@grisu1000
ich habe jetzt die Schulgesetze überflogen, und es gibt nur eine unterschiedliche Dauer der Schulpflicht. Also zwischen 11 und 12 Jahren Schulpflicht, wobei es einen Unterschied zwischen Vollzeit- und Berufsschulpflicht gibt. Zumindest in Bayern gibt es eine Vollzeitschulpflicht von 9 Schulbesuchsjahren. Theoretisch kann sogar jemand mehrfach Klassen wiederholen und am Ende nach 9 Schulbesuchsjahren ohne Abschlusszeugnis in der Hand die Schulpflicht erfüllt haben.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass diese "Schule" in Wirklichkeit nur ein Berufsvorbereitungsjahr ist. Da werden die Schulabgänger meist von den Jobcentern hinvermittelt, wenn diese keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Aufgrund der Sanktionsmöglichkeiten haben die Schüler auch keine Wahl, als an dieser "Maßnahme" teilzunehmen. Aber eine allgemeine Pflicht ist das nicht... Bonzen schicken ihre Kinder auch nicht an diese Schulen sondern eher an den Strand.
@Teilhalt
Ich würde weiterhin die Zeugnisanerkennung anstreben. Außerdem kann es ja sein, dass deine Tochter lieber Krankenpflegerin werden will, statt Altenpflegerin. Ich möchte nichts dagegen sagen, aber Krankenpfleger haben mE bessere Migrations-Chancen. Altenpflege ist nicht in allen Ländern verbreitet und wird eher durch Familienangehörige übernommen. Aber Krankenpflegebedarf gibt es in nahezu allen Staaten.
Ich sag das nur, falls deine Tochter auch irgendwann wieder nach Russland will. Kann aber auch gut sein, dass es ein gutbezahlter Job ist, weil es sich nur reiche Russen leisten können und das deutsche Altenpflege-Examen hochangesehen ist.
Ansonsten: Viel Erfolg für deine Tochter.