Vielen Dank Herr Einbeck!!!
1. Die T.U. Dortmund verlangt zur (Unbedingte) Zulassung neben der HZB, als Nachweis ausreichender deutsche Kenntnisse die DSH 2 oder TestDAF 4x4. Herr Ben Alaya hätte nur eine bedingte Zulassung und hätte auch keine große Vorsprung gemacht im deutsch Lernen. Also ich denke er hat noch kein Visum bekommen und dass, der Fall noch nicht abschließend bearbeitet worden ist.
2. 2004/114/EG Art. 7 "c) Er muss auf Verlangen des Mitgliedstaats eine hinreichende Kenntnis der Sprache nachweisen, in der das Studienprogramm, an dem er teilnehmen möchte, erteilt wird".
Manche Ingenieur/Technische Studiengänge in Deutschland bei Fachhochschulen benötigen nur den Niveau "B1" für die Unbedingte Zulassung. Diese "B1" kann auch von eine privatschule für die Deutsche Hochschule genügen und nicht unbedingt vom einen nach GER zertifizierten Sprachkursveranstalters. In diesem Fall darf/kan das Visum wegen diesem 2004/114/EG Art. 7 c) abgelehnt werden?
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grisu1000 schrieb am 10.12.2014 um 18:40:24:Die Anschließend in den folgenden Aufzählung dargestellt sind und gem. des Urteils des EuGH abschließend sind. Prognose des Studienerfolgs gehört eben nicht dazu, wurde aber schon mal gerne in der Vergangenheit gemacht.
Diese Prognose des Studienerfolgs ist immer noch der Hauptgrund der Visa Ablehnungen bei uns in Afrika. Diese Ablehnungsgrund ist sehr subjektiv. Früher, also vor diese Ben Alaya Rechtpsrechung, auch mit einer Unbedingte Zulassung, wurde das Visum auch sehr oft abgelehnt. Im manche Länder wie z.B. in Guinea, gab es in 2012 53% Visumsabehnungen, in Nigeria 35% und in Russland, 6%.
Daddys' Änderung: