Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Vom Au Pair zum Sprachstudent (Gelesen: 3.231 mal)
Themen Beschreibung: Ist es möglich, vom AT als Au Pair zum AT als Sprachstudent überzugehen?
Ninfou
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vom Au Pair zum Sprachstudent
18.11.2014 um 08:49:35
 
Hallo liebes Board,

eine Freundin von mir (sie kommt aus Kasachstan) ist seit 1. Juni als Au Pair hier. Sie hatte aber leider sehr viel Pech mit den Familien und möchte jetzt zum Aufenthalt für einen Sprachkurs (Intensivkurs) in Berlin wechseln um zum Wintersemester 2015 aufs Studienkolleg zu gehen.
1. Frage: Ist das möglich? (Angenommen sie kann alle Anforderungen erfüllen)
2. Frage: Muss sie dafür erst ausreisen? Wenn ja, reicht ein nicht EU-Land (bspw. die Schweiz) oder müsste sie dafür erst zurück nach Kasachstan?

Dann habe ich noch ein paar Detailfragen zu den benötigten Dokumenten (Quelle [1]):

Zum Punkt "Nachweis über Intensivsprachkurs - Bescheinigung der Sprachschule, Vertrag"
3. Frage: Kann sie einen beliebigen Sprachkurs machen, der 18 oder mehr Stunden die Woche umfasst? (die Srpachschule bei der sie nachgefragt hat konnte ihr leider nicht sagen ob der Sprachkurs ein Intensivsprachkurs ist)
4. Frage: Muss der Sprachkursvertrag schon über den gesamten Zeitraum geschlossen sein? (sei würde lieber erstmal einen Sprachkurs für einen Monat machen, damit sie die Sprachschule, falls sie nicht zufrieden ist, wechseln kann)

Zum Punkt "Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt - Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 7.608 Euro / Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte auf amtlichem Vordruck / Kontoauszüge"
5 Frage: Bedeuten die Schrägstriche hier "oder"? Würde also nur ein Kontoauszug von einem normalen Konto (kein Sperrkonto) auf ihren Namen, mit 7.608 Euro oder mehr, genügen? (Ich kann mir darauf keinen Reim machen, da ein Kontoauszug ja nicht sicherstellt, dass das Geld während des gesamten Aufenthalts auf dem Konto bleibt)

Leider ist Ihre derzeitige Situation etwas kompliziert: Ihre letzte Familie, bei der Sie seit Anfang Oktober war, wollte sie erstmal nur zur "Probezeit" (die meines Wissens nur für Au Pairs aus der EU gilt) einstellen. Sie hat also zur Zeit keinen richtigen Au Pair Vertrag (konnte sich somit auch nicht Anmelden) sondern lediglich eine Bestätigung, dass sie dort also Au Pair arbeitet. Da die Familie sie auch noch nicht bezahlt hat und sie immer nur vertröstet, hat sie dort abgebrochen. Sie war jetzt bei der Ausländerbehörde, die ihr gesagt hat, dass sie sich jetzt schleunigst eine neue Familie suchen soll.
6. Frage: Kann das hinderlich bei ihrem Vorhaben zum AT as Sprachstudentin zu wechseln sein, wenn ja, was kann sie machen um die Ausgangssituation zu verbessern?

Vielen Dank und viele Grüße,

Ninfou

Quelle 1: https://formular.berlin.de/jfs/findform?shortname=OTVBerlin&formtecid=4&areashor... (Wenn man auf "Termin Buchen" drückt und sich bis zum Sprachstudium durchhangelt.)
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 18.11.2014 um 09:03:36 von Ninfou »  
 
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Au Pair zum Sprachstudent
Antwort #1 - 18.11.2014 um 10:58:32
 
Hallo Ninfou Smiley

Ein paar Fragen vorweg:

Was hat deine Freundin momentan als Aufenthaltstitel? Das Visum müsste ja schon ungültig sein. Hat sie eine Fiktionsbescheinigung oder eben schon einen Titel nach § 18 Abs. 3 AufenthG?

Problem ist jetzt natürlich: Wo wohnt sie momentan, wenn sie keine Au-Pair-Familie hat? Wovon ist derzeit ihr Lebensunterhalt sichergestellt? Davon abgesehen ist ihr Grund für den Aufenthalt hier in D ja die Arbeit als Au-Pair und der ist ja entfallen. Fraglich ist eben, ob die ABH den Aufenthalt weiterhin gestattet, wenn sie tatsächlich keine Familie hat. Das sollte erst mal geklärt werden.

Bei einem studienvorbereitenden Sprachkurs nach § 16 Abs. 1 (nicht § 16 Abs. 5!) ist erst mal wichtig: was will sie studieren und welche Zugangsvoraussetzungen gibt es dort bzgl. der Sprachkenntnisse. Muss sie z.B. C1 haben, dann muss sie eben auch einen Sprachkurs besuchen, der ist das ermöglicht. Dieser Sprachkurs muss dann ein Intensivsprachkurs sein mit mind. 15 Stunden pro Woche. Meistens werden diese Sprachkurs nicht als "Intensivsprachkurs benannt, es kommt eigentlich nur auf die Stundenanzahl an Durchgedreht

Normalerweise wird die AE für einen Sprachkurs nur so lange erteilt, wie sich die Person angemeldet hat. Meldet sie sich jetzt erst mal für ein halbes Jahr an, bekommt sie auch nur eine AE für ein halbes Jahr. Sollte sie den Träger wechseln ist das eigentlich kein Problem, solang sie entsprechend die ABH immer mit einbindet und dort Bescheid gibt.

Für den Lebensunterhalt reicht ein Sperrkonto (z.B. Deutsche Bank)

ODER

eine VE

Ein Konto mit dem Geld allein reicht nicht, es muss eben gewährleistet sein, dass sie nur einen bestimmten monatlichen Betrag für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes abheben kann. Normalerweise muss dieser Betrag mindestens der Höchstsatz vom Bafög sein 670 € - will sie also ein Jahr hier bleiben, muss sie ein Sperrkonto mit mind. 8040 € haben - Miete ist hierbei aber auch relevant. Außerdem muss sie natürlich auch noch nachweisen, wie sie krankenversichert ist.

Da sie normalerweise momentan eine AE nach § 18 Abs. 3 hat, müsste sie nicht noch mal für eine AE nach § 16 Abs. 1 ausreisen (meines Erachtens).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ninfou
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Au Pair zum Sprachstudent
Antwort #2 - 18.11.2014 um 12:01:33
 
Hi ninnschen,

schon einmal danke für deine Detaillierte Antwort.  Smiley

Ich habe leider noch keine Quelle (außer von Au Pair Agentur gesetzte Fristen, die sich aber kein Gesetz als Stütze dafür angegeben haben) über die Frist für einen Familienwechsel gefunden. Da sie seit Anfang Oktober keinen Vertrag mehr hat (nur eine Bestätigung, dass sie bei der Familie eine Au Pair Tätigkeit macht), hat sie möglicherweise keinen Titel mehr. Sie war aber bereits bei der ABH und die haben gesagt, dass das, zumindest wenn sie weiterhin Au Pair macht und bald eine Familie findet, noch kein Problem ist.

Soweit ich weiß, hat sie keine Fiktionsbescheinigung und lediglich den Au Pair Titel (der möglicherweise in der jetzigen Situation schon erloschen ist).
Die Frage ist: Kann man einen Solchen aus Deutschland heraus beantragen, oder müsste sie dafür ausreisen und wieder einreisen? (Falls man als Kasache bei der Einreise einen solchen bekommt)

Zur Zeit wohnt sie bei mir, ist gerade auf Wohnungssuche. Ich würde erstmal mit ihr einen Untermietvertrag machen, damit sie sich anmelden kann.
Frage: Ist das mit ihrem Au Pair Status möglich? Da ich keine Kinder habe erfülle ich nicht die Bedingungen die eine Au Pair Familie erfüllen muss.

Lebensunterhalt bekommt sie von ihrer Familie aus Kasachstan. Das einfachste erscheint mir aber dann eine VE meinerseits, da ich angestellt bin.

Mit ihrem Abschluss in Kasachstan kann sie nach Besuch eines Studienkollegs in Deutschland studieren. Sie braucht dafür B2. Sie hat aber noch keinen solchen Test gemacht und ich würde ihr Deutsch als B1 einschätzen. Da, soweit ich weiß, man für die Vorbereitung auf einen Eignungstest eines Studienkollegs nur 3 Monate vor diesem einen Titel dafür bekommen kann, will sie erstmal den Sprachkurs machen.
Frage: Muss man den als normalen oder als Studienvorbereitenden Sparchkurs im Antrag angeben, oder besteht da kein Unterschied?

Sie hat jetzt einen Sprachkurs für einen Monat gebucht, ab 1. Dezember, für einen Monat. Den müsste sie dann vor dem Antrag dann wohl noch verlängern.

Da die Familie keinen richtigen Au Pair Vertrag gemacht hat, hat sie sich selbst jetzt Privat krankenversichert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Au Pair zum Sprachstudent
Antwort #3 - 18.11.2014 um 12:09:52
 
Wenn sie bei der ABH vorgesprochen hat, gilt die Fiktion (auch ohne Bescheinigung). Die ABH hat ja auch gesagt, dass es noch kein Problem ist.

Grundsätzlich muss sie nicht ausreisen, wenn die ABH mitspielt. Sie kann die AE wechseln, hat aber keinen Anspruch drauf.

Ein studienvorbereitender Sprachkurs (dazu braucht sie die Zulassung zur Uni!) ist auf jeden Fall "gewöhnlicher" und für die ABH leichter zu genehmigen als ein Sprachkurs "nur so", weil das immer so aussieht, als ob sie egal wie hierbleiben will, und das sieht das Aufenthaltsgesetz eigentlich nicht vor. Es besteht also ein klimatischer Unterschied, aber die ABHs sind auch verschieden. Sie sollte auf jeden Fall im Gespräch bleiben, damit sie rechtzeitig weiß was geht.

In unserem Bundesland gibt es ABHs, die keinen Wechsel ohne Ausreise mitmachen, anderen machen einen Wechsel mit, andere machen mehrere Wechsel mit. Es gibt welche, die sind zu strebsamen Au-Pairs freundlich, und es gibt welche die jedes Au-Pair unter Verdacht haben, in Wirklichkeit einwandern zu wollen.

Wohnen darf sie wo sie will, nur dass immer die ABH vom Wohnort zuständig ist. Wenn Sie die ABH wechselt, muss sie einen neuen Gesprächsfaden herstellen. Bei einem Au-Pair ist es aber der Normalfall, dass sie ein Zimmer bei der Familie hat - alles andere ist wieder ein Punkt, bei dem einige ABHs mitspielen, andere nicht, auf jeden Fall nur auf Zeit.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Au Pair zum Sprachstudent
Antwort #4 - 18.11.2014 um 12:16:45
 
Ein normaler Sprachkurs ist einfach nur dafür da, seine Sprachkenntnisse zu verbessern, man kann danach keinen anderen Aufenthaltstitel bekommen.

Der studienvorbereitende Sprachekurs ist extra dafür da, dass man im Anschluss daran beabsichtigt zu studieren (auch hierbei umfasst ist das Studienkolleg) - sie muss auf jeden Fall eine AE nach § 16 Abs. 1 AufenthG für einen studienvorbereitenden Sprachkurs beantragen. Bis zum 1.12. ist es ja nicht mehr lang hin und m.E. kann sie mit ihrem aktuellen Status auch einen Zweckwechsel machen (bind mich darauf jetzt aber nicht fest), was bedeutet, dass sie das von hier aus machen kann und meines Erachtens nicht noch mal ausreisen muss. Am besten ihr macht folgendes:

Sie geht zur ABH und nimmt ihre Anmeldebestätigung für den Sprachkurs mit, sowie Info über das geplante Studium bzw. das Studienkolleg. Und dann erklärt sie dort, dass sie einen Antrag auf eine AE nach § 16 Abs. 1 AufenthG beantragen möchte.

Hierbei wäre es auch sinnvoll, dass sie sich ummeldet und den von dir angesprochenen Untermietvertrag abgibt.

Wenn du bereit bist eine VE abzugeben und dir bewusst ist, welche Bindung du damit eingehst, ist das für die Sicherung des Lebensunterhaltes ausreichend. Google aber noch mal VE und sei dir bewusst, was das genau für dich bedeutet.  Ansonsten könnte sie auch dieses Sperrkonto einrichten und legt das dann bei der ABH vor. Wichtig ist erst mal, dass tatsächlich der Antrag gestellt wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ninfou
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Au Pair zum Sprachstudent
Antwort #5 - 18.11.2014 um 14:54:19
 
Gut, jetzt stellt sich mir zu AE nach § 16 Abs. 1 AufenthG noch eine Frage, dort steht

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer von der Ausbildungseinrichtung zugelassen worden ist


Ist die Ausbildungseinrichtung in diesem Fall die Sprachschule? Denn vom Studienkolleg (oder gar von der Hochschule) wird sie keine Zulassung bekommen, da sie ja noch keinen B2 test bestanden hat und auch der nächstmögliche Termin für einen Eignungstest erst im Sommer ist.

Und eine Sache noch: Hat die gesamte Anzahl der Antragsteller in einem bestimmten Gebiet Einfluss darauf ob ein Antrag zugelassen wird oder nicht? Sprich wäre es sinnvoll wenn sie sich eine Wohnung etwas außerhalb Berlins sucht, da dort möglicherweise weniger Antragsteller sind?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Au Pair zum Sprachstudent
Antwort #6 - 18.11.2014 um 15:03:21
 
Es ist ja nur indirekt eine AE fürs Studium - diese umfasst eben auch den Sprachkurs fürs Studium und/oder Besuch eines Studienkollegs. Natürlich muss sie keine Zulassung von der Uni vorlegen, wenn sie erst mal die AE für den Sprachkurs bekommt. Sie sollte aber z.B. eine Info mitbringen, was sie studieren will und wie dort die Zugangsvoraussetzungen sind, um eben nachzuweisen, dass der vorherige Sprachkurs notwendig ist, weil sie für Studiengang XY C1 benötigt. Dazu dann die Anmeldung zum Sprachkurs mit vorlegen.

Wenn sie jetzt in Berlin wohnt und dort die AE beantragen will, wüsste ich nicht, wieso das Nachteile haben sollte. Im Gegenteil: In Berlin gibt es viele ausländische Studenten, sodass die Mitarbeiter eigentlich gut mit dem Thema vertraut sein sollten Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Au Pair zum Sprachstudent
Antwort #7 - 18.11.2014 um 18:57:11
 
Die Zulassung der Uni sollte schon da sein. Ein Sprachkurs einfach so wird vermutlich schwer durchzusetzen sein, wenn das Studium hinterher vielleicht gar nicht möglich ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Ninfou
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Au Pair zum Sprachstudent
Antwort #8 - 18.11.2014 um 23:23:09
 
Das hört sich ja alles gut an!

Vielen Dank für deine Hilfe ninnschen! Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema