Aras schrieb am 17.12.2014 um 20:08:36:Und die Behörde kann die Legalisierung fordern.
nein - eine Legalisierung gibt es ja nicht und eine Urkundenüberprüfung kann der Urkundeninhaber gar nicht selbst veranlassen, weil die zuständigen deutschen Botschaften das nur auf Bitten einer deutschen Behörde überhaupt machen.
Und auch wenn es zunächst so scheint, dass die
TS hier etwas vom Amt will (und dann eben die notwendigen Unterlagen zu beschaffen hätte), dann liegt der Fall eben doch etwas anders: denn das Amt hat auch von Amts wegen dem offensichtlich vorliegenden Anhaltspunkt für einen geänderten Familienstand von Amts wegen(!) nachzugehen und alles (und ich meine wirklich alles) zu tun, um das Aufzuklären. Im Ergebnis hat daher die Meldestelle selbst(!) ein Urkundenüberprüfungsverfahren einzuleiten und zwar völlig unabhängig davon, ob vorher irgendjemand die Kosten dafür vorgeschossen hat. Es gehört zu den Pflichten der Meldebehörde, das Melderegister korrekt zu führen (auch wenn das Geld kostet) - ob angefallene Kosten dann irgendwo zurückgeholt werden können, ist eine ganz andere Frage.
Generell hat keine Behörde in D insofern das Recht, eine Nachbeurkundung einer ausl Eheschließung zu verlangen - zwar ist das in der Regel der sinnvollste Weg, aber dazu kann niemand gezwungen werden. Aber natürlich kann jede Behörde bei Vorlage einer ausländischen Urkunde eine Überbeglaubigung verlangen oder -wenn es das nicht oder nicht mehr im Ausstellerstaat gibt- eine Urkundenüberprüfung (oder eine Eidesstattliche Versicherung, wenn es auch die Urkundenüberprüfung dort nicht mehr gibt). Nur muss die Behörde sich um die Urkundenüberprüfung dann in letzter Konsequenz halt selbst kümmern.
Soweit zur Theorie - in der Praxis dürfte es sich in der Regel nicht lohnen, dass komplett durchzufechten. Denn der Antragsteller wird mehr Geld und Nerven mit dem Konflikt verlieren, als ihn eine Urkundenüberprüfung bzw. Nachbeurkundung kosten würde. Es ist also wirtschaftlich meist unsinnig. Tja, und ich kenne natürlich auch Fälle, wo aller wirtschaftlichen Betrachtung zum Trotz unter allen Umständen keine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden sollte...