen,

ich würde sehr gerne die Oma meiner Kinder einladen, da sie sich noch nie gesehen haben und eine Reise nach Syrien für uns in den nächsten Jahren wahrscheinlich leider nicht machbar ist.

Das Problem ist, dass mein Lebensgefährte / Vater der Kinder hier offiziell als Türke leben muss (hatte den Fall damals hier geschildert, wir hatten keine andere Wahl) und somit auf dem Papier nicht mit ihr verwandt ist.
Allerdings hat sie noch 3 Geschwister hier ( 1 mit AE, eine mit deutschem Pass, 1 Asylbewerberin) und einen weiteren Sohn (seit 2 Jahren hier, AE).
Der Sohn lebt im selben LK wie wir, das wäre am einfachsten...er ist allerdings sehr jung und geht noch zur Schule...hat also kein Einkommen (um die VE würde ich mich aber ohnehin kümmern).

Ich kann sie wahrscheinlich schlecht einladen, weil ich offiziell nix mit ihr zu tun habe...oder wäre das für ein Besuchervisum egal?

Sie würde ca. 2 Wochen bleiben, hat dort Land und 5 weitere Kinder.

Macht es momentan überhaupt Sinn sowas zu versuchen? Oder is die Rückkehrbereitschaft bei Syrern zu unglaubwürdig?

Wenn ja, wer sollte sie am Besten einladen? Oder besser mehrere Personen zusammen?
Kann bei Besuchervisa die VE auch von fremden Personen abgegeben werden (zb meinen Eltern)?

Vielen Dank schonmal Smiley


Liebe Grüße


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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.04.2015 um 21:15:19
 
ich würde mir die Mühe nicht machen, ein Besuchsvisum wird kein Syrer bekommen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs...
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Kristinx
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.04.2015 um 21:31:01
 
Vielen Dank, das habe ich mir fast gedacht :/                                                      

Da ist es wahrscheinlich einfacher, sie dauerhaft herzuholen (hier in NDS wurde das teilweise vereinfacht)...aber das möchte sie ja nicht :/
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.04.2015 um 09:53:39
 
Zitat:
ein Besuchsvisum wird kein Syrer bekommen

Unabhängig vom Fall des TS: In dieser Radikalität, wie bayraqiano das behauptet, stimmt das nicht. Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen vor allem nichtdeutsche Schengenvertretungen, aber auch deutsche Vertretungen, Besuchsvisa für Syrer ausgestellt haben.

Zur Erläuterung: Es gibt - auch, wenn das die Vorstellungskraft des einen oder anderen Foristen übersteigt - Konsularbeamte, die ehrlich helfen wollen, denn - siehe Yarmouk u.a. - es vollzieht sich vor den Augen der Welt ein Massenmord, und die Rechtsordnung erkennt auch so etwas wie einen übergesetzlichen Notstand an. Jahrzehnte später werden die Helfer ja dann erfahrungsgemäß auch mit Ehrungen überhäuft für "Menschlichkeit in unmenschlicher Zeit", oft von denselben, die die Übertragung der gelernten Lektionen, z.B. aus den 30er/40er Jahren, auf das Tagesgeschäft nicht einmal als Möglichkeit an sich heranlassen. Siehe für einige historische Vorbilder: http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Gr%C3%BCninger, http://de.wikipedia.org/wiki/Chiune_Sugihara, http://de.wikipedia.org/wiki/Selahattin_%C3%9Clk%C3%BCmen ;  
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Kristinx
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Antwort #4 - 07.04.2015 um 11:56:37
 
Vielen Dank tapir, vielleicht sollte ich mal ein bisschen nachforschen und es dann doch versuchen.

Ein Cousin meines LG soll angeblich bereits 3 Mal ein Besuchervisum erhalten haben. Während ich von einer anderen schwangeren, mit in DE lebendem Türken verheirateten Frau weiss, dass sie seit  einem Jahr immer wieder abgelehnt wird und in der Türkei festsitzt.

Ich sollte mal nachfragen wer bei welchem Konsulat war.
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Aras
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Antwort #5 - 07.04.2015 um 12:14:02
 
Auch wenn das was tapir geschrieben hat von Idealismus geprägt ist, würde ich das jetzt nicht zu Anlass nehmen um in Freudentaumel zu geraten. Nur weil man das gelesen hat, was man lesen wollte, wird sich die Realität sich nicht deswegen ändern.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tapir
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Antwort #6 - 07.04.2015 um 16:29:43
 
Nein, zu Freudentaumel ist kein Anlass. In der Tat sollte Kristinx sich erkundigen - nicht nur, wer die Visa an Bekannte erteilt hat, sondern auch, wie die sonstigen Begleitumstände waren.

Ich wollte nur der total apodiktischen Aussage entgegentreten, dass kein Syrer unter irgendwelchen Umständen jemals ein Besuchsvisum erhält und jeder diesbezügliche Versuch, egal, wie die Umstände des Einzelfalles sind, von Anfang zum Scheitern verurteilt sei. Das ist schlicht und ergreifend gefährlicher Unsinn, der Menschenleben kosten kann.

Die tatsächliche Handhabung der syrischen Flüchtlingskrise ist ein komplexes Thema, bei dem sich nicht jeder, der hier dazu postet, gleich gut auskennt. Manche User sind anscheinend vor allem darauf aus, die Zahl ihrer Postings in die Höhe zu treiben, die Qualität bleibt auf der Strecke.

Wer Idealist ist und wer Pragmatiker, ist außerdem doch auch nur eine Frage der Betrachtungsweise. Es ist auch Idealismus (aber im negativen Sinn), zu glauben, dass man mit Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG alle Fälle bewältigen kann, in denen die Rechtsordnung Schutzgewährung gebietet oder doch wenigstens erlaubt. Ich persönlich sehe mich als Pragmatiker. Als Idealisten würde ich z.B. einen Veganer bezeichnen oder auch jemanden, der Auslandseinsätze der Bundeswehr oder das Dublin-System für gut und sinnvoll hält. Den Schutz von Menschenleben sehe ich nicht als ein Ideal, sondern als eine zivilisatorische Selbstverständlichkeit an.
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Kristinx
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Antwort #7 - 13.04.2015 um 13:47:10
 
Habe es jetzt auch nicht allzu positiv aufgenommen, keine Sorge Smiley Ich weiss ja wie schwierig das ist.

War heute bei der ABH und habe nachgefragt. Habe dem SB die Lage geschildert und er meinte (nach Rücksprache mit irgendjemandem) dass man es in diesem Fall mal probieren könnte - auch wenn die Chancen nicht allzu groß sind.

Jetzt müssen wir überlegen wer einlädt. Er sagte was von einem Mindesteinkommen von 1900 (oder 1090?)€ netto.

Ich denke da wäre es am besten wenn meine Eltern das machen, ich bin noch in Elternzeit und bekomme nicht soviel.

Ich bin gespannt und hoffe dass ich bis zum ABH Termin alle Daten heimlich zusammenkriege  Laut lachend
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