Zwei Anmerkungen:
1. Amtsgericht/Anwalt: Man kann im Amtsgericht auch energisch nach dem Vorgesetzten fragen, weil diese Abwimmelei geht wirklich nicht, schon gar nicht, wenn die Wohnungskündigung droht. Hinzu kommt, dass Antragsteller prinzipiell dein Mann ist und von ihm nicht erwartet werden kann, dass er einen Widerspruch auf deutsch alleine begründe könnte.
Man kann auch bei einigermaßen anständigen Anwaltskanzleien - vorher fragen, ob sie Sozialrecht machen - das Problem vorab erläutern, dann kann ein Anwalt die Beratung machen und die Beratungshilfe hinterher abrechnen, nebst einem scharfen Schreiben ans Amtsgericht, dass man Leute so nicht abwimmeln darf.
2. Widerspruchsbegründung sollte enthalten, dass er per
FZF nachgezogen ist, auf Dauer hier bleiben wird und Anspruch auf sofortige Zahlung hat - und dazu kannst du dann die Begründung, die hier oben irgendwo angepinnt ist nebst Aktenzeichen des anderen Urteils angeben.
Mit Kopie von Widerspruch und Begründung zur Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts gehen, dort vorlegen und bitten, dass man euch hilft, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, damit ihr die Wohnung nicht verliert. (Dass ihr lieber umziehen wollt, ist etwas anderes, aber das solltet ihr mit Wohnungssuche etc. in Ruhe machen, statt unter Druck.)