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Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben? (Gelesen: 8.172 mal)
Aras
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Antwort #15 - 02.04.2015 um 08:27:55
 
Unabhängig von der Gerüchtekücbe, kann ich mir gut vorstellen, dass die Zeugnisanerkennungsstelle einen Nachweis fordert. Und auch aus dem Grund der Überlastung.

Mein Tipp:
Das Krankenhaus soll am Besten euch eine fiktive Frist von 3 Monaten setzen, um den Nachweis zu erbringen. Sonst keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren bzw.  Ausbildungsstätte.
Dann machen die von der Anerkennungsstelle die Anerkennung wahrscheinlich zeitnah.
Bringt man denen ein Schreiben, dass keine konkrete Frist benennt, dann wird die Anerkennung in die Warteschleife gehangen... Es drohen dann ja keine potentiellen Regressforderungen...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 02.04.2015 um 09:52:56
 
mal ganz davon abgesehen: Volljährige - als Minderjährige nachgezogene - "Kinder" verlieren ihr Aufenthaltsrecht mit Eintritt der Volljährigkeit nicht. Vielmehr gilt ihr Aufenthaltsrecht als eigenständiges Aufenthaltsrecht weiter (§ 34 Abs. 2 Satz 1 AufenthG). Und dieses Recht KANN gem. § 34 Abs. 3 AufenthG (-> http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__34.html) verlängert werden. Insofern hat sie Anspruch darauf, dass das KVR bei der Verlängerung stets eine Ermessensentscheidung ohne Fehler trifft; und sofern sie nicht gerade straffällig wird oder Sozialleistungen beziehen muss (-> solange sie in der Bedarfsgemeinschaft mit Dir und ihrer Mutter ist gilt auch Euer Einkommen als lebensunterhaltssichernd) stehen die Chancen gut. Also würde ich mir um die Gerüchteküche nicht kümmern.

Nach insgesamt fünf Jahren ist eine NE möglich und das Aufenthaltsrecht erstmal auf Dauer gesichert (http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__35.html).
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Teilhalt
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Antwort #17 - 02.04.2015 um 18:36:52
 
Hallo zusammen,

danke euch allen für die Antworten. Wie schon beim ersten Mal haben mich eure Kommentare durchweg beruhigt. Vor meinem geistigen Auge hatte ich uns schon alle in Moskau gesehen. Zusammengefercht in der Wohnung meines Schwagers Griesgrämig

Aber ich hab mich wohl von meiner holden und ihrer Panik anstecken lassen (wie der Rest der Familie auch). Also die Energie besser wieder auf Lehrstellensuche konzentrieren und ggf. die Entscheidung über die Schule treffen...

Viele Grüße und schöne Feiertage euch!
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Antwort #18 - 24.04.2015 um 12:20:15
 
Hallo zusammen,

Updatezeit Zwinkernd

Wir waren also bei der Schulberatung, auch mit Hinblick auf die Schulpflicht. War leider wenig hilfreich. Die einzige Schule die in Frage kommt ist die Berufsschule für alle die keine Lehrstelle finden konnten Griesgrämig Wenn sich Lehrstellentechnisch nichts positives tut ist das die Schule wo sie hinmuss. Weil Schulpflicht. Abschluss an dieser Schule? Nix. Also eigentlich für die Katz.

Den Lehrstellen-Suchbereich haben wir auch mal kräftigst erweitert. Mittlerweile gilt das Credo "Egal was - hauptsache Ausbildung" Griesgrämig
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Aras
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Antwort #19 - 24.04.2015 um 12:45:03
 
Teilhalt schrieb am 24.04.2015 um 12:20:15:
Wenn sich Lehrstellentechnisch nichts positives tut ist das die Schule wo sie hinmuss. Weil Schulpflicht.


So ein Berufsvorbereitungsjahr?
Dann soll deine Stieftochter lieber ein Freiwilliges Soziales Jahr im Krankenhaus machen. Hat sie mehr von.

Wieso Schulpflicht? Sie hat ja keine mehr
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Antwort #20 - 24.04.2015 um 23:40:28
 
Teilhalt schrieb am 24.04.2015 um 12:20:15:
Die einzige Schule die in Frage kommt ist die Berufsschule für alle die keine Lehrstelle finden konnten

Irrtum! Du solltest Dich mal mit dem deutschen System der dualen Berufsausbildung befassen.

Richtig ist: In die Berufsschule müssen alle, die eine Lehrstelle gefunden haben,
dh sie müssen NEBEN der praktischen Ausbildung im Betrieb an bestimmten Tagen in der Woche die Berufsschule besuchen.

Neben der dualen Berufsausbildung (betriebliche Lehre + Berufsschule) gibt es auch rein schulische Ausbildungsformen zB in kaufmännischem Bereich

Berufsberatung gibt's bei der Arbeitsagentur http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/Be...
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Antwort #21 - 08.05.2015 um 12:47:22
 
Hallo zusammen,

es ist mal wieder Updatezeit, diesmal mit guten Nachrichten. Nach exakt 51 Bewerbungen ist nun der Ausbildungsplatz als Altenpflegerin gefunden Smiley  Manchmal lohnt es sich doch jemanden zu kennen, der jemanden kennt, der... Naja, ging über 5 Ecken. Wichtig ist: Für sie geht es jetzt weiter.

Ich hatte schon Gewissensbisse weil ich ihr ihre Schulkarriere in Russland verbockt hab durch den Umzug...

Und noch @HeFi: Mir wurde in der Schulberatung erklärt in diese Schule müssen alle die keine Lehrstelle finden konnten. Das duale System als solches ist mir bekannt (musste da vor 25 Jahren selbst "durch"), aber die Schule als solche hätte ihr halt keinen Abschluß geboten. Wenn man das normale System, also mit Praxis und Theorie, durchläuft erhält man ja wenigstens einen Berufsabschluß mit dem man ggf. auch weitermachen kann. Deshalb hatte sich meine Begeisterung über diese Schule in Grenzen gehalten.

Wie dem auch sei. Nun ist alles im Lot, das Kind wie ausgewechselt und die Frustration der letzten Wochen und Monate der Feierlaune gewichen Smiley

Ich danke allen die sich hier beteiligt haben Smiley

Schönes Wochenende
TH
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Antwort #22 - 08.05.2015 um 19:19:47
 
Teilhalt schrieb am 08.05.2015 um 12:47:22:
nd noch @HeFi: Mir wurde in der Schulberatung erklärt in diese Schule müssen alle die keine Lehrstelle finden konnten. Das duale System als solches ist mir bekannt (musste da vor 25 Jahren selbst "durch"), aber die Schule als solche hätte ihr halt keinen Abschluß geboten. 


Was ich vorher schon mal geschrieben hatte. Die Schulpflicht endet in manchen Bundesländern mit 18 Jahren. Hat also ein Schulabgänger vor dem 18. Jahre keine Lehrstelle muss er trotzdem in die Berufsschule.
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Antwort #23 - 08.05.2015 um 22:47:56
 
@grisu1000

ich habe jetzt die Schulgesetze überflogen, und es gibt nur eine unterschiedliche Dauer der Schulpflicht. Also zwischen 11 und 12 Jahren Schulpflicht, wobei es einen Unterschied zwischen Vollzeit- und Berufsschulpflicht gibt. Zumindest in Bayern gibt es eine Vollzeitschulpflicht von 9 Schulbesuchsjahren. Theoretisch kann sogar jemand mehrfach Klassen wiederholen und am Ende nach 9 Schulbesuchsjahren ohne Abschlusszeugnis in der Hand die Schulpflicht erfüllt haben.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass diese "Schule" in Wirklichkeit nur ein Berufsvorbereitungsjahr ist. Da werden die Schulabgänger meist von den Jobcentern hinvermittelt, wenn diese keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Aufgrund der Sanktionsmöglichkeiten haben die Schüler auch keine Wahl, als an dieser "Maßnahme" teilzunehmen. Aber eine allgemeine Pflicht ist das nicht... Bonzen schicken ihre Kinder auch nicht an diese Schulen sondern eher an den Strand.

@Teilhalt
Ich würde weiterhin die Zeugnisanerkennung anstreben. Außerdem kann es ja sein, dass deine Tochter lieber Krankenpflegerin werden will, statt Altenpflegerin. Ich möchte nichts dagegen sagen, aber Krankenpfleger haben mE bessere Migrations-Chancen. Altenpflege ist nicht in allen Ländern verbreitet und wird eher durch Familienangehörige übernommen. Aber Krankenpflegebedarf gibt es in nahezu allen Staaten.

Ich sag das nur, falls deine Tochter auch irgendwann wieder nach Russland will. Kann aber auch gut sein, dass es ein gutbezahlter Job ist, weil es sich nur reiche Russen leisten können und das deutsche Altenpflege-Examen hochangesehen ist.

Ansonsten: Viel Erfolg für deine Tochter.  Zwinkernd
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Teilhalt
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Antwort #24 - 10.03.2016 um 10:57:55
 
So, ein abschließendes Update: Wir waren in unserer ABH zur Verlängerung ihres Aufenthaltstitels, alles ohne Probleme gelaufen.

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