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Löschung der EU sperre (Gelesen: 2.954 mal)
Tomford
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23.09.2015 um 16:01:52
 
Kann man einen Antrag stellen so dass Ihre deutsche Einreisesperre (BRD Einreisesperre) aus dem Schengener Informationssystem gelöscht wird?
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Vinzent2m
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Antwort #1 - 23.09.2015 um 16:11:28
 
Von welcher Behörde und aus welchen Staat stammt die Verfügung?
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Tomford
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Antwort #2 - 23.09.2015 um 20:32:47
 
Ausländer Behörde Darmstadt-Dieburg (Hessen)
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Vinzent2m
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Antwort #3 - 23.09.2015 um 22:51:09
 
Wenn Du wieder nach Deutschland einreisen willst, musst Du bei der Ausländerbehörde Darmstadt-Dieburg einen Befristungsantrag stellen.
Sollte eine Haftstrafe Hintergrund der Ausweisungsverfügung sein, so ist u. U. noch eine Reststrafe offen.
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Tomford
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Antwort #4 - 24.09.2015 um 12:23:19
 
Das ist mir schon klar aber ich will nach Holland was natürlich nicht geht weil ich eine BRD einreisesperre habe, und ich wollte halt jetzt wissen ob es möglich ist die einreisesperre aus dem SIS zu löschen
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Aras
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Antwort #5 - 24.09.2015 um 12:36:37
 
Nur das Land das die Sperre eingereicht hat, kann die Sperre auch wieder rausnehmen. So einfach löschen geht es nicht. Falls du also in die Niederlande willst und die Niederlande dir das Visum geben wollen aber aufgrund der Einreisesperre nicht geben können, dann kannst du auf das Konsulationsverfahren bestehen. Dann konsultiert die niederländische Behörde mit der deutschen Behörde, ob die Einreisesperre aufgehoben werden kann. Falls nicht kann man eine Einreisesperre nur für Deutschland vereinbaren.

Also kein einfaches löschen der Einreisesperre.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 25.09.2015 um 10:16:57
 
Und wie kann man eine einreisesperre nur für Deutschland vereinbaren? Ich meine wo macht man das? Muss ich mit der ausländerbehörde und mit denen was vereinbaren oder?
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Aras
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Antwort #7 - 25.09.2015 um 10:32:08
 
Tomford schrieb am 25.09.2015 um 10:16:57:
Und wie kann man eine einreisesperre nur für Deutschland vereinbaren? 


Aras schrieb am 24.09.2015 um 12:36:37:
Falls du also in die Niederlande willst und die Niederlande dir das Visum geben wollen aber aufgrund der Einreisesperre nicht geben können, dann kannst du auf das Konsulationsverfahren bestehen. Dann konsultiert die niederländische Behörde mit der deutschen Behörde, ob die Einreisesperre aufgehoben werden kann. Falls nicht kann man eine Einreisesperre nur für Deutschland vereinbaren.


Tomford schrieb am 25.09.2015 um 10:16:57:
Ich meine wo macht man das?

Beim Niederländisches Konsulat, das für deinen jetzigen Wohnort zuständig ist. Nur das Niederländische KOnsulat kann ja feststellen, ob du einen Anspruch haben kannst in den Niederlanden zu leben.

Tomford schrieb am 25.09.2015 um 10:16:57:
Muss ich mit der ausländerbehörde und mit denen was vereinbaren oder?

Nur wenn du nach Deutschland migrieren wolltest. Da du nicht nach Deutschland migrieren willst, ist es auch nicht dafür zuständig. Du kannst die aber trotzdem anschreiben und hoffen dass die was machen.
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