Saridda schrieb am 24.06.2015 um 18:10:49: Leider ist das tatsächlich in der Theorie anscheindend alles ganz einfach in der Praxis leider nicht!
Wenn das so wäre mit dem EU Recht dann wäre eines unserer beantragten Visa sogar fälschlich abgelehnt worden. Zum Zeitpunkt der Hochzeit war ich nämlich keine Österreicherin sondern nur italienerin und da EU Bürger bei der Österreichischen Botschaft nur ein 3 Monatiges Touristenvisum für Angehörige beantragen können und keine Familienzusammenführung haben wir das damals gemacht und genau dieses wurde aufgrund der Schengensperre abgelehnt. Ich habe mehrmals mit der Botschaft telefoniert sie sagten mir sie können da rein gar nichts machen.
Ich sprach nicht von "Theorie und Praxis", sondern von "Rechtslage und behördlicher Praxis". Das ist ein wichtiger Unterschied. Die Rechtslage ist nämlich das geltende Recht, und das ist keinesfalls bloße Theorie, sondern muss von den Behörden befolgt werden. Notfalls eben, indem man sie gerichtlich dazu zwingt.
In der Tat hätte dein Mann das einfache Einreisevisum nach der Freizügigkeitsrichtlinie EU erhalten müssen, als du noch nicht Österreicherin warst. Die Auskunft, dass Angehörige von EU-Bürgern nur ein Touristenvisum und keine
FZF beantragen können, war juristisch haarespaltend sogar richtig (man fragt sich, ob da bösartige Sadisten am Werk sind), denn die
FZF nach nationalem (in dem Fall österreichischem) Recht findet auf sie eben keine Anwendung, weil sie Anspruch auf das einfache Einreisevisum nach der Richtlinie haben. Aber das Touristenvisum konnten sie dann wegen der Schengensperre natürlich locker ablehnen. Möglich, dass die Botschaft wegen des Antrags gar keine Ahnung hatte, dass es um einen Freizügigkeitsfall geht und euch deshalb auch nicht den Tip geben konnte, den richtigen Antrag zu stellen. Die Bösewichter in deinem Fall sind offenbar die nationalen Behörden in Österreich.
Saridda schrieb am 24.06.2015 um 18:10:49:Um ein Konsultationsverfahren zu erreichen hab ich dann den österreichischen Pass machen lassen da das nur mit einem Antrag auf Familienzusammenführung eingeleitet wird....
Das ist natürlich der Hammer: Du hast deine Rechtsposition verschlechtert, um die Sperre wegzukriegen, die gar kein Problem gewesen wäre, da du freizügigkeitsberechtigt warst. Durch Annahme der österreichischen StA hast du deine Freizügigkeitsberechtigung allerdings verloren, so dass die Sperre DESWEGEN wieder relevant geworden ist.
Was kann man nun noch machen?
Saridda schrieb am 24.06.2015 um 18:10:49:Wenn die Behörden nicht helfen wollen sieht man einfach alt aus!!!! Deswegen gehts mir im Moment einfach um die Sache mit der Verlängerung dieses Eintrages. Denn im Dezember ist diese Normalerweise vorbei und dann könnte er kommen.
Auf ein so niedrig gestecktes Ziel - bis Dezember zu warten - würde ich mich nicht mehr einlassen, wenn ich die Rechtslage kenne. Wenn du immer noch in Österreich bist, also keinen neuen Freizügigkeitsfall hast, dann könntest du die österreichische StA wieder aufgeben. Oder du wartest, bis du in D bist.
Bleibst du in Österreich und behältst auch die österreichische StA, dann kann er nur noch den Antrag auf
FZF stellen und dann nach Ablehnung klagen. Gibt es angeblich wegen der Sperre keine Ablehnung, sondern nur Warterei, dann muss er nach drei Monaten Untätigkeitsklage erheben.
Ist der Umzug nach D noch irgendwie aktuell, dann so schnell wie möglich und einfaches Einreisevisum bei der deutschen Botschaft. Das sollte dann relativ unproblematisch klappen.
Das beste wäre gewesen, sofort einen kompetenten RA einzuschalten, der (hoffentlich) den Freizügigkeitsfall gesehen hätte. Aber das ist ja nun leider zu spät.