ist zwar schon gesagt worden, aber nicht alles
cabrio schrieb am 31.01.2015 um 13:21:15:Wenn er nun eine Aufenthaltserlaubsnis beantragt, solange sein Visum noch gültig ist - kann er damit eine Fiktionswirkung auslösen?
ja
cabrio schrieb am 31.01.2015 um 13:21:15:Wäre das sinnvoll oder würde ihm das allenfalls ein paar Tage oder Wochen Zeit geben bis zur Ablehnung des Antrags?
absolut nicht sinnvoll, denn zum Zeitpunkt der Antragstellung ist er ja wohl noch nicht verheiratet.
Der Antrag kann *sofort* abgelehnt werden, die Fiktionswirkung dauert dann ggf. nur wenige Minuten.
Er braucht sich da
IMHO keine Hoffnungen machen.
cabrio schrieb am 31.01.2015 um 13:21:15:Könnte er eine
AE als Selbstständiger beantragen? Würde das die Fiktionswirkung auslösen?
Jeder Antrag auf
AE (oder Verlängerung) mit bestehendem
AT löst eine Fiktionswirkung aus.
Aber ggf. eben nur für wenige Minuten.
cabrio schrieb am 31.01.2015 um 16:09:06:Also hält er sich zur Zeit mit dem richtigen Visum erlaubt in Deutschland auf.
Für Geschäftsbesuch ... aber er darf da auch heiraten.
Um danach eine
AE aufgrund der Eheschliessung zu erhalten ist es das falsche Visum.
cabrio schrieb am 31.01.2015 um 16:09:06:Das ist ein Verwaltungsakt, gegen den er Rechtsmittel einlegen kann.
aber nicht die Ausreise aufschiebend.
Und man sollte bedenken: wie man in den Wald reinschreist, so schallt es heraus.
ABH verklagen und sich dann wundern, wenn diese JEDWEDE Möglichkeit ausschöpft, die
AE abzulehnen.
cabrio schrieb am 31.01.2015 um 17:14:33:Und wenn er eine
FB hat, dann könnten sie ja damit sogar in Dänemark heiraten, oder?
mit einer gültigen
FB: ja
Aber er sollte sich darauf einstellen, dass er keine gültige
FB haben wird, um nach Ablauf eines Schengenvisums in DK zu heiraten.
.......................
cabrio schrieb am 31.01.2015 um 16:09:06:Die Frau hat er in der ersten Woche hier kennengelernt.
cabrio schrieb am 31.01.2015 um 13:21:15:Aufenthaltszeitraum einen Monat
-und in weniger als 4 Wochen entschieden, zu heiraten?
und da soll keiner bei den Behörden an Scheinehe denken, wenn er diese verarschen will?
cabrio schrieb am 31.01.2015 um 17:14:33: Für die Papiere muss er nicht zurück. Das lässt sich von hieraus machen.
innerhalb der verlbeibenden Zeit des Schengenaufenhaltes?
WEnn ja, und wenn die beiden in dieser Zeit auch alles mit dem Standesamt klar machen und heiraten, dann hat er eine Chance (abgesehen von der Hürde A1), sonst nicht
die beiden können es
IMHO vergessen