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Einwohnermeldeamt verweigert Personenstandsänderung in verheiratet (Gelesen: 21.778 mal)
Themen Beschreibung: Einwohnermeldeamt
Runenwolf
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Antwort #15 - 17.12.2014 um 12:36:31
 
namaskaram schrieb am 17.12.2014 um 12:25:56:
Bei mir wurde der Familienstand anstandslos mit Vorlage von Ausweis und Heiratsurkunde (mit Übersetzung) geändert. Ohne vertrauensanwaltliche Überprüfung und ohne Legalisierung, Apostille o.ä. (was ja auch nicht geht bei einem Land mit unsicherem Urkundenwesen). 


Das mag für euch dann positiv gewesen sein, der TS hilft das aber nicht weiter. "Ihr" Meldeamt verlangt eben diese Prüfung.
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Saxonicus
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Antwort #16 - 17.12.2014 um 14:27:35
 
AnnaInsurova schrieb am 17.12.2014 um 11:05:42:
Es liegt im Ermessen der Behörde. Eine Überprüfung ist auch nicht der Normalfall, sondern wird bei einem Zweifel der Urkunde gemacht. 

Bei Problemstaaten, und da gehört nun mal Bangladesch dazu, ist es normal, dass eine vertrauensanwaltliche Dokumentenüberprüfung stattfindet. Deshalb solltet Ihr Eure Ehe beim deutschen Standesamt nachregistrieren lassen. Es kann Euch sonst immer wieder passieren, dass eine andere Behörde auf dieser vertrauensanwaltlichen Prüfung besteht und die dürfte, je länger die Eheschließung zurückliegt, umso zeitaufwändiger und teurer werden. Mit einer deutschen Heiratsurkunde seid Ihr dagegen stets auf der sicheren Seite.
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Aras
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Antwort #17 - 17.12.2014 um 14:32:39
 
Saxonicus, du hast ja durch aufmerksames Lesen des Threads bestimmt herausgefunden, dass die beiden kein Geld dafür haben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #18 - 17.12.2014 um 14:51:10
 
Aras schrieb am 17.12.2014 um 14:32:39:
Saxonicus, du hast ja durch aufmerksames Lesen des Threads bestimmt herausgefunden, dass die beiden kein Geld dafür haben.


wobei dann (wenn es wirklich so sein sollte), die Frage nach den gebührenrechtlichen Grundlagen aufkommen würde.

Hierzu sei mal darauf hingewiesen, dass es der Meldestelle insofern auch nicht freisteht, eine Urkunde nun anzuerkennen oder nicht anzuerkennen, sondern dass die Meldestelle von Amts wegen das Melderegister zu führen hat - und zwar sachlich richtig. Ggf. müsste es dann eben zunächst auf eigene Kosten die notwendigen Prüfungen veranlassen und per Gebührenbescheid wiederholen. Ggf. gibt es dann auch Möglichkeiten der Stundung oder des Erlasses.
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #19 - 17.12.2014 um 17:39:12
 
Aras schrieb am 17.12.2014 um 11:23:43:
Ja, und das Melderegister hat im Ermessen entschieden, dass sie nicht deiner Urkunde glauben und es als stinknormales Papier betrachten.

Nochmal die Frage: Hast du mit deutschem Ehefähigkeitszeugnis geheiratet?


Nein, das war nicht nötig. Lediglich ein Auszug, dass ich nicht verheiratet bin.
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AnnaInsurova
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Antwort #20 - 17.12.2014 um 17:42:21
 
Runenwolf schrieb am 17.12.2014 um 12:36:31:
Das mag für euch dann positiv gewesen sein, der TS hilft das aber nicht weiter. "Ihr" Meldeamt verlangt eben diese Prüfung.

Es hilt mir schon, weil es zeigt, dass es nicht nötig ist es prüfen zu lassen. Und das Meldeamt verlangt diese Prüfung eben nicht! Sondern hat keinen Schimmer von den deutschen Gesetzen! Das Meldeamt sagt nur, dass sie eine legalisierte Urkunde gewohnt sind. Wenn mal etwas nicht 0815 ist, dann sind sie ratlos.
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Aras
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Antwort #21 - 17.12.2014 um 17:43:24
 
Schade, mit einem Ehefähigkeitszeugnis hätte ich mir Vorstellen könne, dass du in gewisser Weise Vertrauensvorschuss beim Standesamt gehabt hättest.

Nun gut.

Ich würde versuchen den Standesbeamten als Ansprechperson für den Einwohnermeldeamt-Sachbearbeiter klar zu machen
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #22 - 17.12.2014 um 17:47:16
 
Aras schrieb am 17.12.2014 um 11:23:43:
Ja, und das Melderegister hat im Ermessen entschieden, dass sie nicht deiner Urkunde glauben und es als stinknormales Papier betrachten.

Nochmal die Frage: Hast du mit deutschem Ehefähigkeitszeugnis geheiratet?


Nein, das haben sie eben nicht entschieden, wenn es dem so wäre, dann würde ich hier nicht fragen. Sie weigern sich einfach auf verheiratet zu ändern, weil sie legalisierte Urkunden gewohnt sind und nicht wissen wie sie vorgehen sollen falls nichts, außer einen wegzuschicken.
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Antwort #23 - 17.12.2014 um 17:50:01
 
Aras schrieb am 17.12.2014 um 17:43:24:
Schade, mit einem Ehefähigkeitszeugnis hätte ich mir Vorstellen könne, dass du in gewisser Weise Vertrauensvorschuss beim Standesamt gehabt hättest.

Nun gut.

Ich würde versuchen den Standesbeamten als Ansprechperson für den Einwohnermeldeamt-Sachbearbeiter klar zu machen


Das interessante ist ja,  dass die Sachbearbeiterin mit dem Standesamt gesprochen hat in meiner Anwesenheit aber so gut wie nichts verstanden hat. Sie hat mich dann einfach an ihren Vorgesetzt weiterverwiesen.
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AnnaInsurova
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Antwort #24 - 17.12.2014 um 17:51:37
 
Muleta schrieb am 17.12.2014 um 14:51:10:
wobei dann (wenn es wirklich so sein sollte), die Frage nach den gebührenrechtlichen Grundlagen aufkommen würde.

Hierzu sei mal darauf hingewiesen, dass es der Meldestelle insofern auch nicht freisteht, eine Urkunde nun anzuerkennen oder nicht anzuerkennen, sondern dass die Meldestelle von Amts wegen das Melderegister zu führen hat - und zwar sachlich richtig. Ggf. müsste es dann eben zunächst auf eigene Kosten die notwendigen Prüfungen veranlassen und per Gebührenbescheid wiederholen. Ggf. gibt es dann auch Möglichkeiten der Stundung oder des Erlasses.


Gibt es da irgendwelche Infos darüber? Weil bis jetzt dachte ich es ist friss oder stirb....
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Antwort #25 - 17.12.2014 um 17:54:20
 
Saxonicus schrieb am 17.12.2014 um 14:27:35:
Bei Problemstaaten, und da gehört nun mal Bangladesch dazu, ist es normal, dass eine vertrauensanwaltliche Dokumentenüberprüfung stattfindet. Deshalb solltet Ihr Eure Ehe beim deutschen Standesamt nachregistrieren lassen. Es kann Euch sonst immer wieder passieren, dass eine andere Behörde auf dieser vertrauensanwaltlichen Prüfung besteht und die dürfte, je länger die Eheschließung zurückliegt, umso zeitaufwändiger und teurer werden. Mit einer deutschen Heiratsurkunde seid Ihr dagegen stets auf der sicheren Seite.


Ich weiß ja nicht ob es normal ist, weil ich es zum ersten Mal mache, aber gehört habe ich es schon paar mal, dass darauf verzichtet wird. Und so steht es auch in dem Auszug drin das ich angefügt hatte, dass nur bei einem Zweifel das Amtshilfeersuchen stattfindet.
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AnnaInsurova
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Antwort #26 - 17.12.2014 um 18:03:07
 
namaskaram schrieb am 17.12.2014 um 12:25:56:
Bei mir wurde der Familienstand anstandslos mit Vorlage von Ausweis und Heiratsurkunde (mit Übersetzung) geändert. Ohne vertrauensanwaltliche Überprüfung und ohne Legalisierung, Apostille o.ä. (was ja auch nicht geht bei einem Land mit unsicherem Urkundenwesen).

Bei der Nachregistrierung der Ehe beim Standesamt war bereits vorher klar, dass ein Vertrauensanwalt die Papiere überprüfen würde, egal wie die Papiere aussehen würden. Bei dieser Behörde bei einer Heirat in einem Land mit unsicherem Urkundenwesen wohl Standard.


Genau das meine ich. Wenn die Ausländerbehörde sich den Vorfall schon anschaut hat und darauf verzichtet hat, warum soll das Einwohnermeldeamt daran interessiert sein, ohne uns auch nur zu kennen? Macht keinen Sinn, genau so wenig wie, dass die Ehe anerkannt ist bei der ABH und beim Meldeamt nicht.  Augenrollen
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Antwort #27 - 17.12.2014 um 20:08:36
 
Ja und?

Stell den Antrag schriftlich und Krieg eine Ablehnung. Dann vors Verwaltungsgericht gehen und dort schauen was der Richter sagt.

Oder diplomatisch sein und nach Lösungen und Argumenten suchen, die der Sachbearbeiter akzeptieren kann. Also nicht: Aber bei Xy war das nicht so.....

Und die Meldebehörde hat entsprechende belastbare Nachweise zu sammeln, um die entsprechende Änderung zu akzeptieren. Und die Behörde kann die Legalisierung fordern. Im Fall des Einwohnermeldeamtes ist es eingetreten.
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Antwort #28 - 18.12.2014 um 02:14:58
 
AnnaInsurova schrieb am 17.12.2014 um 18:03:07:
Genau das meine ich. Wenn die Ausländerbehörde sich den Vorfall schon anschaut hat und darauf verzichtet hat, warum soll das Einwohnermeldeamt daran interessiert sein, ohne uns auch nur zu kennen? Macht keinen Sinn, genau so wenig wie, dass die Ehe anerkannt ist bei der ABH und beim Meldeamt nicht.  Augenrollen


Hallo,

der eine Punkt ist: Eine Behörde, hier das EMA, ist im eigenen Aufgabenbereich nicht an Entscheidungen anderer Behörden (außer in geregelten Ausnahmefällen, die hier offensichtlich nicht vorliegen) gebunden. Sie entscheidet pflichtgemäß selbst innerhalb ihres eigenen Aufgabenbereichs.

Der andere Punkt ist: Du hast keinen Anspruch darauf (sofern nicht bereits geregelt, z.B. durch Rechtsprechung), dass eine eigenständige Behörde entweder
- in Deinem Sinne,
- oder so wie aufgabengleiche Behörden anderer Amtsbezirke,
- oder bei Euch so wie bei anderen Antragstellern
entscheidet.

Insofern zeigen die Beiträge von Aras und Muleta einen Weg zur Lösung des Dilemmas auf.

Gruß
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Antwort #29 - 18.12.2014 um 07:13:56
 
Aras schrieb am 17.12.2014 um 20:08:36:
Und die Behörde kann die Legalisierung fordern.


nein - eine Legalisierung gibt es ja nicht und eine Urkundenüberprüfung kann der Urkundeninhaber gar nicht selbst veranlassen, weil die zuständigen deutschen Botschaften das nur auf Bitten einer deutschen Behörde überhaupt machen.

Und auch wenn es zunächst so scheint, dass die TS hier etwas vom Amt will (und dann eben die notwendigen Unterlagen zu beschaffen hätte), dann liegt der Fall eben doch etwas anders: denn das Amt hat auch von Amts wegen dem offensichtlich vorliegenden Anhaltspunkt für einen geänderten Familienstand von Amts wegen(!) nachzugehen und alles (und ich meine wirklich alles) zu tun, um das Aufzuklären. Im Ergebnis hat daher die Meldestelle selbst(!) ein Urkundenüberprüfungsverfahren einzuleiten und zwar völlig unabhängig davon, ob vorher irgendjemand die Kosten dafür vorgeschossen hat. Es gehört zu den Pflichten der Meldebehörde, das Melderegister korrekt zu führen (auch wenn das Geld kostet) - ob angefallene Kosten dann irgendwo zurückgeholt werden können, ist eine ganz andere Frage.

Generell hat keine Behörde in D insofern das Recht, eine Nachbeurkundung einer ausl Eheschließung zu verlangen - zwar ist das in der Regel der sinnvollste Weg, aber dazu kann niemand gezwungen werden. Aber natürlich kann jede Behörde bei Vorlage einer ausländischen Urkunde eine Überbeglaubigung verlangen oder -wenn es das nicht oder nicht mehr im Ausstellerstaat gibt- eine Urkundenüberprüfung (oder eine Eidesstattliche Versicherung, wenn es auch die Urkundenüberprüfung dort nicht mehr gibt). Nur muss die Behörde sich um die Urkundenüberprüfung dann in letzter Konsequenz halt selbst kümmern.

Soweit zur Theorie - in der Praxis dürfte es sich in der Regel nicht lohnen, dass komplett durchzufechten. Denn der Antragsteller wird mehr Geld und Nerven mit dem Konflikt verlieren, als ihn eine Urkundenüberprüfung bzw. Nachbeurkundung kosten würde. Es ist also wirtschaftlich meist unsinnig. Tja, und ich kenne natürlich auch Fälle, wo aller wirtschaftlichen Betrachtung zum Trotz unter allen Umständen keine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden sollte... Lippen versiegelt
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