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Nachbeurkundung der Geburt, Einbürgerungsurkunde (Gelesen: 3.617 mal)
Aras
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23.12.2014 um 21:06:30
 
Meine Mutter und ich waren heute auf dem Standesamt Leipzig um ihre Geburt nachzubeurkunden. Hierbei wurde u.a. die die Einbürgerungsurkunde meiner Mutter gefordert. Auf meinen Hinweis, dass der deutsche Personalausweis ein hinreichender Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit wäre, wollte man trotzdem die Einbürgerungsurkunde.
Auf meinen Hinweis, was wäre, wenn man die Einbürgerungsurkunde nicht mehr hätte, so würde man beim Melderegister nach einer Negativbescheinigung(?) fragen würde.
Auf meine Frage ob eine beglaubigte Kopie der Einbürgerungsurkunde ausreichen würde, wurde dies auch abgelehnt, da "nur" die ausstellende Behörde die Echtheit der Urkunde bestätigen könne. Darum braucht man ganz dringend das Original.

Da stellt sich mir natürlich die Frage ob man wirklich von der Einbürgerungsurkunde, ausgestellt vom Ministerium des Inneren der DDR, keine beglaubigte Kopie anfertigen kann und zweitens woher dem Leipziger Standesamt die Kompetenz erwächst die Echtheit der Einbürgerungsurkunde überprüfen zu können, wo doch allen anderen Behörden der Bundesrepublik diese Fähigkeit abgesprochen wird.



Als Hintergrundinformation:
Eine beglaubigte Kopie würde ich natürlich bevorzugen, da ich die Einbürgerungsurkunde immer höchstpersönlich transportiere. Die beglaubigte Kopie könnte ich ruhigen Herzens per Post schicken. Von mir aus würde ich auch eine notarielle Beglaubigung durchführen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #1 - 24.12.2014 um 03:05:23
 
Aras schrieb am 23.12.2014 um 21:06:30:
Meine Mutter und ich waren heute auf dem Standesamt Leipzig um ihre Geburt nachzubeurkunden

Wenn Ihr dort persönlich vorsprecht, dann sollte es doch keine große Mühe machen, diese Einbürgerungsurkunde mitzubringen, daran werdet Ihr Euch doch nicht tottragen.
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Aras
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Antwort #2 - 24.12.2014 um 03:59:53
 
die Urkunde habe ich in Düsseldorf. Von tottragen kann keine Rede sein. Jedoch habe ich noch nicht die Einbürgerungsakte gefunden. Also die Urkunde ist bis jetzt der einzige Nachweis der Einbürgerung.

Und falls du jetzt fragst warum die Einbürgerungsurkunde meiner Mutter bei mir liegt: Mein Name steht auch drauf.

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Antwort #3 - 24.12.2014 um 12:53:11
 
§2 PStV

Im Zweifel muss man die Staatsangehörigkeitsurkunde vorlegen. Muss der Zweifel begründet sein?
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Antwort #4 - 24.12.2014 um 12:53:37
 
Aras schrieb am 24.12.2014 um 03:59:53:
Also die Urkunde ist bis jetzt der einzige Nachweis der Einbürgerung. 


Wenn die Behörde auf Vorlage des Orginals besteht, dann lass entweder durch die Behörde selbst eine beglaubigte Kopie für deren Unterlagen ausstellen. Will sie die Urkunde länger so lass dir eine Empfangsbestätigung ausstellen.

Lass dir irgendwann einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen. Damit existiert ein zweiter Nachweis, dass du zum Zeitpunkt X die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hast.
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Aras
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Antwort #5 - 24.12.2014 um 13:16:00
 
Mein Plan sieht sowieso langfristig aus, dass ich die möglichen iranischen Staatsangehörigkeiten kläre und abschließend den Staatsangehörigkeitsausweise für alle beantrage.

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Antwort #6 - 24.12.2014 um 13:34:19
 
Aras schrieb am 24.12.2014 um 13:16:00:
dass ich die möglichen iranischen Staatsangehörigkeiten kläre


Positiv- oder Negativbescheinigung des iranischen Konsulates. IMHO ist es aber nicht einfach dies zu bekommen.

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Aras
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Antwort #7 - 24.12.2014 um 14:24:45
 
Ich muss hierzu meine Abstammung väterlichterseits nachvollziehbar belegen. Daran sitze ich seit einem Jahr mehr oder weniger intensiv.
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