Die 8040 € entsprechend 12 Monate Bafög Höchstsatz. Also 12 x 670€. Das gilt als Existenzminimum für Studenten. Das Sperrkonto dient dann dazu, dass sie pro Monat 670€ davon abbuchen kann. Also das Geld ist nicht geparkt, sondern dient einem Studenten als Einkommensersatz. Sollte beispielsweise das Stipendium der Frau ablaufen, dann wäre sie ja de facto mittelos. Mit dem Sperrkonto kann man solche Probleme vermeiden.
und 900€ ist eine Verpflichtungserklärung nicht wert. Stell dir vor die Frau packt ihr Studium nicht und man rät ihr zum Asylantrag und das ganze Programm... Dann haftet ihr für alle Kosten.
sry, aber 900€ sind mMn nur ein Witz.
für meine Oma würde ich definitiv eine verpflichtungserklärung abgeben und höchstens (!) noch für meine Cousinen und Cousins. Falls mal meine Kinder einen Ausländer oder Ausländerin heiraten wollen, und fürs Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung brauchen, dann auch ok. Aber sonst ist das nur unkalkulierbares Risiko.
Der Grund warum es überhaupt die Option der Verpflichtungserklärung gibt, ist es Personen, zu denen es keine Unterhaltsverpflichtung gibt, auch rechtsverbindlich Unterhalt sichern zu müssen. Also bei eigenen Kindern gibt es ja Unterhaltspflicht und man braucht keine Verpflichtungserklärung. Aber bei Geschwistern gibt es keine gegenseitige Verpflichtung. Und um diese Lücke zu schliessen wurde es hauptsächlich konzipiert.
Klar gibt es noch Firmen, die Geschäftspartner einladen, und so. Aber darauf brauchen wir nicht einzugehen.
Lies mal das Merkblatt für Verpflichtungserklärungen
http://www.google.de/url?q=http://vv.potsdam.de/vv/Merkblatt_Verpflichtungserkla...