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Einwohnermeldeamt verweigert Personenstandsänderung in verheiratet (Gelesen: 21.634 mal)
Themen Beschreibung: Einwohnermeldeamt
AnnaInsurova
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16.12.2014 um 19:21:09
 
Ich hoffe Jemand kam mir helfen!

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe eine FZF hinter mir und mein Mann ist seit kurzem in Deutschland. Mein Mann ist Bangladeschi und wir haben in BS geheiratet. Als wir meinen Mann angemeldet haben, wurde von der Sachbearbeiterin der Personenstand nicht auf verheiratet geändert, weil unsere Heiratsurkunde keine Legalisierung enthält. bs gehört zu dem unsicheren Urkundenwesen und daher kann keine Legalisierung vorgenommen werden. Die Urkunde kann durch einen Vertrauensanwalt überprüft werden, was jedoch ca. 300 Euro kostet. Da aber das für uns nicht wenig Geld ist und mein Mann erst angefangen hat zu arbeiten, wollen wir nachfragen ob es rechtens ist, dass das Einwohnermeldeamt den Stand nicht ändern will? Obwohl die ABH ja quasi die Heirat anerkannt hat.
Ich danke euch herzlich im Voraus für die Hilfe!
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erne
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Antwort #1 - 16.12.2014 um 19:28:47
 
AnnaInsurova schrieb am 16.12.2014 um 19:21:09:
Obwohl die ABH ja quasi die Heirat anerkannt hat. 


ohne Überprüfung der Urkunden durch einen Vertrauensanwalt?
Was ist mit der AV? Wurde durch diese eine Überprüfung veranlasst?
Oder wurde noch nie eine Überpfüung gemacht?
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AnnaInsurova
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Antwort #2 - 16.12.2014 um 19:34:06
 
Es wurde keine Überprüfung gemacht, zumindestens weiß ich nichts davon.
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Antwort #3 - 16.12.2014 um 20:37:43
 
dann kann jede deutsche Behörde jede für diese Behörde releavante Urkunde aus dem Ursprungsland inhaltlich durch einen Vertrauensanwalt überprüpfen lassen

Wenn eine Behörde das nicht tut, entbindet das nicht eine andere Behröde, die genauer arbeitet.


... und schrei nicht so.
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AnnaInsurova
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Antwort #4 - 16.12.2014 um 22:26:01
 
erne schrieb am 16.12.2014 um 20:37:43:
dann kann jede deutsche Behörde jede für diese Behörde releavante Urkunde aus dem Ursprungsland inhaltlich durch einen Vertrauensanwalt überprüpfen lassen

Wenn eine Behörde das nicht tut, entbindet das nicht eine andere Behröde, die genauer arbeitet.


... und schrei nicht so.


Schrei nicht so???

OK sie können es tun, aber sie müssen ja nicht, oder? Das Einwohnermeldeamt hat ja nur es abgelehnt, weil sie es gewohnt sind legalisierte Urkunden zu sehen. Jedoch lese ich überall, dass die Ehe ohne förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland gültig ist.
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Antwort #5 - 16.12.2014 um 22:39:54
 
AnnaInsurova schrieb am 16.12.2014 um 22:26:01:
OK sie können es tun, aber sie müssen ja nicht, oder?


Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Hier scheint er sich entschieden zu haben die Urkunde zu überprüfen. Er und jede deutsche Behörde kann das bei Urkunden mit Staaten mit nichtsicheren Urkundenwesen verlangen.

Ausweg. Du lässt die Ehe beim örtlichen Standesamt einmal nachbeurkunden. Dann hast du die Überprüfung und Unkosten nur einemal, und anschließend eine DEU Urkunde.

AnnaInsurova schrieb am 16.12.2014 um 22:26:01:
Jedoch lese ich überall, dass die Ehe ohne förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland gültig ist. 


Die Ehe ja, die Eheurkunde aus Bangladesh nein!
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AnnaInsurova
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Antwort #6 - 16.12.2014 um 23:00:48
 
Laut lachend ich will ja auch die Ehe registriert, die Urkunde ist mir wurscht. Sicher muss ich das mal machen, aber dazu fehlt jetzt das nötige Kleingeld... Deswegen ja die Frage!
Das ist es ja auch, daß das Einwohnermeldeamt es nicht entscheiden hat es überprüfen zu lassen, sondern einfach es nicht ändert. Eine Überprüfung kann nur eine Behörde veranlassen. Aber sie verweisen auf das Standesamt und die wiederum bestätigen, dass ich als verheiratet gelte und eine Nachbeurkundung freiwillig ist.
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Antwort #7 - 16.12.2014 um 23:45:13
 
Dann verweise auf den Passierschein A39 wie er im neuen Rundschreiben B 65 festgelegt ist.  Augenrollen

Im Ernst:
Bitte mal vom freundlichen Standesbeamten, dass er doch ein einfaches Schreiben (ausdrücklich keine Beurkundung) dir geben soll, in dem er als Ansprechpartner für die fachliche Einschätzung der Rechtsgültigkeit der Eheschließung benannt wird, sodass der Sachbearbeiter vom Einwohnermeldeamt sich mit ihm in Verbindung setzt.

Btw.
Hast du ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gehabt, als du in Bangladesh geheiratet hast?

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« Zuletzt geändert: 16.12.2014 um 23:56:42 von Aras »  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #8 - 17.12.2014 um 03:07:49
 
AnnaInsurova schrieb am 16.12.2014 um 19:21:09:
Mein Mann ist Bangladeschi und wir haben in BS geheiratet. Als wir meinen Mann angemeldet haben, wurde von der Sachbearbeiterin der Personenstand nicht auf verheiratet geändert, weil unsere Heiratsurkunde keine Legalisierung enthält.

Schon erstaunlich, dass man Deinen Mann ohne vertrauensanwaltliche Überprüfung der Geburts- bzw. Heiratsurkunde das Visum zur FZF erteilt hat.

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619660/Daten/4864548/Merkblatt_Ban...

Um weitere Komplikationen in der Zukunft zu vermeiden, solltet Ihr das alsbald nachholen (lassen) und die Ehe in Deutschland beim Standesamt nachregistrieren. Das erspart Euch viel Probleme und Lauferei.

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dgstein
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Antwort #9 - 17.12.2014 um 09:37:38
 
AnnaInsurova schrieb am 16.12.2014 um 22:26:01:
Schrei nicht so???

Nur zur Info: Das andauernde Schreiben in übertrieben großer Schriftgröße wird in der Regel als Schreien interpretiert.

Viele Grüße

dgstein
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AnnaInsurova
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Antwort #10 - 17.12.2014 um 10:51:38
 
dgstein schrieb am 17.12.2014 um 09:37:38:
Nur zur Info: Das andauernde Schreiben in übertrieben großer Schriftgröße wird in der Regel als Schreien interpretiert.

Viele Grüße


dgstein


Ach so, auf meinem Endgerät ist die Schrift gut lesbar, also die andere.
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Antwort #11 - 17.12.2014 um 10:58:56
 
Ist vielleicht untergangen, aber:

Aras schrieb am 16.12.2014 um 23:45:13:
Hast du ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gehabt, als du in Bangladesh geheiratet hast?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #12 - 17.12.2014 um 11:05:42
 
Saxonicus schrieb am 17.12.2014 um 03:07:49:
Schon erstaunlich, dass man Deinen Mann ohne vertrauensanwaltliche Überprüfung der Geburts- bzw. Heiratsurkunde das Visum zur FZF erteilt hat.

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619660/Daten/4864548/Merkblatt_Ban...

Um weitere Komplikationen in der Zukunft zu vermeiden, solltet Ihr das alsbald nachholen (lassen) und die Ehe in Deutschland beim Standesamt nachregistrieren. Das erspart Euch viel Probleme und Lauferei.



Es liegt im Ermessen der Behörde. Eine Überprüfung ist auch nicht der Normalfall, sondern wird bei einem Zweifel der Urkunde gemacht.

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Antwort #13 - 17.12.2014 um 11:23:43
 
Ja, und das Melderegister hat im Ermessen entschieden, dass sie nicht deiner Urkunde glauben und es als stinknormales Papier betrachten.

Nochmal die Frage: Hast du mit deutschem Ehefähigkeitszeugnis geheiratet?
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Antwort #14 - 17.12.2014 um 12:25:56
 
Bei mir wurde der Familienstand anstandslos mit Vorlage von Ausweis und Heiratsurkunde (mit Übersetzung) geändert. Ohne vertrauensanwaltliche Überprüfung und ohne Legalisierung, Apostille o.ä. (was ja auch nicht geht bei einem Land mit unsicherem Urkundenwesen).

Bei der Nachregistrierung der Ehe beim Standesamt war bereits vorher klar, dass ein Vertrauensanwalt die Papiere überprüfen würde, egal wie die Papiere aussehen würden. Bei dieser Behörde bei einer Heirat in einem Land mit unsicherem Urkundenwesen wohl Standard.
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