Hallo,
zur VE: Nein, darf regelmäßig auch nicht verlangt werden, s.
AVwV, Pkt. 32.0.5.
Erforderlich ist es lediglich, die Sicherung des
LU des Kindes belegen zu können.
Zur Schufa-Auskunft: Ich vermute, es ist die "Erteilung der Zustimmung" zur Einholung einer Schufa-Auskunft gemeint?
Diese Auskunft ist nichts anderes als eine Auskunft darüber, inwieweit in den letzten Jahren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen wurde und eine Prognose darüber, inwieweit dies in Zukunft so bleiben könnte.
Die Nachweise einer Sicherung des
LU kann damit nicht untermauert werden, weshalb sich mir der Sinn dieser Aktion nicht erschließt.
Abgesehen davon halte ich, in Fällen wie Deinen (Nachzug Stiefkind), diese Forderung auch für unverhältnismäßig und damit rechts- bzw. vorschriftenwidrig wegen der Tiefe des Einblicks in persönliche Daten. Lasse mich da aber durchaus stichhaltig vom Gegenteil überzeugen...
Zur "Kostenübernahmeerklärung": Was ist der Inhalt dieser Erklärung, welchen Umfang hat sie und auf welcher Vorschrift soll diese beruhen? Worin besteht die inhaltliche Abgrenzung zur
VE? Das würde mich interessieren. Diese "Kostenübernahmeerklärung" ist, zumindest mir persönlich, fremd und scheint mir etwas dubios.
Ich frage dies, weil spätere Hilfesuchende vielleicht einmal auf diesen Thread stoßen und mit den Informationen umgehen müssen (Dein Stichwort "Wissensdatenbank").
Aus diesem Grund zitiere ich auch einmal einen relevanten Auszug der entsprechende Vorschrift in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz", Punkt 32.0.5:
Zitat:Der Nachzug findet nicht zu dem Stiefelternteil, sondern dem leiblichen Elternteil aufgrund von dessen Aufenthaltsrecht statt.
Da mit dem Stiefelternteil i. d. R. eine Bedarfsgemeinschaft gebildet werden soll, ist im Hinblick auf die Sicherung des Lebensunterhalts auch nicht erforderlich, dass von dem Stiefelternteil eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird.
Eine Belastung der Sozialsysteme ist aufgrund der Regelung des § 9 Absatz 2 Satz 2
SGB II nicht zu befürchten.
Insofern sehe ich weder einen nachvollziehbaren Grund für eine Schufa-Auskunft, noch für irgendeine "Kostenübernahmeerklärung".
Gruß