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Ehegattennachzug zu einem deutschen Studenten (Gelesen: 4.073 mal)
Jerson
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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31.01.2015 um 21:47:14
 
Hallo liebes Forum,

ich versuche mich kurz zu fassen:

Ich bin Deutscher und BAföG-beziehender Student mit Nebenjob. Meine Verlobte ist Türkin, berufstätig und lebt momentan in der Türkei. Ihre Deutschkenntnisse entsprechen dem A2-Niveau (in Deutschland zertifiziert).

Wünschenswert wäre es, wenn sie nach der Hochzeit zu mir ziehen könnte. Dies setzt zunächst natürlich voraus, dass sie ein Visum zwecks Ehegattennachzug erteilt bekommt. Ich denke, dass dies das kleinere Problem ist, da ich Deutscher bin.

Problematisch ist aber folgendes: Meine 1-Raum-Wohnung ist zu klein. Daher müsste ich in eine größere ziehen, um über ausreichend Wohnraum für uns beide zu verfügen. Eine ausreichend große Wohnung ist überdies in der betreffenden Stadt recht teuer. Der Mietpreis beliefe sich warm auf ca. 400 - 500 €. Mein Einkommen reicht daher nicht für beide aus. Das muss aber vorerst gewährleistet sein, bis meine Verlobte einen Job hat, um mein Einkommen ergänzen zu können.

Daher frage ich mich:

1. Wie hoch ist die Chance, dass meine Zukünftige mit ihrem A2-Zertifikat einen - zunächst einfachen - Job findet? Die Stadt, in der wir leben werden, ist sehr weltoffen.

2. Gesetzt den Fall, es ist schwierig einen Job auf Anhieb zu finden:
Hätte sie - auch in unserem Fall mit mir als BAföG-beziehenden Studenten - Anspruch auf Sozialleistungen, damit wir in eine ausreichend große Wohnung ziehen könnten? Wenn ja: Wie würde sich das auf meinen BAföG-Anspruch auswirken?

Ich hoffe, ich habe alles Wichtige genannt und bedanke mich schon einmal im Voraus für hilfreiche (oder zumindest gut gemeinte  Zwinkernd) Antworten.

LG


P.S.: Die Validierungsgrafiken bei der Registrierung sind grauenvoll.
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morii
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 31.01.2015 um 23:35:24
 
Du brauchst keine Größere Wohnung, da du Deutscher bist ist der Wohnraum egal, du musst nur eine Wohnung haben.
Genauso ist das einkommen bei Deutschen Irrelevant.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 31.01.2015 um 23:54:14
 
Jerson schrieb am 31.01.2015 um 21:47:14:
um über ausreichend Wohnraum für uns beide zu verfügen.


das ist schön, dass Ihr das wollt.
die Größe der Wohnung ist aber für die Erteilung des FZF Visums irrelevant, da du Deutscher bist.
Es muss nur eine Wohnung geben und keine Obdachlosigkeit drohen.

Jerson schrieb am 31.01.2015 um 21:47:14:
1. Wie hoch ist die Chance, dass meine Zukünftige mit ihrem A2-Zertifikat einen - zunächst einfachen - Job findet? Die Stadt, in der wir leben werden, ist sehr weltoffen.

die Frage ist nicht ernstgemeint, oder?
woher soll hier jemand diese Chancen einschätzen?

Jerson schrieb am 31.01.2015 um 21:47:14:
Hätte sie - auch in unserem Fall mit mir als BAföG-beziehenden Studenten - Anspruch auf Sozialleistungen, damit wir in eine ausreichend große Wohnung ziehen könnten?


Ihr zwei werdet eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ist ausschlaggebende. Genügt das Einkommen nicht, kann ALGII beantragt werden.

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Jerson
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 01.02.2015 um 00:36:42
 
erne schrieb am 31.01.2015 um 23:54:14:
die Frage ist nicht ernstgemeint, oder?
woher soll hier jemand diese Chancen einschätzen?

Die Frage war zumindest nicht ironisch gemeint. Vielleicht gibt es ja in diesem Forum hier auch noch Personen, die ähnliches hinter sich haben. Vielleicht hätte ich die Frage anders formulieren sollen.

Im Übrigen vielen Dank an euch zwei.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.02.2015 um 02:40:35
 
Das Ding ist...

Ihr werdet beide eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Sie kann dann ALG2 beantragen. Im Berechnungsbogen wird dann aber deine Positionen genullt sein, da dein Lebensunterhalt ja durch BaföG gesichert ist. Sie kriegt dann ihren Anteil. Also ihren Regelsatz i.H.v. 360 € und die Hälfte der Miete.
Btw. hättest du ggf. Anspruch auf Wohnkostenzuschuss (§ 27 Abs. 3 SGB II) .
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Budweiser
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Antwort #5 - 01.02.2015 um 07:05:53
 
Jerson schrieb am 01.02.2015 um 00:36:42:
Die Frage war zumindest nicht ironisch gemeint. Vielleicht gibt es ja in diesem Forum hier auch noch Personen, die ähnliches hinter sich haben. Vielleicht hätte ich die Frage anders formulieren sollen.

Im Übrigen vielen Dank an euch zwei.

Ich kann Deine Frage auch nur als weltfremd bezeichnen - ausser dass deine Frau Türkin ist und ein bisserl Deutsch spricht ist über ihre berufl. Qualifikation nichts bekannt.
Und bei dieser "Menge" an Daten ist selbst ein Blick in die Glaskugel nicht hilfreich!
Nun ja, Berlin ist auch "weltoffen" und mit Arbeitssuchenden gepflastert - weltoffen sagt garnix - der Einzelfall zählt!

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Jerson
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.02.2015 um 14:30:28
 
Budweiser schrieb am 01.02.2015 um 07:05:53:
Ich kann Deine Frage auch nur als weltfremd bezeichnen - ausser dass deine Frau Türkin ist und ein bisserl Deutsch spricht ist über ihre berufl. Qualifikation nichts bekannt.
Und bei dieser "Menge" an Daten ist selbst ein Blick in die Glaskugel nicht hilfreich!
Nun ja, Berlin ist auch "weltoffen" und mit Arbeitssuchenden gepflastert - weltoffen sagt garnix - der Einzelfall zählt!


Die Frage war jedoch auf einen einfachen Job gerichtet - als Übergangslösung, bis ihr Deutsch aufpoliert wurde. Selbst mit einem A2-Zertifikat wird sie als Unternehmensberaterin keine Anstellung in Deutschland finden.

Aber nun gut, blenden wir diese Frage erst einmal aus.

Noch eine Frage zur Wohnung: Macht es was aus, wenn die Wohnung zunächst mit einem Freund geteilt wird? Sprich iS einer WG? Auch hier wieder bloß als Übergangslösung gedacht, bis der Papierkram erledigt ist und wir eine eigene Wohnung gefunden haben.
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reinhard
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Antwort #7 - 01.02.2015 um 14:41:36
 
Zweimal hast Du die Antwort erhalten: Bei einem Deutschen kommt es auf die Wohnung nicht an.

Zu Deiner konkreten Frage nach WG etc.: Bei einem Deutschen kommt es auf die Wohnung nicht an.
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Jerson
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Antwort #8 - 01.02.2015 um 15:05:14
 
Okay, danke. Tolles Forenklima hier.
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grisu1000
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Antwort #9 - 01.02.2015 um 21:51:32
 
Jerson schrieb am 01.02.2015 um 14:30:28:
Selbst mit einem A2-Zertifikat wird sie als Unternehmensberaterin keine Anstellung in Deutschland finden.


Das kommt darauf an. Hat sie Dr. der Wirtschatswissenchaften ggf. MBA, Prüfung zum Wirschaftsprüfer, spricht Englisch + 2 andere Fremdsprachen fließend, so werden die Deutschkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt für Unternehmensberater keine Rolle spielen. Man wird sie anstellen.

Hat sie Bacholor, spricht nur rudimentär Englisch und sonst keine Qalifikation, wird die deutsche Sprache ebenfalls nur eine untergeordnete Rolle spielen. Es wird auch mit perfekten Deutsch schwer werden einen Job als Unternehmensberater zu finden.

Es ist also nicht immer nur die Deutschkentnisse, die über einen guten Job entscheiden. Wobei es antürlich Sinn macht schnellstmöglich eine hohe Stufe zu erreichen.
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