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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Konsultationsverfahren
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Beitrag begonnen von Saridda am 12.01.2015 um 18:03:35

Titel: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 12.01.2015 um 18:03:35
Hallo ich bin verzweifelt mein Mann Tunesier hat einen SIS Eintrag von Italien da er vermutlich ausgewiesen wurde wobei er sagt er wäre freiwillig zurück nach Tunesien. Wir sind nun verheiratet aber er bekommt dadurch bis jetzt kein Visum für Österreich. Auch meine zwei Anwälte einer in Italien und einer hier in Österreich konnten mir nicht helfen. Nun bin ich soweit gekommen das die Behörde in Österreich den Antrag weiter an das Innenministerium geleietet hat und nun auf eine Antwort wartet. Ich nehme an das ist ein Konsultationsverfahren? Nun die Frage wie funktioniert das genau? Was macht nun das Innenministerium? Schicken die das nach Italien? Und warum dauert das so lange? Im Oktober wurde der antrag weiter gegeben aber bis heute kam noch keine Antwort vom österreichischen innenministerium :( Kennt sich da jemand aus?  :'( Danke für alle antworten

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Vinzent2m am 12.01.2015 um 18:54:26

Saridda schrieb am 12.01.2015 um 18:03:35:
Was macht nun das Innenministerium? Schicken die das nach Italien?


Davon gehe ich aus. So ein Konsultationsverfahren kann gut und gerne mehrere Monate dauern.
Die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist dass sich ein italienischer Anwalt bei der ausschreibenden Behörde nach dem Sachstand erkundigt (liegt die Anfrag von Österreich bereits vor? wann ist mit einer Antwort zu rechnen? etc.
Hat dies der italienische Anwalt bereits getan NACHDEM die Anfrage von Österreich an Italien gerichtet worden ist?

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 12.01.2015 um 19:24:28
Danke für die Antwort... hmm mehrere Monate also laut der Behörde wurde der Antrag im Oktober an das Innenministerium weitergeleietet... wie lang dauert das dann schätzungsweise bis die das nach italien weitergereicht haben? Prüfen die erst irgendwelche sachen oder wird das sofort weitergeleitet? Den italienischen Anwalt hab ich nicht mehr weil der nichts erreicht hat in italien da zu dem Zeitpunkt Österreich dieses Verfahren noch nicht eingeleitet hat. Aber ich hatte schon überlegt diesen nochmal damit zu beauftragen nur ob das was bringt und die kosten wert ist ... hmm

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 20.01.2015 um 18:44:54
hmmm schade das es niemand mit Erfahrungen hier gibt  :( ich komm einfach nicht weiter jedes Amt wo ich anrufe verweist mich zum nächsten nun bin ich vom Innenministerium zum Bundeskriminalamt verwiesen worden da die das angeblich mit Italien machen.... vor einigen Wochen hab ich jedoch diesbezüglich eine Email an das SIRENE Amt geschrieben die mir als Antwort gaben sie haben damit nichts zu tun.... ich hab keine Geduld mehr.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von mgb am 20.01.2015 um 20:10:47
Hast du deinen Fall schon mal hier geschildert: http://www.auslaender.at/forum/

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 20.01.2015 um 20:44:27
Danke habs dort jetzt mal reingeschrieben... vielleicht weiss dort jemand mehr

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Eladiel am 28.01.2015 um 18:45:35
Grundsätzlich muss das zuständige Ausländeramt die Konsultationsverfahren einleiten. Also das, dass für deinen Wohnort zuständig ist. Dann geht der Vorgang zur SIRENE, die diesen weiterleitet nach Italien. Die Italienischen Behörden entscheiden dann über die Löschung des Einreiseverbotes. Das kann schon mal Jahre dauern bis eine Antwort aus Italien kommt.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 29.01.2015 um 07:03:41
Was das kann Jahre dauern????  :'( :'(
Das Sirene Amt hat mir letztens geantwortet sie seien dafür nicht zuständig ..... hmm alles kompliziert

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von fischer86 am 29.01.2015 um 15:45:36
ja das ist sehr kompliziert ich habe auch das problem und sowas ist echt zum kotzen ich habe von Italien eine SIS ausschreibung und bin seit 2,5 Jahre verheiratet meine Frau ist Österreicherin wir haben ein kind jetzr ist 6 monate alt ich habe seit 2 jahren ein FZF antrag gestellt wurde nach 13 Monaten abgelehnt weil die Italiener haben die Österreichische Behörden nicht geantwort dann habe ich ein anwalt in Italien eingeschaltet das war in märz 2014 die Italiener haben gesagt dass sie niemals was von Österreich bekommen haben und haben kein probem des zu löschen aber die behörde die mein aufenthalt erteilt muss ein konsultationsverfahren mit Italien durch die "sirene-kanal" einzuleiten ich hab wiedermal einen neuen FZF antrag gestellt in  Oktober 2014 und seit dem warten wir noch es ist wirklich die Hölle

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 29.01.2015 um 17:46:46
ohhh mein gott ja dann haben wir ja wirklich genau den gleichen Fall. Meinst du die österreichische Behörde hat das Verfahren damals gar nicht eingeleitet? Oder behauptet Italien nur das sie es nicht bekommen haben?

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von fischer86 am 29.01.2015 um 18:18:09
Ich glaube dass die Österreichische Behörden haben nur ein SIS-Abfrage geschickt und kein konsultationsverfahren eingeleitet und es kann auch sein dass Italien die ganze zeit ignoriet hat man weiß es nicht aber die Italiener haben immer meine briefe eigentlich geantwort und das finde ich wirklich komisch von die Österreische Behörden und wenn wir fragen wie es ausgeht mit die konsultationverfaren niemand will uns eine richtige schriftliche auskunft geben
sirene innenministerium und botschaft behaupten dass sie nicht zuständig sind aber in wirchlichkeit die sind zuständig

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 29.01.2015 um 18:25:22
ja genau so ist es bei mir auch ich habe email an sirene, bundeskriminalamt, innnenministerium usw. geschickt entweder sie antworten nicht oder sie sagen sie sind dafür nicht zuständig ..... das kann doch nicht sein. Die Italiener sind sehr langsam meinem Anwalt haben sie erst nach sehr langer Zeit geantwortet...
Aber warum wurde dein Antrag dann abgelehnt nur weil Italien nicht antwortet das klingt auch sehr seltsam ... oh man

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von reinhard am 29.01.2015 um 18:29:30

Saridda schrieb am 29.01.2015 um 18:25:22:
Aber warum wurde dein Antrag dann abgelehnt nur weil Italien nicht antwortet das klingt auch sehr seltsam ... oh man


Wenn jemand eine Sperre hat, darf kein Visum gegeben werden.

Die Sperre kann jederzeit von der Stelle aufgehoben werden, die die Sperre veranlasst hat.

Aber es soll eben nicht sein, dass jemand eine Sperre bekommt und das Nachbarland (oder ein anderes europäisches Land) dann trotzdem ein Visum gibt.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 29.01.2015 um 18:31:22
ja aber die sachbearbeiterin meiner behörde hat mir gesagt der Antrag bleibt solange bestehen bis ich ihn zurück nehme ansonsten kann ich immer wiederspruch einlegen ....
aber er hat ja jetzt einen neuen Antrag auf FZF gestellt

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von fischer86 am 29.01.2015 um 18:35:48
weil die rückführungsentscheidung wurde von Italienische behörden nicht aufgehoben
meinen neuen antrag läuft noch ich hoffe dass diesmal klappt

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 29.01.2015 um 18:53:14
ich hab dir eine Nachricht geschickt... was hast du für einen Anwalt in Italien?

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von reinhard am 29.01.2015 um 18:55:04

Saridda schrieb am 29.01.2015 um 18:31:22:
ja aber die sachbearbeiterin meiner behörde hat mir gesagt


Es kommt immer darauf an, was im schriftlichen Bescheid steht. Wer was sagt, hat mit dem Antrag ja nichts zu tun.

Anträge stellt man schriftlich, die Entscheidung kommt schriftlich, Widerspruch oder Klage ist auch schriftlich.

(Und in der Zeit sagen viele Leute irgendwas, darauf kommt es aber nicht an.)

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 17.02.2015 um 15:12:09
ich weiss nicht diese ganzen Ämter wissen doch selbst nicht was ihre Arbeit ist oder was der andere macht. Es kann doch nicht sein das sich niemand mit der Materie auskennt und mir informationen geben kann. Und wenn einer helfen möchte lauter komische Dinge sagt... ich telefonierte letztens mit einem Herrn vom Innenministerium der mir sagt so ein Verfahren gibt es gar nicht und man könne für niemand die Löschung beantragen...?!! Mein Mann sollte auf der Italienischen Botschaft ein Visum für Italien beantragen nur so kann es gelöscht werden... versteh ich irgendwie nicht. Das wird doch erst recht abgelehnt. warum sollte er ein Besuchervisum für Italien bekommen und somit die Sperre gelöscht werden. Schon allein die Frage was für Unterlagen für den Visumantrag? Lohnzettel und Mietnachweise ? Die sagen doch dann sicher was mein Mann in Italien will und lehnen das Visum ab... Kennt sich da jemand aus? Kann das sein das das so funktioniert? Oder wollte der Herr nur wieder die Angelegenheit an die nächsten weiterschieben?  :-/

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von reinhard am 17.02.2015 um 16:02:45
Du hast hier doch alle Antworten bekommen.

Wenn Du jetzt lieber die Beratung beim Innenministerium haben willst, ist das Deine Entscheidung. Ich halte die Auskünfte von dort für falsch.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von mgb am 17.02.2015 um 18:46:33
Welche Antworten?
In Österreich wurde versäumt eine Zuständigkeit für das Konsultationsverfahren gesetzlich festzulegen. Da fühlt sich niemand zuständig.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 17.02.2015 um 19:16:35
Echt ne kuriose Geschichte.... ich hoffe das wird überhaupt von irgendjemand bearbeitet. Und liegt nicht seid Oktober auf irgendeinem Schreibtisch rum!!
Wenn ich wüsste ob das stimmt mit dem Visum für Italien würde ich auch das beantragen ... egal was hauptsache mein Mann kann endlich kommen

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Daddy am 18.02.2015 um 08:27:10

Saridda schrieb am 17.02.2015 um 19:16:35:
Wenn ich wüsste ob das stimmt mit dem Visum für Italien würde ich auch das beantragen 

1. Könntest du das gar nicht beantragen, sondern nur dein Mann
2. Was gibt er als Reisegrund / -ziel an?
3. Wäre die Angabe Italien bei einem geplanten (Dauer-) Aufenthalt in Österreich bei Gebrauch des Visums zB nach deutschem Recht eine Straftat (gibt er AUT an, verweisen die Italiener an die AUT- vertretung)
4. Kann ich mir vorstellen, dass auch das österreichische Recht etwas gegen Falschangaben beim Visumsantrag hat (vgl. § 120 FPG)

Es bleibt dir also nichts anderes übrig, als den eingeschlagenen Weg des Konsultationsverfahrens weiterzugehen...

Daddy

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von mgb am 18.02.2015 um 19:01:23
Das Ziel ist es doch die Einreisesperre aufgehoben zu bekommen und nicht das Visa zu benutzen. Ohne Einreisesperre gibt es dann auch problemlos ein Visa Typ D aus Österreich.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Daddy am 19.02.2015 um 07:35:30
Sorry, aber das ist doch blödsinnig...

Ich beantrage ein Visum und gebe an, dass ich nach Italien reisen möchte, möchte aber eigentlich nach Österreich aber ohne das beantragte Visum nutzen zu wollen, inverstiere etwas Geld in dem Wissen, dass das Visum aufgrund der bestehenden Ausschreibung in Italien ohnehin nicht erteilt werden wird und die Einreisesperre bleibt weiterhin bestehen!?!
Und was erwidert man, wenn die Italiener den Braten riechen und sagen "Jetzt bleibt's erst recht wie es ist - und das ggf. mit Fristverlängerung!"?

Ich bleibe dabei, entweder in Italien die Befristung / Löschung der Ausschreibung beantragen oder über das Konsultationsverfahren aufgrund der Beantragung des österreichischen Visums. Das hilft der TS zwar auch recht wenig im Moment, aber von derart abstrusen Vorschlägen will hier deutlich gewarnt werden.

Daddy

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von mgb am 19.02.2015 um 20:59:36
Ist das immer noch nicht klar geworden?
Für das Konsultationsverfahren in Österreich fühlt sich niemand zuständig.
Eine Visausstellung ohne Löschung der Einreisesperre ist technisch nicht möglich.
Was bleibt da?
Man bringt ein anderes Eu-Land dazu eine Visaaustellung mit vorherigem Konsultationsverfahren durchzuführen.
Entweder eine Beantragung eines Visas für den Familienangehöriger eines EU Bürgers mit Hinweis auf Eugh C‑503/03 oder ein FZF Visa nach nationalen Regeln für das Heimatland des EU-Bürgers.
Durch die italienische Staatsbürgerschaft der Fragestellerin fällt ein Visa für den Familienangehörigen eines EU-Bürgers bei den Italienern flach. Dazu müsste man ein anderes EU-Land zum arbeiten bekommen.
Für ein FZF Visa bei den Italienern müsste die Fragestellerin planen ihren Lebensmittelpunkt nach Italien zu verlegen. Der Status Wochenendheimfahrer reicht dazu aus. Der Lebensmittelpunkt wird dann durch den Aufenthaltsort des Ehegatten bestimmt.
Danach kann niemand gezwungen werden eine Familienzusammenführung im usprünglich geplanten Land auch durchzuführen.
Wenn die Einreisesperre erstmal weg ist, dann funktioniert auch das österreichische FZF Verfahren wieder.   

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Daddy am 19.02.2015 um 21:53:37

mgb schrieb am 19.02.2015 um 20:59:36:
Ist das immer noch nicht klar geworden?

Doch... aber ich lasse mich (emotional) immer wieder gerne belehren...


mgb schrieb am 19.02.2015 um 20:59:36:
Man bringt ein anderes Eu-Land dazu eine Visaaustellung mit vorherigem Konsultationsverfahren durchzuführen. 

Theoretisch richtig, aber hier wird geraten genau bei der Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen, dessen Land eine Einreisesperre verfügt hat. Und Italien wird kaum selbst mit sich in ein Konsutationsverfahren gehen, sondern das Visum einfach ablehnen und basta!


mgb schrieb am 19.02.2015 um 20:59:36:
Durch die italienische Staatsbürgerschaft der Fragestellerin fällt ein Visa für den Familienangehörigen eines EU-Bürgers bei den Italienern flach.

Stimmt... und da sie auch Österreicherin selbes "Spiel" in Österreich...


mgb schrieb am 19.02.2015 um 20:59:36:
Eine Visausstellung ohne Löschung der Einreisesperre ist technisch nicht möglich.

Technisch schon... was meinst du wieviele Schengen-AT-Inhaber wir sehen, die zugleich eine SIS- Einreiseverweigerung eines anderen Schengenstaates haben?

Und zur sonstigen Argumentation...  :-X

Die TS wurde genug bertaen, lassen wir's dabei!

Daddy

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von mgb am 20.02.2015 um 01:02:14

Daddy schrieb am 19.02.2015 um 21:53:37:
Theoretisch richtig, aber hier wird geraten genau bei der Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen, dessen Land eine Einreisesperre verfügt hat. Und Italien wird kaum selbst mit sich in ein Konsutationsverfahren gehen, sondern das Visum einfach ablehnen und basta!

Bezweifelst du die Existenz eines italiensichen FZF Verfahrens für nicht-EU Ehepartner von italienischen Staatsangehörigen?


Daddy schrieb am 19.02.2015 um 21:53:37:
Stimmt... und da sie auch Österreicherin selbes "Spiel" in Österreich...


Es bleiben noch genügend andere EU-Mitgliedsländer.


Daddy schrieb am 19.02.2015 um 21:53:37:
Technisch schon... was meinst du wieviele Schengen-AT-Inhaber wir sehen, die zugleich eine SIS- Einreiseverweigerung eines anderen Schengenstaates haben?

Reden wir jetzt hier von Visa oder Aufenthaltstiteln im Sinne von Aufenthaltskarten?
Kannst du belegen das es zulässig ist trotz Ausschreibung zur Einreisesperre im SIS ein Visa auszustellen?



Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Daddy am 20.02.2015 um 08:23:46

mgb schrieb am 20.02.2015 um 01:02:14:
Bezweifelst du die Existenz eines italiensichen FZF Verfahrens für nicht-EU Ehepartner von italienischen Staatsangehörigen?

Nein, aber der Mann der TS soll ja nach AUT kommen...


mgb schrieb am 20.02.2015 um 01:02:14:
Kannst du belegen das es zulässig ist trotz Ausschreibung zur Einreisesperre im SIS ein Visa auszustellen?

Ich sagte nicht dass es zulässig ist, ich sagte dass es technisch möglich ist (was du in Zweifel gezogen hast)... Und ja, ich könnte es belegen, da man derartiges des Öfteren an der Grenze feststellen muss. Da der Beleg allerdings die Offenlegung von Personaldaten bedingte und derartiges nicht statthaft ist, wirst du dich mit meinem Wort zufrieden geben müssen.

Und nun lassen wir die TS wieder zu Wort kommen und beenden dies kleine Scharmützel!

Daddy

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 20.02.2015 um 09:46:32
Also wie geschrieben das war nicht meine Idee mit dem italienischen Visums sondern der Ernst dieses Herrn vom Innenministerium und zu der Frage wieso ich mir "LIEBER" dort Rat suche... das ist nun mal die für mich zuständige Behörde von der man im Normalfall ausgeht sie wüssten was zu tun ist...
Dieser Herr redete allerdings von einem Besuchervisum für Italien und meinte wenn alles nicht klappt gibt es noch die möglichkeit für ein Nationales Visum nur für Österreich. Da stellt sich mir die Frage warum ich das nicht gleich beantragen kann?
Dieses Konsultationsverfahren ist meiner Meinung nach ein ziemlich kurioses Verfahren wenn niemand darüber genaue Angaben machen kann. Und Italien dazu noch ein ziemlich seltsames Land. Wobei ich gerne wüsste welches Land ich moment mehr hassen soll Italien oder Österreich. Aber leider weiss ich nicht mal an wem mein Problem gerade liegt....
Die Sperre meines Mannes endet im Dezember diesen Jahres ich würde sagen bis dahin halte ich es auch noch aus aber wie ich hier öfters lesen konnte verlängern die Italiener diese Sperre einfach von Neu. Warum ist sowas zulässig? Warum wird einem Menschen der nicht mal mehr im Land ist eine Sperre die nach drei jahren vorbei ist nochmal für drei jahre eingetragen? Könnte man in diesem Fall dann irgendwie dagegen vorgehen? Wiederspruch einlegen? oder Ähnliches....

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Muleta am 20.02.2015 um 17:56:37

mgb schrieb am 19.02.2015 um 20:59:36:
Für das Konsultationsverfahren in Österreich fühlt sich niemand zuständig.


auf Gefühle kommt es aber nicht an. Entweder die österreichische Behörde handelt gem. Art. 25 SDÜ oder es dürfte auch in AT die Möglichkeit der Untätigkeitsklage geben. Es ist insofern nämlich auch überhaupt nicht nötig, dass IT die Einreisesperre aufhebt - die Entscheidung über das Visum trifft letztlich die AT-Behörde.


Saridda schrieb am 20.02.2015 um 09:46:32:
aber wie ich hier öfters lesen konnte verlängern die Italiener diese Sperre einfach von Neu. Warum ist sowas zulässig? 


ist es im Normalfall nicht (mehr) wegen Art. 11 Abs. 2 RL 2008/115/EG, was manche nationale Behörde aber nicht daran hindert, es trotzdem zu tun und dabei (fehlerhaft) auf Art. 112 Abs. 4 SDÜ zurückzugreifen.

Insofern ist Dir da auch einfach unglaublich viel Mist erzählt worden. Im Prinzip ist es (rein rechtlich gesehen) nämlich ganz einfach, denn es gibt genau zwei Möglichkeiten (im Prinzip können auch beide gleichzeitig verfolgt werden):

1.) Er beantragt bei den zuständigen italienischen Behörden die Aufhebung seiner Einreisesperre (ganz ohne einen zusätzlichen Visumsantrag). Denn machen die Italiener das oder eben auch nicht (wenn es dafür Gründe gibt). Dagegen käme evtl. in Italien auch der Rechtsweg in Frage. Ziel wäre es damit, die italienische nationale Einreisesperre und die daraus lediglich nachfolgende Schengensperre aufzuheben.

2.) Er beantragt (wie schon geschehen) ein Visum bei der Vertretung eines anderen Schengenstaates und dieses hat dann gem. Art. 25 SDÜ ein Konsultationsverfahren durchzuführen. Wird darauf hin das Visum erteilt, müssten die Italiener die Schengensperre aufheben, könnten aber die nationale italienische Sperre noch aufrecht erhalten.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von fons am 20.02.2015 um 22:39:25
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 20.02.2015 um 23:41:39
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Punkt 1 wurde von meinem Mann selbst und auch schon mit italienischem Rechtsanwalt versucht. Antwort der Italiener: Sie können das nur löschen wenn das Verfahren von Österreich eingeleitet wird.

Das Konsultationsverfahren ist anscheinend schon am laufen laut Aussage meiner Sachbearbeiterin ob es wirklich so ist kann ich leider nicht sagen.

Und ja stimmt die Leute reden und behaupten viel. So wie hier bei den Antworten. Am anfang waren es einige Monate Bearbeitungsdauer und ein weiterer schrieb ich könnte Jahre auf die Antwort von Italien warten.... ich hab so langsam keine Hoffnung mehr außer die das Sie es hoffentlich nicht erneuern im Dezember. Aber so wie ich Italien einschätze werden Sie sich nicht an die in Ihrer Antwort Beschribene Neuerung im Gesetz halten.  :-[ :'(

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 27.02.2015 um 21:17:00
Hmm hab da nochmal eine Nachtragsfrage ^^
wie kommunizieren die Ämter der verschiedenen Länder miteinander? Auf Englisch?
Wenn ich einen Brief auf Englisch an das Amt in Italien sende wird das dann bearbeitet??
Mein "Schlauer" Anwalt den ich inzwischen nicht mehr habe hat alle seine Schreiben an das italienische Innenministerium auf DEUTSCH Geschrieben  :-?  :o und auch nie eine Antwort bekommen. Was ja eigentlich auch total logisch ist. Wer sollte das dort lesen können. Aber Englisch müsste möglich sein oder was meint ihr?

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Aras am 28.02.2015 um 00:27:17
Öhm, ich würde es auf italienisch übersetzen lassen.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 29.03.2015 um 20:24:56
Ich bin wirklich am Ende meiner Kräfte und Geduld  :-/
Und meine Hoffnung hat mich auch schon lang verlassen.
Ich hab Briefe nach Italien geschrieben die leider nicht beantwortet wurden.
Ich weiss nicht was ich noch tun könnte...???
Es sind inzwischen schon 6 Monate vorbei seit meine Sachbearbeiterin das an das Innenministerium weitergeleitet hat.
Kennt hier jemand einen wirklich guten Anwalt der sich mit diesem Thema wirklich auskennt?
Und vorallem wie kann ich verhindern das im Dezember diese Sperre erneut eingetragen wird???  :'(  :-/  :(

Titel: Konsultationsverfahren-Einreisesperre Umzug
Beitrag von Saridda am 05.06.2015 um 22:24:05
Hallo ich habe nun eine neue Frage zu meinem Fall.
Nochmal kurz die Erklärung ich österreichisch-italienische Staatsbürgerin wohnhaft in Österreich bin seit mehr als 2 Jahren mit meinem Mann Tunesier verheiratet. Leider ist er bis jetzt nicht hier weil er von Italien ausgewiesen wurde und einen Eintrag im SIS hat.
Seit Oktober 2014 hat meine Behörde hier in Österreich das Konsultationsverfahren eingeleitet mit Italien. Leider reagiert Italien auf dieses Verfahren nicht. Sogar SOLVIT hat es probiert.
Nun das Problem ich möchte bzw. muss in der nächsten Zeit nach Deutschland umziehen. Heißt das ich muss dann wieder komplett von vorne anfangen mit der Visumgeschichte oder kann ein anderes Land sprich Deutschland dieses Konsultationsverfahren übernehmen??  :-/
Wäre nett wenn mir jemand weiter helfen kann.
Und ich hatte mal gelesen das jemand ein Visum nur für Deutschland bekommen hat. Gibt es sowas?

Daddys' [edit]Ich habe deine Frage an deinen alten Thread angehängt, so muss man sich die Zusammenhänge und vorherigen Antworten nicht zusammensuchen...[/edit]

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 23.06.2015 um 19:29:23

Muleta schrieb am 20.02.2015 um 17:56:37:
ist es im Normalfall nicht (mehr) wegen Art. 11 Abs. 2 RL 2008/115/EG, was manche nationale Behörde aber nicht daran hindert, es trotzdem zu tun und dabei (fehlerhaft) auf Art. 112 Abs. 4 SDÜ zurückzugreifen. 


Kann mir zu diesem Gesetzestext irgendjemand mehr sagen?? Oder wo ich mehr darüber lesen kann? Ich bin langsam wirklich am verzweifeln. Italien antwortet einfach nicht auf dieses Konsultationsverfahren das Österreich eingeleitet hat im Oktober 2014. Sogar Solvit hat meinen Fall übernommen und erreicht nichts. Ich hatte auch selbst Briefkontakt mit Italien und in JEDEM Brief steht drin das diese Sperre evtl. erneuert wird!!!!
Warum schreiben sie das immer noch obwohl sie schon die Anfrage von Österreich haben und wie oben zitiert steht das das eigentlich rechtlich nicht ok ist????  :'( :-/ >:(

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von cabrio am 23.06.2015 um 20:13:45

Saridda schrieb am 05.06.2015 um 22:24:05:
Nun das Problem ich möchte bzw. muss in der nächsten Zeit nach Deutschland umziehen. 


Wenn du nach Deutschland umgezogen bist oder das bald tust, dann kann dein Mann bei der deutschen Botschaft in Tunesien ein einfaches Einreisevisum als Ehemann einer freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerin holen. Das muss innerhalb von zwei Wochen erteilt werden. Das läuft unter EU-Recht und hat nichts mehr mit Schengen zu tun. Die Einreisesperre dürfte deshalb keine Rolle mehr spielen (d.h. darum könnt ihr euch kümmern, wenn er hier ist). Ob das in der Praxis sehr einfach wird, weiß ich nicht.

Aber die Rechtslage ist eindeutig: Wenn du in einem anderen EU-Land als dem deiner Staatsangehörigkeit(en) wohnst, dann werden Einreise und Aufenthalt deines Mannes nicht mehr nach dem nationalen, strengeren Recht gehandhabt, sondern nach EU-Recht. Er muss zum Beispiel keinen Sprachtest machen, um einreisen zu dürfen, und er braucht auch kein Visum zur FZF, sondern, wie gesagt, nur ein einfaches Einreisevisum. Er muss bei der Botschaft die Heiratsurkunde, deine Anmeldung in Deutschland und am besten auch Arbeitgeberbestätigung vorlegen und sagen, dass er nach dem Freizügigkeitsgesetz EU zu seiner österreichischen Ehefrau nach D möchte. Das Visum muss sehr schnell und ohne weitere Formalitäten erteilt werden. Wenn er dann hier ist, bekommt er eine Aufenthaltskarte nach EU-Recht statt einer Aufenthaltserlaubnis nach dem nationalen deutschen Recht.

Das ganze kannst du mit Mails und Anrufen beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes und bei der Botschaft flankieren und dabei auch gleich das Problem mit der Schengensperre erwähnen - das in diesem Fall eigentlich keines mehr sein sollte.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von cabrio am 23.06.2015 um 20:54:41

Muleta schrieb am 20.02.2015 um 17:56:37:
Es ist insofern nämlich auch überhaupt nicht nötig, dass IT die Einreisesperre aufhebt - die Entscheidung über das Visum trifft letztlich die AT-Behörde.


Ich sehe gerade, dass Muleta dir schon vor Monaten den entscheidenden Tip gegeben hat. Bist du noch in Österreich, dann sollte dein Mann das Visum bei der österreichischen Botschaft beantragen. Die können sich über die Einreisesperre aus Italien hinwegsetzen. Was auch angezeigt wäre. Wenn nicht, dann Untätigkeitsklage in Österreich.

Bist du in Deutschland, dann über die deutsche Botschaft. Hake das andere ab.

Dies dürfte einer der wenigen Fälle sein, wo es besser ist, die Sache über die AV zu regeln statt über die Behörden im Inland.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 24.06.2015 um 18:10:49

cabrio schrieb am 23.06.2015 um 20:13:45:
Wenn du nach Deutschland umgezogen bist oder das bald tust, dann kann dein Mann bei der deutschen Botschaft in Tunesien ein einfaches Einreisevisum als Ehemann einer freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerin holen. Das muss innerhalb von zwei Wochen erteilt werden. Das läuft unter EU-Recht und hat nichts mehr mit Schengen zu tun. Die Einreisesperre dürfte deshalb keine Rolle mehr spielen (d.h. darum könnt ihr euch kümmern, wenn er hier ist). Ob das in der Praxis sehr einfach wird, weiß ich nicht.


Danke @cabrio danke für deine ausführlichen Antworten. Leider ist das tatsächlich in der Theorie anscheindend alles ganz einfach in der Praxis leider nicht!
Wenn das so wäre mit dem EU Recht dann wäre eines unserer beantragten Visa sogar fälschlich abgelehnt worden. Zum Zeitpunkt der Hochzeit war ich nämlich keine Österreicherin sondern nur italienerin und da EU Bürger bei der Österreichischen Botschaft nur ein 3 Monatiges Touristenvisum für Angehörige beantragen können und keine Familienzusammenführung haben wir das damals gemacht und genau dieses wurde aufgrund der Schengensperre abgelehnt. Ich habe mehrmals mit der Botschaft telefoniert sie sagten mir sie können da rein gar nichts machen.
Um ein Konsultationsverfahren zu erreichen hab ich dann den österreichischen Pass machen lassen da das nur mit einem Antrag auf Familienzusammenführung eingeleitet wird....

Den Tipp von Muleta hab ich schon gelesen und auch versucht darauf aufmerksam zu machen aber meine Behörde bleibt dabei das Ihr "Die hände gebunden seien" solange diese Sperre da ist könnte sie nichts machen und auch kein Visum ausstellen.
Ich hab auch gesagt es gibt ein nationales Visum nur für Österreich.... aber auch von dem will sie nichts wissen.

Wenn die Behörden nicht helfen wollen sieht man einfach alt aus!!!! Deswegen gehts mir im Moment einfach um die Sache mit der Verlängerung dieses Eintrages. Denn im Dezember ist diese Normalerweise vorbei und dann könnte er kommen. Solang italien das nicht wieder neu eintragen lässt.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von cabrio am 24.06.2015 um 19:05:20

Saridda schrieb am 24.06.2015 um 18:10:49:
Leider ist das tatsächlich in der Theorie anscheindend alles ganz einfach in der Praxis leider nicht!
Wenn das so wäre mit dem EU Recht dann wäre eines unserer beantragten Visa sogar fälschlich abgelehnt worden. Zum Zeitpunkt der Hochzeit war ich nämlich keine Österreicherin sondern nur italienerin und da EU Bürger bei der Österreichischen Botschaft nur ein 3 Monatiges Touristenvisum für Angehörige beantragen können und keine Familienzusammenführung haben wir das damals gemacht und genau dieses wurde aufgrund der Schengensperre abgelehnt. Ich habe mehrmals mit der Botschaft telefoniert sie sagten mir sie können da rein gar nichts machen. 


Ich sprach nicht von "Theorie und Praxis", sondern von "Rechtslage und behördlicher Praxis". Das ist ein wichtiger Unterschied. Die Rechtslage ist nämlich das geltende Recht, und das ist keinesfalls bloße Theorie, sondern muss von den Behörden befolgt werden. Notfalls eben, indem man sie gerichtlich dazu zwingt.

In der Tat hätte dein Mann das einfache Einreisevisum nach der Freizügigkeitsrichtlinie EU erhalten müssen, als du noch nicht Österreicherin warst. Die Auskunft, dass Angehörige von EU-Bürgern nur ein Touristenvisum und keine FZF beantragen können, war juristisch haarespaltend sogar richtig (man fragt sich, ob da bösartige Sadisten am Werk sind), denn die FZF nach nationalem (in dem Fall österreichischem) Recht findet auf sie eben keine Anwendung, weil sie Anspruch auf das einfache Einreisevisum nach der Richtlinie haben. Aber das Touristenvisum konnten sie dann wegen der Schengensperre natürlich locker ablehnen. Möglich, dass die Botschaft wegen des Antrags gar keine Ahnung hatte, dass es um einen Freizügigkeitsfall geht und euch deshalb auch nicht den Tip geben konnte, den richtigen Antrag zu stellen. Die Bösewichter in deinem Fall sind offenbar die nationalen Behörden in Österreich.



Saridda schrieb am 24.06.2015 um 18:10:49:
Um ein Konsultationsverfahren zu erreichen hab ich dann den österreichischen Pass machen lassen da das nur mit einem Antrag auf Familienzusammenführung eingeleitet wird....


Das ist natürlich der Hammer: Du hast deine Rechtsposition verschlechtert, um die Sperre wegzukriegen, die gar kein Problem gewesen wäre, da du freizügigkeitsberechtigt warst. Durch Annahme der österreichischen StA hast du deine Freizügigkeitsberechtigung allerdings verloren, so dass die Sperre DESWEGEN wieder relevant geworden ist.

Was kann man nun noch machen?


Saridda schrieb am 24.06.2015 um 18:10:49:
Wenn die Behörden nicht helfen wollen sieht man einfach alt aus!!!! Deswegen gehts mir im Moment einfach um die Sache mit der Verlängerung dieses Eintrages. Denn im Dezember ist diese Normalerweise vorbei und dann könnte er kommen. 


Auf ein so niedrig gestecktes Ziel - bis Dezember zu warten - würde ich mich nicht mehr einlassen, wenn ich die Rechtslage kenne. Wenn du immer noch in Österreich bist, also keinen neuen Freizügigkeitsfall hast, dann könntest du die österreichische StA wieder aufgeben. Oder du wartest, bis du in D bist.

Bleibst du in Österreich und behältst auch die österreichische StA, dann kann er nur noch den Antrag auf FZF stellen und dann nach Ablehnung klagen. Gibt es angeblich wegen der Sperre keine Ablehnung, sondern nur Warterei, dann muss er nach drei Monaten Untätigkeitsklage erheben.

Ist der Umzug nach D noch irgendwie aktuell, dann so schnell wie möglich und einfaches Einreisevisum bei der deutschen Botschaft. Das sollte dann relativ unproblematisch klappen.

Das beste wäre gewesen, sofort einen kompetenten RA einzuschalten, der (hoffentlich) den Freizügigkeitsfall gesehen hätte. Aber das ist ja nun leider zu spät.


Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 24.06.2015 um 19:55:01
Ohmann es ist einfach schlimm wenn man mit Ämtern zu tun hat die keine Ahnung von Gesetzten und Bestimmungen haben und Desinteressiert noch dazu  :-/

Ich habe heute nochmal eine Email an die Botschaft in Tunis geschrieben und mit diesem Freizügigkeitsrecht agumentiert. Mal sehen ob und was sie als Antwort geben.

Die österreichische StA abzugeben damit hätte ich kein Problem nur wie lange dauert das dann wieder?
Ich bin hier in Österreich aber als beides gemeldet Italien und Österreich ist das dann trotzdem notwendig das ich wirklich nur Italien bin um dieses Recht zu bekommen?
Nach Deutschland zu ziehen ist zwar noch Aktuell jedoch passiert das auch nicht von heute auf morgen....

Der Antrag auf FZ ist ja schon gestellt bei der Botschaft und liegt der innlandsbehörde ja schon vor. Genauso wie dieses Konsultationsverfahren schon am laufen ist.
Mein Gedanke ist einfach es wäre schon ziemlich dreist von Italien die Sperre im Dezember erneut einzutragen obwohl sie eine Anfrage von Österreich vorliegen haben.... halten Sie das für Wahrscheinlich? Es ist zwar nicht das nächste Ziel aber zumindest irgendein Ziel.

Zu dem Anwalt; ich hatte zwei Anwälte einen in Italien einen hier in österreich alles was passiert ist war das ich jede menge Geld los bin.... also auf einen Anwalt will und kann ich mich jetzt nicht mehr verlassen!

Aber vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten das gibt mir etwas neue Hoffnung!  :)

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von cabrio am 24.06.2015 um 20:19:08

Saridda schrieb am 24.06.2015 um 19:55:01:
Ohmann es ist einfach schlimm wenn man mit Ämtern zu tun hat die keine Ahnung von Gesetzten und Bestimmungen haben und Desinteressiert noch dazu  


Deshalb Anwalt. Und zwar BEVOR man einfach mal auf die Idee kommt, eine neue StA anzunehmen...Oder hat dir das etwa ein Anwalt empfohlen?


Saridda schrieb am 24.06.2015 um 19:55:01:
Ich habe heute nochmal eine Email an die Botschaft in Tunis geschrieben und mit diesem Freizügigkeitsrecht agumentiert. 

Das nützt jetzt nichts mehr, weil dein Freizügigkeitsrecht mit dem Erwerb der öst. StA eben in Ö nicht mehr gilt.


Saridda schrieb am 24.06.2015 um 19:55:01:
Die österreichische StA abzugeben damit hätte ich kein Problem nur wie lange dauert das dann wieder? 


In D geht das wohl fast sofort. Sollte in Ö nicht anders sein, denke ich. Musst du dich erkundigen.


Saridda schrieb am 24.06.2015 um 19:55:01:
Ich bin hier in Österreich aber als beides gemeldet Italien und Österreich ist das dann trotzdem notwendig das ich wirklich nur Italien bin um dieses Recht zu bekommen?


Ja, das ist wirklich nötig, weil du mit Wohnsitz im Land einer deiner StAen dich nicht auf deine EU-Freizügigkeit berufen kannst.


Saridda schrieb am 24.06.2015 um 19:55:01:
Der Antrag auf FZ ist ja schon gestellt bei der Botschaft und liegt der innlandsbehörde ja schon vor. Genauso wie dieses Konsultationsverfahren schon am laufen ist.
Mein Gedanke ist einfach es wäre schon ziemlich dreist von Italien die Sperre im Dezember erneut einzutragen obwohl sie eine Anfrage von Österreich vorliegen haben.... halten Sie das für Wahrscheinlich? Es ist zwar nicht das nächste Ziel aber zumindest irgendein Ziel.


Wann wurde der Antrag gestellt? Nach drei Monaten kannst du Untätigkeitsklage erheben. Aber das musst du dann auch tun. Sprich vor allem nicht mehr mit der Ausländerbehörde in Ö. Die wollen das ja offensichtlich blockieren, obwohl sie auch anders könnten. Reden nützt an diesem Punkt gar nichts mehr. Nur noch Anträge stellen und dann klagen. Um einen Anwalt wirst du nicht herumkommen.

Und die Sperre in Italien ist nicht das Problem. Da kämpfst du an der falschen Stelle. Es sind die öst. Behörden, die nicht wollen.

Das schnellste wäre dann wohl, die öst. StA abzugeben und dann sofort den Visumsantrag nach Freizügigkeitsrecht zu stellen. Wenn man der Botschaft die Sachlage schriftlich mitteilt, dann müssten die das umgehend erteilen. Vor allem sind dann die nationalen Behörden in Ö nicht mehr beteiligt, die ja die ganze Zeit Ursache des Übels waren.


Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Saridda am 24.09.2015 um 22:51:27
Ein Wunder ist geschehen Italien hat den SIS Eintrag nun endlich gelöscht... aber nun steh ich schon wieder vor dem nächsten Problem hört das denn nie auf ??  :'( :'( :'( :'(
Die österreichische Behörde will jetzt zu dem Visumantrag noch ein Führungszeugnis aus ITALIEN.... wo sollen wir das jetzt herbekommen und wie wenn er in Tunesien ist???? kann mir da jemand weiter helfen???  :-[ :-[ :-[ :-[ :-[

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von mgb am 25.09.2015 um 00:36:01
Frag mal im auslaender.at forum nach, ob das überhaupt zulässig ist.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Aras am 25.09.2015 um 08:16:55
Ob man es beim italienischen Konsulat in Tunesien bekommt?

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von Aras am 25.09.2015 um 08:51:38
Nachtrag:

Führungszeugnis heißt auf italienisch "certificato di buona condotta"

https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=%22certificato+di+buona+condotta%22+site:esteri.it

Ist zwar nicht auf der Website des italienischen KOnsulats in Tunesien, aber bei anderen italienischen Konsulaten gibt es das...

Also: Man kann das beim italienischen Konsulat bekommen.

Titel: Re: Konsultationsverfahren
Beitrag von cabrio am 03.10.2015 um 00:21:39

cabrio schrieb am 24.06.2015 um 20:19:08:
Saridda schrieb am 24.06.2015 um 19:55:01:
Ich habe heute nochmal eine Email an die Botschaft in Tunis geschrieben und mit diesem Freizügigkeitsrecht agumentiert. 

Das nützt jetzt nichts mehr, weil dein Freizügigkeitsrecht mit dem Erwerb der öst. StA eben in Ö nicht mehr gilt.


Aktueller Stand: Du bist weiterhin freizügigkeitsberechtigt, obwohl du die österr. StA angenommen hast - weil du als Italienerin schon lange in Ö gelebt hast, bevor du die StA angenommen hast. Dein Mann hat also Anspruch auf ein einfaches Einreisevisum zu dir nach Ö nach Freizügigkeitsrichtlinie. Das sollte er jetzt unbedingt beantragen. Dass die italienische Einreisesperre jetzt weg ist, schadet ja nicht. Ein Führungszeugnis aus Italien darf nicht verlangt werden.

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http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1438541753
Antworten #7 und #12

Ein Franzose hatte seit vielen Jahren in D gelebt und dann die deutsche StA angenommen. Dann hatte er geheiratet. Seine Frau bekommt eine Aufenthaltskarte, weil er seine Freizügigkeit durch die Annahme der deutschen StA nicht mehr verlieren konnte. Sie ist also abgeleitet freizügigkeitsberechtigt. In dem Thread gibt's Auszüge aus dem Visumshandbuch, wo das bestätigt wird und auch Gerichtsbeschlüsse von deutschen Gerichten. Da es hier um europäisches Recht geht, ist es egal, dass die Beschlüsse von deutschen und nicht von österreichischen Gerichten sind. Ich würde aber trotzdem die Beschlüsse nicht unbedingt bei der österr. Botschaft in Tunesien vorlegen, sondern beim Visumsantrag einen Brief abgeben, in dem du argumentierst, weshalb dein Mann den Anspruch auf ein einfaches Einreisevisum nach Freizügigkeitsrichtlinie hat. Belege dazutun, wie lange du als Italienerin in Ö gelebt und wann du die österr. StA angenommen hast.

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