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Familienzusammenführung für blaue Karte Mitarbeiter in Deutschland möglich? (Gelesen: 1.371 mal)
refo2424
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09.03.2016 um 22:13:20
 
unser Mitarbeiter hat einen Aufenthaltstitel "EU Blaue Karte" und befindet sich aktuell mit seiner Frau in Deutschland. Gerne möchte der Herr für seine Ehefrau einen Aufenthaltstitel im Rahmen des Familiennachzugs beantragen.
Die Frau besitzt einen türkischen grünen Pass, womit Sie visumsfrei in den Schengenraum eingereist ist.
Besteht für die Frau die Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel beim Ausländeramt in Deutschland zu beantragen?
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trixie
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Antwort #1 - 09.03.2016 um 22:19:20
 
Die Ehefrau muß die FZF in der Türkei bei dem für sie zuständigen Konsulat bzw. der Deutschen Botschaft beantragen.
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refo2424
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.03.2016 um 23:04:42
 
was unverständlich ist: wozu nochmal ein Visum in der Türkei beantragen wo sie doch bereits eines hat (grüner türkischer pass mit Schengenvisum) und in Deutschland einreisen kann.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 09.03.2016 um 23:33:58
 
Ein Schengen(Besuchs/Touristen)Visum ist keine Grundlage zum Erhalt eines Daueraufenthalts, sondern nur für kurzfristige Aufenthalte vorgesehen. Für einen dauerhaften Aufenthalt ist ein nationales Visum (zur Familienzusammenführung) notwendig.

Bei der Einreise mit einem Schengenvisum wird die AE keine Aufenthaltserlaubnis erteilen.
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refo2424
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.03.2016 um 12:34:39
 
Dann sollen die das mal in der Türkei machen.
Weiss jemand wie lange sowas dauert?
Die Dame beim Ausländeramt meinte bei der Beantragung der Blauen Karte dass ein Familiennachzug mit blauer Karte schneller bearbeitet wird als normale Familiennachzüge.
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jeem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.03.2016 um 13:35:04
 
refo2424 schrieb am 10.03.2016 um 12:34:39:
Die Dame beim Ausländeramt meinte bei der Beantragung der Blauen Karte dass ein Familiennachzug mit blauer Karte schneller bearbeitet wird als normale Familiennachzüge.

Ja sie hat recht.

Ihre Frau kann viel Zeit sparen da A1 Test bei Nachzug zu Inhabern einer Blauen Karte nicht nötig ist.
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« Zuletzt geändert: 10.03.2016 um 13:47:26 von N/V »  
 
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refo2424
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.03.2016 um 16:23:35
 
ich danke für die Anworten.
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