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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
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Beitrag begonnen von Teilhalt am 07.03.2015 um 23:00:46

Titel: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Teilhalt am 07.03.2015 um 23:00:46
Guten Abend zusammen,

wie im Betreff geschrieben ist die Kernfrage ob meine Stieftochter (russische Staatsangehörigkeit, seit 2013 in D) automatisch mit eintretender Volljährigkeit wieder nach Russland zurückgeschickt wird?

Und noch ein paar Hintergrundinformationen:

Meine Frau ist Russin, verheiratet sind wir seit Ende 2013. Die Hochzeit fand offiziell hier in in München statt, keine Dänemark-Mauscheleien o.ä.. Mit eingereist ist auch ihre Tochter, die damals 15 Jahre alt war. Sie hat die Zeit seit 03/14 bis heute einen privaten Sprachkurs besucht, während meine Frau auf dem offiziellen Intergrationskurs war.
Eigentlich ist für sie geplant im September eine Lehre als Krankenpflegerin zu beginnen, die Bewerbungen sind grad in vollem Gange.
Nachdem ich nun von einigen Leuten gehört habe, das volljährige Stiefkinder grundsätzlich abgeschoben werden, wollte ich mal bei den Profis nachfragen ob dem wirklich so ist, oder ob das eben doch von den Rahmenumgebungen abhängt, sprich zum einen die Familiensituation (in Russland ist keiner mehr der sie aufnehmen könnte, wir hier beziehen keinerlei staatliche Hilfen, ich bin in ungekündigter Stellung, nur meine Frau arbeitet nicht weil weitere Kinder geplant sind), zum anderen natürlich auch mit Hinblick auf eine Ausbildung hier in Deutschland.

Sprich: Müssen wir uns ernsthaft Sorgen machen? Und falls ja, gibt es etwas was wir tun können?

Ich danke schonmal für alle Antworten die da kommen werden... *zitter* Und falls mehr Informationen benötigt werden - nur zu.

Viele Grüsse!
Thorsten

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von grisu1000 am 07.03.2015 um 23:20:17

Teilhalt schrieb am 07.03.2015 um 23:00:46:
die damals 15 Jahre alt war. Sie hat die Zeit seit 03/14 bis heute einen privaten Sprachkurs besucht, während meine Frau auf dem offiziellen Intergrationskurs war.


Schulpflicht? Normalerweise haben die Bundesländer eine Schulpflicht, die bis zu, 18. Lebensjahr gilt.


Teilhalt schrieb am 07.03.2015 um 23:00:46:
Nachdem ich nun von einigen Leuten gehört habe, das volljährige Stiefkinder grundsätzlich abgeschoben werden,


Das ist absoluter Quatsch.

a) Abschiebung heißt doch das sie zwangweise ausgewisen wird. Erste Stufe wäre aber erst das die ABH mitteilt, dass sie beabsichtigt eine AT nicht zu verlängern, dann wird man zur Stellungnahme aufgefordert usw.

Am Ende steht dan vielleicht die Aufforderung zur Ausreise mit Frist. Abschiebung wäre dann der Fall, wenn der Ausländer dann nicht freiwillig ausreist.

b) a trifft auf euch gar nicht zu. Sie hat bis zum 18. Lebensjahr eine AE als Familienangehöriger. Ist sie dann in der Berufsausbildung kann sie auf die entsprechende AE wechseln um anschließend zu arbeiten und wieder den entsprechenden AT zu bekommen. Irgendwann gibt dann einen Daueraufenthalt. Das ist für deine Stieftochter der wahrscheinliche  Weg.




Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Alacrity am 07.03.2015 um 23:24:00
§ 34 II S. 1 AufenthG
Mit Eintritt der Volljährigkeit wird die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen, vom Familiennachzug unabhängigen Aufenthaltsrecht.

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Teilhalt am 07.03.2015 um 23:33:21

grisu1000 schrieb am 07.03.2015 um 23:20:17:
Schulpflicht? Normalerweise haben die Bundesländer eine Schulpflicht, die bis zu, 18. Lebensjahr gilt. 

10 Jahre Schule, bereits in Russland absolviert. Lt. Münchener Schulberatung besteht keine Schulpflicht mehr in Deutschland. Es war dann auf meinen Druck das die Ausbildung angepeilt wurde anstatt einer weiteren Schulbildung. Ich hoffe immernoch das war kein Fehler. Ich wollte es ihr halt leichter machen...

Ich danke schonmal für die Antworten, ich glaube heute Nacht kann ich wesentlich ruhiger schlafen :)

Viele Grüsse
Thorsten

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Aras am 07.03.2015 um 23:40:39

Teilhalt schrieb am 07.03.2015 um 23:33:21:
10 Jahre Schule, bereits in Russland absolviert. 


Dann solltet ihr ihren Abschluss bei der Zeugnisanerkennungsstelle anerkennen lassen, denn ohne Mittlere Reife kann sie keine Krankenpfleger-Ausbildung beginnen. Nicht dass sie dann später sich nicht bewerben kann, weil die Zeugnisanerkennung noch aussteht.

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Teilhalt am 08.03.2015 um 00:14:10

Aras schrieb am 07.03.2015 um 23:40:39:
Dann solltet ihr ihren Abschluss bei der Zeugnisanerkennungsstelle anerkennen lassen, denn ohne Mittlere Reife kann sie keine Krankenpfleger-Ausbildung beginnen. Nicht dass sie dann später sich nicht bewerben kann, weil die Zeugnisanerkennung noch aussteht. 

Anerkennung??? Ich hab es nur übersetzen lassen :( Am Montag gleich los!!! Danke für den Hinweis!

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Aras am 08.03.2015 um 00:40:25
Ja. Und wenn ggf. der Abschluss nicht als mittlere Reife anerkannt wird, dann holt sie den einfach an einer deutschen Schule nach.

Außerdem: Sie hat ja nicht die Zeit verschwendet... lernt ja deutsch. Das müsste sie so oder so machen...

Gib Bescheid ;)

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von reinhard am 08.03.2015 um 11:51:11
Guck doch mal, ob es bei Euch eine Beratungsstelle gibt (Migrationsberatung für Erwachsene = MBE).

Wichtig: Sie selbst sollte die Beratung in Anspruch nehmen, damit sie selbst die möglichen Schritte kennt und selbst die richtigen Schritte (mit) aussuchen kann.

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von thomasp am 08.03.2015 um 16:08:28
Hier der passende Link für Bayern:
http://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Teilhalt am 16.03.2015 um 22:49:47
Hallo zusammen,

ein kleines Update, evtl. interessiert ja den einen oder anderen was sich getan hat: Zeugnisanerkennung ist scheinbar nicht überall nötig. Hier hats 2 Krankenhäuser denen die Übersetzung des orginal Zeugnis genug war. Für die anderen läuft jetzt das Anerkennungsverfahren. Mal schauen wie lange das dauert...

Und für alle Fälle feilen wir schon kräftig am Plan B, im Zweifel muss es halt irgendeine Ausbildung tun. Artverwandtes gibt es ja zum Glück.

Danke euch nochmal für die Hinweise!

Viele Grüsse
Thorsten

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Teilhalt am 01.04.2015 um 21:37:39
Und mal wieder ein Update: Zeugnisanerkennung gibts (zumindest in Bayern) nicht so einfach. Es wird ein Nachweis verlangt, daß eine Anerkennung notwendig ist um einen Beruf zu erlernen oder eine Weiterführende Schule zu besuchen. Gut, bekommt man recht schnell - ein Anruf hat genügt.

Allerdings erlebt man bei dem ganzen Bewerbungsmarathon gerade auch die tollsten Dinger :( Am besten war noch die, welche eine eMail schickt und darum bittet angerufen zu werden und das Kind dann am Telefon anblafft warum sie Ihr die Zeit stiehlt... :(

Naja, nur nicht aufgeben. Zusätzlich haben wir jetzt noch im April einen Termin bei der Schulberatung um ggf. wohl doch (sofern das mit Ausbildung nicht klappt) nochmal die Schulbank zu drücken.

Wohl fühle ich mich dabei noch nicht, die Gerüchteküche sagt, Schüler werden abgeschoben, Auszubildende nicht...

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von HeFi am 01.04.2015 um 22:33:47

Teilhalt schrieb am 01.04.2015 um 21:37:39:
Zeugnisanerkennung gibts (zumindest in Bayern) nicht so einfach. Es wird ein Nachweis verlangt, daß eine Anerkennung notwendig ist um einen Beruf zu erlernen ...

DAS stimmt sooo nicht.
Die Krankenpflege ist mW eine landesrechtlich reglementierte Ausbildung, dafür ist mindestens mittlere Reife Voraussetzung.
Die Gleichwertigkeit eines ausländischer Schulabschlüsse muß (gem. oa Link) zuvor anerkannt werden, oder
zB hier http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennung_im_schulbereich.php

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Teilhalt am 02.04.2015 um 03:02:40
@HeFi:

Das glaube ich Dir gerne. Es steht auch auf jeder Website der Schulen/Kliniken geschrieben, das wahlweise eine mittlere Reife oder eben bei Ausländern die Anerkennung benötigt wird. Aber die Zeugnisanerkennungsstelle hat trotzdem drauf bestanden einen Wisch von einer Klinik zu bekommen auf dem steht das für die Ausbildung eine Anerkennung notwendig ist.

Im Telefonat mit der Klinik wurde mir gesteckt man würde das jetzt so machen, weil die Anerkennungsstelle in Arbeit ersticken würde...

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Petersburger am 02.04.2015 um 06:10:02

Teilhalt schrieb am 01.04.2015 um 21:37:39:
Gerüchteküche 

Das Wichtigste und das allererste was zu tun ist: Vergiß den Blödsinn.

Tagtäglich kommen Leute in meine Dienststelle, die - zum Teil mit Ausdrucken unserer Website in der Hand - die abenteuerlichsten Dinge fragen. Eben aus dieser Quelle "Gerüchteküche".

Ich antworte darauf meist gar nicht mehr sachlich, sondern sage direkt: Visum von uns - Info von uns. Alles andere sofort vergessen!

Und die Gerüchte, die Deine Fragen erzeugt haben, sind so ziemlich die Blödsinnigsten, die ich seit langer Zeit gehört bzw. gelesen habe.

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Saxonicus am 02.04.2015 um 07:04:25

Teilhalt schrieb am 01.04.2015 um 21:37:39:
die Gerüchteküche sagt, Schüler werden abgeschoben, Auszubildende nicht... 

Zunächst solltest Du vermeiden, den Begriff "Abschiebung" so inflationär und unzutreffend zu verwenden.

Abgeschoben werden Straftäter (und das auch nicht in jeden Fall) und Personen die sich beharrlich weigern, einer (wiederholten)Ausreiseaufforderung nachzukommen und das geht auch nicht von jetzt auf gleich, sondern hat einen langen behördlich/gerichtlichen Vorlauf.

Erzählt wird viel, aber man sollte nicht alles glauben, was man da so zu hören bekommt.

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Aras am 02.04.2015 um 08:27:55
Unabhängig von der Gerüchtekücbe, kann ich mir gut vorstellen, dass die Zeugnisanerkennungsstelle einen Nachweis fordert. Und auch aus dem Grund der Überlastung.

Mein Tipp:
Das Krankenhaus soll am Besten euch eine fiktive Frist von 3 Monaten setzen, um den Nachweis zu erbringen. Sonst keine Berücksichtigung im Auswahlverfahren bzw.  Ausbildungsstätte.
Dann machen die von der Anerkennungsstelle die Anerkennung wahrscheinlich zeitnah.
Bringt man denen ein Schreiben, dass keine konkrete Frist benennt, dann wird die Anerkennung in die Warteschleife gehangen... Es drohen dann ja keine potentiellen Regressforderungen...

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Bayraqiano am 02.04.2015 um 09:52:56
mal ganz davon abgesehen: Volljährige - als Minderjährige nachgezogene - "Kinder" verlieren ihr Aufenthaltsrecht mit Eintritt der Volljährigkeit nicht. Vielmehr gilt ihr Aufenthaltsrecht als eigenständiges Aufenthaltsrecht weiter (§ 34 Abs. 2 Satz 1 AufenthG). Und dieses Recht KANN gem. § 34 Abs. 3 AufenthG (-> http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__34.html) verlängert werden. Insofern hat sie Anspruch darauf, dass das KVR bei der Verlängerung stets eine Ermessensentscheidung ohne Fehler trifft; und sofern sie nicht gerade straffällig wird oder Sozialleistungen beziehen muss (-> solange sie in der Bedarfsgemeinschaft mit Dir und ihrer Mutter ist gilt auch Euer Einkommen als lebensunterhaltssichernd) stehen die Chancen gut. Also würde ich mir um die Gerüchteküche nicht kümmern.

Nach insgesamt fünf Jahren ist eine NE möglich und das Aufenthaltsrecht erstmal auf Dauer gesichert (http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__35.html).

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Teilhalt am 02.04.2015 um 18:36:52
Hallo zusammen,

danke euch allen für die Antworten. Wie schon beim ersten Mal haben mich eure Kommentare durchweg beruhigt. Vor meinem geistigen Auge hatte ich uns schon alle in Moskau gesehen. Zusammengefercht in der Wohnung meines Schwagers :(

Aber ich hab mich wohl von meiner holden und ihrer Panik anstecken lassen (wie der Rest der Familie auch). Also die Energie besser wieder auf Lehrstellensuche konzentrieren und ggf. die Entscheidung über die Schule treffen...

Viele Grüße und schöne Feiertage euch!

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Teilhalt am 24.04.2015 um 12:20:15
Hallo zusammen,

Updatezeit ;)

Wir waren also bei der Schulberatung, auch mit Hinblick auf die Schulpflicht. War leider wenig hilfreich. Die einzige Schule die in Frage kommt ist die Berufsschule für alle die keine Lehrstelle finden konnten :( Wenn sich Lehrstellentechnisch nichts positives tut ist das die Schule wo sie hinmuss. Weil Schulpflicht. Abschluss an dieser Schule? Nix. Also eigentlich für die Katz.

Den Lehrstellen-Suchbereich haben wir auch mal kräftigst erweitert. Mittlerweile gilt das Credo "Egal was - hauptsache Ausbildung" :(

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Aras am 24.04.2015 um 12:45:03

Teilhalt schrieb am 24.04.2015 um 12:20:15:
Wenn sich Lehrstellentechnisch nichts positives tut ist das die Schule wo sie hinmuss. Weil Schulpflicht.


So ein Berufsvorbereitungsjahr?
Dann soll deine Stieftochter lieber ein Freiwilliges Soziales Jahr im Krankenhaus machen. Hat sie mehr von.

Wieso Schulpflicht? Sie hat ja keine mehr

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von HeFi am 24.04.2015 um 23:40:28

Teilhalt schrieb am 24.04.2015 um 12:20:15:
Die einzige Schule die in Frage kommt ist die Berufsschule für alle die keine Lehrstelle finden konnten

Irrtum! Du solltest Dich mal mit dem deutschen System der dualen Berufsausbildung befassen.

Richtig ist: In die Berufsschule müssen alle, die eine Lehrstelle gefunden haben,
dh sie müssen NEBEN der praktischen Ausbildung im Betrieb an bestimmten Tagen in der Woche die Berufsschule besuchen.

Neben der dualen Berufsausbildung (betriebliche Lehre + Berufsschule) gibt es auch rein schulische Ausbildungsformen zB in kaufmännischem Bereich

Berufsberatung gibt's bei der Arbeitsagentur http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/Berufsberatung/index.htm

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Teilhalt am 08.05.2015 um 12:47:22
Hallo zusammen,

es ist mal wieder Updatezeit, diesmal mit guten Nachrichten. Nach exakt 51 Bewerbungen ist nun der Ausbildungsplatz als Altenpflegerin gefunden :)  Manchmal lohnt es sich doch jemanden zu kennen, der jemanden kennt, der... Naja, ging über 5 Ecken. Wichtig ist: Für sie geht es jetzt weiter.

Ich hatte schon Gewissensbisse weil ich ihr ihre Schulkarriere in Russland verbockt hab durch den Umzug...

Und noch @HeFi: Mir wurde in der Schulberatung erklärt in diese Schule müssen alle die keine Lehrstelle finden konnten. Das duale System als solches ist mir bekannt (musste da vor 25 Jahren selbst "durch"), aber die Schule als solche hätte ihr halt keinen Abschluß geboten. Wenn man das normale System, also mit Praxis und Theorie, durchläuft erhält man ja wenigstens einen Berufsabschluß mit dem man ggf. auch weitermachen kann. Deshalb hatte sich meine Begeisterung über diese Schule in Grenzen gehalten.

Wie dem auch sei. Nun ist alles im Lot, das Kind wie ausgewechselt und die Frustration der letzten Wochen und Monate der Feierlaune gewichen :)

Ich danke allen die sich hier beteiligt haben :)

Schönes Wochenende
TH

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von grisu1000 am 08.05.2015 um 19:19:47

Teilhalt schrieb am 08.05.2015 um 12:47:22:
nd noch @HeFi: Mir wurde in der Schulberatung erklärt in diese Schule müssen alle die keine Lehrstelle finden konnten. Das duale System als solches ist mir bekannt (musste da vor 25 Jahren selbst "durch"), aber die Schule als solche hätte ihr halt keinen Abschluß geboten. 


Was ich vorher schon mal geschrieben hatte. Die Schulpflicht endet in manchen Bundesländern mit 18 Jahren. Hat also ein Schulabgänger vor dem 18. Jahre keine Lehrstelle muss er trotzdem in die Berufsschule.

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Aras am 08.05.2015 um 22:47:56
@grisu1000

ich habe jetzt die Schulgesetze überflogen, und es gibt nur eine unterschiedliche Dauer der Schulpflicht. Also zwischen 11 und 12 Jahren Schulpflicht, wobei es einen Unterschied zwischen Vollzeit- und Berufsschulpflicht gibt. Zumindest in Bayern gibt es eine Vollzeitschulpflicht von 9 Schulbesuchsjahren. Theoretisch kann sogar jemand mehrfach Klassen wiederholen und am Ende nach 9 Schulbesuchsjahren ohne Abschlusszeugnis in der Hand die Schulpflicht erfüllt haben.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass diese "Schule" in Wirklichkeit nur ein Berufsvorbereitungsjahr ist. Da werden die Schulabgänger meist von den Jobcentern hinvermittelt, wenn diese keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Aufgrund der Sanktionsmöglichkeiten haben die Schüler auch keine Wahl, als an dieser "Maßnahme" teilzunehmen. Aber eine allgemeine Pflicht ist das nicht... Bonzen schicken ihre Kinder auch nicht an diese Schulen sondern eher an den Strand.

@Teilhalt
Ich würde weiterhin die Zeugnisanerkennung anstreben. Außerdem kann es ja sein, dass deine Tochter lieber Krankenpflegerin werden will, statt Altenpflegerin. Ich möchte nichts dagegen sagen, aber Krankenpfleger haben mE bessere Migrations-Chancen. Altenpflege ist nicht in allen Ländern verbreitet und wird eher durch Familienangehörige übernommen. Aber Krankenpflegebedarf gibt es in nahezu allen Staaten.

Ich sag das nur, falls deine Tochter auch irgendwann wieder nach Russland will. Kann aber auch gut sein, dass es ein gutbezahlter Job ist, weil es sich nur reiche Russen leisten können und das deutsche Altenpflege-Examen hochangesehen ist.

Ansonsten: Viel Erfolg für deine Tochter.  ;)

Titel: Re: Wird eine volljährige Stieftochter automatisch abgeschoben?
Beitrag von Teilhalt am 10.03.2016 um 10:57:55
So, ein abschließendes Update: Wir waren in unserer ABH zur Verlängerung ihres Aufenthaltstitels, alles ohne Probleme gelaufen.

Alles gut hier. :)

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